Lohnsteuererklärung 2016 - Kinderfreibetrag für Umgangselternteil

  • Hallo zusammen,


    ich schlag mich das erste Mal alleine durch meine Steuererklärung.
    Manches kann ich nicht ganz zuordnen.
    Wer kann mir evtl. helfen?
    Folgendes:
    Unterhaltszahlerin für ein Kind .Kind ist in 2016 volljährig geworden und in Ausbildung.
    Ein halbes Kind also auch auf der Steuerkarte.
    Es gibt einen Punkt in der Steuererklärung (Anlage Kind), wo ich nicht weiß, ob ich da überhaupt was eintragen kann/ soll:
    Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen.
    Eigentlich bekam ich ja das hälftige Kindergeld über den zu zahlenden Unterhalt zurück.
    Bin aber halt nicht die Kindergeldbezieherin. :hae:
    Wo trag ich, wenn überhaupt, den Kindesunterhalt ein?
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. :anbet
    Danke.
    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von janias 69 ()

  • Danke, hab da noch einmal was nachgelesen. Habe es doch tatsächlich überlesen :ohnmacht: .


    Also brauch ich in Anlage für das Kind nur alle anderen Daten eintragen und es ist dann automatisch regestriert, dass ich ein halbes Kind auf der Steuerkarte hatte?
    Ich bin auch nicht verpflichtet, den Kindesunterhalt an anderer Stelle einzutragen? ( auch wenn ich es nicht absetzen kann).


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
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  • Kindesunterhalt trägst du nicht ein. Das Kind schon.


    Du trägst Deine Jahreslohnabrechnung ein. Egal ob da ein halbes Kind drauf ist. Das Programm rechnet dir, ob das hälftige Kindergeld günstiger ist oder der halbe Kinderfreibetrag. Der wird erst bei höheren Einkommen interessant, eher selten.


    Wohnt das Kind zu hause, also beim anderen Elternteil?

  • Danke. :blume
    Für mich bleibt dennoch oder immer noch die Frage offen, ob ich bei Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, das hälftige Kindergeld eintrage?
    Ich bekomme das ja nur durch den zu zahlenden Unterhalt .Bekomme es aber letztendlich :hae:


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
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    3 Mal editiert, zuletzt von janias 69 ()

  • mEn. muss nur derjenige den vollen Kindergeldbetrag eintragen, den er tatsächlich erhält-


    also müsstest Du es mEn. nicht eintragen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • mmmmm, hab noch was gefunden.
    Also der Kindergeldfreibetrag wurde 2015 für die Arbeitnehmer Sparzulage, für den Soldaritätszuschlag und für die Kirschensteuer mit einbezogen.
    Für die andere Bereiche nicht.
    Somit sollte man auf jeden Fall das hälftige Kindergeld eintragen. :)


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
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  • Danke. :blume
    Für mich bleibt dennoch oder immer noch die Frage offen, ob ich bei Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, das hälftige Kindergeld eintrage?
    Ich bekomme das ja nur durch den zu zahlenden Unterhalt .Bekomme es aber letztendlich :hae:


    LG janias


    Rechtlich ist jeder Elternteil Anspruchberechtigter eines hälftigen Kindergeldes. Nur wenn ein Elternteil verstorben ist, dann hat der andere Elternteil rechtlich Anspruch auf das gesamte Kindergeld.
    Bezieher/Empfänger kann jedoch nur einer sein. Darauf haben sich die Eltern zu einigen. Tun sie das nicht, ist automatisch der berechtigter Bezieher, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (hier entscheiden die Familiengeldstellen und Finanzgerichte erschreckenderweise nicht auf Grundlage des Sorgerechts oder des ABR, sondern aufgrund eigener, nicht offen gelegter Kriterien. Aber das nur am Rande...)


    Beim Unterhalt ist das anteilige Kindergeld allerdings schon abgezogen (wie man an der DüTa erkennen kann). Auf den Unterhalt müsste man eigentlich das Kigeld immer noch draufrechnen, wenn es um die Höhe des Unterhalts geht. (Ebenso rechnerisch beim Unterhaltsvorschuss: Auch noch mal das halbe Kigeld oben drauf. Es wird halt nur von anderer Stelle ausgezahlt, der FamKasse.)


    Damit ist aber auch klar, dass ich im Normalfall (so kein Todesfall beim anderen Elter vorliegt) nur Bezieher des halben Kigeldes bin.


    Steuerrechtlich liegt das darin begründet, dass ich ja entweder Kindergeld ausgezahlt bekomme oder aber (im Nachhinein) ich einen dann höheren Kinderfreibetrag ansetzen kann (wenn ich Gutverdiener bin). Geprüft wird das automatisch, also was besser für mich ist. Dabei wird aber bei meiner Steuererklärung nur das halbe Kigeld angesetzt. Das andere wird beim anderen Elternteil angesetzt und geprüft.


    ***


    Es komme keiner auf den Gedanken zu sagen, dass deutsche Steuerrecht sei kompliziert. Alles ganz einfach und auf den ersten Blick verständlich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dann hab ich ja alles richtig gemacht.
    Danke :blume:blume


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue