Erneutes Posten von Bildern

  • Hallo zusammen,


    brauche mal einen Rat. Die Frau von meinem Ex hatte bereits schon mal Bilder vom Kind gepostet. Darauf hin habe ich sie aufgefordert die Bilder zu löschen und es in Zukunft zu unterlassen.


    Jetzt hat sie wieder Bilder gepostet und ich musste sie erneut auffordern die Bilder zu löschen.


    Was kann ich tun wenn sie es immer wieder macht ?

  • Wenn es dir danach ist, kannst du dich an Betreiber der Internetseite wenden. Im Normalfall ist allen daran gelegen, die Bilder sofort zu löschen, um einen rechtlichen Streit aus dem Weg zu gehen. LG

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht kann nur gemeinsam entschieden werden, dass Bilder veröffentlicht werden. Ein Sorgeberechtigter alleine darf das nicht entscheiden.


    Allerdings... und da wird's dann etwas schwierig... Ein Sorgeberechtigter alleine kann auch nicht die Klage gegen die Veröffentlichung einreichen. Bzw. kann er sie einreichen, das Gericht darf sie aber nicht "für voll nehmen". Die Ansprüche des gemeinsamen Kindes können nämlich nur durch den (gesetzlichen) Vertreter des minderjährigen Kindes gerichtlich verfolgt werden. Es besteht eine Möglichkeit über eine Ergänzungspflegschaft.


    Bei uns war es seinerzeit so, dass sich die Familienrichterin (bei der ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte) dafür entschieden hat, meinen Antrag aus oben genanntem Grund abzulehnen. Sie hat jedoch gleichzeitig "von Amts wegen" ein Eilverfahren eröffnet, mit dem die Erziehungseignung des Kindesvaters angezweifelt wurde. Hier spielte sicherlich eine Rolle, in welcher Art die Kinderfotos dargestellt wurden.

  • Die Neue von meinem Ex meinte auch Fotos meiner Mädels in FB öffentlich zu stellen. Da auch ihr Profil öffentlich war hat man auch den Wohnort gesehen. Ich bat meinen Ex mehrmals freundlich dass sie es entfernt. Als nichts passiert ist hab ich sie über FB einfach angeschrieben auch ganz freundlich. Bilder waren dann ne Woche später raus. Sie meinte dann zu meinen Mädels (8+9) dass ich mich anstellen würde.

  • Ich bat meinen Ex mehrmals freundlich dass sie es entfernt. Als nichts passiert ist hab ich sie über FB einfach angeschrieben auch ganz freundlich. Bilder waren dann ne Woche später raus. Sie meinte dann zu meinen Mädels (8+9) dass ich mich anstellen würde.

    Da mein Ex es nicht gebacken bekommt das zu regeln habe ich sie darauf hin auch angeschrieben. Sie hat zwar die Bilder gelöscht, allerdings bekam ich zusätzlich die Information das sie mich blockieren würde damit ich sie eben nicht mehr anschreiben kann. Was das soll keine Ahnung

  • Da mein Ex es nicht gebacken bekommt das zu regeln habe ich sie darauf hin auch angeschrieben. Sie hat zwar die Bilder gelöscht, allerdings bekam ich zusätzlich die Information das sie mich blockieren würde damit ich sie eben nicht mehr anschreiben kann. Was das soll keine Ahnung

    Wir haben es gerichtlich geklärt, da m.E. Kinderbilder nichts auf öffentlichen Foren etc zu suchen haben, also unsere Kinder...tja seitdem ist endlich Ruhe

  • Naja wenn ich aber aufgrund gemeinsamen Sorgerecht seine Zustimmung benötige um die Interssen des Kindes durchzusetzten werde ich ja kein Glück haben das ich diese Zustimmung erhalte, da er bestimmt nicht seine Frau vor Gericht zerrt

  • dann müsstest du sie vor gericht zerren, wenn du eine einigung haben möchtest. sie hat die kommunikation abgebrochen, indem sie dafür sorgte nicht anschreibbar zu sein und hat das profil für dich dicht geschoben. dort werden sie weiter fotos der kinder posten, nur wirst du es nicht mehr sehen.

  • Hallo Pauli.Panzer,


    selbstverständlich brauchst Du nicht (!) die Zustimmung des Kindesvaters wenn Du seiner Gattin die Veröffentlichung von Bildern untersagen möchtest.


    Grundsätzlich ist es so:
    Will man Kinderbilder veröffentlichen, muss man dafür die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern haben.
    Das bedeutet, wenn das Kind zwei sorgeberechtigte Elternteile hat, müssen beide zustimmen. Stimmt nur ein Elternteil zu, kann der andere dagegen vorgehen.


    Zu diskutieren wäre jedoch, ob Du auch rechtswirksam zur Unterlassung auffordern kannst, wenn die Gattin die Bilder in geschützten Bereichen (Freundeskreisen) postet. Hier ist die Rechtsprechung manchmal tolerant.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Zu diskutieren wäre jedoch, ob Du auch rechtswirksam zur Unterlassung auffordern kannst, wenn die Gattin die Bilder in geschützten Bereichen (Freundeskreisen) postet. Hier ist die Rechtsprechung manchmal tolerant.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Stellt sich für mich die Frage auch wenn es jetzt blöd klingt: Wer sagt mir das unter dem sogenannten Freundeskreis kein "krankes Hirn" dabei ist ? Garantie hat man ja nie ?-(