Begründung für Namensänderung meiner 2 Kinder

  • Hallo, ich bin seit November 2012 geschieden und habe meinen Mädchennamen wieder angenommen. Der Kindsvater hat geheiratet und auch seinen Familiennamen, welchen unsere beiden Söhne tragen, abgelegt. Er stimmt nun auch der Namensänderung zu, da er ja nun einen anderen trägt. Beim Landratsamt hab ich mir nun nen Antrag auf Namensänderung geholt, und nun soll ich es noch begründen. Diese Begründung reich allerdings nicht aus, wurde mir mitgeteilt. Mein drittes Kind trägt meinen Namen.


    Wer hat auch sowas gemacht? Wer kann mir bei der Begründung ein paar Tipps geben??

  • Zugehörigkeitsgefühl und Identifizierung ist immer eine guter Grund im Sinne des Kindeswohl. Das Kindeswohl ist das a und o. In eurer Situation sind die zwei Punkte durch die elterlichen Namensänderungen aufgehoben.

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Die Kinder sollen sich doch einer Familie zugehörig fühlen....wenn du und ein Kind deinen Namen tragen und andere 2 Kinder anderen Namen - könnten psychische Probleme bekommen....Ausgeschlossenheit (?) ,Zugehörigkeitsgefühl...sich nach außen als 1 Familie zu definieren und nciht als Teile davon..wo man sich dann ständig rechtfertigen muß, warum man einen anderen Namen trägt als Rest der Familie - auch als KV......


    bei mir war es so, dass KV nach der Trennung erreichen wollte, dass Kinder - also Zwillinge - seinen Nachnamen bekommen - hat er versucht einzuklagen....


    Ich hatte irgendwie vergessen eine Namensänderung durchzuführen nach der Heirat....mein Sohn - anderer KV- trrägt auch meinen Namen, warum sollten dann die Zwillinge den Namen des KV´s tragen?


    Nun, das Ende der Klage war, dass er ihnen noch einen Vornamen geben durfte, Nachnamen wurde verworfen.

  • Die bisher im Thread genannten Gründe greifen leider nicht eindeutig. Paragraf 1616-18BGB und Paragraf 3? (Sorry, bin unterwegs) im Namengebungsgesetz zu lassen nur wenige Ausnahmen zu. Und die müssen sehr gut begründet werden. Und zwar inhaltlich eher juristisch als von der eigenen Einschätzung her. Hohes Gut ist laut Gesetz zB die Namenskontinuitaet, die zur Selbstidentifikation des Kindes wesentlich beiträgt. Dagegen ist sehr schwer zu argumentieren. Zumal heute zahlreiche Kinder einen anderen Namen tragen als die Eltern.
    Da ist es sicherlich hilfreich, bereits im ersten Antrag so deutlich den Standesbeamten zu über zeugen, dass die Sache auf niedriger Ebene geklärt wird. Muss man in den Widerspruch gehen oder gar vor den Kadi, wird das schnell zu einer unendlichen Geschichte. Vor allem, wenn der Ex dagegen ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • nur weil du einen anderen namen als dein kind trägst, wird das nicht als grund gewertet den namen zu ändern. indentifikation wird als namensänderung seit 10 jahren schon nicht mehr akzeptiert. gründe wären mobbing und seelische probleme die sich aus der namensführung ergeben zb. claire grube.

  • nur weil du einen anderen namen als dein kind trägst, wird das nicht als grund gewertet den namen zu ändern. indentifikation wird als namensänderung seit 10 jahren schon nicht mehr akzeptiert. gründe wären mobbing und seelische probleme die sich aus der namensführung ergeben zb. claire grube.


    auch der kindesvater trägt einen anderen namen als unsere gemeinsamen kinder.

  • trotzdem benötigst du eine schlüssige begründung. die identifikation spielt seit jahren keine rolle mehr. unsere wurden vor 12 jahren umbenannt auf meinem namen, damit kv die kinder über offizielle wege nicht mehr finden und nachverfolgen kann. das beinhaltete eine datensperre die bis heute gültig ist. sprich wo auch immer er daten abfragen würde, bekäme er keine antwort.