Umgang - Vater schwer depressiv und 450 km entfernt

  • Hallo,


    der vater besteht nun nach 7 monaten wo kein umgang stattfand (weil er in einer psychosomatischen klinik war und auch auf der intensivstation weil er fast gestorben wäre) auf tatsächlich 23 tage sommerferien und wird hier auch vom jugendamt unterstützt! das schrieb mich an und verwies auf eine gerichtliche regelung, die aber nur sagt dass im sommer 2 wochen sind und ansonsten hälftige ferien. wenn ich mich nicht bis zu ihrer gesetzten frist melde wird der umgang so stattfinden.


    Der Vater hat schwere Depressionen und Asperger syndrom, er kann lt eigener aussage kaum mehr als schlafen und essen.
    desweiteren hat er noch fibromyalgie und diverse andere dinge, die aber nicht psychisch sind.


    meine tochter, wie in mehreren anderen threads beschrieben, will nicht zu ihm und auch die telefonate versucht sie so kurz wie möglich zu halten und geht nur dran weil ich sie drum bitte. sonst würde sie das nicht wahrnehmen.


    sie hat panik vor den 3 wochen und überhaupt bei ihm zu sein.


    er hat auch noch den weiten fahrtweg, auf den voschlag den umgang hier in der nähe zu machen geht er nicht ein u auch das ja ist dagegen.


    was können wir hier tun? das kann doch alles nicht dem wohl des kindes entsprechen?!

  • Gruselig.... Ich würde dem Jugendamt direkt mitteilen, dass ich die Verantwortung dafür schlicht nicht übernehmen kann und das Kind deshalb nicht hinschicken werde. UND: Ich würde einen für Kind und mich denkbaren Gegenvorschlag machen. ;)


    Viel Glück!

  • Wende dich - sofort - an den Kinderschutzbund in deiner Nähe.
    Falls die so pfiffig sind wie hier bei uns, werden sie dich zu einem Gespräch einladen.
    Wenn du Angaben zu bestimmten Umständen, z.B. der/den Erkrankungen des KV machst, sind Unterlagen, die deine Aussagen bestätigen, sehr nützlich.
    Separat werden sicher Gespräche mit den Kindern geführt.
    Dann wird ein Bericht erstellt, den du dem JA und ev. einem Gericht vorlegen kannst.


    Viel Erfolg!


    LG
    Joachim

  • Weder Depressionen noch Autismus sind ein Umgangshindernis - nicht mal ein BET bekäme mit der Kombi Probleme, sofern er erziehungsfähig ist.


    Daher würde ich an Deiner Stelle eher daran ansetzen, dass die Tochter keinen Umgang möchte und der letzte Kontakt lange her ist. Dennoch wird Umgang in irgendeiner Form stattfinden, dafür, dass ihre Weigerung so hingenommen wird, ist Deine Tochter noch zu jung - es sei denn, es gab schwere Vorfälle, von denen ich hier aber nichts gelesen habe.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • und wird hier auch vom jugendamt unterstützt!


    also von dem Jugendamt bei Euch am Wohnort?


    Dem JA müsste doch Eure Geschichte (Familienberatung, boykottiertes Umgangsmodell etcpp.) bekannt sein-
    Hast Du die Aussage von Jugendamt selber, oder hat er diese "in den Raum" geworfen?


    Wie waren die letzten drei Jahre vor der erneuten Unterbrechung?
    Hatte Tochter da regelmässig Umgang? wie war der gestaltet, wo hat dieser stattgefunden?


    Persönlich denke ich, es wäre am Besten, hier nochmal alle Fakten der letzten 9 Jahr in Daten und Fakten zusammenzutragen, und dann einen Termin beim JA zu machen....


    Hier würde ich persönlich dann z.B. einen "Anbahnungsvorschlag" machen....
    also z.B. zum "Wiederkennenlernen" in den Sommerferien eine Woche lang von morgens 09:00 bis 15:00 Uhr oder so :frag
    Das zeigt, dass Du grds. daran interessiert bist, nicht auf seinen Erkrankungen rumhackst, und am Umgang interessiert bist-


    dann mal schauen, was der KV dazu sagt, oder ob das Interesse direkt wieder abflacht ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wie alt ist die Tochter?


    Unser Jugendamt sagt Kinder müssen nicht zum Umgang wenn
    sie nicht wollen. Jetzt ist fraglich, ob sie wirklich von sich aus nicht will
    und wenn ja, warum. Eventuell kann man dann was abändern.
    Wenn nicht, geht sie nicht hin!


    Unser Sohn wollte auch nicht zum Umgang, ich habe ihn immer
    "überredet" und sogar eine andere Person für die
    Übergaben geholt, da ich ausschließen wollte, dass es doch an mir
    liegen könnte, aber unsere Sohn sträubte sich bei der Abholung
    und sagte es dem Vater selbst.
    Ein Kind welches wirklich nicht will wird das zeigen und man wird es
    kaum ins Auto zerren (hoffe ich)


    Ich kenne aber auch andere Fälle des "nicht-Wollens" wo Kids das im Beisein
    BET eindrucksvoll sagen und dann bei UET komplett anders.


    Will jetzt nichts unterstellen, manchmal spüren die Kinder was, auch wenn wir
    nach außen nix sagen.


    Wäre es daher gut, wenn der Papa kommt und den Versuch zur Abholung startet?
    Wenn sie mitgeht passt es doch. Dann kann man auch nach zwei Wochen abbrechen.
    Ich denke keiner zwingt dann sein eigenes Kind noch ne Woche länger zu bleiben
    oder gibt es sowas? Ich glaube es nicht, denn spätestens dann kommen Kids wirklich
    nicht mehr und wie wäre das wohl vor dem Jugendamt?
    "Ich hatte Heimweh, aber Papa wollte, dass ich bleibe. Jetzt will ich lieber gar nicht
    mehr hin"
    Spätestens dann wäre doch Ruhe oder?

  • Wie alt ist denn deine Tochter?
    Ich finde das seltsam das das JA sowas unterstützt 7 Monate kein Umgang und dann direkt 23 Tage!

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Meine Tochter ist 10 Jahre alt.


    am telefon hat sie ihrem vater jetzt gesagt dass sie keine 3 wochen zu ihm will . er stellte sich dumm (wer sagt denn sowas?)
    und als sie sagte dass sie höchstens eine woche möchte kam er damit, dass er ja immer schon 2 wochen hatte (ja, aber nur 2014 u 2015, davor nicht).
    er diskutierte und sie sagte er soll damit aufhören (daraufhin kam "wias soll das denn jetzt? wie redest du mit mir?)


    meine tochter sagte auch noch dass er sie auch nicht anrufen lasse wenn sie heimweh hätte, daraufhin log er sie an, dass sie es doch immer tun könne....


    jetzt flatterte eine ladung ein, freitag nächste woche. da sind wir gerade los in den urlaub (fahren etwas weiter weg, zug ist gebucht)
    kann das jetzt behindert werden? können wir in den urlaub fahren?


    ach und ein verfahrensbeistand ist bestellt, der aber nur mit den eltern und engen bezugspersonen reden soll.....wo bleibt das kind???

  • Und das Jugendamt sprach jetzt mit meine tochter und stellte folgende fragen:


    was wünscht du dir von deiner mutter?


    was wünscht du dir von deinem vater?


    was wünscht sich deine mutter?


    was wünscht sich dein vater?



    was sind das bitte für fragen???


    zum schluss sagte meine tochter noch dass sie nicht mehr zum vater will und begründete es auch.



    achso: wenn sie heimweh bekommt bringt er sie NIE früher nach hause sondern behält sie einfach länger bzw bis zum schluss....oder bringt sie später oder oder...das hat bis jetzt niemanden interessiert

    Einmal editiert, zuletzt von MummyXY ()

  • @ luchsie:


    tja ich habe die letzten 9 jahre aufgerollt. das jugendamt findet 7 oder 8 monate nicht sehen nicht schlimm, denn da ist die tochetr plötzlich "alt genug" für eine eigene meinung jedoch nicht...


    Die letzten drei jahre liefen schleppend, wir sind ja nochmal umgezogen, da verweigerte sie sich schon, es gab eine trennungskindergruppe. umgang in den ferien 2 wochen knallhart, monatlicher regelmäßioger umgang mit längeren pausen. und das erste jahr davon mit umgangsbegleitung bei der übergabe.


    letztes jahr im august ein tätlicher angriff auf mich vor der kleinen, ein näherungsverbot. beim umgang darf sie mit mir runtergehen, ich muss sie vor die tür stellen sobald ich sein auto sehe und dann hochgehen, dann ist sie alleine und soll zum auto gehen.


    seit weihnachten kein umgang mehr

  • Dein Urlaub ist schon gebucht, das kannst du dem Gericht mitteilen, dann wird der Termin verschoben.


    Die Meinung deiner Tochter wird beachtet, wenn sie als gereift und unabhängig von dir wahrgenommen wird. Dies ist in diesem Alter, gerade wenn sie es so vehement vorbringt in der Regel der Fall.
    Gerichtliche Klärung ist doch ganz gut für euch.


    Ruf beim Gericht an und bitte um Terminverschiebung, die Urlaubsbuchung wirst du da wohl hinschicken müssen.
    Bist du anwaltlich vertreten?

  • Ja mein Anwalt hat schon ein Schreiben geschicht und um Verschiebung gebeten. Zwischenzeitlich hat der Verfahrensbeistand einen Brief geschickt und bittet darum dass ich mich zwecks Termin melde.


    Gerichtliche Klärung hatten wir schon 3 mal in Sachen Umgang......

  • Also 2014 und 2015 war sie je zwei Wochen und geht
    dem Anschein nach, wenn der Vater kommt immer mit oder?
    Obwohl sie bei dir sagt sie will nicht?


    Bitte nicht falsch verstehen, versuche zu helfen, kann es aber
    sein, dass sie spürt, dass du gegen den Vater bist (psychisch krank,
    tätliche Angriffe)


    Ich hatte hier eben schon zwei Fälle. Das Kind das wirklich nicht will
    (mein Sohn) und der macht das mit dem Vater alles komplett alleine aus.
    Er geht selbst nach meinem Zureden nicht mit, wenn Dritte ihn zum Auto bringen.
    Er ist ebenfalls 10. Das neinte ich damit, dass ein Kind nicht geht wenn es nicht will.


    Und das Kind, welches vermeintlich nicht will (Stiefsohn) und dieser will nicht, bis der Vater kommt und dann ist alles rum. Da ist die Mutter gegen mich.


    Warum geht deine Tochter mit? Traut die sich nicht was zu sagen und steigt dann ein?