Alles anzeigenZitat von »Ratte«
Zitat von »WeTogether«
sind Impfgeschädigte auf jeden Fall berechtigt hohe Schadensersatzsummen zu kassieren und das soll vermieden werden.
Ich glaube das kann man bei der Anzahl der nachgewiesenen Anzahl tatsächlicher Impfschäden durchaus verkraften.
Ute
i
ratte, ich bin sonst oft bei dir, aber dieser satz klingt sehr zynisch, wenn man sowas als elternteil liest, dessen kind aufgrund von impfschäden schwerbehindert und /oder verstorben ist.
und dann versuche mal, das als impfschaden durchzubekommen....
wobei dir der schadenersatz auch nichts nützt, wenn das kind tot ist.
CoCo natürlich auch
Oh, das ist aber leider komplet in den falschen Hals gekommen ,entschuldigt.
Es ging darum das die Impfpflicht vermieden werden soll wegen eventueller Impfschäden und folgender Klagen.
Das sie auf Grund dessen nicht eingeführt werden wird glaube ich nicht.
Ich habe mir wirklich nicht böses dabei gedacht, sollte es so angekommen sein, dann entschuldige ich mich aufrichtig dafür.
Die Bemerkung sei mir erlaubt im Falle einer Ansteckung durch nicht geimpfte hat man ,so gar keine Chance auf Schadensersatz.
Ein Schadenserstz kann kein Leid aufwiegen, aber es kann eine kleine Annerkennung für geschehenes Unrecht sein.
Es ist ein sensibles Thema und ich habe mehr Kontakt zu Kindern, die geschädigt, oder inszwischen verstorben sind weil sie sich angesteckt haben.Habe einen eigenen Sohn, für den es lebensgefährlich gewesen wäre sich irgendwo anzustecken.
Ich hoffe, das kommt jetzt richtig an.
Liebe Grüße
Ute