Kinder sind jetzt weg....

  • Hallo ihr Lieben,


    mein Ex-mann ( Noch Ehemann ) hat sich vor 5 Monaten von mir getrennt.
    Ich war in der 10. Schwangerschaftswoche mit unserem 3. gemeinsamen Kind. Habe noch einen großen Sohn aus erster Ehe. Der ist jetzt 8 Jahre und die kleineren Mäuse sind 4, und 5 Jahre.


    Er zog aus nach harten Worten gegen mich ( u.a. " du kotzt mich an, alles an dir kotzt mich an, ich wäre lieber tot, halte es mit dir nicht mehr aus..." ). Ohne ein klärendes Gespräch begann der Psycho Terror. Man muss dazu erwähnen, dass er zu seinen Eltern zog, die direkt neben uns wohnen, er hatte mich also dadurch unter ständiger Beobachtung, auch durch seine Eltern, die spontan den Kontakt abgebrochen haben.
    Entspannung durch räumliche Distanz - Fehlanzeige.


    Mit den Kindern musste ich alleine reden, um ihnen die Situation kindgerecht zu erklären, da er keine Zeit hatte.


    Er stellte von Beginn an heftige Forderungen und war zu keinem klärenden Gespräch bereit, bzw wenn etwas geklärt wurde, hat er es am Ende doch anders gemacht.


    Ich bin damals mit meinem Großen zu ihm gezogen und wollte jetzt, nachdem ich dort für alle Wohnungen Absagen erhalten hatte, zurück in meinen Heimatort und zu meinen Eltern ziehen. Natürlich mit meinen Kindern, um dich ich mich zu 99% alleine gekümmert habe, trotz Halbtagsstelle. ( bin durch die Schwangerschaft freigestellt....). Die Orte liegen 100km auseinander.


    Er hat dies von Beginn an geblockt, und auch kein Gespräch diesbezüglich zugelassen.
    Nachdem er mir drohte zurück in unser Haus zu ziehen, mir das Auto weg zu nehmen, und Aussagen wie " du wolltest Krieg, jetzt kriegst du Krieg " um die Ohren schleuderte, bin ich umgezogen.
    Mir ist bewusst, dass das rechtlich nicht clean war. Ich konnte die Situation nicht mehr aushalten, hatte ständig Angst. Er kam stellenweise nachts ins Haus um etwas zu holen, oder einfach mal die Kinder zu sehen, obwohl wir feste Umgangszeiten ausgemacht hatten, bzw ich seinem Vorschlag nachgekommen war.


    Noch als wir im Haus wohnten, hat er Antrag auf ABR gestellt, ich zog dann nach.


    Schon vor der Verhandlung sagte er zu mir und meinem Stiefvater, dass die Verhandlung ohnehin schon entschieden wäre, er kenne die Richterin, die wisse Bescheid, könnte nur verlieren.


    So kam es dann auch. Vor Gericht wurde mir auferlegt, dass ich mit den Kindern zurück ins Haus MUSS, ansonsten wären die Kinder weg.
    Ich wollte sie natürlich nicht im Stich lassen und willigte unter Tränen ein.
    Mit den nächsten Tagen wurde mir klar, ich würde das nicht aushalten, neben seinen Eltern.....er immer nebenan. Um das Haus musste ich mich immer alleine kümmern, aber ich habe mein viertes Kind unter dem Herzen und es fiel mir schon im 3. Monat schwer den Rasen zu mähen etc...
    Wir legten Beschwerde gegen den Vergleich ein...durch den ständigen Terror hatte ich viel mit Vorwehen zu kämpfen, daher riet mir der Gyn per Attest auch dazu nicht wieder zurück zu ziehen, da das Risiko einer Fehlgeburt zu hoch sei.
    Dies alles wurde vom dortigen Gericht nicht anerkannt.


    Jetzt eröffnete die Verfahrenspflegerin der Kinder ein eigenes Verfahren, indem das ABR nun dem Vater zugesprochen werden sollte. Sie hatte sich derweilen das leere Haus angeschaut, nicht aber meine Wohnung und auch sonst keinen weiteren Kontakt zu mir aufgenommen. Vor dem ersten Verfahren hatte ich die Möglichkeit zu einem 30 minutigem Telefonat. Mehr fand sie nicht notwendig.


    Da sich die Richterin wiederholt offensichtlich gegen mich richtete ( sagte zum Beispiel zu meinem kleinen Sohn, dass sie ihn fragen wolle, wie gut es ihm beim Papa gefiele und ob er beim Papa bleiben wolle.... :kopf ) , Atteste nicht zuließ, mich im Protokoll immer wieder schlecht darstellte, Verlegungsanträgen nicht stattgab, und natürlich gestützt auf die Aussage meines Exmannes, stellten wir einen Befangenheitsantrag.
    Der wurde mittlerweile natürlich abgelehnt...


    Er stellte Antrag auf Herausgabe, gab mir die Kinder aber dennoch zurück, dann drohte er mit Vollstreckung, falls ich die Mäuse nicht freiwillig herausgebe, und behielt sie dieses WE dann endgültig ein. Ohne, dass ich noch ein Wort mit ihnen wechseln konnte, über das was als nächstes passiert-.


    Der Umgang ( jeden Mittwoch und jedes 2., WE ) fand immer statt, wobei er die mittwochs niemals kam und die Kinder am WE auch nur vor die Glotze setzte, oder zu seiner neuen Freundin mit nahm. Dies bedeutete Lebensgefahr für meine Tochter, da sie unter Asthma und Lebensmittelallergieen, sowie Tierhaarallergieen leidet und diese Frau einen ganzen Zoo Zuhause hat.
    Es gibt mehrere Atteste, die belegen, wie schlimm es um sie nach den Besuchswochenenden steht, selbst die wurden vor Gericht nicht zugelassen, da meine Anwältin keine "Kopien für die anderen Beisitzenden" dabei hatte.


    Hat jemand von euch noch eine Idee?


    War jemand schon mal vor dem Oberlandesgericht?


    Bin einfach verzweifelt und mache mir wahnsinnige Sorgen um das Seelenwohl dieser kleinen Kinder.


    Immer wieder habe ich ihm gesagt, dass wir Eltern bleiben und solch ein Weg über Gericht und Co zu nichts führt, außer dass einer seine Macht demonstrieren kann...was er auch immer wieder tut.
    Er hat sich nie einen Deut um irgendwelche Entscheidungen, die in Bezug auf die Kinder zu treffen waren, gekümmert- "du machst das schon", sagte er immer wieder, "ich hab doch keine Ahnung", immer waren sie im zu laut, zu wild....am WE gab es immer Streit.
    Er hat sich weder im Kindergarten, noch in der Schule organisatorisch eingebracht...immer nur gejammert, wie hart sein Leben ist, und was er nicht alles entbehren muss.
    Das wir gut gelebt haben, trotz Haus, in den Urlaub konnten mit dem Wohnwagen, er noch ein Motorrad besitzt, bis vor kurzem zwei, ein Sportcoupe in der Garage, seinen Hobbys nachging, er mit Freunden in Ski Urlaub, Motorrad-Touren gefahren ist....sich voll auf seinen beruflichen Werdegang konzentrieren konnte mit mir als verlässliche, verantwortliche Mama im Hintergrund - zählt nicht.


    Ich will nicht jammern, aber wenn selbst die befangene Richterin in ihrem Beschluss angibt, ich sei die Hauptbezugsperson der Kinder und sich dann auch noch widerspricht, indem sie sagt, aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes sollen die Kinder beim Vater bleiben, damit ihnen Kindergarten und Umfeld erhalten bleiben ( Umfeld besteht schon seit 5 Monaten nicht mehr, hier gehen die KInder in den Sportverein und auch hier gibt es neue Freundschaften die geschlossen wurden), dann verstehe auch ich die Welt nicht mehr.....Zumal der Kontinuitätsgrundsatz sich nicht auf Örtlichkeiten bezieht, sondern auf Bezugspersonen, Erziehungsstil, etc.
    Man auch bedenken muss, dass wir hier ebenso Familie haben, meine Mama mit Mann, mein Vater, meine Brüder samt Frauen.....
    Die sich sehr wohl in den Alltag einbringen können und das mit Liebe tun. Im Gegensatz zu Mitt.- Siebzig Jährigen Großeltern, die die Kinder laut eigener Aussage "nur für eine Stunde betreuen, und auch nur draussen, da sie drinnen nicht zu bändigen sind für sie".


    Natürlich blutet mein Herz. Gerade meine 4 jährige Tochter war noch nie so lange von mir getrennt, wir haben schon viel zusammen durchstehen müssen. 3 stationäre Krhs Aufenthalte aufgrund ihrer anfälligen Lunge, hunderte Arztbesuche....
    Meinem Ex musste ich jetzt Verhaltensregeln aufschreiben, wie er mit ihr umzugehen hat in Bezug auf die Allergien und das Asthma, vor allem jetzt im Winter, wo Hochsaison ist und sie so labil momentan ist, dass sie alles umhaut.


    Ich begreife nicht, wie man Geschwister trennt, das Leben eines der Kinder gefährdet und ihnen die Mama nimmt.


    :flenn


    Irgendwelchen neuen Input?


    Ich danke Euch!


    Entschuldigt die evtlen Grammatikfehler, Satzstellung....das alles so zusammen zu fassen ist unheimlich schwer, es gäbe noch viel mehr zu sagen, aber das würde nichts zur Sache tun.


    Emma4

  • Puhhh... eine lange Geschichte mit vielen Dingen die nicht schön sind.


    Wie weit bist du denn weggezogen - die 100 km? Das konnte ich jetzt nicht ganz rauslesen,


    Da würde ich als Elternteil auch "Sturm" laufen - ja, man muss nicht neben den Schwiegereltern wohnen - aber
    5-10 km Distanz sollten ausreichen.

  • hallo emma,
    habe ichs richtig verstanden: dann sind zwei Kinder jetzt beim Vater, und der große Sohn ('deines') bei Dir? Und du bis hochschwanger..?
    Wenn der Vater wirklich so drauf ist ('mach Du mal', sein Freizeitbedürfnis), dann werden ihn zwei Kigakinder schnell mächtig überfordern.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo ihr Lieben,


    OLG ist schon involviert, hoffe dass es da jetzt voran geht und irgendjemand neutrales sich mein Leben zu Herzen nimmt.


    @ Lena: Verstehe ich durchaus, ich hatte nach Wohnungen dort geschaut, aber auf dem Dorf ist das Angebot eher mau und ich bekam für die wenigen Angebote immer Absagen. Und auch wenn ich mit dreien sehr gut völlig alleine klar komme, ist eine Schwangerschaft doch eine völlig andere Situation und ich musste viel voraus planen, wie kommt das Baby auf die Welt, wo sind die Kinder aufgehoben, wer unterstützt mich, falls es doch nicht easy und glatt läuft wie bisher....
    Also zurück zur Familie. Das ist nicht unbedingt abwegig. Zumal er DORT nicht mehr Umgang gehabt hätte, als hier.

  • Wenn Du den Weg über das OLG gehen willst, was ich absolut verstehen kann, dann solltest Du neue Beweise, neue Dinge anführen können, die bei der Entscheidung des Familiengerichts noch nicht bekannt waren oder neu hinzugekommen sind. Ansonsten fürchte ich, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das OLG die Entscheidung des Familiengerichts bestätigt.


    Ich hoffe wirklich sehr, dass ich mich irre.


    Eventuell sehe ich einen Weg, anzuzweifeln, dass er mit den Kindern zurecht kommt, indem ich das Thema der Allergie angehen könnte. Eventuell besteht da eine Chance, die alleinige Gesundheitssorge zu beantragen. Diesen Schritt solltest Du aber gut mit Deinem Anwalt besprechen, wie er/sie die Möglichkeit sieht.

  • mal unabhängig davon, was Du von der Richterin hälst-


    rein von aussen betrachtet, kann ich ihre Entscheidung nachvollziehen...


    Du hast versucht, das Recht "in die eigene Hand" zu nehmen, und durch einen Umzug (ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters) versucht Fakten zu schaffen-
    Wenn ich es richtig verstehe, hat der Vater sofort interveniert, und ist den entsprechenden vorgesehenen Weg gegangen (nämlich das, was Du vor einem Umzug auch
    hättest tun müssen-); somit kann und sollte ihm die Dauer (5 Monate) auch nicht negativ angelastet werden-


    Der Umzug hatte (von aussen betrachtet) rein persönliche Gründe, die (ausschliesslich) in Deiner Person liegen- Alternativen hast Du nicht gewählt...
    Somit bist Du das Risiko (sofern Du Dich vorher ein wenig "schlau" gemacht hast) voll bewusst eingegangen-


    von aussen stellt sich mir die Frage, was dagegen spricht, dass die Kinder beim Vater leben sollen (das ist mir nicht wirklich klar geworden)-


    problematisch ist sicherlich, dass Geschwister (bzw. ein Halbgeschwister, und ein noch nicht geborenes) getrennt werden.... wobei Dein Baby ja nicht wirklich "betroffen" ist, und die
    anderen beiden Geschwister ja schon zusammenbleiben... Stiefgeschwister werden nur sehr selten betrachtet :-(


    Ich kann absolut nachvollziehen, wie Du Dich gefühlt hast, und wie unglücklich die Lage vor Ort war :troest
    allerdings sehe ich nicht die Gründe, die gegen ein "korrektes" Vorgehen gesprochen haben....


    Sachstand ist vor Gericht idR. der Tag, an dem Dein Ex das ABR beantragt hat- und auf diesen Tag greift auch das Kontinuitäsprinzip....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hallo emma4,


    ich fasse zusammen:
    - Du hast die Kinder eingepackt und bist umgezogen. Das hast Du getan, obwohl der Vater der Kinder bereits das ABR beantragt hatte und Du einen Gegenantrag gestellt hattest.
    - bei der ersten Anhörung wurde von Dir gefordert, die Kinder zurückzuverbringen zu ihrem offiziellen Wohnsitz. Du hast dem zugestimmt.
    - Danach hast Du Dir das anders überlegt, bringst das Attest Deines Gynäkologen und meinst, deswegen müsstest Du Dich nicht an den Vergleich halten. Du ziehst nicht zurück in das Zuhause der Kinder.
    - Du reichst Beschwerde ein beim OLG gegen den Vergleich.
    - Die Verfahrensbeiständin der Kinder tut ihre Arbeit. Sie fragt, beurteilt, spricht Empfehlungen aus.
    - Deine Anwältin und Du, ihr wollt Verlängerungen, Protokolländerungen, stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin; der Antrag wird abgelehnt.
    - Der Kindesvater besteht auf Umsetzung des Vergleichs, fordert die Herausgabe der Kinder, kündigt die Vollstreckung an.
    - Der Kindesvater behält die Kinder ein.


    Hat jemand von euch noch eine Idee?


    ja habe ich:
    Wechsle Deine Anwältin.
    Hat die während des Studiums geschlafen?


    Selten habe ich so einen Unsinn gelesen:

    aber wenn selbst die befangene Richterin in ihrem Beschluss angibt, ich sei die Hauptbezugsperson der Kinder und sich dann auch noch widerspricht, indem sie sagt, aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes sollen die Kinder beim Vater bleiben, damit ihnen Kindergarten und Umfeld erhalten bleiben
    ..
    ......Zumal der Kontinuitätsgrundsatz sich nicht auf Örtlichkeiten bezieht, sondern auf Bezugspersonen, Erziehungsstil, etc.


    Da sich die Richterin wiederholt offensichtlich gegen mich richtete ( sagte zum Beispiel zu meinem kleinen Sohn, dass sie ihn fragen wolle, wie gut es ihm beim Papa gefiele und ob er beim Papa bleiben wolle.... :kopf ) , Atteste nicht zuließ, mich im Protokoll immer wieder schlecht darstellte, Verlegungsanträgen nicht stattgab, und natürlich gestützt auf die Aussage meines Exmannes, stellten wir einen Befangenheitsantrag.


    Hat Dich deine Anwältin nicht aufgeklärt, dass Deine "Verlängerungsanträge" und Atteste und Beschwerden nichts daran ändern, dass die Kinder an ihren Wohnort zurückkehren müssen so lange bis das ABR schlussendlich geklärt ist?


    mama4, Du hast alles falsch gemacht mit Deinen Eigenmächtigkeiten und Deinen Hinhaltetaktiken. Deine Anwältin hat Dir offenbar zu keinem Zeitpunkt den Kopf gewaschen und den Blick in die richtige Richtung gelenkt. Stattdessen hat sie einen unsinnigen Antrag nach dem anderen erstellt, legt sogar in einem laufenden Verfahren Beschwerde beim OLG ein.


    So eine Verfahrenspflegerin fällt nicht vom Himmel, die wird vom Gericht ernannt wenn über ABR oder auch Sorgerecht für Kinder entschieden werden soll. Das bedeutet, dass der erste Vergleich lediglich die Aufforderung an Dich war, die Kinder an ihren Wohnort zurückzubringen so lange bis über das ABR entschieden worden wäre. Du hattest Dich bei der Anhörung dafür entschieden, sie zu begleiten.
    Die Verfahrenspflegerin wurde bestimmt und in der Folge hätten alle Deine Argumente bezüglich Hauptbezugsperson, soziales Umfeld am neuen Wohnort, schwierige Gesundheit der Tochter etc. Gehör gefunden und wären bewertet worden. Deine Chancen wären gar nicht so schlecht gewesen.


    So wie Du Dich dann aber aufgeführt hast gepaart mit der Inkompetenz Deiner Anwältin, die nicht einmal wichtige Unterlagen in dreifahrer Ausfertigung zum Gericht mitnimmt (das ist absoluter Standard!!), bleibt dem Gericht in letzter Konsequenz gar nichts anderes übrig als die Rückführung der Kinder gegen deinen Willen dann eben zu billigen. Man packt nicht einfach die Kinder ein und zieht um und startet dann den dritten Weltkrieg weil alle anderen einfach nicht verstehen wollen, wie schlecht es Dir in der Nachbarschaft der Schwiegereltern gegangen wäre. Nun musste sich die Verfahrenspfleger eben zuerst mit Deiner Weigerung beschäftigen. So hat sie denn das leere Haus in Augenschein genommen und entschieden, dass dieses Haus auch ohne Dich das Zuhause der Kinder ist. Sie hatte also eine Herausgabe an den Vater zur Durchsetzung des Vergleichs befürwortet.

    Der Vater der Kinder hatte ja nun einige Zeit und Gelegenheit sein Geld statt für Wohnwagen, Motorräder etc. auszugeben nun in eine professionelle Betreuung seiner Kinder zu investieren und das im vertrauten Umfeld. Offenbar ist er bestens vorbereitet.


    Es ist für Dich an der Zeit, die Hasskappe abzusetzen, Vokabeln wie "befangen" aus dem Wortschatz zu streichen und konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Dabei solltest Du vermeiden, die Tränendrüse zu bemühen und/oder die Wahrheit zu schönen. Wer sich vor 5 Monaten vom Mann getrennt hat und betont, die Kinder hätten seit 5 Monaten ihr altes Umfeld nicht mehr, hat nicht wirklich ausdauernd nach einer Wohnung in der Nähe gesucht.


    Ich darf vielleicht auf einen wichtigen Umstand hinweisen: Es hat sich in den letzten Jahren eingebürgert, bei derartigen Vorfällen (Umzug bei Nacht und Nebel) Erziehungsfähigkeitsgutachten zu beauftragen. Man geht davon aus, dass Menschen, die Gesetze derart mit den Füßen treten, vielleicht nur eingeschränkt erziehungsfähig sein könnten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Vielen Dank für diesen tatsächlich neuen Input...
    Neue Dinge, die noch nicht bekannt wären habe ich in der Tat. Bezweifel jedoch, dass es jemanden interessiert, bzw das in die Bewertung " Bindung" , "verantwortungsvoller Vater" etc einfließen wird.


    Die alleinige Gesundheitsfürsorge für unsere Tochter wäre wichtig, für ihr Leben. Nur dafür müsste sie sicher auch bei mir leben. Über die Entfernung kann man nicht spontan helfen, oder?

  • Jupp, die Entfernung scheint ein Problem zu sein - für beide Elternteile. Ein Thema das es hier häufig gibt. Über 100 km kann man nicht "Eltern sein" - das geht nicht. Man kann nicht für einen Arztbesuch oder ein Elterngespräch unter der Woche mal eben 200 km fahren. Das packen nur ganz wenige und vielleicht bei einem Einzelkind - aber bei 2-3 Kids stößt man da an seine Grenzen. Gerade bist du es - wären die Kinder bei dir - würde es dem Vater so gehen.


    Du solltest mit deiner Anwältin ein ganz neues Konzept aufsetzen - was ist machbar? was läßt sich begründen?


    Allerdings geht es da nicht um dich, nicht um die Schwangerschaft, nicht um die Schwiegereltern.


    Die Kids haben jahrelang in dem Haus gewohnt - jetzt soll das plötzlich schädlich sein?


    Deine Lage kann ich nachvollziehen - schwanger, verlassen und jetzt noch die Kinder weg - das ist wirklich zum heulen. Aber irgendwo müßt ihr gemeinsam als Eltern wieder ansetzen. Er will nicht mehr dein Partner sein - ok - aber ihr seid gemeinsam Eltern der Kinder. Du forderst Unterstützung - da wäre das gewohnte Umfeld, die Großeltern, der Vater der Kinder als Unterstützung doch auch förderlicher - als lange ggfsl. mehrstündige Fahrten im Wochenendverkehr.
    Sind die besten Vorsätze dauerhaft machbar - mit Säugling? Wie lange halten die Finanzen dieses Konstrukt aus?


    P.S; Nimm die "harten Worte" hier als Übung - such Argumente und Lösungen - wenn du dich hier mit diesen Gedanken auseinandersetzt, passiert dir nicht - aber es übt für Richter und Beistände - es tauchen andere Sichtweisen auf - und lernst damit umzugehen.

  • Hallo,
    das:

    ich sei die Hauptbezugsperson der Kinder und sich dann auch noch widerspricht, indem sie sagt, aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes sollen die Kinder beim Vater bleiben, damit ihnen Kindergarten und Umfeld erhalten bleiben ( Umfeld besteht schon seit 5 Monaten nicht mehr, hier gehen die KInder in den Sportverein und auch hier gibt es neue Freundschaften die geschlossen wurden),


    wäre für mich ein Ansatz!
    Kontinuität heißt nicht unbedingt das gleiche Umfeld, zielt hauptsächlich auf die Bezugs- und Betreuungsperson ab.
    Auch intakte Familien ziehen um, je nach Beruf auch häufig.
    Bist Du mit Deinem Anwalt zufrieden? Erscheint mir nicht geradlinig oder hast Du Dinge (z.B. den Umzug im verfahren) entgegen dem Ratschlag des Anwalts getan?


    Du solltest auf jeden Fall zum OLG (welches ist für Dich zuständig?).
    Zu überprüfen ist die Begründung vom FamG, ist die nicht schlüssig, so sieht es aus (nach Deiner Beschreibung) hast Du wenigstens die Chance, dass der Antrag nicht von vorne herein abgelehnt wird.


    Ist Dein Anwalt fürs OLG zugelassen?


    Ich habe "Vergleich" gelesen...ist das ein Zwischenstand? Es gibt doch hoffentlich einen endgültigen Beschluss, sorry, habe zum Teil nur überflogen, weil viele unwichtige Details beschrieben wurden.


    LG Lotta, die mal die Daumen drückt

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Krieg führe ich nun wirklich nicht, ich reagiere, aber agiere nicht.
    Zudem bin ich Rechtslaie....nicht ICH entscheide, was als nächstes getan werden muss / kann / soll, sondern meine Anwältin.


    Nein, ich fühle mich nicht immer gut beraten. Bis jetzt hält mich das Gewusel davon ab, einem neuen Anwalt den Aktenberg vor die Füße zu kippen.....


    Ich wäre nicht umgezogen, ohne das meine Anwältin mir gesagt hat, "das bringen wir schon durch...., natürlich dürfen Sie umziehen...".
    Immer wieder habe ich sie gefragt, was ich mir damit verbaue, denn ich wollte in keinem Fall die Kinder verlieren.
    Ihr Rat war, ziehen sie um...


    Ich will mich damit nicht aus der Verantwortung stehlen, ich wusste, was ich tat. Aber ihr seid selbst Mamas und wisst, dass es nicht so einfach ist
    a) nach Trennung mit Ex gut klar und gescheit reden zu können
    b) diese außergewöhnliche Situation mit der direkten Nähe super handeln zu können
    c) zu einem Krieg gehören immer zwei.....


    Er hat Schritte eingereicht und ich musste ja reagieren.


    Die Verfahrensbeiständin hat VOR der Beschwerde beim OLG Kassel ein eigenes Verfahren einberufen.


    Ich blicke selbst schon lange nicht mehr durch, werde da sicher auch nicht konkret aufgeklärt, bzw es wird sich nicht zusammen gesetzt und besprochen, das könnten wir, das nicht, das sind die Konsequenzen, das kann dabei rum kommen.....


    Ich möchte auch nicht auf die Tränendrüse drücken.
    Aber hey, ....ich bin schwanger, wart ihr doch auch mal ( zumindest die Damen...). Ich versuche zu schützen, was mir anvertraut wurde und für was ich die alleinige Fürsorge und Verantwortung getragen habe. Jaa, das sind emotionale Gründe und vielleicht versteht die kein Gericht dieser Welt. Aber was bleibt mir mehr?


    Vor eben solchen "Angriffen" hatte ich furchtbare Angst und habe daher lange gezögert mich hier anzumelden...


    Klar, kann ich daraus lernen und es als Prüfung nutzen, aber schwer fällt es dennoch.


    Hatte abends mit den beiden Kleinen telefoniert. Die Maus konnte kaum sprechen vor Luftnot. Vater gibt mir die Schuld, obwohl sie relativ stabil ( soweit wie momentan möglich ) übergeben wurde. Daraufhin habe ich ihn gefragt, ob denn im Kindergarten, in den er sie heute wieder gebracht hat, Medikamente sind.....er völlig ausgerastet, warum ICH die Medis mitgenommen hatte.
    Die Kinder waren vor den Sommerferien das letzte mal im Kiga. Wie das sicher in vielen Fällen gehandhabt wird, müssen alle persönlichen Sachen mitgenommen werden, dazu gehören auch Medis!! ( Inhalator muss gereinigt, ausgekocht etc werden, Haltbarkeit muss überprüft werden, angebrochene Medis ausgetauscht ) .
    Jaaaa, ich weiss das. Er aber nicht. Jetzt ist es meine Schuld. Klar.
    Das es seine Verantwortung ist, interessiert ihn überhaupt nicht.
    WIE soll man da noch normal reden?


    Übrigens wurde jede Bitte meinerseits bzgl. Gespräche mit Mediator, oder Konflikttherapie übergangen!


    Ich mag nicht kämpfen. Und hätte er mich nicht so unter massiven Druck gesetzt, nach einer Ehe die ohnehin nur auf psychischer Gewalt basiert hat ( jaa tut nichts zu Sache, geht ja um die Kinder ), hätte ich niemals weg ziehen müssen.
    DANN hätte ich ihn evtl irgendwann in die KInderbetreuung einbeziehen können, trotz Trennung. WENN er denn Zeit und Lust gehabt hätte.


    Ach Mensch Leute....den Kindern soll es gut gehen....fertig....

  • Der Vergleich ist jetzt wieder gültig ( wir befinden uns NUR im Eilverfahren ), weil unser Widerspruch nicht anerkannt wurde.
    Die Richterin meinte übrigens noch zu meinem Ex, dass er damit jetzt vollstrecken könne......


    Wenn meine Anwältin tatsächlich so sittenwidrig verfahren ist....sollte ich tatsächlich darüber nachdenken, mich anderweitig beraten zu lassen.


    Danke dir...

  • Ich wäre nicht umgezogen, ohne das meine Anwältin mir gesagt hat, "das bringen wir schon durch...., natürlich dürfen Sie umziehen...".
    Immer wieder habe ich sie gefragt, was ich mir damit verbaue, denn ich wollte in keinem Fall die Kinder verlieren.
    Ihr Rat war, ziehen sie um...

    Ein fataler Rat, wie Dir mittlerweile klar sein sollte. Ohne diesen Rat wären Deine Chancen gar nicht so schlecht gewesen, dass eventuell anstehende gerichtliche Entscheidungen zu Deinen Gunsten entschieden worden wären....aber mit der Empfehlung Deiner Anwältin wird es wirklich schwer, das muss Dir jetzt in aller Offenehit gesagt werden.
    Es ist nie ein guter Rat, erst Fakten zu schaffen und dann versuchen, den "offiziellen" Weg zu gehen. :kopf

    Ich blicke selbst schon lange nicht mehr durch, werde da sicher auch nicht konkret aufgeklärt, bzw es wird sich nicht zusammen gesetzt und besprochen, das könnten wir, das nicht, das sind die Konsequenzen, das kann dabei rum kommen.....

    Und genau das wäre die Aufgabe Deiner Anwältin gewesen. Bei allen Entscheidungen, die zu treffen gewesen sind, vorher mit Dir alle Möglichkeiten und alle Risiken aufzeigen und dann eine Einschätzung der Lage abgeben. Darin ist Deine Anwältin grandios gescheitert.


    Bitte siehe meine Kommentare nicht als Angriff auf Dich, das ist nicht so gemeint. Ich klage damit Deine Anwältin an, die es eigentlich hätte besser wissen müssen.


    Ich rate Dir dringend zu einem Anwaltswechsel. Ich weiß nicht, ob es schon zu spät ist, aber mit Deiner momentanen Anwältin bist Du wirklich schlecht beraten.

  • Ich bin schockiert, ....ehrlich gesagt!!!...
    ..... fühle mich nicht angegriffen.
    Aber das Anwaltsthema juckt schon lange und wenn es nun so deutlich wird...


    Oh Gott... ;(

  • Hallo emma4,


    ja was denn nun? Wurde der Widerspruch/die Beschwerde abgelehnt oder geht's nun doch während eines laufenden Verfahrens an's OLG?


    mama4, ich habe es oben bereits geäußert: Ich meine, Deine Anwältin sei inkompetent.


    Aber: Du kannst nicht die Verantwortung alleine auf die Anwältin abwälzen. Sie hat Dich schlecht beraten als sie zum Umzug geraten hat. Danach hat dir aber die Richterin (vermutlich sogar in aller Deutlichkeit) gesagt, wie diese Vorgehensweise bewertet wird. Dir wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits bei der ersten Anhörung klar und unmissverständlich erklärt, dass die Kinder in ihrem alten Wohnort gemeldet sind, dass da nach wie vor ihr altes Zuhause zur Verfügung steht und dass die Rückführung der Kinder zum Vater angeordnet worden wäre wenn Du nicht dem "Vergleich" zugestimmt hättest.


    Wie kommt man dann eigentlich auf die Idee, diese klaren Worte einer Richterin wegzuwischen, es sich dann doch wieder anders zu überlegen und Atteste vom Gynäkologen vorzulegen? Diese Atteste belegen lediglich, dass es Dir (!) nicht möglich ist, umzuziehen weil das ungeborene Leben gefährdet sein könnte. Diese Atteste haben aber keinerlei Relevanz für die Kinder, deren Rückführung in die alte Heimat vor Gericht vereinbart wurde. Warst Du davon ausgegangen, dass sich niemand trauen würde, die Kinder von Dir zu trennen?


    Wie deutlich hätte die Richterin denn noch werden sollen?

    Die Richterin meinte übrigens noch zu meinem Ex, dass er damit jetzt vollstrecken könne......


    Heute um 18:35 Uhr war Dir immer noch nicht wirklich klar, um wen es wirklich geht bei diesen Anhörungen vor dem Familiengericht oder irgendwann beim OLG:

    OLG ist schon involviert, hoffe dass es da jetzt voran geht und irgendjemand neutrales sich mein Leben zu Herzen nimmt.


    emma4, mir liegt nicht daran, Dich anzugreifen. Aber ich lasse mich auch nicht manipulieren durch Sätze wie

    Vor eben solchen "Angriffen" hatte ich furchtbare Angst und habe daher lange gezögert mich hier anzumelden....


    Mitleid hilft Dir nicht weiter, egal wie sehr Du nun auf weitere gefühlte Ungerechtigkeiten und Emotionen herumreiten möchtest. Zu viel Mitleid mir Dir selbst hat dich und vor allem die Kinder in die Situation gebracht, in der sie jetzt nun einmal sind.


    Erkenne Deinen eigenen Anteil und deine eigene Verantwortung am Geschehen. Höre auf damit, anderen Menschen Schuld, Befangenheit oder sonstige negative Eigenschaften zu unterstellen. Wende Deine Gedanken hin zu konstruktiven Vorschlägen, wie diese Situation aufgelöst werden könnte. Nachdem der Karren jetzt so tief im Dreck steckt, wirst Du wohl nicht umhin kommen, einen Rückzug in die alte Gegend in Erwägung zu ziehen. Nicht zuletzt aufgrund Deiner Beschwerdefreudigkeit wird es nun einige Monate dauern können, bis ein endgültiger Beschluss vorliegen wird. In dieser Zeit wird sich der Kindesvater in seine Aufgabe finden und an den Herausforderungen des Alltags wachsen. Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht dann einen Umzug zu Dir befürworten wird.


    Als erste Geste der Bindungstoleranz würde ich gleich morgen früh alle Medizin und alle Inhalatoren des kleinen Mädchens in ein Paket verpacken und dem Kind schicken.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • mama4, Du hast alles falsch gemacht mit Deinen Eigenmächtigkeiten und Deinen Hinhaltetaktiken. Deine Anwältin hat Dir offenbar zu keinem Zeitpunkt den Kopf gewaschen und den Blick in die richtige Richtung gelenkt.

    Hier im Forum werden immer mal wieder Argumente gesucht derartige Umzüge irgendwie zu rechtfertigen ... wie auch immer.
    Ich bin froh, dass sogar Frau Rausteiger sieht wie falsch so was ist.


    Hauptbezugsperson der Kinder


    Und zu diesem wirklich unsinnigen Wort fällt mir dann gar nichts mehr ein. :kopf




    Zum Thema:
    Wenn ich der Schilderung folge, dann sind aktuell beide Elternteile an Punkten die sie wahrscheinlich als unerträglich erleben - vermutlich geht es den Kindern auch so.
    Es wäre ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein jetzt einen Weg zu suchen der für alle irgendwie gangbar ist.


    FRAGE: Wie könnte eine Situation aussehen die für Kinder UND beide Elternteile erträglich ist ?
    FRAGE2: Wie könnt ihr diese Situation herstellen ?


    Du brauchst die Antworten nicht hier zu schreiben - fange lieber damit an sie umzusetzen.

  • Hier im Forum werden immer mal wieder Argumente gesucht derartige Umzüge irgendwie zu rechtfertigen ... wie auch immer.
    Ich bin froh, dass sogar Frau Rausteiger sieht wie falsch so was ist.



    Und zu diesem wirklich unsinnigen Wort fällt mir dann gar nichts mehr ein. :kopf


    Hallo Loewe_63,


    ich mag Deine Anmerkungen zu meinem Beitrag relativieren.
    Dabei lasse ich meine Gedanken zu Deiner befremdlichen Bewertung "sogar" außen vor, beuge aber falschen Deutungen vor.


    Meine Haltung ist: Den Wunsch nach Umzug kann ich nachvollziehen und meine, 100 Kilometer sind verkraftbar. "So was" ist in meinen Augen nicht falsch. Da muss man keine Argumente suchen, die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Gerade in diesem Forum hier gibt es nun wirklich genug Beispiele, in denen Elternschaft über weit größere Distanzen erfolgreich gelebt wird.


    In unseren Zeiten wird nun einmal Mobilität gefordert und gelebt. Die Themeneröffnerin war ja sogar in die Heimat des Kindesvaters umgezogen zu Beginn der Beziehung. Sie hätte gute Chancen auf das ABR (und damit auf den Umzug in die Heimat) gehabt wenn sie nicht das Recht in die eigenen Hände hätte nehmen wollen. Sie ist nun einmal die Hauptbezugsperson der Kinder, bzw war das. Das hätte erhebliches Gewicht gehabt vor dem Gericht. Da ist es eigentlich unerheblich was andere Menschen von diesem Wort halten mögen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    ... die wieder jede Menge Rechtschreibfehler gefunden hatte und editieren musste

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Als erste Geste der Bindungstoleranz würde ich gleich morgen früh alle Medizin und alle Inhalatoren des kleinen Mädchens in ein Paket verpacken und dem Kind schicken.


    :daumen (das vorangegangene unterschreibe ich auch)


    Mal ne ganz andere Frage? Wie wolltet "ihr" das Vorhaben Umzug eigentlich finanzieren?
    Und kann es sich der KV eigentlich leisten, 2 der Kinder zu betreuen? Schliesslich zahlt er bald Unterhalt an euer drittes Kind und an dich (für mindestens 3 Jahre), ohne dabei Kindesunterhalt von dir für die bei ihm lebenden Kinder zu bekommen. Oder zahlst du das aus vorhandenem Vermögen? Plus Umgangskosten, Wohnvorteil, Hütte an der Backe, etc..).


    Da wäre doch ein neues Türschloss, um die nächtlichen Besuche zu unterbinden, erheblich billiger gekommen. Wieder mal ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn erstmal die Anwälte im Spiel sind. Arbeiten die auf Rechnung oder über VKH?


    Ich befürchte, ihr habt euch beide arg selbst ins Knie geschossen. Wenn die Sache für alle gut ausgehen soll, ist jetzt echt euer beider Wille gefragt, und da schliesse ich mich FrauRausteiger an: den Gedanken an Rückzug solltest du nicht beiseite schieben.


    Viel Glück...