• Hallo Ihr Lieben,


    ich bin ganz arg auf der Suche nach Hilfe und ich versuche mich kurz zu fassen.


    Seit einem Jahr arbeite ich Teilzeit, 20 Stunden die Woche, als Masseurin.
    Ich bin auch staatl. anerkannte Ergo und werde auch zum Teil so eingesetzt.
    Vorteil für meine Chefin.


    Meine Chefin möchte nun auf 15 Stunden die Woche reduzieren, da sie mehr Teilzeitkräfte einstellen möchte.
    (was ich nicht so tragisch finde, da das Jobcenter uns eh alles anrechnet und ich momentan etwas mehr Zeit, für meine Tochter und meine Mutter im Pflegeheim, gut brauchen könnte.)


    Es war auch eine Aufstockung des Stundenlohns auf 13,50 Euro abgesprochen.
    Sowie 2 Tage in der Praxis und ein Tag für Hausbesuche, welche ich mit meinen Privatauto fahre.
    Für die Hausbesuche erhielt ich bisher den regulären Stundenlohn, sowie eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro KM.


    Soweit so gut.
    Dachte ich.


    Nun bat ich meine Chefin um eine Bescheinigung der Änderungen des bisherigen Arbeitsvertrages, für das Jobcenter, damit dort neue Berechnungen der Aufstockung stattfinden können.


    Heute lag dann in meinem Fach ein Schriftstück, in welchem meine Chefin nicht nur einen künftigen, aber zu geringen Bruttolohn, nämlich knapp 790,00 Euro angab, sondern auch noch eine Klausel eingebaut hatte, in welcher ich freiwillig die Lohnfortzahlungen abtrete, im Falle eines unverschuldeten Fehlens meinerseits.


    Es ging ihr wohl darum, keinen Lohn zahlen zu müssen, falls ich wegen Krankheit etc. fehlen würden.


    Mit meiner Arbeitsleistung ist sie nicht unzufrieden, aber sie macht unheimlichen Druck, wenn ich fehle, wegen Krankheit oder wenn mein Kind krank ist.


    Sie meinte, sie sei nicht verpflichtet, dann den Lohn weiter zu zahlen.


    Im bisherigen Arbeitsvertrag steht davon jedoch nix.
    Keine Abtretungsklausel.


    Ausserdem möchte sie mir, wie sie heute sagte, auch für die 5 Stunden Hausbesuche nicht den ausgemachten Stundenlohn von 13,50, sondern weniger bezahlen.


    Ich bekomme keine Zeit für die Dokumentation meiner Arbeit, muss Stundenzettel etc. daheim ausfüllen und auch die Hausbesuche in meiner "Freizeit" planen und organisieren.


    Bisher hatte ich noch gar keine Zeit, mich zu informieren, ob das alles so rechtens ist.


    Mittlerweile komme ich mir aber schon ausgenutzt vor und habe das Schriftstück natürlich ersteinmal nicht unterschrieben.


    Jetzt brauche ich aber bitte ganz arg Rat und Hilfe und ein paar Tips, zu dem weiteren Vorgehen.


    Wie ist die rechtliche Lage?
    Muss ich das unterschreiben?
    Diese Abtretung liefert uns ja ans Messer im Falle einer Krankheit meinerseits oder Seitens meiner Tochter!


    Kann meine Chefin das einfordern?
    Kann sie einfach sagen, dass Hausbesuchsstunden einen geringen Stundenlohn erbringen, als Praxisstunden?
    Ich würde ja auch gerne in der Praxis arbeiten, aber Chefin hat das anders geplant....und ich fühle mich da mittlerweile ziemlich über den Tisch gezogen.


    Kann mir bitte jemand raten, wie ich mich in dieser Sache absichern kann, was Arbeitsrechtlich ok ist und so weiter?


    Ich bin ziemlich verunsichert und völlig ratlos.


    Danke sehr für Rat und Hilfe.


    Coffeetogo

  • natürlich hast du Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    Was den Lohn angeht ist dies Verhandlungswache. Solltest du den neuen Stundenlohn unterschreiben ist dieser bindend.
    Ich meine es muss Zeit auf Arbeit eingeplant sein für nötigen Papierkram ABER da bin ich nicht sicher.


    Es gibt Beratungen bei Anwälten die Kosten sind es Wert wenn da ein Profi berät-- Falls du nach so einer Unverschämtheit überhaupt noch da arbeiten möchtest.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Ich würde auf eine korrekte Änderungskündigung bestehen-


    hierbei bleibt der bisherige Arbeitsvertrag erhalten, und es wird nur die Wochenarbeitszeit geändert....
    hier musst Du schon aufpassen, dass es keinen "Ärger" mit der Arge gibt, da Du nicht mind. 50 % der WAZ beschäftigt bist....Dir könnten laufende Bewerbungen etc. "auferlegt" werden-


    wobei Du aufpassen musst, da Du in den Midijobbereich wechselst (EK unter 850 Euro, und nur gültig in Bereichen ohne Tarifbindung... bin mir nicht sicher, wie das in Deinem Bereich ist- auf den ersten Blick glaube ich nicht-)-


    Der AG hat mehr Vorteile aus dem Midijob, als der AN (hier ist ein Musterarbeitsvertrag); natürlich behälst Du vollen Urlaubsanspruche, und auch das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall-
    bei "Kind krank" entfällt der Lohn ja so oder so, und die KK tritt in Ersatzleistung-


    die Formulierung ".....freiwillig die Lohnfortzahlungen abtrete, im Falle eines unverschuldeten Fehlens meinerseits..." ist schon fast "lustig", weil sie ja im Umkehrschluss heisst, wenn Du Verschuldet (z.B. unentschuldigt) fehlst, würde sie zahlen :tuedelue
    (vielleicht meint sie hier die "Attestpflicht" ab dem ersten Tag... dies ist zulässig-)


    Ich würd
    a) auf keinen Fall unterschreiben
    b) bei der Arge nachfragen, dass Dir eine Änderungskündigung ins Haus steht
    c) mich nur auf eine korrekte Änderungskündigung (also rein in Bezug auf die WAZ) einlassen....


    Anwalt ist ein guter Tip-


    Nachtrag-
    selbst, wenn Du unterschreiben würdest, wäre der Vertrag vermutlich eh nichtig, da er gegen geltende Gesetzte verstösst :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Wenn Du die Frage als fiktiven Fall schilderst, kannst Du sie auch ins Forum Deutsches Recht stellen. Dort bekommst Du zwar keine Beratung, aber eine - meist recht gute - Einschätzung.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Vielen Dank für die raschen und hilfreichen Antworten!


    Ich wußte gar nicht, das es so etwas wie eine Änderungskündigung überhaupt gibt.
    Dem Jobcebter muss ich ja eh eine Veränderungsmitteilung zuschicken.


    Das meine Urlaubsansprüche erhalten bleiben wusste ich ebenfalls nicht...die mir zustehenden Urlaubstage würden sich mit geringeren Arbeitsstunden ebenfalls verringern..ist das so richtig?


    Ich kann nirgends etwas finden, das meinen Urlaubsanspruch bei einer 15 Stundenwoche/a 4 Arbeitstage rechtlich untermauert.


    In Anlehnung an die 5 Tagewoche bleiben mir bisher, bei der 20 Stundenwoche, von 25 vertraglich zugesicherten Urlaubstagen effektiv 20 Tage übrig, da ich Freitags eh frei bin, er bei der Urlaubsplanung jedoch als Arbeitstag angerechnet wird.


    Es ist wirklich kompliziert...ein Termin beim Anwalt sicherlich ein guter Rat.


    Ich werde erst einmal nichts unterschreiben und eine Änderungskündigung ebenfalls zur rechtlichen Prüfung mitnehmen, bevor ich das tue.


    Danke!


    Lieben Gruß


    Coffeetogo

  • ...die mir zustehenden Urlaubstage würden sich mit geringeren Arbeitsstunden ebenfalls verringern..ist das so richtig?
    Ich kann nirgends etwas finden, das meinen Urlaubsanspruch bei einer 15 Stundenwoche/a 4 Arbeitstage rechtlich untermauert.
    In Anlehnung an die 5 Tagewoche bleiben mir bisher, bei der 20 Stundenwoche, von 25 vertraglich zugesicherten Urlaubstagen effektiv 20 Tage übrig, da ich Freitags eh frei bin, er bei der Urlaubsplanung jedoch als Arbeitstag angerechnet wird.


    Es ist eigentlich ;-) relativ einfach-
    Ihr habt im Arbeitsvertrag vereinbart, dass Du 25 Tage in der 5-Tage Woche Urlaub hast (also im Jahr 5 Wochen-)


    Bei 4 Arbeitstagen/Woche wäre der Jahresanspruch NEU 20 Tage (also immer noch 5 Wochen- nur werden halt nur 4 Tage je Woche abgebucht)-


    Angenommen, Du wechselst zum 01.05. aus der 5 TageWoche in die 4 Tage Woche-


    dann würde sich der Gesamtanspruch/Jahr für dieses Jahr so berechnen:


    25/12*4 + 20/12*8 = 8,3 + 13,3 = 21,6 = 22 Tage


    abzüglich der Arbeitstage, die Du bereits hattest, bleibt der Rest (also bisher 5 Tage je Woche abbuchen, ab 01.05. 4 Tage/Woche)


    Wenn freie Tage angerechnet werden, bleiben 25 Tage 25 Tage :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hm, gibt es nicht eine Gewerkschaft für deinen Bereich oder verdi? ich weiß nicht, ob man dort Auskunft bekommt, wenn man kein Mitglied ist.


    Ich denke, du kannst deinem Bauch da ganz trauen, deine Chefin versucht dich über den Tisch zu ziehen....

  • Guten Tag und vielen Dank für die Antworten.


    Das Drama nimmt weiter seinen Lauf!


    Heute habe ich mal die Austellung der geleisteten Arbeitsstunden gemacht.
    Da waren wir uns nie so recht einig und Chefin meinte stets, sie würde mit mir "minus" machen...dabei sind meine Arbeitspläne voll und ich habe Patienten, die nur zu mir möchten...daran kann es also nicht liegen.


    Oft hatte sie weniger Stunden aufgeschrieben als ich...was bei einem Festlohn eigentlich eh keine Rolle spielen sollte, dachte ich.
    Meine Fehlzeiten waren immer durch AU entschuldigt. Ich konnte mir diese Differenzen nie erklären.


    Nun kommt´s!
    Chefin hat mir heute gesagt, dass sie , falls ein Patient zu Beginn oder am Ende meiner Schicht absagen würde, sie diese halbe Stunde (dabei arbeite ich 3 Patienten in der Stunde, also im 20 Minuten Rhythmus!) NICHT bezahlen müsste und das auch nicht zur Arbeitszeit gehören würde.


    Ich bin aber da! Die ganzen 5 Stunden lang und es liegt nicht in meiner Hand die Pläne zu schreiben oder ob Patienten absagen oder kommen, nicht wahr?
    Darf sie das?


    Ich denke, das meine Arbeitszeit festgelegt ist, ich pünktlich vor Ort bin und damit meine Arbeitsleistung zur Verfügung stelle.
    Wenn nun ein Patient zu Beginn oder Ende der Schicht absagt kann das doch nicht auf meine Kosten geschehen.


    Ist das Arbeitsrechtlich gedeckelt, was die Chefin da macht?



    Luchsie: Danke für die Erklärung der Berechnung der Urlaubstage. Mein Problem ist aber, dass ich in diesem Betrieb, 4 Tage...bald nur noch 3 Tage die Woche arbeite. Zur Erläuterung:


    Also Montag- einschliesslich Donnerstag.
    Wenn ich mir Urlaub nehmen möchte, wird jeder Freitag (im Urlaubsplan und auch von meinem Urlaubstagekonto) ebenfalls als Urlaubstag angerechnet, obwohl ich niemals Freitags arbeite.


    Ist das erlaubt?


    @Kopf- Salat: Ich bekomme diebezüglich nirgends Auskunft...und kann mir ehrlich gesagt auch keinen Anwalt erlauben.Ich bin Aufstockerin und ganz knapp mit allem. Geld sowie Zeit.
    Das kennen hier ja bestimmt auch andere?


    Ich suche schon im Arbeitsrecht, aber bin leider nicht fündig geworden.
    Vielleicht ist dieser Fall auch zu speziell.


    Ich mag meinen Beruf und arbeite gerne!


    Das Team ist total nett, die Praxis schön und gut erreichbar für mich, die Patienten kommen auch gerne zu mir.
    Aber ehrlich gesagt vergeht mir langsam die Lust.


    Eure Coffeetogo

  • Nur so am Rande....
    Wenn Du Aufstocker von ALGII bist, müsste Dir ein Beratungsschein für den Anwalt zustehen.
    Sprich: Du zahlst nur 10 oder 15 € und alles andere bekommst bezahlt.
    Würde ich noch einmal mit dem Jobcenter klären ( oder Amtsgericht) .


    Lg janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • es ist alles eine Frage, wie der Arbeitsvertrag genau gestaltet ist....


    bei 25 Tagen Urlaub gehe ich einfach erst mal davon aus, dass die "freien" Werktage mit abgebucht werden....
    als Beispiel:
    Du arbeitest Mo, Die, Do-
    gehst Du eine Woche in Urlaub, werden 5 Tage abgebucht- gehst Du nur Mo in Urlaub- wird 1 Tag abgebucht, gehst Du Die in Urlaub 2-


    Solange es sich bei 5 Wochen einpendelt, ist es ok....


    Auch bzgl. der Stunden, und was angerechnet wird, ist der Arbeitsvertrag ausschlaggebend....
    kommt immer drauf an, was da drin steht ;-)


    Der "Festlohn" bezieht sich ja auf eine "regelmässige" Arbeitszeit-
    wie regelmässig hier definiert ist, ist auch vom AV abhängig....


    Ich finde die Idee mit dem Beratungsschein von janias 69 sehr gut :daumen


    Der Fall ist gar nicht so speziell, wie Du denkst ;-)


    Der Punkt ist (vermutlich) auch, dass Deine Chefin sich nur "halb" auskennt.... das ist sehr oft in kleinen Firmen so, und nicht unbedingt böse gemeint-


    wichtig wäre halt, dass Du für Dich festlegst, wie Du Dir das vorgestellt hast-
    und dann müsstest Du herausfinden, was Du durchsetzen möchtest, bzw. bereit bist "nachzugeben", um den Job nicht zu verlieren....
    und natürlich, was arbeitsrechtlich aus dem Vertrag "zu holen" ist- oft sind die so schwammig, dass man durchaus verschieden deuten kann :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • also was den Beratungsschein anbelangt, ist das glaub ich so, dass du deinen Bescheid von deinem JC , deinen lohnzettel, dann mietvertrag - wegen miete, etc...alles was an Einkommen und Ausgabe stattfindet , mitbringen mußt zum Amtsgericht - vorher erkundigen, wann da auf hat - ist nämlich ein gesonderter Bereich.


    Vorlegen und Beratungsschein mitgeben lassen.


    Also so war es bei mir vor Jahren - kann aber sein, dass sich bezgl. der Dokumente irgendwas geändert hat.

  • Vielen Dank!
    Ich hole mal ganz tief Luft....sieht ja so aus, als bräuchte ich einen laangen Atem ;).


    Und ja, ich habe mal diesen guten Mustervertrag von Luchsie ausgedruckt (vielen Dank für den link!) und als "Beispiel"...mit meinen Vorstellungen, von Allem was das Arbeitsverhältnis in Zukunft betrifft, reingereicht.


    Ich bin gespannt, wie Chefin reagiert.


    Es ist sehr gut möglich, dass sie sich auch nicht so sehr gut auskennt...ist ja nicht so ein Riesenbetrieb.
    Ich hoffe, dass wir da noch in aller Ruhe etwas zusammen stricken können, womit sie und ich gut leben können.


    Falls nicht, kümmere ich mich um einen Beratungsgutschein.


    Danke Euch und einen schönen Abend.


    Coffeetogo

  • Würde es sich für Dich nicht vielleicht auch lohnen, in eine Gewerkschaft einzutreten? Der Beitrag richtet sich ja auch nach dem Einkommen und dürfte bei Dir dann überschaubar sein. Deine Chefin scheint ja schon recht - speziell zu sein. Wenn man eine Firma mit Angestellten hat; auch eine kleine, sollte man doch über diese Dinge richtig Bescheid wissen. Wenn sie es weiß und Dir trotzdem solchen Blödsinn erzählt, um so schlimmer...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hallo noch einmal.


    Ich bin da noch auf etwas gestossen, wozu ich nirgends einen Gesetzestext finden kann. Nämlich folgenden Beitrag von Luchsie:

    Bei 4 Arbeitstagen/Woche wäre der Jahresanspruch NEU 20 Tage (also immer noch 5 Wochen- nur werden halt nur 4 Tage je Woche abgebucht)-

    SO dachte ich bei Vertragsunterzeichnung ebenfalls.
    Nun möchte die Chefin aber bei einer 4 Tagewoche 5 Urlaubstage abbuchen und sagt, in Anlehnung an eine Arbeitswoche von 6 Werktagen dürfte sie, laut Arbeitsgesetz, das auch so handhaben.


    Niemand in dem Betrieb arbeite 6 Tage die Woche, nur mal so am Rande.


    Ich bin mir da nicht so sicher, kann mich aber erst kommende Woche um einen Beratungsgutschein kümmern und mir dann erst einen Anwaltstermin geben lassen.


    Laut der Berechnungsformel von Luchsie , in Punkto Urlaubstage, habe ich einmal den 01.03. als Wechseldatum genommen und bin auf 23,6, also auf 24 Urlaubstage gekommen.


    Ist das so richtig?


    Dann noch eine Frage bitte.


    Die KK übernimmt die Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank ist.
    Aber zu wieviel Prozent übernimmt sie das?
    Muss ich dort als Alleinerziehende einen gesonderten Antrag dazu stellen?
    Und wenn mein Kind nun krank ist und die KK nicht zu hundert % die Lohnfortzahlung übernimmt, rechnet mir das Jobcenter ja dennoch den Gesamtlohn für diesen Monat an.


    Sprich, uns fehlt dieses Geld dann am Monatsende "doppelt"...oder mache ich da einen Denkfehler?


    Wie regelt ihr das in so einem Fall?


    Schönen Sonntag noch.


    Coffeetogo

  • Also bei mir übernimmt die KK zu 100 % den Lohn, wenn Kind krank ist. Dauert halt etwas bis das Geld da ist, weil ja erst der AG ein Formular ausfüllen muss, was ich denn so verdiene am Tag.... Aber man hat ja nur 20 Kind-krank-Tage. Danach gibts bei sowas auch kein Geld mehr. Oder ich hab nen Denkfehler :hae:

  • Die KK übernimmt die Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank ist.
    Aber zu wieviel Prozent übernimmt sie das?


    Das kannst Du sicherlich auf der Internetseite Deiner Krankenkasse nachlesen. Es sind nicht immer 100% wie bei phinemuc.

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Also bei mir übernimmt die KK zu 100 % den Lohn, wenn Kind krank ist



    bist du dir da sicher?


    Und das Kinderkrankengeld wird bei der Steuererklärung erst versteuert.
    Bei der Krankenkasse mußt du da nichts machen - das wird bei der AU-Bescheinigung dann angegeben.


    Das Geld das dir fehlt - müßte das JC aufstocken - du reichst doch sicher immer die Verdienstbescheinigungen ein, oder ?

  • bist du dir da sicher?


    Ich denke schon.


    Das sagt die TK dazu:
    Als Kinderkrankengeld zahlt die TK Ihnen 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, berücksichtigt die TK das für Ihr Kinderkrankengeld anteilig und Sie erhalten sogar 100 Prozent.


    Aber es geht ja nicht um mich ;-).


    Du bist ein Quell der Informationen Lena, immer wieder toll so geballtes Wissen hier zu haben :thanks:

  • Als Kinderkrankengeld zahlt die TK Ihnen 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, berücksichtigt die TK das für Ihr Kinderkrankengeld anteilig und Sie erhalten sogar 100 Prozent.


    naja, wenn ich 90 % bekomme und das noch versteuern muss - sind es nur 70 % netto
    ich fürchte da redet sich die GKV schön

  • Ganz ehrlich, Coffee, die veräppelt dich doch. Ehrlich glaube ich nicht, dass das nur etwas mit Nichtwissen zu tun hat. Allein schon, weil ihre Wissenslücken immer zu ihrem Vorteil sind...


    Ich würde jeden Schritt auch mit dem JC absprechen und mich nicht nur darauf beschränken denen eine Veränderungsmitteilung zuzusenden, wenn alles unterschrieben ist. Bei mir war es damals noch so, dass ich als Aufstocker eine Vereinbarung unterschreiben musste, dass ich willens bin meine Stunden hochzuschrauben. Und sie nicht mit offenen Armen runterdrehe. Hab vergessen wie das hieß... sonst kommt der Ärger noch aus einer ganz anderen Ecke. Soll heißen irgendwelche Jobangebote die dir nicht zu sagen, die du aber annehmen müsstest, sofern sie eure "Bedürftigkeit" weiter reduzieren als die 15h die du jetzt arbeiten würdest. Fördern und Fordern, bla. Irgendwann achtet da keiner mehr auf deine Ausbildung, sondern darauf dass ihr weniger ergänzendes Alg2 bekommt.