Guten Morgen,
kann mir bitte jemand von euch weiterhelfen, wie ich mich jetzt korrekt verhalte?
Vor etwa anderthalb Jahren trafen wir uns bereits vor'm hiesigen Familiengericht, weil der Kindesvater ein Foto unserer Tochter (in ziemlich unpassendem Kontext) im Internet veröffentlicht hatte. Die Richterin fand das offenbar bedenklich genug, um von Amts wegen ein EASO-Verfahren einzuleiten, betreffend die Erziehungseignung des Kindesvaters. Letztlich ist nicht viel passiert. Es erging ein Beschluss, in dem zu lesen steht, dass "...er Kinderfotos nicht gemeinsam mit der bisherigen Art der Darstellung von sich selbst veröffentlichen darf, schon gar nicht ohne Einwilligung der Kindesmutter..." :nanana
Und nun ist es mal wieder so weit... Es befinden sich erneut Bilder unserer Tochter für alle Nutzer dieser großen Internetplattform öffentlich sichtbar in seinem Profil.
Meine schriftliche Bitte, sämtliche Bilder zu entfernen, wurde seinerseits abgelehnt. Er habe keine Bilder veröffentlicht.
Nun ist es ja so, dass wir das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. Ich kann also ohne seine Zustimmung gar keinen Antrag bei Gericht für das Kind stellen.
Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt?
Herzlichen Dank für eure Hilfe.