Wohnungszuweisung bei drohender Kindeswohlgefährdung, Auszug des Ehemannes

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
    Nach Trennung von meinem Nochmann beantragte ich im Eilverfahren die Zuweisung der Ehewohnung. Nach Berichtserstattung der Verfahrenspflegerin droht dem gemeinsamen Kind Folgeschäden sollte sich der Auszug des KV noch länger hinziehen. Räumliche Trennung besteht nunmehr 8 Wochen.
    Mein Frage ist, wie lange seitens des Gerichts dem KV eine Frist zum Auszug eingeräumt wird?


    Gruß

  • Eilverfahren und Verfahrenspfleger? Da scheint das Gericht die Sache zu einem normalen Sorgerechtsverfahren zu machen. Liegt denn körperliche Gewalt vor? Oder psychologisiert der Verfahrenspfleger herum? Oder hat er gesagt, dass ein Zusammenleben der Eltern fürs Kind belastend ist? Dann könnte eine Trennung angeordnet werden. Aber wer dann gehen muss, ist völlig offen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der KV ist schon gewalttätig aufgefallen in einer früheren Verhandlung. Das Kind weist schwere sprachliche Defizite auf. KV hatte sich nie um Kindesbelage gekümmert. Alle Beteiligten sind der Auffassung das KV schnellstmöglich ausziehen soll und ich mit dem Kind in die Wohnung zurück soll da er alleine die Kosten der Wohnung nicht tragen kann, auch nicht mit Hilfe der Arge. Auch wegen des Kitaplatzes und der Logopädieplatzes soll das Kind in sein gewohntes Umfeld zurück.

  • Bei mir haben das damals die Anwälte ausgehandelt. Es war allerdings etwas anders bei uns. Ich habe meine Ex rausgeworfen und sie wollte wieder zurück in die Wohnung. Meine Anwältin sagte mir dass wenn sie mit einem Eilantrag zum Gericht geht, ich sie wieder rein lassen müsste. Unsere Anwälte haben dann ausgemacht dass ich sie für ungefähr 2 Wochen, also bis zum Anfang des nächsten Monats wieder rein lasse, da sie da eine Wohnung über eine Wohnungsgesellschaft bekommen kann.


    Wie es vor Gericht gewesen wäre weiß ich nicht, aber ich denke wenn er eine Wohnung in der kurzen Zeit bekommen kann wirst du ihn auch nicht länger aushalten müssen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Ich hoffe das er auferlegt bekommt, entweder zu seiner Mutter zuziehen oder das er sich eine Notunterkunft nehmen soll. Da er eine schlechte Schufa hat, bekommt er nicht einfach eine Wohnung, anrecht hat er aber auch auf einen sogenannten M-schein ( geschütztes Marktsegment).
    Er könne auch bei seiner Mutter unterkommen aber aus trotz das ich ihn nun doch verlassen habe, ist er stur und sitzt es aus.


  • Dir kann passieren, dass der Antrag deshalb ohne Entscheidung in der Sache abgelehnt wird. Du hast mit dem Auszug bereits die - sicherlich schwierige - Situation verändert. Für eine Eilentscheidung besteht da in Gerichtsaugen vielleicht gar kein Bedarf mehr.
    Ihm auferlegen, zu seiner Mutter zu ziehen, kann das Gericht sowieso nicht. (Du kannst nur beantragen, dass er die Wohnung verlässt und du (wieder) einziehen kannst ohne ihn.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Nach Trennung von meinem Nochmann beantragte ich im Eilverfahren die Zuweisung der Ehewohnung.


    Welche Gründe hast du für das Eilverfahren angegeben?


    Zitat

    Nach Berichtserstattung der Verfahrenspflegerin droht dem gemeinsamen Kind Folgeschäden sollte sich der Auszug des KV noch länger hinziehen.


    Wir begründet die Verfahrenspflegerin das? Und wofür wurde sie eingesetzt?


    Zitat

    Räumliche Trennung besteht nunmehr 8 Wochen.


    Das heißt, du bist ausgezogen? Und wohnst jetzt wo?


    Zitat

    Mein Frage ist, wie lange seitens des Gerichts dem KV eine Frist zum Auszug eingeräumt wird?


    Es kommt darauf an, ob die Begründung ausreicht, dir die Wohnung zuzuweisen und zusätzlich auch noch, ob du in der Lage bist, diese Wohnung alleine zu bezahlen ( da der Richter mit einer Zuweisung sozusagen in das Mietrecht eingreift und sicher stellen muss, dass der Vermieter auch weiterhin seine Miete erhält)..


    Wenn die Gründe ausreichen sollten, wird ihm auferlegt dass er sich nachweislich um eine für ihn angemessene Wohnung bemühen muss innerhalb 3-6 Monate ( je nach Wohnungsmarkt) , eine Fristverlängerung kann es geben, wenn er nachweisen kann, dass er alles getan hat um eine Wohnung zu finden und trotzdem keine bekommen hat.


    Sollten die Gründe so gravierend sein, dass nachweislich wirklich das Kindeswohl geschädigt wird oder nachweisliche Handgreiflichkeiten etc. im " Spiel" sind, dann kann er sofort der Wohnung verwiesen werden und es kann ein Näherungsverbot ausgesprochen werden.


    Ich hatte vor Jahren eine Wohnungszuweisung beantragt als Ex2 und ich uns trennten. Das Jobcenter gab nicht das ok, die Gesamtmiete zu bezahlen und die Gründe waren nicht ausreichend genug für den Richter, meinen Ex der Wohnung zu verweisen ( für mich waren die Gründe mehr als ausreichend, nur fehlten mir die Nachweise - Ex stritt natprlich alles ab, naja ). Uns wurde auferlegt ( da ich keine Wohnung finden konnte, alleinerziehend, Hartz4, mitten in der Inso, dementsprechende Schufa - der Alptraum aller Vermieter....) die Wohnung so aufzuteilen, dass wir das Trennungsjahr in der Wohnung verbringen konnten. Was anderes bleib uns nicht übrig, EX weigerte sich weiterhin und ich bekam keine Wohnung - wir haben das ganze so leben müssen, bis ich 2 Jahre nach der Scheidung endlich ne Wohnung bekam! Und selbst da mußte ich auf Wohnungskündigung klagen, weil Ex das weiter so machen wollte und sich weigerte auszuziehn ( alleine hätte er die Miete nie zahlen können) und mich somit halten wollte. Ich bekam aber in dem Fall recht und die Wohnung wurde gekündigt, auch ohne dass er das wollte. Wir hatten dann sozusagen über 3 Jahre lang ne Zwangs-WG. Wenn das Jobcenter der Miete zugestimmt hätte, hätte ich nach 12 Monaten Trennung die Wohnung zugewiesen bekommen, aber das Jobcenter hats vermasselt :-(


    edit: Unsere damalige Wohnung war sehr groß und hatte ausreichend Räumlichkeiten um sie aufzuteilen ( also 2 Bäder, eine normale Küche und eine Nische die man zur Küche umfunktionieren konnte, er benutzte den Nebeneingang, wir den Haupteingang und eine Trennwand, die rückbaubar war wurde eingesetzt. So ging es einigermaßen.


    Zitat

    da er alleine die Kosten der Wohnung nicht tragen kann, auch nicht mit Hilfe der Arge


    dann wird zumindest ihm alleine die Wohnung nicht zugesprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()

  • Wer hat denn den Mietvertrag damals abgeschlossen? Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, könnt Ihr auch nur im Einvernehmen kündigen.