Wechsel der Krankenkasse

  • Hallo zusammen, was meint ihr? Ist bei gemeinsamen Sorgerecht (Kind lebt bei mir) bei Kündigung der Privaten KV durch den Vater, über den sie bislang dort versichert war, die Info an mich notwendig? Fakt ist, dass Kind ueber die Versicherung der Stiefmutter mitversichert werden soll, was ich offiziell jedoch nicht weiß?
    Bin gespannt auf eure Antworten..

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Verstehe ich das richtig, Kind ist noch bei Kv privat mitversichert und soll nun über die Schwiegermutter versichert werden?
    Kind lebt aber bei dir.
    Also mir wäre es schon wichtig zu erfahren, wo mein Kind versichert ist, wenn schon nicht bei mir.....kann ja auch sein, dass kind evt nirgends versichert ist und dann stehst du da.


    Sprech KV doch einfach mal drauf an. Und wenn es dir nicht passt, das Kind bei Schwiegermutter - sorry, mir gruselt, warum ist kind nicht bei dir versichert? - dann würde ich schon mal davor was sagen, bevor das "Kinde" in den Brunnen fällt.

  • Wie kann das Kind über eine Stiefmutter versichert werden, bei der es gar nicht lebt?????
    Eigentlich geht das nur, wenn das Kind im Haushalt der Stiefmutter lebt und diese zum überwiegenden Unterhalt des Kindes beiträgt ( was nachgewiesen werden muß) .


    Eigentlich müßte Kind über dich versichert werden und fertig ist.

  • Das von dir beschriebene Konstrukt ist so aus mehreren Gründen nicht möglich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst einmal Danke für eure Antworten. Meiner Meinung nach ist eine Versicherung ueber die Stiefmutter auch nicht möglich. Ich hatte den Antrag auf Familienversicherung bereits schon länger eingereicht und bekam heute die Nachricht, dass sie noch das Datum wissen müssen, ab wann Tochter versichert werden soll. Da ich über den Kuendigunstermin seitens Ex nicht unförmigere bin, hatte ich ihm dann heute morgen per Mail um Angabe der Daten gefragt. Mündliche Konversation mit mir lehnt er strikt ab, was er auch dem JA gegenüber gesagt hat. Bin mal gespannt, ob ich Antwort bekomme und wie die ausfällt.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Da in Deutschland Versicherungszwang besteht, kann Ex die Privatversicherung nur kündigen, wenn er den Nachweis für die neue Versicherung erbringt.


    Die "Stiefmutter" (üblicherweise gibt es diese Bezeichnung allerdings nur, wenn Kind im Haushalt von Stiefmutter und Vater leben würde), kann mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten eine private KK finanzieren. Aber nicht auf irgendeinem "Ticket" die beitragsfreie Familienversicherung bei einer gesetzlichen KK in Anspruch nehmen, wenn sie für das Kind kein Sorgerecht hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du hast doch die KV Karte - ich würde da mal nachfragen - wenn der KV nicht ordentlich mit dir spricht.
    Kündigen kann man die PKV nicht so einfach - das ist sehr kompliziert und selten - sehr wunderlich.
    In die GKV der neuen Frau kann das Kind nicht - nur wenn es bei den beiden im Haushalt leben würde, dann geht das.

  • Kündigen kann man die PKV nicht so einfach - das ist sehr kompliziert und selten - sehr wunderlich.


    Dieser Satz muss relativiert werden. Es ist nicht kompliziert, die PKV zu kündigen....und nur im Erwachsenenalter geschieht es nicht besonders oft, da die Erwachsenen ganz einfach die Wechselbedingungen nicht erfüllen. Rosinenpickerei hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
    Dagegen ist es quasi schon normal, wenn ein junger Mensch von der PKV ("quasi seiner Eltern") in die GKV wechselt, weil es gesetzlich erforderlich ist (z.B. nach der Schule aufgrund Ausbildungsvergütung).
    Auch nach einem Studium gibt es erleichterte Bedingungen, bei der GKV versichert zu sein (wenn man zuvor PKV mäßig über die Eltern versichert war.



    ABER:
    Die PKV hat deutlich bessere Leistungen natürlich auch für Kinder:
    - Wartezeiten bei Fachärzten
    - direkte Arztwahl
    - Zuschüsse für Zahnersatz bzw. kieferorthopädische Leistungen
    - Zuschüsse für Sehhilfen, Hörhilfen, Gehhilfen etc.....
    - andere Medikamente möglich bei bestimmten Erkrankungen


    Dies ist je nach persönlicher Risikoeinschätzung selbst auszuwählen.....



    Beispiel: Ich und meine Kinder konnten die gesetzlichen Vorgaben zum Wechsel von PKV in GKV erfüllen. Ich habe mich für den Schritt entschieden. Natürlich muss ich nun Brillen und Zahnersatz bezahlen.
    Aber das spare ich in einem 3/4 Jahr an Beiträg (bzw. steuerlicher Effekt).
    Bestimmte Vorsorgeleistungen z.B. beim Urologen übernimmt die GKV nicht (aber die PKV). Das zahle ich eben dann privat.