Was wenn Vater Kind nicht über Nacht nimmt?

  • Mein ex nimmt den kleinen ca 2 mal im Monat nur für 3-5 Stunden. Er will ihn auf keinen Fall über Nacht nehmen. Das geht jetzt schon mehr als ein jahr so. Anfangs hat er ihn unregelmäßig gesehen. Dan wen der vater mal lust auf ihn hatte.


    Außreden um ihn nicht über Nacht zu nehmen gibt es genug für ihn. : meine Wohnung ist unpassend für ihn (nicht aufgeräumt)...Ich muss arbeiten (stimmt nicht immer)... Er ist zu anstrengend. ...hab was anderes geplant...
    Immer so weiter.
    Der kleine möchte unbedingt auch über Nacht bei seinem Vater bleiben. Für mich wäre es kein Problem.
    Meine Frage ist..Kann ich, wenn der Vater sich weiterhin dagegen stellt, vor Gericht gehen und es einklagen?
    Für das kindeswohl.

  • Wie alt ist der Kleine? Kann er schon abschätzen, was das heisdt,beim Papa über Nacht? Woher weisst du, dass er das unbedingt möchte?
    Den Papa zu zwingen wird nicht gehen. Ihn deshalb vor Gericht zu zerren wird euer Verhältnis nicht verbessern und die Aufenthalte fürs Kind nicht unbedingt schöner machen...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Meine Frage ist..Kann ich, wenn der Vater sich weiterhin dagegen stellt, vor Gericht gehen und es einklagen?


    Dir steht es jederzeit frei, einen Umgang vor Gericht einzuklagen. Nur wird mit ziemlicher Sicherheit kein Gericht ein Elternteil zwingen, eine Übernachtung durchzuführen mit dem Kind, wenn dieser Elternteil das nicht will. Und wenn Du mal nachdenkst, dann wirst Du auch nachvollziehen können, warum. Ein Umgang auf Zwang (ob in der Häufigkeit oder mit Übernachtung) dient eben genau nicht dem Kindeswohl, weil das Kind dann in einer Atmosphäre Umgang haben müsste, die dem Zwang entstanden ist und nicht dem eigenen Wunsch. Würdest Du wirklich wollen, dass Euer Kind in so eine Atmosphäre muss über Nacht?

  • Liebe TE,


    in unserem Land kann kein Kind ein ET auf Umgang verklagen und würde Recht bekommen.


    Anders herum ist es tausendfach geschehen und geschieht weiter. Da dient erzwungener Umgang angeblich dem Kindeswohl.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo,


    zwingen mit Gericht geht nicht aber Versuch ihn dazuzubringen mit dir zu einer Familien Beratungsstelle zu gehen. Vielleicht hat er nur Angst ihn übernacht zu nehmen oder er ist über fordert.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Ich habe es so verstanden, dass der KV regelmäßig Umgang wahrnimmt, auf der anderen Seite der Junge gerne übernachten möchte. Warum KV nicht möchte, hast Du herausgefunden, aber warum ist dem Sohn die Übernachtung so wichtig? Könntest Du das nicht einmal herausfinden - vielleicht erspüren?

  • Man muss ja nicht gleich vor Gericht ziehen.


    Allerdings kann auch das örtliche Jugendamt innerhalb der Erziehungsberatung bei der Entwicklung einer Umangsvereinbarung helfen und bei "je nach Wetter"-UETs hilft mitunter ein Dritter vom Fach, der sagt "Wie haben Sie sich denn bitte DAS vorgestellt?!" schon ganz erheblich.


    Es kann schon viel nützen das Thema einfach aus der reinen Debatte zwischen den Eltern heraus zu lösen. Einen Versuch wäre es wert.
    Sicherlich kann man keinen UET per se zu Umgang zwingen, man kann aber sehr wohl Regelmäßigkeit einfordern und die ggf. auch einklagen... so ist das nicht.