Betreuungskosten steuerlich nach Trennung absetzen

  • Guten Morgen!


    Mein Mann und ich haben uns im September diesen Jahres getrennt. Zum 01.02. wird er eine eigene Wohnung beziehen. Wir haben beim Finanzamt bereits den Wechsel der Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 aufgrund der Trennung beantragt. Nach Auskunft einer Mitarbeiterin des Finanzamts wird von dort zum Jahreswechsel automatisch die Umstellung auf 1/1 vorgenommen werden und ab dem 01.02. kann ich den Wechsel in Steuerklasse 2 beantragen.


    Nun meine Frage: Wir leben den Januar über zusammen, haben auch ein Gemeinschaftskonto, was zu dem Zeitpunkt noch geführt werden wird und für die Betreuungskosten für den Kindergarten werden wir zumindest für den Januar ebenfalls noch zusammen veranlagt. Wie läuft das mit der Steuererklärung, geben wir die dann für 2016 noch zusammen ab, trotz Steuerklasse 1/1, oder wird sie getrennt erstellt und bei wem werden dann die für Januar noch gemeinsam geführten Kosten angesetzt?


    Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich.


    LG


    goldbeere

  • Erst einmal. Steuerklasse 3/5 gibt unter dem Strich mehr her als die jetzt beantragte 4/4 (wenn ihr nicht ungefähr gleich verdient). Denn die Sozialabgaben sind weg, die kommen auch nicht durch den Steuerausgleich wieder ...


    Klare Trennungen zu machen, ist grundsätzlich gut. Im Moment verliert ihr aber durch die frühe Meldung beim Finanzamt dadurch Geld. So lange ihr räumlich und verheiratet noch zusammen wohnt, besteht kein rechtlicher Zwang, die Steuerklassen zu ändern ... Das würde dann erst für das Jahr nach der erfolgten Trennung erfolgen. In eurem Fall für das Jahr 2017. (Siehst du auch daran, dass dir die 2 erst nach dem Auszug in 2016 zugebilligt wird ...)


    Steuer kann und muss auf Verlangen eines von euch im ersten Steuerjahr nach der Trennung gemeinsam veranlagt werden. 2015 also - so einer von euch das will - auf jeden Fall. 2016 auch noch. 2017, wenn ihr bei der jetzigen Angabe des Trennungstermins bleibt, dann nicht mehr.


    Einigt ihr euch für 2016 auf getrennte Steuererklärung, ist es euch überlassen, wer bestimmte Kosten ansetzt. Ihr sollte halt nur nicht beide dieselben kosten versuchen abzusetzen. Könnt Ihr Euch nicht einigen, kann derjenige Kosten geltend machen, der sie tatsächlich gehabt hat. Da wird zuerst einmal geguckt, wer sie gezahlt hat bzw. auf wen die Rechnung ausgestellt ist.


    Allerdings ist es so, dass dein dann Ex sich an den Betreuungskosten beteiligen muss - so er noch leistungsfähig ist nach a) Kindesunterhalt b) Trennungsunterhalt für dich.


    Ist eine schwierige Materie. In unserem Leitfaden (anklicken in der oberen Leiste) findest du unter den jeweiligen Stichworten einige Erläuterungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Infos. :thanks:


    Ich weiß, dass wir steuerlich dadurch schlechter da stehen, allerdings bin jemand, der es allein schaffen möchte. Und das geht nicht, wenn ich aufgrund meines Einkommens und Steuerklasse 5 Geld von ihm bekommen muss. Das nehmen wir daher so für uns hin. Steuererklärungen und dergleichen sind für uns sowieso böhmische Dörfer.


    Das mit dem Betreuungsvertrag selbst hatte ich so noch nicht bedacht. Ich habe nur mit der Stadt gesprochen, die mir sagten ich solle ihnen einen Nachweis über den Kindesunterhalt und mein Einkommen schicken und dann werden die Kosten auf mein Einkommen umgerechnet und ab 01.02. so dann auch gefordert, allerdings haben wir mit der Kita selbst ja auch einen Vertrag geschlossen, der dann wohl geändert werden muss. Das mit den Konten haben wir auf dem Schirm. :-)