Unterhaltszahlung bei gleichen Betreuungsanteilen

  • Hallo zusammen,


    mich zermürben finanzielle Sorgen.
    Mein Expartner und ich sind nun seit 3 1/2 Jahren getrennt. Es läuft alles friedlich ab und er wohnt im gleichen Ort wie wir, damit unsere Tochter den Kontakt zu uns beiden regelmäßig halten kann. Bisher hatten wir die Regelung, dass unser Sonnenschein (11 Jahre) mittwochs und donnerstags bei Papa ist und 14-tägig von mittwochs bis sonntags. Die Ferienzeiten versuchen wir beide gerecht aufzuteilen. Er hat den Luxus an einer Schule zu arbeiten und von daher alle Ferien frei, was für uns ein Segen ist.


    Nun möchte er und wohl auch unser Kind, dass künftig ein wöchentlicher Wechsel stattfinden soll. Nun mache ich mir Sorgen wegen der Unterhaltszahlung, welche wir einvernehmlich vereinbart haben. Ich befürchte, dass er dann keinen Unterhalt mehr zahlen möchte, weil die Betreuung unserer Tochter dann ja genau 50 % für jeden beträgt.
    Mein Problem ist aber, dass ich ohne Unterhalt definitiv nicht über die Runde kommen werde, weil die Wohnung 50% meines verfügbaren Einkommens auffrisst. Mehr Stunden sind bei meinem Arbeitgeber nicht möglich und eine Höhergruppierung wurde abgeschmettert.


    Meine Suche nach einer günstigeren Wohnung sind bisher erfolglos, weil die Mieten hier einfach unverschämt hoch sind. Wohngeld werde ich nicht erhalten, weil ich zu viel verdiene (1.350 € netto + Kindergeld + Unterhalt). Einen Jobwechsel mit mehr Stunden und dazu noch einer besseren Bezahlung kann ich nicht von heute auf morgen ergattern, doch steht das auf meiner To-Do-Liste ziemlich weit oben.


    Nun meine Frage:
    Ist es "rechtens" wenn der Papa die Unterhaltszahlungen bei der geänderten Betreuung einstellt? Unsere Tochter ist bei mir gemeldet.


    Mich macht das echt fertig und ich freue mich über Antworten die mir weiterhelfen können.


    Viele Grüße
    Marion

  • https://www.anwalt.de/rechtsti…kind-betreuen_005204.html


    Auch beim Wechselmodell kann der Vater noch Unterhaltspflichtig sein, wenn er mehr verdient als du...


    Vielen Dank für den Link. Er verdient 700 € netto mehr als ich. Wir haben neulich auch mal alles in einen Topf geworfen (sein Einkommen, mein Einkommen, Kindergeld) und durch zwei geteilt.
    Dabei kam heraus, dass ich nach seiner Unterhaltszahlung 50 € mehr je Monate habe. Ich habe ihm gesagt, dass er bitte den Dauerauftrag um den Betrag vermindern soll, weil ich nicht möchte, dass er sich ausgenommen fühlt........


    Das ist doch fair, oder???


    LG
    Marion

  • Ja, das ist fair, und klingt so, als könntet ihr gut miteinander kommunizieren.


    Ich würde ihn offen darauf ansprechen, aber auch darauf hinweisen, dass du nicht um die Runden kommen würdest, wenn der Unterhalt komplett wegfiele. Vielleicht könnt ihr euch da einigen?



    LG Jona

  • Der Idealfall ist, wenn ihr euch im Guten einigen könnt.
    Ansonsten fängt der Streit nämlich nicht beim Unterhalt an, sondern bei der Veränderung der Umgangszeiten. Bewirkt nämlich das angestrebte Wechselmodell, dass du das Wechselmodell gar nicht mehr finanziell durchziehen kannst, steht alles auf der Kippe. Geht es vor den Kadi, müsste nachgewiesen werden, dass für die Tochter eine erhebliche Verbesserung stattfindet. Die ist wohl einzig damit zu begründen, dass die Tochter das WW als besser oder gerechter empfindet. Wenn sie aber ihr bisheriges Zimmer aufgeben muss und eben nicht "gerecht" die Ma die Hälfte der Zeit hat - könnte sie anders denken. Und auch ein Richter.
    Das solltest du mit dem Vater ansprechen. Und auch, ob sich diese Zerriss Diskussion mit der Tochter ersparen lässt. Denn "auswählen", welchen Elternteil man mehr will oder " lieber" hat, kann grausam sein. Wenn man(n) sie hat, sollte das eigentlich 50 oder 100 Euronen wert sein. Zumal ein Gerichtsverfahren euch beide mehrere Tausend kosten würde. Ohne Gutachter würde hier ein Richter kaum entscheiden. Und Ende einen Vergleich vorschlagen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun meine Frage:
    Ist es "rechtens" wenn der Papa die Unterhaltszahlungen bei der geänderten Betreuung einstellt? (...)
    Er verdient 700 € netto mehr als ich. Wir haben neulich auch mal alles in einen Topf geworfen (sein Einkommen, mein Einkommen, Kindergeld) und durch zwei geteilt. Dabei kam heraus, dass ich nach seiner Unterhaltszahlung 50 € mehr je Monate habe. Ich habe ihm gesagt, dass er bitte den Dauerauftrag um den Betrag vermindern soll, weil ich nicht möchte, dass er sich ausgenommen fühlt........


    Das ist doch fair, oder???

    Hallo Sternenhimmel.


    Der rechtliche Unterhaltsanspruch eines Kindes erlischt nicht durch eine Elternvereinbarung. Da es im Moment keinen Titel gegen den Vater gibt, muss dieser erst beantragt werden. Erst dann wäre ein Unterlassen der Unterhaltszahlungen nicht "rechtens"
    Wenn ihr den Unterhalt gerichtlich klären lassen wollt, dann wird festgestellt werden, dass ihr euer Kind faktisch schon im WM betreut. Der Vater kann zum Unterhalt herangezogen werden, hier eventuell aber nur zu einem Teil des Mindestunterhaltes da er seinen Anteil auch in Form von Betreuung leistet.


    Macht es lieber so wie du vorgeschlagen habt und guckt, ob ihr noch an irgendwelchen Freizeitaktivitäten schrauben könnt, Oder kleinere und mittlere Anschaffungen (neue Schuhe etc.) gerecht verteilt. Aber begeht nicht den Fehler eurem Kind die Chance auf den Erhalt von euch beiden in seinem Leben durch Sachzwänge in Form von Unterhaltszahlungen zu nehmen.


    Viel Glück

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten. :thanks:


    Zum Glück können der Papa und ich gut miteinander und wir wollen beide, dass es unserer Tochter gut geht.
    Auch wird keiner von uns vor Gericht ziehen wollen. Er ist, trotz der Trennung, ein guter Papa und kein Arsch. Ich habe ihm schon gesagt, dass ich ohne Unterhalt nicht über die Runde kommen werde. Auch bin ich auf Wohnungssuche, damit nicht so viel vom verfügbaren Einkommen für´s Wohnen drauf geht. 50% geht alleine für die Warmmiete, Strom, Telefon etc. weg. Dann kommen weitere Kosten dazu (Job-Ticket, Versicherungen, ein wenig sparen.....), dass mir am Ende knapp 350 € für Essen, Trinken, Kleidung, Ausflüge mit meiner Tochter, kleine Wünsche erfüllen usw. übrig bleiben. Das ist zwar machbar und ich bin bescheiden, doch große Sprünge sind nicht drin. Vor allem das Einkleiden unserer Maus muss zweimal jährlich sein, weil sie ja wächst. Einiges kaufen wir auf Kinderflohmärkten, doch mein Kind möchte auch gerne neue Klamotten haben. Das verstehe ich auch.


    Ich werde das nochmal mit Papa besprechen und ich bin da zuversichtlich, bzw. hoffe darauf, dass er nicht anfängt rumzubocken.


    Vielen Dank euch noch einmal!
    Herzliche Grüße
    Marion

  • Hallo,


    erstmal Glückwunsch dazu dass ihr eine vernünftige Kommunikation habt, Respekt !


    Grundsätzlich kommt es bei der Auflösung einer Familie dazu dass die finanziellen Synergieeffekte derselben wegfallen, d.h. Euch steht beiden - falls ihr euer Wechselmodell aufrecht erhalten wollt - eben wesentlich weniger Geld zur Verfügung als vor der Trennung. (Doppelte Miete, doppelte Nebenkosten, KFZ, Spielsachen für die Kleine etc...)


    Der fehlende Überschuss durch diese Synergieeffekte muss zwingend von beiden (!) Eltern aufgebracht werden. Beide Eltern haben ja während der Betreuungszeiten durch den jeweils anderen Elternteil durchaus Zeit zum Arbeiten (Nebenjob z.B)


    Es hätte Euch aber von vorne herein klar sein müssen dass ein WM auch finanzierbar sein muss. Wenn ihr das nicht leisten könnt dann sollte vlt darüber nachgedacht werden auf ein übliches Betreuungsmodell umzusteigen.
    Kinder verlieren i.d.R auch - auf lange Sicht gesehen - einiges an Vermögen für später. Durch Trennung wird normalerweise das an Kapital vernichtet was man als Familie erwirtschaften könnte...


    Gruß Thomas