Erneute Veröffentlichung von Kinderfotos bei Facebook

  • Guten Morgen,


    kann mir bitte jemand von euch weiterhelfen, wie ich mich jetzt korrekt verhalte? :(


    Vor etwa anderthalb Jahren trafen wir uns bereits vor'm hiesigen Familiengericht, weil der Kindesvater ein Foto unserer Tochter (in ziemlich unpassendem Kontext) im Internet veröffentlicht hatte. Die Richterin fand das offenbar bedenklich genug, um von Amts wegen ein EASO-Verfahren einzuleiten, betreffend die Erziehungseignung des Kindesvaters. Letztlich ist nicht viel passiert. Es erging ein Beschluss, in dem zu lesen steht, dass "...er Kinderfotos nicht gemeinsam mit der bisherigen Art der Darstellung von sich selbst veröffentlichen darf, schon gar nicht ohne Einwilligung der Kindesmutter..." :nanana


    Und nun ist es mal wieder so weit... Es befinden sich erneut Bilder unserer Tochter für alle Nutzer dieser großen Internetplattform öffentlich sichtbar in seinem Profil.
    Meine schriftliche Bitte, sämtliche Bilder zu entfernen, wurde seinerseits abgelehnt. Er habe keine Bilder veröffentlicht.


    Nun ist es ja so, dass wir das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. Ich kann also ohne seine Zustimmung gar keinen Antrag bei Gericht für das Kind stellen.


    Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt?


    Herzlichen Dank für eure Hilfe. ;)

  • Hallo


    Ich würde Screenshots machen, ihn fragen, wie er sich erklärt, dass da Bilder sind und ihn letztmalig auffordern, die Bilder zu entfernen, bevor ich halt wieder vor Gericht ginge. Wobei Du nie weißt, was er nur für kleinere Kreise sichtbar postet.


    Gruß

  • Jetzt muss ich doch mal ganz dumm fragen...


    Ich selbst habe mit facebook nichts am Hut und kenne mich nur begrenzt dort aus. Auf dem Screenshot, der mir vorliegt, ist neben dem Bild eine Art Weltkugel und daneben steht "öffentlich". Und der User, von dem ich den Screenshot habe, ist definitiv nicht mit dem Kindesvater befreundet oder sonstwie in "seinen Kreisen".
    Deshalb hatte ich jetzt geschlussfolgert, dass dieses Bild für jeden x-beliebigen User sichtbar und vor allem auch weiterverwendbar ist. Ist das falsch?

  • Hallo


    Das ist richtig. Öffentlich heißt genau das: Für jeden auf der Welt sichtbar. Wenn Du auf sein Profil gehst, müßtest Du die Bilder sehen können. Unter Umständen postet er regelmäßig Bilder, die er aber nur für Freunde und Bekannte sichtbar macht. Dagegen kannst Du dann leider wenig tun, weil Du es nicht siehst.


    Gruß

  • Gegen das öffentliche Posten kannst Du sicher vorgehen. Aber gegen das Teilen mit Freunden...Oder das Verschicken von Emails mit Fotos...Das ist letztlich auf die Papierform übertragen:
    In der Zeitung haben Fotos ohne Erlaubnis aller Sorgeberechtigten nix verloren. Gegen das Herumzeigen von Fotos im Freundeskreis gibt es nix einzuwenden.

  • Danke.


    Die Bilder sind jetzt (erstmal?!?) von ihm entfernt worden und er wütet und schimpft.
    Nun will er aktiv werden, weil das Kindeswohl bei mir gefährdet sei.


    Ich wünsche euch einen erholsamen Sonntag. ;)