KV hat Kinderunterhalt gekürzt

  • Ich muss mal etwas ausholen.
    Also wir haben uns im April 2014 getrennt. Im Juni 2014 hat Ex mit Next Kredit aufgenommen für neues Haus.
    Januar 2015 war Lohnsteuerklassen Wechsel, so das er auf Klase1 ist.
    Im März 2015 wurde Unterhalt für zwei Kids bei Gericht geklärt, so das ich einen Titel habe.
    Ex hat bisher auch immer gezahlt.
    Jetzt kommt er an und hat eigenmächtig Unterhalt gekürzt.
    Von seinem Anwalt habe ich Post bekommen das er durch Lohnsteuerklassenwechsel, Kredit und laufenden kosten (Grundbesitzabgabe, Heizkosten, Gebäudeversicherung, Strom, Schornsteinfeger und Tilgung des Darlehns) diesen Unterhalt nicht mehr zahlen kann.
    Kann er das so einfach?
    Wie verhalte ich mich?
    Ich weiß das er jetzt erst eine größere Summe bekommen hat, die er aber direkt wieder ausgeben will. Wird sowas da auch mit berechnet?


    Ist jetzt alles hier etwas durcheinander, aber vielleicht könnt ihr mir helfen ?-(

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


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    sich oft die waren Werte des Lebens

  • Wenn Du einen Titel hast, dann muss er den auch bedienen. Falls er tatsächlich den berechneten Unterhalt nicht mehr zahlen kann, dann muss er auf Abänderung des Titels klagen, ansonsten muss er den Titel bedienen.


    Ich würde ihn sofort um den noch ausstehenden Betrag anmahnen. Sollte er nicht zahlen, kannst Du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, soweit ich weiß.


    Wenn die Klärung des Unterhalts sogar nach Aufnahme des Kredits und Lohnsteuerklassenwechsel vollzogen wurde, würde ich keinen Grund sehen, weshalb er überhaupt weniger Unterhalt zahlen sollte. Hauskosten, Schornsteinfeger, etc. sind sein Problem.

  • Der Anwalt schreibt erst mal das, was der KV möchte. Dass es quasi aussichtslos ist, wird er wissen.


    Der neue Kredit und die neuen Hauskosten sollten den Unterhalt fürs Kind nicht reduzieren dürfen, wenn das Geld dafür nicht reicht, hat er falsch kalkuliert. Zudem muss er diese Kosten nicht allein tragen, Next haftet ebenso für diese Kosten.
    Da Dein Titel die neue Lohnsteuerklasse bereits berücksichtigt sollte er keine Chance auf Unterhaltsreduzierung per Klage haben.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also muss er Klagen?
    Entstehen mir da Kosten?

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  • Er darf bei einem bestehenden Titel nicht selbstätig kürzen!


    Wenn er meint, dass er den Unterhalt so nicht zahlen kann, dann muss er klagen. Ich gehe aber davon aus, dass sein Anwalt ihn dahingehend beraten wird, diese Klage lieber nicht einzureichen, denn die Erfolgsaussichten scheinen mir doch mehr als gering. Und sollte er dennoch klagen und er verliert, dann muss er wohl die kompletten Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Eventuell müsstest Du mit Anwaltskosten für Dich in Vorleistung treten, sollte er dennoch Klage einreichen. Ich kann es mir aber wirklich nicht vorstellen, dass er klagt. Ich denke eher, er versucht einfach mal, auf diese Tour den Unterhalt zu drücken.

  • Falls du sehr wenig Einkommen hast kannst du bei Gericht eine einmalige Beratung beantragen die kostet glaube ich 15€ und damit kannst dann zu einem Anwalt der dir sagt was geht und was nicht.
    Wieder angenommen du hast wenig Einkommen stehen die Chancen gut Prozesskostenhilfe zu bekommen, dann kostet dich das ganze keinen cent.

  • Ich hatte das letzten Monat schon Anwalt weiter gegeben. Der hat ihn da dann aufgefordert den fehlenden Unterhalt bis Tag X zu zahlen.
    Ex hat daraufhin den alten Unterhalt vor Unterhaltserhöhung vom 01.01.16 gezahlt. Diesen Monat hat er jetzt wieder den Unterhalt gekürzt.
    Die Unterhaltserhöhung hat er noch gar nicht gezahlt.

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  • Ich hatte das letzten Monat schon Anwalt weiter gegeben. Der hat ihn da dann aufgefordert den fehlenden Unterhalt bis Tag X zu zahlen.
    Ex hat daraufhin den alten Unterhalt vor Unterhaltserhöhung vom 01.01.16 gezahlt. Diesen Monat hat er jetzt wieder den Unterhalt gekürzt.
    Die Unterhaltserhöhung hat er noch gar nicht gezahlt.


    netter versuch, bleibt dir wohl nur wieder der Weg zu deinem Anwalt

  • Der Titel ist vom Ex zu bedienen, bis er (vielleicht) vom Gericht geändert wird oder du einer Änderung zustimmst. Für letzteres besteht augenscheinlich kein Grund. Also muss Ex klagen.


    Unterhaltssachen brauchen verpflichtend den Anwalt. Wenn Ex also klagt und du die Klage erhältst, musst du innerhalb von zwei Wochen einen eigenen Anwalt einschalten. Selbst wenn du vor Gericht gewinnst und der Titel nicht geändert wird, kann es passieren, dass du die hälftigen Kosten des Verfahrens (halbe Gerichtskosten und deinen Anwalt) zahlen musst. Das ist üblich in Familiengerichtsverfahren. Dein Anwalt müsste ausdrücklich beantragen, dass die Kosten des Verfahrens dem Ex auferlegt werden - und der Richter müsste dem stattgeben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wahlweise kannst du anstelle eines Anwaltes auch eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt für dein Kind einrichten ( muss aber Mandat beim Anwalt beendet sein)


    Zwar übernimmt das Jugendamt keine Gerichtskosten usw., beantragt aber ersteinmal Verfahrenskostenhilfe ( VKH) wenn es vor Gericht geht.
    Bevor es zum Gericht geht kann der Beistsnd aber (genauso wie ein Anwalt) versuchen, es außergerichtlich mit dem Gegenanwalt zu regeln.
    Oder er kann auch versuchen, den Rückstand zu pfänden.


    Und wie gesagt: Beistandschaft kostet nix. D.h. die Arbeit des Beistandes an sich ist kostenfrei


    Anwalt stellt natürlich Kostennote für seine Arbeit aus.
    Oder man geht mit Beratungsschein zu ihm. Da er da aber nicht so viel verdient könnte er/sie schnell zum Gericht wollen, um über VKH eher sein Geld zu bekommen... Kann passieren, muss nicht...


    Hat man einen Beistand besteht für das Kind KEIN Anwaltszwang für ein Gerichtsverfahren wie für den Vater!
    Und : natürlich gibt es sowohl bei Beiständen und Anwälten gute und schlechte....

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: