:hilfe und hallo liebe Forenbewohner,
wie ich an anderer Stelle schon schrieb, gibt es auf Betreiben des KV nun seit Weihnachten 2016 einen Beschluss zum Umgang zwischen Kind (5) und KV.
Vorangegangen sind äußerst unregelmäßige Umgangstermine mit Pausen bis zu 2;7 Jahren. Zuletzt gesehen hatten sich die Beiden vor knapp einem dreiviertel Jahr. Ich habe immer Umgang gefördert und habe nicht einen Termin abgesagt - im Gegensatz zum KV.
Nun wurde ein Beschluss gefasst, der einen stufenweisen Aufbau der Umgänge bis zu einmal monatlichen Wochenenden beinhaltet. (mehr will KV nicht).
So weit, so gut.
Nachdem nun der erste Termin gelaufen ist, beginnt KV nun schon erste gerichtlich festgelegte Termine zu schieben und auszuweiten.
Er signalisiert, dass er die Termine nur schwer einhalten kann und sie ihm im kommenden Jahr nicht mehr so möglich seien.
Nun meine Fragen:
Die gesetzten Termine sollten doch so eingehalten werden?
Was kann ich tun, wenn KV tatsächlich, wie angekündigt, nicht kommt oder die festgelegten Abstände zwischen den Umgängen vergrößert?
Wie kann ich sicher nachweisen, dass die Umgänge tatsächlich auf Betreiben des KV ausfallen?
Ich befürchte, dass er es wieder so dreht, dass ich boykottiere. :hm...
Ist eine Dokumentation an das JA/ an die Erziehungsberatung sinnvoll? (wobei beide Stellen bei der Umgangsregelung so hilfreich wie 'ne Papiertüte waren... :nawarte: )
Vielen Dank und liebe Grüße,
die sangreal