Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Nach Trennung von meinem Nochmann beantragte ich im Eilverfahren die Zuweisung der Ehewohnung. Nach Berichtserstattung der Verfahrenspflegerin droht dem gemeinsamen Kind Folgeschäden sollte sich der Auszug des KV noch länger hinziehen. Räumliche Trennung besteht nunmehr 8 Wochen.
Mein Frage ist, wie lange seitens des Gerichts dem KV eine Frist zum Auszug eingeräumt wird?
Gruß