Muss ich die Steuerklasse wechseln?

  • Hallo zusammen,


    ich hab seit Jahren die Steuerklasse 2.
    Vor einigen Monaten ist mein neuer Freund bei uns eingezogen und ich bin nicht sicher, ob ich weiterhin bei der Steuerklasse 2 bleiben kann oder ob ich die 1 beantragen muss?!
    Die zuständige Sachbearbeiterin im Finanzamt wusste es auch nicht genau und per Google bin ich nur auf Antworten nach einer Heirat gestoßen.


    Liebe Grüße :winken:

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Traurig, dass es das Finanzamt nicht weiß...


    (1) 1Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht. 2Dabei gilt Folgendes:


    1.
    In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die


    a)
    unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und
    aa)
    ledig sind,
    bb)
    verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind; oder
    b)
    beschränkt einkommensteuerpflichtig sind;
    2.
    in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist;


    in § 24 b steht dann sinngemäß drin, dass man den Entlastungsbetrag nur bekommt, wenn keine andere Person über 18 Jahre mit im Haushalt lebt, es sei denn, man bekäme für diese Person Kindergeld...


    Also: JA du musst die Steuerklasse 1 beantragen. ,


    wirklich, es gruselt mich, wenn ein Sachbearbeiter im Finanzamt so eine Frage nicht beantworten kann.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • in § 24 b steht dann sinngemäß drin, dass man den Entlastungsbetrag nur bekommt, wenn keine andere Person über 18 Jahre mit im Haushalt lebt, es sei denn, man bekäme für diese Person Kindergeld...


    Hat das etwas zu tun damit, wo man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

  • Ich hab gestern noch etwas mehr gegoogelt und habe gelesen, dass man den Anspruch auf Steuerklasse 2 erst verliert wenn man heiratet. In diesem Fall kann ich ja bei der Steuerklasse 2 bleiben!?

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Wenn der bei dir eingezogene Freund auch in der Wohnung mit haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, wird vermutet, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht. (Zum Beispiel gemeinsam wirtschaften, kein Untermietermietvertrag besteht, er sich ums Kind mit kümmert etc. ). Damit besteht kein Anspruch mehr auf Steuerklasse 2 für dich.


    Die etwaige Heirat schließt die Steuerklasse 2 dann auch aus, eröffnet aber die Möglichkeit von Steuerklasse 3 oder 4.
    Ansonsten ist bei dir die Steuerklasse 1 fällig. Es sei denn, dein Freund wohnt nur vorübergehend bei dir. Da er aber "vor einigen Monaten" eingezogen ist, kannst du damit wohl leider nicht mehr argumentieren.




    Das "Finanzamt" schenkt nix. Der AE-Status ist ganz schnell steuertechnisch weg - sobald da auch nur irgendeine zweite erwachsene Person vorhanden ist ...
    Deine Sachbearbeiterin weiß das mit Sicherheit. Sie hätte es eigentlich sofort und umgehend eintragen sollen und müssen. Ist an der Stelle aber wohl sehr freundlich gewesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ja oder unwissend ;-)



    Nagut dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.