Weniger UH wegen Teilzeit

  • Wenn aber in intakten Familien einer oder beide die Arbeitszeit reduzieren und man sich dann, zugunsten der Lebensqualität einschränken muss, dann hat man das erstens gemeinsam beschlossen und man profitiert auch gemeinsam von der Lebensqualität.
    Und nicht einer profitiert und alle müssen auf etwas verzichten! Das ist doch bitte ein Unterschied!


    Ansonsten betonie ich nochmals.... es geht NICHTkonkret um uns, sondern es ging mir um die rechtliche Aussage!


    Die Beistandschaft wird nicht tätig, es wird keiner klagen, es entstehen dadurch keine Kosten.....


    Was ist daran so schwer zu verstehen???

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • In dem Moment (vielleicht auch 2-3 Tage später) in dem feststand: Da kommt (m)ein Kind, hieß es - Verantwortung übernehmen. Und d.h. auch, vielleicht einen Job zu machen den man nicht ganz so dolle findet, oder mehr (Stunden) zu arbeiten. KV war dieser Meinung nicht, der wollte lieber frei und selbstständig sein, statt angestellt. Jetzt 14 Jahre später kann man sagen: War nicht nur für Sohn eine blöde Idee.


    Bei mir in der Abteilung arbeiten ca. 1/3 auf 30h. Auch Männer, sogar in der Mehrzahl. Manche aufgrund gesundheitlicher Kerben, andere wegen kleiner Kinder. Habe ich auch ein paar Jahre gemacht, da stand auch nicht zur Auswahl, mehr ging vom AG aus nicht. Zeitlich war das super. Allein schon weil man bei 5x6h täglich die Pause spart und damit so pro Woche nochmal 2-2,5h weniger Anwesenheit am Arbeitsplatz. Das macht schon mehr als einen ganzen Arbeitstag weniger pro Monat aus, und Überstunden bzw. Gleitzeitfrei schafft man auch schnell zusammen. Da wird man schon neidisch. Aber das wäre keine Dauerlösung, nicht so lang Sohn hier wohnt, und danach mit 90% Sicherheit auch nicht, weil jetzt muss ich meine Rentenbeiträge für die Zeit wieder aufstocken in der ich dank Kleinkind-"Aufzucht" weniger bis garnicht gearbeitet habe. Ein Problem das UET per definition selten haben.
    Also bis zur Rente durch VZ, sonst kann ich mir mit meiner letzten Gehaltszahlung gleich eine Schaufel zum Loch graben besorgen.


    Sei's drum. Ich sehe keinen Grund warum die Trennung vom Partner, in irgendeiner Weise von der Verantwortung enthebt, 18+ Jahre für eine bestmögliche finanzielle Basis des eigenen Kindes zu sorgen.
    Die Tochter ist doch auch ziemlich "alt" (17?), da ist Licht im Tunnel. So lange keine gesundheitlichen Gründe vorliegen, sehe ich keinen Anlaß.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Hallo Anmida,

    Wenn aber in intakten Familien einer oder beide die Arbeitszeit reduzieren und man sich dann, zugunsten der Lebensqualität einschränken muss, dann hat man das erstens gemeinsam beschlossen und man profitiert auch gemeinsam von der Lebensqualität.
    Und nicht einer profitiert und alle müssen auf etwas verzichten! Das ist doch bitte ein Unterschied!


    Da hast Du natürlich recht!


    Ansonsten betonie ich nochmals.... es geht NICHTkonkret um uns, sondern es ging mir um die rechtliche Aussage!


    Das habe ich verstanden! Ich empfinde Deine sehr dramatische Darstellung Deiner Situation in diesem fiktiven Fall als sehr überzogen.


    Die Beistandschaft wird nicht tätig, es wird keiner klagen, es entstehen dadurch keine Kosten.....


    Was ist daran so schwer zu verstehen???


    Nix!
    Es war ein Versuch der Erklärung, warum das so ist.
    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • nehmen wir mal einen nicht ganz so fiktiven Fall:


    durch Gehaltserhöhungen und einer Beförderung steigt man in der DT von 3 auf 6.




    Was rechtfertigt denn diese Erhöhung gegenüber dem Kind? Warum benötigt das Kind auf einmal mehr? Noch dazu wenn UET allein ist und der BET in neuer Partnerschaft ist. Ist das fair?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • nehmen wir mal einen nicht ganz so fiktiven Fall:
    durch Gehaltserhöhungen und einer Beförderung steigt man in der DT von 3 auf 6.
    Was rechtfertigt denn diese Erhöhung gegenüber dem Kind? Warum benötigt das Kind auf einmal mehr? Noch dazu wenn UET allein ist und der BET in neuer Partnerschaft ist. Ist das fair?


    Rechtlich ist das schon zu rechtfertigen...


    Moralisch könnte dann aber UET bei doppeltem Einkommen seine Stunden halbieren und wäre wieder in der gleichen Stufe der DDT und BET würde davon nichts mit bekommen...


    Letztendlich wird im o.g. Fall das Gericht die Gründe für eine Reduzierung verlangen und der Unterhaltsplfichtige wird dann wohl einen Grund nennen.
    Wenn dieser Grund dann nachvollziehbar ist und der MUH sichergestellt ist wird es das Gericht auch absegnen...


    lg Thomas



  • Wie oben schon von jemandem ausgeführt, ist die Senkung bzw. die Steigerung des UH nicht besoerns hoch, so dass es doch selbstverständlich ist, dass man von einer Beförderung auch das Kind profitieren lässt.


    Und Du führst hier nur auf, was ist, wenn UET alleine ist und BET in neuer Partnerschaft.....
    Was ist aber, wenn es umgekehrt ist? Als BET mit "Anhängsel" ist es wesentlich schwieriger, eine neue Partnerschaft aufzubauen, v.a. wenn kein Umgang stattfindet und Kind immer da ist.
    Da hat dann UET mit höherem Einkommen den Vorteil, dass sich viele Kosten wie Miete, Haftpflicht, gewisse Bereiche der Lebensführung und v.a. auch die Aufgaben im Haushalt halbieren, aber der BET alleine mit Kind alleine die vollen Ausgaben zu tragen hat und zusätzlich noch alles, was das Kind betrifft (Erziehung, Hausaufgaben, Termine......).
    Und auch für Urlaub....UET mit Partner zahlt dann im Urlaub die Hälfte und BET alleine mit Kind den doppelten Betrag (oder noch mehr, da man ja in den Ferien und damit der Hauptsaison fahren muss) .... alles sehr fair, oder?


    Und Deiner Meinung nach, wäre es dann in Ordnung, wenn eine Beförderung nicht auf den UH umgelegt wird???
    Aber wer braucht schon Urlaub? Wird alles total überbewertet.....

  • Moralisch könnte dann aber UET bei doppeltem Einkommen seine Stunden halbieren und wäre wieder in der gleichen Stufe der DDT und BET würde davon nichts mit bekommen...


    Mal davon abgesehen, dass eine Gehaltserhöhung selten mit einer Verdoppelung des Einkommens daherkommt (Steuerprogression?), ist es durchaus zu erklären.
    Das leibliche Kind bzw. Kinder sollen am Wohlstand der Elternteile teilhaben. Da wir keine Bastardrechtsprechung mehr haben (von mir aus auch einschl. ehelicher Trennungskinder), ist es nicht zu nachvollziehbar, warum ein Kind bei dem ein ET 10.000 , 5000 € verdient, signifikant schlechter da stehen sollte, als ein Kind dessen Eltern sich nicht getrennt haben. Wäre dem nicht so, gäbe es die Stufen in der DDT nicht.
    Was hat das Kind falsch gemacht? Nix.


    Kinder im Haushalt nehmen für gewöhnlich an Einkommenserhöhungen der Eltern teil. Da gibt's mehr Taschengeld, bessere Möbel, Klamotten, Freizeit und Sport, was ein Kind eben gern hätte und was nicht unbedingt zum Überleben nötig ist. Da ist es nicht nur der billige Schwimmkurs, sondern auch Pferdchen lernen, oder eine überteuerte Gitarre (grr) für die musikalische Bildung.
    So ist das eigentlich bei allen normal ausgeprägten Eltern. Wer sein Kind nach der Trennung vom anderen ET als finanziellen Klotz am Bein empfindet, sieht das natürlich anders. Da muss man auch keine moralischen Fragen aufwerfen, was hier gemacht wird, ist einfach eine rechnerische Kalkulation, die das besondere Eltern-Kind-Verhältnis eben gerade nicht berücksichtigt.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • hoffnungsvoll, doch, wird er. Im SB ist eine bestimmte Summe fürs Wohnen vorgesehen, irgendwas mit 4xx. Wenn der UET deutlich mehr (oder auch weniger) für eine angemessene Wohnung zahlt, dann wird der SB angepasst.


    380 Warmmiete aktuell. Und die werden nicht nach unten angepasst, wenn man z.B weniger/. null bezahlt (was der absolute Ausnahmefall ist, also ich kenne niemand, der für umme wohnt). Die Unterhaltsätze sind ja seit einiger Zeit bundesweit einheitlich, früher gab es auch noch die Berliner Tabelle. Das mag für die TE ärgerlich sein, da sie nun mal in einer teuren Stadt wohnt. In Neubrandenburg wäre das sicher einfacher, dafür haben die Menschen dort andere Probleme.
    Ich sehe das so: UET hat sehr wohl die Pflicht, sich angemessen am Unterhalt des Kindes zu beteiligen, BET hat aber gleichzeitig die Pflicht, das UET nicht unangemessen zu belasten. Das sehen die Gerichte auch so (Unterhaltskonfrollbetrag).
    Das ist das Spannungsfeld, um das es hier geht.
    In diesem Fall: so lange wie der UET hier den festgelegten Unterhalt bezahlt, seheich absolut keinen Grund, warum die berufliche Situation die TS irgendwie etwas angehen sollte.


    LG

  • Hallo gtom,


    Letztendlich wird im o.g. Fall das Gericht die Gründe für eine Reduzierung verlangen und der Unterhaltsplfichtige wird dann wohl einen Grund nennen.
    Wenn dieser Grund dann nachvollziehbar ist und der MUH sichergestellt ist wird es das Gericht auch absegnen...


    wärst Du bitte so freundlich, für diese Prognose "so isses!" ein paar exemplarische Gerichtsurteile zu liefern?
    Bestenfalls natürlich solche, die den zitierten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ebenbürtig sind.


    nehmen wir mal einen nicht ganz so fiktiven Fall:


    durch Gehaltserhöhungen und einer Beförderung steigt man in der DT von 3 auf 6.


    Was rechtfertigt denn diese Erhöhung gegenüber dem Kind? Warum benötigt das Kind auf einmal mehr? Noch dazu wenn UET allein ist und der BET in neuer Partnerschaft ist. Ist das fair?




    Hallo Tomtomsen,


    wenn Du eine alleinerziehende Mutter kennenlernst und eine Partnerschaft mit ihr eingehst, wirst Du dann dem betroffenen Kindsvater Bescheid geben, dass er den Unterhalt für sein Kind reduzieren darf? Weil ja schließlich Du nun Anteile der Kosten für's Kind übernehmen wirst? Weil das dann fair wäre?


    Warum meinst Du, dürften Eltern den eigene Lebensstandard steigern, die Kinder hierbei aber außen vor lassen? Was kann das Kind dafür, dass sich die Eltern getrennt haben? Was meinst Du, würde ein betreuendes Elternteil tun, wenn die Gehaltsklasse von 3 auf 6 steigen würde, würde das auch fragen "benötigt das Kind jetzt mehr, warum darf ich mein Geld nicht für mich behalten?"


    Andersrum gedacht und die Fairness berücksichtigt: Der zu bezahlende Barunterhalt wird aus dem Vollzeit-Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet. Das ist die derzeitige Gesetzgebung. Erzielt der Unterhaltspflichtige ein Vollzeiteinkommen unter dem Selbstbehalt, wird man ihn zwar auffordern, sich notfalls einen Zusatzjob zu suchen um Kindesunterhalt zu erwirtschaften, dies wird aber nur selten auch umgesetzt. Bisher hatten Kinder nach 6 Jahren dann auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss und der betreuende Elternteil musste ganz alleine den Lebensunterhalt für die Familie aufbringen. Ist das fair?


    In der Praxis wird selbst komplett arbeitsunwilligen Unterhaltspflichtigen nicht heftig genug auf die Füße getreten, wenn sie es vorziehen, nicht berufstätig zu sein um keinen Kindesunterhalt zahlen müssen. Selbst die Vorgabe, Bewerbungen zu fordern, wird nicht umgesetzt. In der Folge werden diese Elternteile dann im Alter ihren Kindern auf der Tasche liegen, weil sie ja keine Rentenpunkte erwirtschaftet haben. Ist das fair?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,



    die immer weniger die Argumente einiger hier verstehen will und fragt, ob das wohl Futterneid gegenüber den eigenen Kindern sein könnte. Es ist so: Wenn der Gesetzgeber der Meinung wäre, Mindestunterhalt wäre diejenige Summe, mit denen sich Trennungskinder gefälligst auch dann zu bescheiden hätten, wenn der barunterhaltspflichte Elternteil mehr Unterhalt leisten könnte, hätte der Gesetzgeber die Düsseldorfer Tabelle nicht geschaffen.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo,


    natürlich profitiert meine Tochter von meinem Wohlstand. Ich kaufe ihr neue Sachen, Kita und für ihre Hobbies, das gehört sich so. Das dann aber gefordert wird, doch noch mehr Unterhalt zu zahlen und so nach dem Motto, tja selbst schuld, abgekanzelt wird, ist dreist.


    Mein Angebot war, die Differenz auf ein Konto des Kindes zu sparen. Hätten alle was von. Die Mutter konnte sowieso nicht mit der Erhöhung planen.


    Was ist die Konsequenz? Man hat keine Lust mehr sich an irgendeinen Kosten zu beteiligen und wird als Dreingabe noch als geizig bezeichnet.


    Beliebt ist auch, und das werden viele UETs bestätigen: geht man arbeiten, will man seine Freiheiten genießen und war sowieso nie am Kind interessiert, geht man weniger arbeiten und bietet an sich mehr ums Kind zu kümmern, heißt es geht mal mehr arbeiten, das Kind leidet Hunger und außerdem gibt's ja den Umgang, der reicht vollkommen

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Mein Angebot war, die Differenz auf ein Konto des Kindes zu sparen. Hätten alle was von. Die Mutter konnte sowieso nicht mit der Erhöhung planen.


    Was ist die Konsequenz? Man hat keine Lust mehr sich an irgendeinen Kosten zu beteiligen und wird als Dreingabe noch als geizig bezeichnet.


    Hallo Tomtomsen,


    konsequent zu Ende gedacht:
    Warum willst Du das Einkommen des Kindes auf einem Konto sparen, damit "alle was davon" haben? Warum nicht Dein eigenes Einkommen? Da könnten doch auch "alle was davon" haben? Hast Du nicht jetzt auch mehr Geld zur Verfügung, mit dem Du bisher nicht rechnen konntest? Und lebst Du nicht zusätzlich demnächst in häuslicher Gemeinschaft mit einer neuen Partnerin und hast dadurch Einsparungen im Alltag?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,


    die übrigens beides kann, Vollzeit arbeiten und sich um den Nachwuchs kümmern, der aber seltsamerweise immer vorgeworfen wird, genau deswegen egoistisch zu sein, wenn man Kinder habe, müsse man eben kürzer treten in Beruf und Karriere. Und die deswegen Dir auf einen Einwand mit viel Mitgefühl antwortet "wie man's macht, ist's nicht recht, das ist nun mal so" und Dir raten möchte: Lasse reden.

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Hallo Tomtomsen,


    ich wollte gerade für mich die Relationen klären, wollte wissen über welche Beträge wir hier reden/schreiben und habe die Düsseldorfer Tabelle konsultiert.


    Dein Kind ist 5 Jahre alt?


    Zahlbeträge:
    bei Stufe 3 - bereinigtes Nettoeinkommen zwischen 1901 und 2300 Euro: 281 Euro
    bei Stufe 6 - bereinigtes Nettoeinkommen zwischen 3101 und 3500 Euro: 342 Euro


    Der unterhaltspflichtige Elternteil in Deinem nicht fiktiven Beispiel hat also durch die Gehaltserhöhung mindestens 801 Euro mehr im Monat zur Verfügung und soll davon dann 61 Euro dem Kinde abgeben. Du reklamierst, das sei unfair. Oder verstehe ich hier etwas falsch...?


    Erstaunte Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Guten morgen zusammen,


    eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts mehr schreiben, da es hier jetzt aber so dargestellt wird das man als UET dem eigenen Kind nicht den Dreck unterm Fingernagel gönnt... Kann ich einfach nicht anders


    Ich denke kein sein Kind liebender UET vergönnt seinem Kind 100 euro im Monat wenn er selbst ein gutes auskommen hat.
    ABER, wenn BET sich selbst in eine Situation bringt wo das Geld vorn und hinten nicht mehr reicht (Lebensstil, Kredite, oder eben unbedingt ein Haus oder eine Wohnung die eigentlich nicht zu den finanziellen Möglichkeiten passt) dann kann das auch mal kritisch hinterfragt werden. Wenn das Geld ausschließlich dem Kind zu Gute kommt, keine Frage... Ja ja, ich weiss, den Unterhaltszahler geht es nichts an was BET mit der Kohle macht, er hat zu zahlen und die Klappe zu halten.


    Spätestens nach dem 2. Post von TS bin ich davon ausgegangen das hier eben nicht um einen fiktiven Fall geht und habe eben um das ganze besser zu verstehen ein wenig quergelesen... Da findet sich nun mal leider ein gewisser roter Faden. Dazu noch die situation zwischen Vater und Tochter... Alles schwierig. Wenn es aber eben doch nicht um TS geht wie sie hier beteuert dann Sorry, falsch verstanden.


    Und diese Einstellung habe ich obwohl ich selbst für Kind Unterhalt bekommen müsste... Aber genau garnix kriege, sondern einfach meinen Lebensstil den finanziellen Verhältnissen angepasst habe und so mit Kindchen ein ordentliches Leben führen kann, denn ist das nicht auch irgendwo Aufgabe des BET?


    So, schönen Sonntag und genießt das fantastische Wetter :strahlen

  • Hallo ReKo,


    Wenn das Geld ausschließlich dem Kind zu Gute kommt, keine Frage... Ja ja, ich weiss, den Unterhaltszahler geht es nichts an was BET mit der Kohle macht, er hat zu zahlen und die Klappe zu halten.


    Ich glaube, wir waren uns einig, dass der Barunterhalt sowieso nur selten ausreicht, um den Lebensbedarf eines Kindes zu decken zumal hier im Themenstrang genug Rechenbeispiele für die Lebenskosten in München gepostet wurden. Sollte das Kind (nicht die Mutter!) teure Hobbies oder gesundheitliche Bedarfe haben, dürfte auch in anderen Gegenden Deutschlands der Mindestkindesunterhalt nicht unbedingt zur Bereicherung der Familie beitragen, unabhängig davon, ob andere Familien froh sein würden, überhaupt nur diesen zu erhalten und unabhängig davon, ob und wie viel man BETs zumuten sollte, selbst zu erwirtschaften.


    Selbst wenn die Fragen hier im Themenstrang die TS selbst betreffen würde, wäre das Anliegen der TS dennoch lediglich eine Frage nach den rechtlichen Hintergründen, nicht nach der moralischen Bewertung der Anwesenden gewesen? Oder verstehe ich hier etwas falsch?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,


    die nicht ohne Grund sich zuerst in der DD informieren musste, über welche Summen und Relationen hier überhaupt diskutiert wird und die Mehrbedarf, Sonderbedarf etc. nur vom Hörensagen kennt - und trotzdem versucht, neutral zu sein.

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • jaja, das totschlagargument.


    Die kleene bekommt bei mir alles was sie will, auch Sachen die eigentlich der unterhalt deckeln soll. Die Unfallversicherung zahle ich allein. Das neue Fahrrad ist allein von mir. Die Ausflüge, die die Mutter nie macht, 90 Prozent ihrer Klamotten habe ich mit der kleenen gemeinsam gekauft. Es gibt 2 Sparkonten für die kleene, eins für den Führerschein und Auto und eins fürs Studium wo nur ich einzahle und dann ist man noch der Arsch der dem Kind die 60 Euro nicht gönnt?
    Wo landen die denn wieder? Aber als Uet soll man ja seine Schnauze halten und zahlen und der BET hat es ja immer soooo schwer.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich denke dass in diesen Kreisen niemand auf die Idee käme 60€ mehr zu verlangen wenn denn schon so viele Kosten nebenher vom kV gedeckt werden. Das eine ist Moral, das andere Recht und die schlaue BET würde das Fass unter den Bedingungen nicht aufmachen.


    Du schilderst den krassen Fall des BET, viele hier kennen eben auch den krassen UET: unregelmäßige nicht verlässliche Umgänge, unregelmäßigen oder gar keinen KUH, blöde Sprüche in Sache Erziehung oder Ausstattung des Kindes und keinerlei Entlastung im Alltag.


    Und diese Sorte BET besteht verständlicherweise auf jeden Cent , der dem Kind zusteht.


    Wenn deine KM deinen finanziellen Eindatz nicht schätzt, ist sie schlecht informiert oder dummm oder so...

  • Ich finde es generell schwierig, wenn der eine sich Gedanken über den Lebensstandard des anderen macht. Da ist auch die DDT kein Mittel empfundene Ungerechtigkeit auszugleichen.


    Ich würde mich beispielsweise schon eher als Menschen bezeichnen, dem Materielles und Luxus weniger wichtig ist, und doch musste ich kurz atmen, als mein Exilein, den geplanten Zusammenzug mit Next damit kommentierte, dass es ja dann einen Elefant bräuchte, der im Keller das Geld platt treten würde :schiel . Und nein, ich käme jetzt trotzdem nicht auf die Idee, auf den Unterhalt zu verzichten. Das habe ich gemacht, als es notwendig war.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Natürlich verstehe ich die BET, soviel Empathie geht schon noch. ;)


    In dem einen Jahr Umgang habe ich einen Termin ausfallen lassen und den auch nur weil es für das Kind kein Sinn gemacht hätte. Zu Weihnachten hätte die Ex die kleene am 23.25.27. gehabt und ich dazwischen und danach. Da dass einfach kein Sinn machte hatte ich auf den 26. verzichtet.



    Meist muss ich mir einfach Luft machen.


    Die Situation ist nämlich nicht so einfach. Die Mutter hatte auch schon behauptet ich würde kein KUH zahlen oder das Kindergeld einbehalten ( das ehemalige gemeinsame ist mein Konto). Dabei habe ich sie angefleht endlich das Konto umzustellen, ich konnte nämlich nicht sondern nur derjenige ET wo das Kind lebt.
    Es wurde auch nachträglich KUH gefordert für Monate wo wir noch ein gemeinsames Konto hatten.


    Und ja es ist frustrierend wenn dich die Ex Schwiegermutter auf offener Straße anschreit ich solle doch Kindesunterhalt zahlen. Ich kann dir sagen, da bist du schnell der Buhmann und da interessiert sich keiner für Fakten.



    Ja, ich könnte zurückschrauben auf Unterhalt und wie gern würde ich das einfach mal aber da verliert wer? Genau, die einzige die nix dafür kann.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • @ Tomtomsen:


    Ich denke aber mal, dass die von Dir geschilderte Situation, was alles über den UH hinaus gezahlt wird, nicht der Norm entspricht.


    Meines Wissens ist es vorwiegend so, dass der UH fließt und darüber hinaus nichts bzw. der BET muss um jeden Cent Mehr- oder Sonderbedarf kämpfen.
    Warum sollte dann in so einem Fall eine Gehaltserhöhung nicht auf den Unterhalt umgelegt werden? Dass auch das (gemeinsame) Kind, davon profitieren kann?

  • Ich versuche jetzt mal als BET der von Pieke an den KU selbst aufzubringt, mal was ganz Außergewöhnliches, nämlich in den Mokassins eines BET zu latschen, der/die Unterhalt zahlt.


    Gerade bei jüngeren Kindern, die den Wert von knisternden Geldscheinen, noch nicht zu schätzen wissen ist das freudige Glitzern, wenn man ihnen ein Auto, Wall.E-Shirt, Lego, undwasMädchensomögen ungebremst auf die Hand gibt, durchaus eine Quelle elterlicher Freude und Wohlwollen. Die 1. strampelnde Runde auf dem neuen Rad, Kind geölt in neuen Klamotten, das Riff von "Smoke on the Water" mit der neuen Flöte - toll, da weiß man doch wozu man sich (auch) in die Arbeit schleppt.
    Den Dauerauftrag bei der Bank auf eine höhere Ziffer zu ändern, ist da ein vergleichsweise trockenes Geschäft, ganz ohne Glitzer und musikalischer Untermalung.
    Volles D'accord. Ist doof.


    Nichtsdestotrotz: Wenn ich mir die Zahlen anschaue, die Fr. Rausteiger beispielhaft gepostet hat und die Dampfblasen die da im Vergleich hochkommen, fällt mir nur ein jugendliches: "LoL" ein. So über den Daumen gepeilt, hat sich mein Nettoeinkommen, auch um einen 1000er erhöht, die letzten 2 Jahre. Ich behaupte mal, dass das Sohn davon mehr hat als 62 oder 80 oder 100 Euro im Monat. Ich aber auch, weil bei bestimmten Zahlen gönnt man sich selbst tatsächlich auch mehr. D.h. ich geh nicht dran kaputt, ein UET bestimmt auch nicht.
    Da tun mir eher die leid, die wirklich mit wenig Kröten den Mindestunterhalt aufbringen müssen, da tut das sicherlich prozentual weh-er.


    Wenn einen also die Paarundsechzig schmerzen bis auf die Knochen, tja, dann bleibt eben nur auf Glitzer zu verzichten. Ist doof, ich weiß. Das Gesetz bzw. die Regelungen zum Unterhalt, können nicht jeden Einzelfall in absoluter Fairness abdecken. Und wenn der BET das Geld verjubelt um sich die Frisur monatlich zu richten oder Fußballkarten zu kaufen, bleibt einem nix außer die Beißschiene in der Nacht. Das Unterhaltsrecht deckt das nicht ab. Genausowenig wie es nicht wirklich abdeckt wenn Einzelfälle wie armrechnen auf selbstständig, will nicht arbeiten, macht einen auf krank usw. garkeinen Unterhalt zahlt.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()