Vergleich unterhalt,dadurch sozialhilfefall


  • Wird ihm aber wahrscheinlich auf Dauer auch nichts bringen. Im Regelfall ist eine normale Wohnung zu groß und zu teuer. Nach 6 Monaten übernimmt das jc das auch bei aufstockern nicht mehr. Dann steht er vor dem selben Problem.


    Bei geht das seit 6 Jahren so. Für die Kinder braucht man ja auch Platz, ist eben 'ne grössere BG.

  • Ja, aber springt das jc auch ein, wenn er zb monatelang keinen Unterhalt gezahlt hat und ein Teil der 1000 euro schuldentilgung sind? Meine Schulden übernimmt das jc jedenfalls nicht...


    Die Situation ist überhaupt nicht geklärt woher diese Summe kommt. Das macht es sehr schwer da Tipps zu geben.

  • Also ich habe vor dem termin auch immer gezahlt (habe nie !!!!! nichts gezahtl) 500 EUR hat sie bekommen plus geld so nebenbei
    das ein Höheres Honorar anfällt weiss ich nicht,wurde nicht drüber gesprochen,keine Klageerwiederung,einen zweiten anwalt habe ich schon gefragt der sagte wenn ich dem Vergleich zugeestimmt habe sieht es schlecht aus.
    Kein Wohneigentum,keine Kredite.
    Ich habe 4 Kinder (8,11,13,15)

  • Wenn es jetzt hier aber nicht um eins, sondern um vier oder noch mehr Kinder geht? .
    Dann ist das doch ein guter Deal - 250 Euro pro Kind. Aber auch das ist seltsam- geht sowas nicht über das Jugendamt, mit Unterhaltsvorschuss - wo man das Geld dann wieder abstottern kann? Aber vermutlich würden dann mehr als 1000 Euro pro Monat zusammenkommen.


    Herr Aggrippa formulier das ja nicht aus, mit dem ein Ende setzen... ich kenne eine, da hat der Ex in der Klapse angerufen und mitgeteilt, dass er sich Sorgen macht. Die Wohnung wurde gestürmt, die Kinder zum Ex gebracht und sie erstmal drei Tage in die Klinik unter Beobachtung gestellt. Egal wie scheisse es mir ging - nur wegen dem Fall - immer schön die Klappe gehalten und brav gelächelt.

    Meine Anwältin rit mehr den vergleich anzunehmen (sonst haben Sie das Jugendamt am Hals"

  • meine ex hat mich aus der wohnung "entsoorgt" um etwas Ruhe reinzubringen,es war nie von Scheidung die Rede,nach einem Jahr sagte Sie dann das sie ein termin beim anwalt hat...in dieser Zeit hatte Sie mein ganzes Gehalt ich hatte 300 EUR zum leben.
    trotzalledem habe ich ihr NIEEEEEE geld vorenthalten als es dann um den Unterhalt ging,habe immer gezahlt und sie hat dann beim termin unsere absprache mit füssen getreten und gesagt Sie will mehr

  • Bei 4 Kindern sind 1000 euro noch weniger als der mindestunterhalt. Du hast eine gesteigerte erwebsobligenheit um den mindestunterhalt zu zahlen. Deswegen wird dir auch das fiktive Einkommen angerechnet. Mit einer vollzeitstelle als stellvertretender fl könntest du die 1000 euro zahlen. 1300 ist das, was deinen Kindern an mindestunterhalt zustehen würde. Damit hast du schon 300 Euro monatlich gespart (was deinen Kindern jetzt fehlt).


    Klingt zwar blöd, aber mit 4 Kindern auf ner teilzeitstelle zu bleiben, ist relativ unrealistisch. Wovon sollen die Kids denn leben? Deine ex das alles allein stemmen lassen finanziell? Die wird ja auch arbeiten gehen, sonst würdest du ja keine rentenpunkte von ihr bekommen.


    Lg


    Nachtrag: keine Ahnung was jetzt stimmt, ob du 500 euro Unterhalt gezahlt hast oder dein ganzes Gehalt. Bei 500 euro Unterhalt wären es 800 Euro monatlich unterm mindestunterhalt gewesen. Bei 1200 immer noch 100 Euro drunter.


    Ich will dir ja nix böses, aber wenn man 4 Kinder hat, muss man auch den popo hoch bekommen und sie versorgen. Mit teilzeit ist das nicht möglich.

  • Das der TE in Teilzeit arbeitet, habe ich nicht gelesen. Das ist doch 'ne 35 Stundenwoche. Dabei ist nicht die Stundenzahl der Maßstab für die Wertung. Das sie ihm dann 40 Stunden unterjubeln, ist ja logisch. Er wohnt wahrscheinlich in den Gemüseregalen und hat nicht einmal einen Anfahrtweg zu seiner Filiale. Der Anwalt meiner Ex hat auch immer noch irgendwas gefunden, wo noch was rauszuholen ist. Am Besten fand ich den fiktiven VW Touran, den ich mir fiktiv als unterhaltsrechtlich relevanten Firmenwagen zulegen sollte, um die Kinder zum Umgang zu kutschiren.


    Ja, lieber Fragesteller, es interessiert jetzt keinen Dorfköter mehr, das du dein Gehalt bis auf 300 Euro nach der räumlichen Trennung abgegeben hast. Also mit dem Vergleich hast du
    familienrechtlich schon den schwarzen Peter gezogen. Da wurdest du so schnell über den Tisch gezogen, daß du die Reibungshitze mit Nestwärme verwechselt hast. Jetzt kannst du, wie schon geraten wurde, ggf. noch über das Jobcenter aufstocken. Bei Google findet man einiges dazu. Man muß sich allerdings darauf einstellen, daß mit Widerstand vom Amt zu rechnen ist. Für die bist du natürlich dann eine Kostenstelle, die es abzuwimmeln und loszuwerden gilt. Hast du Umgang mit den Kindern, also siehst du die regelmäßig?

  • Wird ihm aber wahrscheinlich auf Dauer auch nichts bringen. Im Regelfall ist eine normale Wohnung zu groß und zu teuer. Nach 6 Monaten übernimmt das jc das auch bei aufstockern nicht mehr. Dann steht er vor dem selben Problem.


    Aktuell hilft nur das "auf Dauer".


    Es hilft dabei, dass nicht jeden Monat Hunderte von Euro an Schulden auflaufen.
    Er spart min die GEZ jeden Monat.
    Kann bei der Tafel billig Futter bekommen.
    Da er verdient, hat er Freibeträge, die nicht angerechnet werden, womit er mnehr Geld zur Verfügung hat, als ein Vollzeit Hartz IV Empfänger.
    Mit den Freibeträgen kann er nach 6 Monaten ggf. bei der Miete draufzahlen, wenn das JC meint, die Wohnung sei zu groß für ihn (plus 4 mal ca. 8m2 für die Umgangskinder).
    Alternativ bekommt er ggf eine Kaution und Umzugshilfe über das Amt, wenn es denn dazu kommen sollte.
    Für die Umgangstage bekommt er den Regelsatz für Kinder zusätzlich und muss ihnen nicht trocken Brot und Wasser bieten.
    Und für die, die es brauchen: Auch Exchen bekommt ggf. die Auswirkungen ihrer KU Maximierung mit, wenn das JC sie um Auskunft bittet um zu schauen, ob sie nicht vielleicht für die Umgangstage die Regelsätze für die Kids bezahlen kann/muss.
    ...


    Ich finde, das sind "auf Dauer" genau die Dinge, die ihn erstmal vor Obdachlosigkeit bewahren. Ohne Hütte und Dusche ist er schnell den Job los, muss aber weiterhin jeden Monat € 1000 abdrücken. Ohne eigenes EK kann er das nicht und das JC stockt dann auch nicht auf. Den KU muss er ja selbst aus Einkommen zahlen. Das JC übernimmt das nicht für ihn.


    Eine Abänderung der KU Höhe ist nicht realistisch (ausser nach oben). Und wenn, dauert sowas Monate und ist mit viel Kosten und noch mehr Ärger verbunden. Der Invest wird sich nicht amortisieren. Auch nach Jahren nicht.


    Unter diesen Gesichtspunkten mag TS zwar auch vor Problemen stehen (mit dem JC), aber eben bei weitem nicht vor den selben und vor so vielen und teuren, wie ohne die Aufstock-Option.
    Ich hätte da auch keine Skrupel, Geld von der Allgemeinheit zu nehmen. Die Allgemeinheit ist verantwortlich für die Rechtssprechung und der Richter kann selbst rechnen und wusste, was er da als Vergleich mit Handkuss dokumentiert hat.


    Als Aufstocker mit Dach über dem Kopf und ohne Neuverschuldung jeden Monat, sucht es sich auch besser, wenn es um zusätzliche Einkommensquellen geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Bei Lidl müsste es doch möglich sein, seine Stunden zu erhöhen ?


    Das hängt von den Gegebenheiten ab. Es gibt keinen Grund warum ein AG einen Angestellten mehr Stunden zugestehen sollte, wenn es auch so geht. Außer derjenige hätte mal VZ gearbeitet und vorübergehend TZ gemacht. Wobei das wohl von der Betriebsgröße abhängt. Personalkosten sind aus AG-Sicht Kosten, die den Ertrag schmälern.
    Ähnliches gilt für die stellvertretenden Filialleiter. Stellvertretung heißt praktisch immer Mehrarbeit für den Arbeitnehmer (und eventuell die Aussicht auf die begehrte Beförderung), aber nicht zwangsläufig mehr Geld. Ich kenne mich mit dem Tarifvertrag im Einzelhandel nicht aus, aber für den öD ist das so und ver.di sorgt ja bei beiden für "uns" (...). Sofern Lidl überhaupt danach bezahlt.

  • Das ist und bleibt jetzt sehr misslich. Hier scheinst du dir einen ausgesprochen schlechten und unengagierten Anwalt ausgesucht zu haben. Und bist auf einen seltsamen Richter getroffen.


    Und ich möchte fast wetten, dass dein Anwalt noch nicht einmal Verfahrenskostenhilfe für dich beantragt hat.


    Unterhalt für vier Kinder bar zu leisten, ist eine hohe Latte. Nur: Hätte es keinen Vergleich gegeben und der Richter hätte anhand der Zahlen rechnen müssen, könntest du mal gerade zur Hälfte "verurteilt" werden. Eigentlich kann man dir ab 1.1. 2018 nur so viel als Unterhaltszahlung auferlegen, dass du auf knapp 1100 Euro kommst, die dir übrig bleiben müssten.


    Dass unter diesen Voraussetzungen der Anwalt zu einem Vergleich rät, ist da schon der Hammer und schon nahe an Mandantenbetrug.
    Auf eine Erhöhung der Wochenstundenzahl zu setzen, kann man sicherlich machen bei einem, der sich vor der Arbeit drückt. Aber bei einem Familienvater mit vier Kindern, der bisher in der Ehe gelebt hat und in einem 35-Wochenstunden-Job an bis zu sechs Tagen und im Schichtbetrieb steckt - steile Argumentation des Gerichts und in der zweiten Instanz sicherlich eher nicht durchsetzbar. Jedenfalls nicht so, dass in fünf bis 10 Wochenstunden mehr 500 Euro netto mehr erzielt werden können. Der Job müsste mehr Geld abwerfen als der Hauptberuf. Das funktioniert nur in der Theorie, aber doch nie in der Praxis. Zumal ja auch mit erhöhten abzugsfähigen (Fahrt)Kosten zu rechnen wäre.


    Nur. Das alles hilft dir ja jetzt nicht.


    Möglichkeiten:
    a) Mit Vergleich zum JC und die Aufstockung versuchen. Nur: Die müsste der Sachbearbeiter eigentlich verweigern, weil du dich freiwillig und bewusst in die Situation gebracht hast.
    b) Anwalt suchen, der gegen den Standesgenossen vorgeht und den in Regress nimmt.
    c) Anwalt suchen, der gegen den Vergleich klagt
    d) Unterhalt zahlen bis zum Selbstbehalt. Den Rest verweigern. Kommt der Gerichtsvollzieher, kann er unter den Selbstbehalt nicht pfänden, also du verlierst nichts. Kannst aber die Privatinsolvenz beantragen und auf diesem Weg den Vergleich loswerden.
    e) schauen, wie lange du zahlen musst. Sobald dein 15jähriger Nachwuchs anfängt zu arbeiten und Geld verdient, kannst du den Vergleich anfechten.


    Leider alles nur Ansätze, die nicht leicht durchzuziehen sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Möglichkeiten:
    a) Mit Vergleich zum JC und die Aufstockung versuchen. Nur: Die müsste der Sachbearbeiter eigentlich verweigern, weil du dich freiwillig und bewusst in die Situation gebracht hast.
    b) Anwalt suchen, der gegen den Standesgenossen vorgeht und den in Regress nimmt.
    c) Anwalt suchen, der gegen den Vergleich klagt
    d) Unterhalt zahlen bis zum Selbstbehalt. Den Rest verweigern. Kommt der Gerichtsvollzieher, kann er unter den Selbstbehalt nicht pfänden, also du verlierst nichts. Kannst aber die Privatinsolvenz beantragen und auf diesem Weg den Vergleich loswerden.
    e) schauen, wie lange du zahlen musst. Sobald dein 15jähriger Nachwuchs anfängt zu arbeiten und Geld verdient, kannst du den Vergleich anfechten.


    Ich hab jetzt den Thread nicht von Anfang bis Ende gelesen, aber was ist mit Möglichkeit


    f) Wohngeld beantragen. Im Wohngeld ist es so, dass 3.000€ pro Jahr pro Kind an Unterhaltskosten von TS´s Einkommen als Freibetrag abgerechnet werden. Sogar höher, wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt. Zumindest meine Wohngeldstelle berechnet das ohne Probleme mit, obwohl der alte Titel von mir freiwillig abgegeben wurde, und ich jetzt schon 1000€ mehr im Jahr pro Kind (2 Kinder) zahle und dementsprechend schon über den 6000€ bin, die mein Freibetrag wären.


    Klar zählt das Wohngeld dann letztendlich zum Einkommen dazu und erhöht den Anspruch der Kinder. Aber da müsste der UET erstmal ne neu Klage anstrengen, oder seh ich das falsch?


    VG Stefan

  • Bei der gegebenen Situation sind seine ALGII Ansprüche 1000%ig höher als beim Wohngeld. Wie bereits erwähnt, beim Wohngeld kannst du zwar auch den gezahlten Unterhalt vom
    Einkommen abziehen, du hast als Umgangselternteil aber immer maximal Anspruch für dich und genau ein weiteres Kind. Ob es drei, vier oder mehr sind, wird nicht berücksichtigt. Es sei denn,
    du kannst mindestens 1/3 Betreuungsanteil nachweisen. Um die Aufteilung des Wohngeldanspruchs 1/3 und 2/3 und das Abliefern von Nachweisen gegenüber der Wohngeldstelle darfst du dich dann auch noch mit dem Betreuungselternteil zanken. Der Nachteil ohne Wohngeld und mit ALGII ist eben, daß man eben die Hartz-IV Sanktionsknute an der Backe hat.

  • d) Unterhalt zahlen bis zum Selbstbehalt. Den Rest verweigern. Kommt der Gerichtsvollzieher, kann er unter den Selbstbehalt nicht pfänden, also du verlierst nichts. Kannst aber die Privatinsolvenz beantragen und auf diesem Weg den Vergleich loswerden.


    Wird laufender KU nicht nach ZPO 850 d gepfändet? MWn kann und wird der Gerichtsvollzieher sehr wohl weit unter den SB von €1080 pfänden.
    Eine Teilzahlung schützt vielleicht vor §170 StGb, bringt aber wenig bis gar nichts, wenn der SGBII Weg eingeschlagen werden soll.

  • Hallo bnl94034,

    ,meine Frau weigert sich darüber zu reden "du hast doch zugestimmt".

    Das Problem an diesem Versuch, nach der Anhörung mit der Mutter der Kinder zu verhandeln ist nicht die Sturheit der Mutter, sondern dass Du selbst diese Situation geschaffen hast (=dem Vergleich zugestimmt hast). Was genau soll sie nun tun Deiner Meinung nach?


    Auch Euer Einigungsversuch vor der Anhörung (600 Euro Unterhalt für die Kinder) war wohl gut gemeint und wäre eine freundliche Regelung gewesen, aber hat Kindesmutter so ein gutes Einkommen, dass sie auf die restlichen ca 700 Euro zum Mindestunterhalt notfalls verzichten könnte? So sie denn Förderung der öffentlichen Hand beantragen muss (Unterhaltsvorschuss/Jobcenter) hat sie nicht die Freiheit zu entscheiden, ob sie die Gelder für die vier gemeinsamen Kinder lieber von Dir oder von der öffentlichen Hand erhalten möchte. Sie muss Bemühungen nachweisen, von Dir den angemessenen Unterhalt für die vier Kinder zu erhalten. Wäre Euer Deal also von den Sozialkassen akzeptiert worden? Kann ich mir offengestanden nicht vorstellen.


    Tatsache ist: Das Nachverhandeln mit der Kindermutter ist sinnbefreit, auch sie ist diesem Vergleich nun verpflichtet und ihr werden diese 1000 Euro von den Bezügen abgezogen. Sie kann und darf dir nicht helfen, ohne sich selbst und den Kindern zu schaden.


    Du musst also mit der Situation umgehen. Das bedeutet konkret, entweder solltest du gegen den Vergleich angehen oder aber Deine Bezüge erhöhen. Du hast ja bereits einige profunde Ratschläge zur Förderung durch die öffentliche Hand erhalten und auch zum Worst Case "Pfändung".


    Zusätzlich dazu finde ich, das hier könnte ein Ansatzpunkt sein:


    anwalt ist vom fiktiven gehalt ausgeggangen,arbeite 140 std (inkl überstunden bei lidl stellv. FL mit schicht etc.
    und es wurde mir angeraten schnellstmögloich einen neuen job zu suchen um mehr zu verdienen.
    Was natürlich schwachsinn ist da ich seit 15 jahren dort arbeite und sicher bei anderen Einzelhändlern nicht mehr kriegen werde,ganz zu schweigen von der ungewissheit ob ich überhaupt einen unbefristeten Vertrag kriege.

    Dein Argument, das sei "Schwachsinn" ist natürlich zu kurz gegriffen. Die Argumente, die darauf folgen sind zwar ein wenig konkreter, aber immer noch zu vage. Vor allem aber beleuchten sie zuvorderst Deine persönliche Situation/Jobsicherheit und beruhen zusätzlich auf Annahmen. Ich kann nachvollziehen, dass dies vom Gericht nicht als ausreichende Bemühung akzeptiert wurde, deiner erhöhten Erwerbsobliegenheit gerecht zu werden. Wurdest Du wirklich so schlecht vorbereitet auf die Anhörung?


    Wenn ich das richtig lese, sind die von dir genannten 140 Stunden/Monat (35 Stunden/Woche) inklusive Überstunden, also arbeitest du regulär Teilzeit, so ungefähr 25 bis 30 Stunden die Woche? Ich kenne die Situation von unterhaltspflichtigen Frauen in der Pflege: Sie wurden von den Gerichten aufgefordert, nachzuweisen, dass der Arbeitgeber Vollzeittätigkeit nicht ermöglichen kann, bzw. dass es keine lukrativeren Angebote auf dem Markt gibt. Oftmals mussten auch nach diesen Nachweisen noch ärztliche Atteste erbracht werden, dass zusätzliche Nebenjobs nicht möglich wären. Erst dann wurde akzeptiert, dass sie nicht Vollzeit arbeiten/den Mindestunterhalt nicht leisten können.


    Auf Deine Situation umgemünzt: Solltest Du derartige Nachweise erbringen können, wäre es vielleicht wirklich ein guter Weg, gegen den Vergleich anzugehen. Außer Nerven und Kraft dürfte das nicht viel kosten, du erhälst ja sicher VKH.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Bei der gegebenen Situation sind seine ALGII Ansprüche 1000%ig höher als beim Wohngeld. Wie bereits erwähnt, beim Wohngeld kannst du zwar auch den gezahlten Unterhalt vom
    Einkommen abziehen, du hast als Umgangselternteil aber immer maximal Anspruch für dich und genau ein weiteres Kind. Ob es drei, vier oder mehr sind, wird nicht berücksichtigt. Es sei denn,
    du kannst mindestens 1/3 Betreuungsanteil nachweisen. Um die Aufteilung des Wohngeldanspruchs 1/3 und 2/3 und das Abliefern von Nachweisen gegenüber der Wohngeldstelle darfst du dich dann auch noch mit dem Betreuungselternteil zanken. Der Nachteil ohne Wohngeld und mit ALGII ist eben, daß man eben die Hartz-IV Sanktionsknute an der Backe hat.


    Ich hab nix nachgewiesen. Wir haben das normale 14 Tage Modell mit den Mädels als UET als auch mit Solemann als BET und trotzdem funktioniert es. So wie ich die Berechnung sehe kann er sich selbst noch auf HartzIV Niveau selbst ernähren plus ca. 84 € zu seiner Wohnung beitragen. Und um die Sicherheit zu haben, dass es nicht auf "HartzIV-Sie-haben-den-Titel-aber-selbst-unterschrieben"-Sanktionen hinausläuft wäre Wohngeld doch ne Alternative wert.Natürlich kann er mit HartzIV die Kinder dann auch an den Umgangswochenenden in die BG mit aufnehmen, aber der Mann brauch jetzt Geld. HartzIV Antrag kann er immer noch stellen, wenn er gleichzeitig die Wohngeldstelle darüber informiert, dass der Antrag gestellt wurde.


    LG Stefan

  • Dann sollte er vielleicht in deine Gemeinde ziehen.
    So kulant sind die anderswo nicht zwingend. Da gibt es schon konkrete Verfahrensvorschriften. Nicht sorgeberechtigte Eltern dürfen sogar gar nichts kriegen, wenn es nach dem OVG in NRW geht.

  • Hallo,
    was spricht dagegen, gleich morgen, spätestens nächste Woche bei der Wohngeldstelle der Kommune vorzusprechen und das mal Probe halber rechnen zu lassen? Das wäre ja nun unter den Umständen hier keine Raketenwissenschaft.
    Langfristig mag das keine Lösung sein, aber es könnte doch den akuten Existenzdruck wegnehmen?
    Das mit den 3000 pa p.P. stimmt, wenn Umgang wahrgen o mmen wird, erhöht sich auch die zustehende Wohnfläche.


    Mittel-/ bzw. langfristig muss natürlich mehr Einkommen her oder der Vergleich bestritten werden. Sobald die älteren Kinder in Ausbildung sind verändern sich die Daten ggf. ja nochmals, aber das kann man als Elternteil kaum beeinflussen...


    Also, lieber TE, nur Mut. Schlechter kann es nicht werden...


    LG