Kleine Ergänzung, das Formular heißt schlicht BB.
Als Person, der die Kosten entstehn sollte das Kind/die Kinder stehen und nicht die Mutter, denn wenn die Mutter drin steht wird das abgelehnt. Aber auch die Kinder haben beim Jobcenter ein Recht auf Mehrbedarf was den Umgang betrifft, soweit ihnen Kosten entstehn:
ZitatAlles anzeigenKosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
Entstehen einem geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil
regelmäßig Fahrt und/oder Übernachtungskosten aufgrund
der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern und
können diese nicht aus evtl. vorhandenem Einkommen, dem
Regelbedarf oder Leistungen Dritter bestritten werden, können
diese in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies gilt
für die Kinder entsprechend, soweit den Kindern an Stelle ihrer
Eltern Kosten entstehen
Also wie geschrieben, steht die Mutter drin als diejenige, die die Kosten hat, wirds abgelehnt werden, da es um das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind geht, beide wären im Falle des Bezugs von Leistungen nach SGB2 berechtigt, diesen Mehrbedarf geltend zu machen. BB- Antrag ausfüllen für das Kind, Nachweise nicht vergessen.