Anhörung wegen Umgangsregelung

  • Hallo, ich brauche eure Hilfe.


    Nachdem KV über Monate keinen Umgangstermin oder Gesprächstermin wahrgenommen hat, flattert mir nun eine Ladung zu Gericht ins Haus. Es soll um Umgangsregelung gehen.
    Ich bin neben :motz: :wand :angry auch ziemlich erschrocken darüber, dass solch ein Termin ohne Gespräch mit mir angesetzt wird. Es existiert bisher lediglich ein Brief von KV ans Gericht, in dem er mich als Boykotteuse darstellt.
    Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle haben meine wiederholten Versuche dokumentiert, Umgang zu fördern. Auch die Absagen des
    Brauche ich zum Anhörungstermin JA, Erziehungsberatung, Anwalt, schriftliche Belege, dass KVs Behauptungen im Brief schlichtweg gelogen sind???
    Bin ganz durcheinander.
    :thanks:

  • Keine Panik. Das ist ein KV, der seine eigene Unfähigkeit auf dich abwälzen will.
    Das Jugendamt wird vom Gericht aufgefordert, Stellung zu beziehen, es wird zum Anhörungstermin auch geladen (so meine Erfahrung). Ein Anwalt ist bei Umgangssachen nicht verpflichtend für Dich.
    Solange Du und JA und womöglich noch Erziehungseratung belegen können, dass eure Bemühungen, den KV zu Gesprächen oder zum Umgang zu bewegen, fruchtlos waren, würde ich mir gar keine Sorgen machen.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Ich danke dir!
    Als ich den Brief las, dachte ich, ich spinne. Er hat einiges schlichtweg nicht erwähnt, z.B. dass er den Kontakt schon einmal über 2,5 Jahre ausgesetzt hat und stellt es so dar, als sei ER bemüht um Umgang gewesen.
    Ich bin froh, dass ich belegen kann, dass ich ihn immer wieder um regelmäßige Termine gebeten habe. Sonst könnte ich anhand seiner Schilderungen an mir zweifeln... :schiel

  • Das ist kein "Brief", sondern anscheinend eine Klage (oder habt ihr ein ruhendes Verfahren gehabt?) Und zu dieser Klage kannst du und solltest du vorab schriftlich Stellung beziehen. Das ist einfacher, als in der Verhandlung alles zu erläutern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und zu dieser Klage kannst du und solltest du vorab schriftlich Stellung beziehen.


    Das ist definitiv ein guter Rat!
    Ich musste es bei Anhörungen mehrfach erleben, dass KV mit seiner charismatischen Art ständig reden konnte und ihm geduldig zugehört wurde, während ich kaum zu Wort kam um seine Lügen zu entkräften oder die Fakten zu erwähnen... Das war wirklich krass.
    Nimm unbedingt vorab schriftlich Stellung, aber schreib keinen Roman! Kurz, die Fakten (!) (Terminvorschlag dann und dann, vom KV nicht angenommen dann und dann...), vielleicht tabellarisch, jedenfalls übersichtlich, Umgang hat stattgefunden wann und für welchen Zeitraum nicht... Je klarer und präziser und knapper, umso besser für das Gericht - und dich. Und wenn das JA das noch bestätigt, dann muss der KV erstmal erklären, was die Klage soll.

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    keks3


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  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass so eine schriftliche Erwiderung nicht unbedingt vor dem Termin auch gelesen wird. :(


    Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, eine hübsche bunte Tabelle zu erstellen, in der für die vergangenen Jahre jeder einzelne Termin benannt und sodann farblich gekennzeichnet wurde. Absprachegemäß verlaufene Termine sind grün, vom UET abgesagte Termine sind rot, konnte kein Umgang stattfinden, weil das Kind krank war, habe ich dies orange gekennzeichnet. Der optische Spontaneffekt ist ziemlich aussagekräftig.

  • auch ziemlich erschrocken darüber, dass solch ein Termin ohne Gespräch mit mir angesetzt wird. E

    Das ist total normal.
    Jemand reicht Klage ein, das Gericht spult den normalen und festgelegten Ablauf ab. Sie können nicht erst mal bei dir fragen, was da los ist... das ist ein geregeltes Verfahren ... also nicht gegen dich persönlich, sondern einfach der normale und formale Rechtsweg

    Und zu dieser Klage kannst du und solltest du vorab schriftlich Stellung beziehen. Das ist einfacher, als in der Verhandlung alles zu erläutern.

    JA Stellung beziehen
    DU nein... dafür gibt es Anwälte...
    Ich würde niemals ohen Anwalt (einen guten) zu einer Umgangsverhandlung gehen!!!

  • Danke Susa,


    so ähnlich habe ich das bisher auch dokumentiert - inklusive der Abstände zwischen den einzelnen Umgängen.
    Da ich bisher nur einen Gesprächstermin verschieben musste, da Junior frisch operiert und unbetreut gewesen wäre, bin ich da auf recht sicherem Boden. KVs Wunschtermine hatte ich nahezu immer zugesagt, auch einen eigentlich geplanten Urlaub verschoben (nur wahrgenommen hat er davon nur einen Teil... :muede ).
    Deswegen kann ich die juristische Keule jetzt so gar nicht nachvollziehen.
    Nun, morgen wird sich hoffentlich einiges klären...
    Stehe trotzdem total unter Strom. :pinch: