Ein paar rechtliche Fragen bzgl. Pachtvertrag

  • Hallo zusammen,
    Das ist jetzt nicht die klassische Frage für ein Alleinerziehendenforum, aber vielleicht fällt ja trotzdem jemandem etwas dazu ein.



    Ich muss grade mal ein bisschen ausholen, um die Zusammenhänge zu erklären.


    Damals, als wir unser Haus gekauft haben, haben wir von einem Bauern ein ca. 55m² großes Grundstück gepachtet. Dieses wurde sich von den Vorbesitzern quasi einverleibt, sie haben es mit dem Garten zusammen eingezäunt und darauf ein Gartenhaus und einen kleinen Schuppen errichtet. Damit das dort stehen bleiben kann, haben wir es eben gepachtet (für einen symbolischen Betrag).


    Mit Scheidung, Privatinsolvenz, Zwangsvertsteigerung usw. ist dieser Pachtvertrag in Vergessenheit geraten. Sprich, als ich weggezogen bin, habe ich den Besitzer zwar noch gebeten, mir seine Kontoverbindung zu geben, damit wir die Pacht zukünftig überweisen können. Auf diesen Brief habe ich nie eine Antwort bekommen, und im ganzen Scheidungsschlammschlachtstress ist die ganze Angelegenheit dann irgendwo untergegangen.


    Nun kam heute die fristlose Kündigung des Pachtvertrags - was ich auch verstehen kann - und die Aufforderung zum Rückbau der beiden Gebäude, was ja auch klar ist. Nur sind einige Punkte in diesem Schreiben, bei denen ich nicht so sicher bin, ob das so rechtens ist.


    1. Die Kündigung wird von einer Person ausgesprochen, die zwar den selben Nach- aber nicht den selben Vornamen trägt. Auch die Unterschrift ist eindeutig eine Andere. Ist die Kündigung dann überhaupt rechtsverbindlich?


    2. Es wurde geschrieben, dass sowohl an mich als auch an meinen Exmann mehrmalige Zahlungsaufforderungen ergangen sein sollen. Weder er noch ich haben aber je eine erhalten. Wer ist da in der Nachweispflicht?


    3. Zur Räumung des Grundstücks haben wir ein Frist von zwei Wochen gesetzt bekommen, danach will er die beiden Gebäude auf unsere Kosten entfernen lassen. Ist die Frist angemessen? Mir erscheint sie ziemlich knapp. Und darf diese Person, die ja garnicht unser Vertragspartner ist, diese Frist überhaupt setzen?


    Wie gesagt, ich verstehe den Mann, dass er angefressen ist, und auch die Kündigung ist gerechtfertigt. Aber ich habe ein wenig Sorge, dass ich auf den Kosten für die Räumung sitzenbleiben werde, wenn er das wirklich so durchzieht.


    Ich plane, ihm einen Brief zu schreiben, in dem ich mich dafür entschuldige, wie das gelaufen ist, in dem ich deutlich mache, dass wir die Kündigung auf jeden Fall akzeptieren, allerdings um eine Frist von 6 Wochen bitten, um alles zu regeln. Nur für den Fall, dass er das nicht akzeptiert (und für mein eigenes Gedankenkarusell), wäre es natürlich beruhigend, wenn er da ein paar rechtlich nicht ganz korrekte Punkte eingebaut hätte, mit deren Anfechtung ich diese 6 Wochen auf jeden Fall herausschinden könnte. Seht ihr da Chancen?



    Vielleicht kennt sich ja jemand ein bisschen aus, wäre schön, wenn ich dazu ein wenig Input bekommen könnte.


    Vielen Dank, LG, JayCee

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Prinzipiell ist es völlig egal, wie es sich rechtlich verhält, im zweifel müsste er klagen um an Geld zu kommen und das wird meist für beide Seiten teurer, als wenn man alles zahlt.


    Es scheint ja nun auch klar zu sein, daß Du ( und Dein Ex ) da was verbaselt haben. Ich würde das auf dem kurzen Dienstweg klären, ihn anrufen und mich entschuldigen und fragen, was Du noch schuldig bist. Meist ist damit schon das Meiste geregelt.
    Dann bitte ihn um etwas mehr Zeit um den Garten nach seinen Wünschen zurückzubauen.


    ach ja, da jemand Anderes mit gleichem Nachnamen Dir schreibt gehe ich davon aus, daß der Besitzer verstorben ist oder ins Pflegeheim gekommen ist oder es einen anderen Grund gibt, warum sich jemand anders kümmert.( du kannst nachfragen und den Erbschein oder eine Vollmacht anfordern) und sich der Sohn nun kümmert und alles regelt. Dabei wird ihm Dein Pachtvertrag in die Hände gefallen sein.

  • Beim Lesen tut sich eine wichtige Frage auf: Wird das Gartenhäuschen denn von den neuen Besitzern nach der Zwangsversteigerung, von der du schreibst, benutzt? Oder haben die den Gartenzaun versetzt?
    Hat sich der Bauer vielleicht mit den Leuten in Verbindung gesetzt?
    Um eine Zwangsräumung durchsetzen zu können, sollte vorher schon die ordnungsgemäße Mahnung bei euch landen. Der Bauer ist in der Nachweispflicht. Du solltest nachweisen können, dass du ihn angeschrieben hast wegen der neuen Kontoverbindung.


    Ansonsten: Was steht genau in dem Pachtvertrag. Habt ihr das Grundstück gemietet und die Hütte mitbenutzt, die ja der Vorgänger gebaut hat? Ob ihr für die Gebäude verantwortlich seid, wäre eine zu prüfende Frage. (Ihr könntet den Vorbesitzer zwecks Rückbau anschreiben ...)Ebenfalls, ob der Vertrag nicht an das Haus/Grundstück) zwingend gebunden ist (Zugang etc.). Ob Gartenhaus und schuppen so einfach rückgebaut werden dürfen, hängt übrigens auch von der Baugenehmigung ab. Mutmaßlich ist beides jedoch "nach "Gutvätersitte" ein Schwarzbau. (Dafür wäre aber u.a. auch zuerst einmal der Grundstücksbesitzer verantwortlich ...
    Wichtig zu wissen: Wenn Ex und du unterschrieben habt, seid ihr gemeinsam und vollständig für alles verantwortlich.


    Die Sache ist mutmaßlich in einem Dreiecksgespräch zu klären: Bauer, Hausbesitzer, ihr.
    Zu erwarten ist, dass der Bauer und der Hausbesitzer vorher bereits Kontakt hatten und es einen "Gesprächsstand" gibt. Der sieht so aus, als ob euch alles aufgedrückt wird (Kosten/Räumung etc.). Das könnte ein bisschen zu einfach sein.
    Ein paar juristische Fallstricke sind in der Sache schon vorhanden - für alle Beteiligten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Erst mal Danke für eure Antworten. Ich war die letzten Tage ziemlich beschäftigt, drum bin ich nicht zum Schreiben gekommen. Sorry dafür.


    Es gibt gute Nachrichten, ich habe mich mit dem Verpächter geeinigt. Ich habe unverzüglich den ausstehenden Betrag plus die Pacht für ein weiteres Jahr überwiesen, dafür haben wir jetzt ein Jahr Zeit, das Grundstück zu räumen.


    Wird das Gartenhäuschen denn von den neuen Besitzern nach der Zwangsversteigerung, von der du schreibst, benutzt?

    Das Haus ist noch nicht versteigert, es hat sich noch kein Käufer gefunden. Es ist noch vermietet und befindet sich in der Zwangsverwaltung.

    Ansonsten: Was steht genau in dem Pachtvertrag. Habt ihr das Grundstück gemietet und die Hütte mitbenutzt, die ja der Vorgänger gebaut hat?

    Es ist so: Die Siedlung besteht seit 60 Jahren, damals wurden die Gärten falsch vermessen und sind demnach alle zu groß. Kurz bevor wir das Haus gekauft haben, ist der Bauer, dem der Grund gehört, im Rahmen seiner Hofübergabe darauf gestoßen, dass das so nicht richtig ist und halt alle um uns herum ihre Gärten verkleinern lassen. Bei unserem Grundstück hat er eine Ausnahme gemacht, weil da eben dieses Gartenhaus (eine Hütte 2x3m, ist die baugehnehmigungspflichtig?) und ein (noch etwas kleinerer) Geräteschuppen standen. Er hat uns angeboten, dass das da stehen bleiben kann, er aber gerne was schriftliches hätte, damit das eindeutig geregelt ist. Da es sich eh um ein Waldstück an einem relativ steilen Hang handelt, braucht er das Grundstück nicht wirklich. Daher der Pachtvertrag und die symbolische Pacht.


    Verantwortlich für den Rückbau sind wir also in jedem Fall, denke ich, aber in einem Jahr dürfte das (hoffentlich) zu schaffen sein.


    LG, JayCee

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Wenn das Haus unter Zwangsverwaltung steht, dann hat sich der Zwangsverwalter darum zu kümmern ... nur mal so am Rande ... Aber prima, jetzt ist ja eine Lösung da :thumbsup:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.