Hallo zusammen,
ich schlag mich das erste Mal alleine durch meine Steuererklärung.
Manches kann ich nicht ganz zuordnen.
Wer kann mir evtl. helfen?
Folgendes:
Unterhaltszahlerin für ein Kind .Kind ist in 2016 volljährig geworden und in Ausbildung.
Ein halbes Kind also auch auf der Steuerkarte.
Es gibt einen Punkt in der Steuererklärung (Anlage Kind), wo ich nicht weiß, ob ich da überhaupt was eintragen kann/ soll:
Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen.
Eigentlich bekam ich ja das hälftige Kindergeld über den zu zahlenden Unterhalt zurück.
Bin aber halt nicht die Kindergeldbezieherin. :hae:
Wo trag ich, wenn überhaupt, den Kindesunterhalt ein?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. :anbet
Danke.
LG janias