Wem steht Umgang zu ?

  • Nur ein gut gemeinter Ratschlag von mir:


    Deine Formulierungen deuten für mich auf eine gewisse Erwartungshaltung, was Dein Ex-Partner und Vater des Kindes darf und was nicht. Deine Haltung scheint mir da nicht ganz zu den vorherrschenden Regelungen zu passen. Hast Du die Chance, vielleicht anwaltlichen oder sonstigen Rat Dritter einzuholen? Wie gesagt, das ist mit Sicherheit nicht böse von mir gemeint, sondern soll Dir helfen, gelassen auf Wünsche und Aussagen des Vaters zu reagieren.


    Ich glaube, es wäre für Dich einfach wichtig zu wissen, was darfst Du und was nicht, was darf der Vater und was nicht...was betrifft Umgangs- und was Sorgerecht, und inwiefern ist ein mögliches Thema Unterhalt davon zu trennen.


    Auch wenn nach meiner Antwort nicht gefragt war, ich glaube wirklich, dass dies helfen kann bei Dir.

  • Wo sind die Großeltern bitte feste Bezugspersonen ? Zum einen leben sie im Ausland und zum anderen intressieren sie sich nicht dafür was mit dem Kind ist. Selbst wie sie noch in Deutschland waren hat keinerlei Kontakt stattgefunden.


    Ich verstehe das so das feste Bezugspersonen die Menschen sind die im regelmäßigen Kontakt stehen.

  • Wo sind die Großeltern bitte feste Bezugspersonen ? Zum einen leben sie im Ausland und zum anderen intressieren sie sich nicht dafür was mit dem Kind ist. Selbst wie sie noch in Deutschland waren hat keinerlei Kontakt stattgefunden.


    Woher sollen die User das hier denn wissen?


    Wie Du schon in Deinem Eingangspost geschrieben hast musst Du dem KV Umgang gewähren aber mit wem er während des Umgangs zusammen ist, ist dann seine Sache und ganz ehrlich, irgendwie verstehe ich die Frage Deines Eingangsposts nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von gamba77 ()


  • Gegen KV und eine Reise ins AUsland mit Kind spricht das er angedroht hat mit dem Kind nicht mehr zurück zu kommen. Daher ist es doch normal das Angst besteht und man einer Reise nicht zustimmt.


    Aber das ist ja auch nicht das Thema sondern wer ein Recht auf Umgang hat



    Während des Umgangs bestimmt der Vater mit wem das Kind Umgang hat. Während das Kind bei Dir ist, bestimmst Du mit wem es Kontakt hat.
    Der Vater darf ohne Dein explizites Einverständnis mit den Kindern in den Urlaub fahren, ausser es besteht nachweisbar eine Gefahr für das Wohl des Kindes (dh. er will zb in den Jemen reisen).
    Portugal ist EU-Mitglied und hat das Haager Übereinkommen unterschrieben, kein Richter der Welt wird eine solche Reise untersagen.
    Er sollte Dich über diese Reise informieren, mehr Pflichten hat er allerdings nicht.

  • Wir bzw. ich rede hier davon welche Familienmitglieder ein Recht auf Umgang haben. Da sie kein Familienmitglied ist hat sie auch kein Recht auf mein Kind wenn man das so sagen darf/kann


    Und selbst wenn, warum sollte ich ihr das ermöglichen wenn sie mich dort schlecht macht ?

  • Wir bzw. ich rede hier davon welche Familienmitglieder ein Recht auf Umgang haben. Da sie kein Familienmitglied ist hat sie auch kein Recht auf mein Kind wenn man das so sagen darf/kann


    Und selbst wenn, warum sollte ich ihr das ermöglichen wenn sie mich dort schlecht macht ?


    Ganz so einfach ist es auch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Nicht-Familienmitglieder ein eigenes Recht auf Umgang.


    Aber das ist doch eigentlich gar nicht Deine Frage, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Denn in Deinem Fall geht es doch darum, dass während der Umgangszeit des Vaters mit dem Kind die Next sich um das Kind komplett kümmert, richtig? Da hast Du keine Befugnis, dies zu verhindern.


    Das schlecht machen...kannst Du das dokumentieren bzw. nachweisen?

  • Wir bzw. ich rede hier davon welche Familienmitglieder ein Recht auf Umgang haben. Da sie kein Familienmitglied ist hat sie auch kein Recht auf mein Kind wenn man das so sagen darf/kann


    Ach Rick.Grimes,


    natürlich darf und kann man sagen was man will. :-)
    Und es ist auch nicht so, dass ich nicht nachempfinden kann, wie es Dir in der jetzigen Gesamtsituation geht. :knuddel


    Ich sage halt nur:
    Die Mutter des (Halb-)Geschwisterchens gehört für mich mit zur Familie.
    Als Frau an der Seite des Vaters sowieso schon...


    Was leider auch sehr die Hypothese vom Kindesentzug aushebelt.
    Fester Wohnsitz, Kind in der BRD....


    Aber das wird Dich im Moment eh nicht erreichen.
    Was Schade ist, weil Du so Eure Tochter unnötig belastest...



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Wir bzw. ich rede hier davon welche Familienmitglieder ein Recht auf Umgang haben. Da sie kein Familienmitglied ist hat sie auch kein Recht auf mein Kind wenn man das so sagen darf/kann


    Und selbst wenn, warum sollte ich ihr das ermöglichen wenn sie mich dort schlecht macht ?


    wieso? sie ist ganz sachlich doch ein mitglied der familie des kindes beim vater.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Wir bzw. ich rede hier davon welche Familienmitglieder ein Recht auf Umgang haben. Da sie kein Familienmitglied ist hat sie auch kein Recht auf mein Kind wenn man das so sagen darf/kann


    Und selbst wenn, warum sollte ich ihr das ermöglichen wenn sie mich dort schlecht macht ?


    Hallo Rick.Grimes,


    manchmal ist es aber auch viel verlangt, diese Erziehungsverantwortung.
    Da mag man die Kontrolle behalten und meint, man sei verpflichtet, über das Wohl des Kindes zu wachen, dabei ist es gar nicht zu Hause und man kann gar nicht richtig beaufsichtigen ob andere alles so machen, wie man es als richtig empfinden würde.


    Glücklicherweise haben Kinder zwei Elternteile und der Gesetzgeber hat das klasse in seine Gesetzen berücksichtigt: Beide haben Erziehungsverantwortung und die Pflicht, das Wohl des Kindes nicht aus dem Auge zu verlieren.

    Während Dein/Euer Kind beim Vater ist, kannst Du Dich also beruhigt zurücklehnen und dem Papa überlassen, was dem Papa zu überlassen ist.
    So z.B. die Verantwortung dafür, mit wem das Kind Umgang hat. So z.B. mit dem Geschwisterchen, seiner Gattin, seinen Eltern, Freunden, Kollegen.


    Sicher erleichtert Dich das sehr.


    Falls nicht, seien hier einfach mal zwei Tatsachen in den Raum geworfen:
    - wäre der Papa morgen invalide, hätte selbstverständlich die Gattin das Recht, das Kind zum Umgang bei Dir abzuholen.
    - wäre der Papa morgen handlungsunfähig oder nicht mehr vorhanden, hätte selbstverständlich die Gattin das Recht, für ihr Kind Umgang mit Deinem Kind einzuklagen. Dies wäre zwar ein recht ungewöhnlicher Antrag, hätte meiner Meinung nach eine hohe Erfolgsaussicht. Auch wenn Du das nicht wahrhaben möchtest: Es handelt sich hier um ein leibliches Geschwisterchen, das dann Klage führen wird.
    - erkennst Du weiterhin nicht an, dass Deine Tochter ihre andere Familie lieben und wertschätzen darf und beharrst Du weiterhin auf Dein eigenes Wohl (Du wirst dort "schlecht gemacht") statt den Blick auf's Kind zu richten wird man eines Tages Deine Bindungstoleranz und in letzter Konsequenz Deine Erziehungsfähigkeit hinterfragen müssen.


    Hatte nicht die väterliche Familie des Kindes bereits Bereitschaft bekundet, das Kind gerne auch zu sich nehmen zu wollen?


    Eine Frage beantwortest Du beharrlich nicht:
    Wie geht es Deiner Tochter beim Vater? Fühlt sie sich wohl? Warum schadet Deiner Meinung nach der Umgang mit der väterlichen Familie dem Kind?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger


    (die eigentlich nur mitteilen wollte: Du bewegst Dich mit Deinem Verhalten auf einem sehr dünnen Grat.)

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Falls nicht, seien hier einfach mal zwei Tatsachen in den Raum geworfen:
    - wäre der Papa morgen invalide, hätte selbstverständlich die Gattin das Recht, das Kind zum Umgang bei Dir abzuholen.

    da liegst du ganz ganz sicher daneben.


    Mima

  • da liegst du ganz ganz sicher daneben.


    Mima


    warum? Niemand muss persönlich abholen (außer es gibt es eine gerichtliche Verfügung) - ansonsten kann das die Next, der Betreuungsservice der Deutschen Bahn oder Lufthansa oder sonstwer - den der Vater für fähig hält, das Kind abzuholen
    - meine Freundin hat das gerade durch - 200 km Fahrt und die Ex hat sich geweigert das Kind an die Next auszuhändigen - der Vater konnte nicht selbst fahren - weil bis 20 Uhr gearbeitet - da darf er eine Person die geeignet ist damit beauftragen

  • ....und ich hab gerade die Situation, dass Next sogar bei den Übergaben mit KV zusammen nichts zu suchen hat.


    Mima

  • weil das Verhältnis eh schon hochstrittig ist und Irritationen vermieden werden sollen.


    Mima