Unterhalt einklagen? Pro und Contra

  • Hallo liebes Forum,


    ich gehe mit dem Gedanken schwanger, den Kindesunterhalt einzuklagen. Es ist nur eine wage Idee und vielleicht gibt es hier jemanden, der solch eine Klage eingereicht/erlebt hat?
    Ich stehe noch ganz am Anfang und weiß nicht viel über dieses Thema.


    Liebe Grüße,
    Misses_Larsson

  • Vielleicht lieber eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten ? Dann übernehmen die ggfs das Klagen, sofern es so weit kommt.

  • Also, als betreuener Elternteil kannst Du eine Beistandschaft für Deine Kinder einrichten lassen. Damit übernimmt das Jugendamt die Aufgabe, vom KV den Unterhalt einzufordern, bzw. wird der erstmal angeschrieben und um Auskunft gebeten. Wenn er dem nicht nachkommt oder später den Unterhalt nicht zahlt, vertritt die Beistandschaft Deine Kinder rechtlich in dieser Sache und Du musst bzw. darfst dann auch keinen Rechtsanwalt beauftragen.


    Such mal hier im Forum, da gibt es das Thema oft. Oder schau bei Google.


  • Weißt du etwas über sein Leben, Job usw wegen der Erfolgsaussichten?


    Ich würde es auch erstmal über die Beistandschaft probieren - ist auf jeden Fall kostengünstiger


    Sein Auto hat er über Next angemeldet, er besitzt ein Grundstück im Schwarzwald, auf wen das eingetragen ist, weiß ich nicht. Außerdem steckt er gerade viel Geld in die Sanierung seines Elternhauses. Also scheint ja Geld da zu sein, aber eben nicht für die Kinder.
    Richtig arbeiten tut er nicht, weil er durch seine Umgangszeiten mit den Kindern angebblich nicht zum Arbeiten kommt.
    Seine Ausbildung hat er im Sommer abgeschlossen und sich selbstständig gemacht.


    Meine Anwältin riet mir dazu, den Unterhalt einzuklagen. Zumindest dann, wenn ich dafür genügend Kraft hätte.
    Es scheint einige Urteile zu geben, in denen der Unterhaltspflichtige verurteilt wird soviel zuarbeiten, bis er den Mindestunterhalt zahlen kann.


    Und irgendwie habe ich das Gefühl, dass eine Beistandschaft nicht genügend Wirkung hat, denn dieser Mann kann sich sehr gut aus der Affäre ziehen. Und es wird nicht damit getan sein, dass er sein Vermögen offen legt.

  • Ich habe trotz Beistandschaft geklagt und herum gekommen ist dabei nichts, außer dass der Herr ein paar Monate auf Bewährung bekommen hat, weil er u.a. noch Mietrückstände hatte.


    Seit 13 Jahren wurde noch nie Unterhalt gezahlt und offiziell ist der Herr nicht in der Lage, Handwerker eben :wand , cash in de täsch

  • Und es wird nicht damit getan sein, dass er sein Vermögen offen legt.


    sein Vermögen muss er nicht offenlegen - nur seine Einkünfte aus der Selbststädnigkeit ggfls. Mieteinnahmen. Fährt er von den 1000 Euro Selbstbehalt einen Porsche - so ist das ok - den muss er dann nicht auf die Next anmelden


    Seine Ausbildung hat er im Sommer abgeschlossen und sich selbstständig gemacht.

    Betracht


    Eine gute Beistandschaft macht das auch - incl. Auskunftsklage bei Gericht. Ein Anwalt kostet halt eben in vielen Fällen doch viel Geld - da mußt du wissen ob sich das Risiko lohnt


    Ja, der Richter kann ihm sogar eine feste Anstellung raten bzw. zu einem fiktiven/üblichen Unterhalt verdonnern - den könntest du dann vollstrecken und da kommt dann ggfls. das Vermögen in

  • Seine Ausbildung hat er im Sommer abgeschlossen und sich selbstständig gemacht.


    ich würde auch eine Beistandschaft einrichten....


    Selbständig machen (nach der Ausbildung) "darf" man sich nur dann, wenn man in der Lage ist, KU entsprechend dem EK zu zahlen, welches man hätte, wenn man eine Arbeit in seinem erlernten Beruf annehmen würde... da stehen die Chance auf ein Urteil verdammt gut (zumindest, wenn er selbständig bleiben will :brille )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich würde auch eine Beistandschaft einrichten....


    Selbständig machen (nach der Ausbildung) "darf" man sich nur dann, wenn man in der Lage ist, KU entsprechend dem EK zu zahlen, welches man hätte, wenn man eine Arbeit in seinem erlernten Beruf annehmen würde... da stehen die Chance auf ein Urteil verdammt gut (zumindest, wenn er selbständig bleiben will :brille )

    Da ich wenig bis kein Mitleid mit dem KV habe, freut mich diese Information richtig. Danke, Luchsie.
    Dann ist wohl meine nächste Aufgabe, ein Termin mit dem Jugendamt auszumachen.



    Seit 13 Jahren wurde noch nie Unterhalt gezahlt und offiziell ist der Herr nicht in der Lage, Handwerker eben :wand , cash in de täsch

    Er ist auch Handwerker und ich fürchte, dass gerade auf dem Bau unglaublich viel schwarz gearbeitet wird.


    Hallo Misses_Larsson,
    hast Du UV für Deine beiden Lüdden beantragt?


    LG Lotta


    Ja, habe ich. Das ist eine tolle Übergangslösung, für die ich sehr dankbar bin.
    Aber damit ist es für mich noch nicht getan. Noch habe ich die Illusion, dass der KV doch noch zahlt.

  • Erstens, es gibt keine Contras. Es gibt nur Pros. ;-)
    Ich würde es zuerst auch über die Beistandschaft beim JA probieren, so unfähig sind sie nicht, bei mir haben sie den Unterhalt sogar aus dem Ausland gekriegt und das inklusive Vaterschaftsanerkennung und in weniger als einem Jahr.
    Erst wenn sie keinen Erfolg haben sollten, kannst du zum Anwalt gehen.
    Und in der Zwischenzeit beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Ich sag dir mal eine Zahl:


    26.267 Euro


    Das ist der Betrag an Kindesunterhalt, auf den ich bis heute (fast 10 Jahre) "verzichtet" habe (DDT, niedrigste Stufe. Es fehlen Kiga-Beträge für 5 Jahre, Tagesmutter, Erstausstattung, PKV.)


    Ich hatte auf Ansprüche inoffiziell verzichtet, weil ich den Vater, den armen armen Tropf, als sozialen Vater halten wollte. Ich wollte ja nicht unfair sein, ich verdiene ja genug.


    Ist nicht geglückt, er hat sich vom Acker gemacht, weil ich ihm das Kind nicht hinterher getragen habe, das Kind nicht ständig dazu gezwungen habe, Karten an ihn und seine unbekannten Eltern zu schreiben. Weil mein Kind seinen Eltern nicht die Hand gegeben hat.
    Der arme arme Tropf hat immer mal wieder Bilder von seinem Pferd, seinem Hof und dem Innenausbau seines Hofes geschickt.


    Reicht das als Argument, dass du dich um den Kindesunterhalt kümmerst?


    LG 26.267-Nordlicht, das spätestens in vier Jahren beim JA ist (wenn Kind wegen möglichen Umgangsregelungen ein Wörtchen mitzureden hat)

  • Hallo liebes Forum,


    ich gehe mit dem Gedanken schwanger, den Kindesunterhalt einzuklagen. Es ist nur eine wage Idee und vielleicht gibt es hier jemanden, der solch eine Klage eingereicht/erlebt hat?
    Ich stehe noch ganz am Anfang und weiß nicht viel über dieses Thema.


    Liebe Grüße,
    Misses_Larsson


    Warum so zögerlich? Das Geld steht deinem Kind zu. Das ist keine wage Idee, sondern Gesetz. Es liest sich schon entschuldigend..Es guibt keinen Grund "Gewissesnbisse" zu haben.
    Beistandschaft wäre auch meine 1. Wahl. Bei uns hat es ganz gut funktioniert und läuft immer noch gut.
    Beziehst du Unterhaltsvorschuß? Dann kommen die Ämter eigentlich schnell in die Gänge.

  • Hallo


    Generell denke ich auch, Umgang und Unterhalt sind Elternpflicht und Kindesrecht. Da braucht sich niemand für zu entschuldigen.


    Auch ich kann nur ein Hohelied auf die Beistandschaft singen. Gut, der Vater kann mit der Beistandsschaft deutlich besser arbeiten, als mit mir. Es ist halt ein gefühlter Unterschied, ob da eine Behörde offiziell für das Kind etwas einfordert, oder ob die Ex die Hand aufhält. Dennoch halte ich die Beistandsschaft hier vor Ort für sehr fähig, auch, weil sie durchaus auch auf mich einwirken und das Kind im Auge behalten. So ist zum Beispiel der regelmäßige Umgang aus England so wichtig, dass dafür weniger Unterhalt angerechnet wird. Andererseits wird der Ex daran erinnert, wenn er unregelmäßig kommt. Bei dem Juniors Vater reicht das, um ihn zu motivieren, denn an sich glaube ich ja, ist ihm der Umgang schon wichtig.


    Wenn ich höre, wie viele Eltern sich um Umgang und Zahlungen drücken - am liebsten würde ich bei jedem in einer örtlichen Zeitung oder im Gemeindeblatt oder so jeweils die Tatsachen veröffentlichen, ganz emotionsfrei. Aber eben so, wie es ist. Ich weiß, das ist ein Pranger. Aber so sozialer Druck wäre manchmal vielleicht doch nicht so schlecht. Ich geh dann mal ins Mittelalter. :rotwerd


    Gruß

  • ...allerdings muss man, wenn man beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten möchte, das Mandat für Unterhalt bei der Anwältin kündigen.
    :rolleyes: Denn beides parallel geht nicht.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Ich rate Dir auch, zuerst eine Beistandschaft einzurichten. Ist günstiger und vielleicht auch schon Ziel führend.
    Wenn der UET in Ausbildung war, liegt hier in der Regel eine Situation vor, in der man nicht unbedingt von Leistungsfähigkeit zumal für mehrere Kinder ausgehen kann, aber das hat sich ja nun geändert.
    Es ist wichtig, dass Unterhaltsansprüche sauber abgeklärt werden, ich sehe auch nicht ein, warum ich mit Mitte 40 und zwei Kids, für die ich Unterhalt leiste, und dafür wirklich einiges auf mich nehme, über meine Einkommesteuer unwillige, damit meine ich nicht objektiv und nachvollziehbar nicht leistungsfähige, UET unterstützen soll.


    Ein freiwilliger Unterhaltsverzicht kann natürlich in Ordnung sein, aber nur unter gewissen Bedingungen. Gar kein Anteil an der Betreuung wäre für mich mitnichten eine solche Situation.


    LG

  • Vielen Dank für Eure Antworten und vor allem für die klare Unterstützung.


    Ja, ich habe das Gefühl, mich dafür rechtfertigen zu müssen. Denn ich bekomme doch UVK und warum beklage ich mich eigentlich....


    Heute habe ich bei der zuständigen Stelle angerufen, die mir allerdings keine große Hoffnung gemacht hat. Die Stelle ist sehr überlastet und es würde Wochen dauern und dann würde der Vater auch nur angeschrieben werden. Mehr können sie wohl nicht machen.


    Da wir uns ja eh noch im Rechtsstreit befinden, habe ich jetzt meine Anwältin kontaktiert und werde sie fragen, was als nächstes anstehen würde.


    Dem KV werde ich die Information weitergeben und ihm die Möglichkeit geben, darauf zu reagieren. Vielleicht ändert er ja seine Meinung.


    Für mich persönlich würde es einfach ein sehr großen Unterschied machen, das Geld vom KV zu bekommen, oder von der UVK.
    Und ich glaube auch, dass es für die Kinder einen Unterschied macht.
    Die Ironie an dem Ganzen ist, das der KV ein sehr, sehr schlechtes Verhältniss zu seinem eigenen Vater hat, weil dieser sich immer um den Unterhalt gedrückt hat.
    Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.