Unterhalt erpressen

  • Zitat

    Original von Susi77
    Wie ist dasmit dem aufenthaltsbestimmungsrecht? Wie und wo beantragt man das? Ich möchte auch aus finaziellen gründen auf ein gericht verzichten


    Tja, leider glaube ich geht dies alles nur über das Gericht...Erfahrunsgwerte über solche freiwilligen und von beiden Seiten in Einvernehmen gestellten Sachen habe ich leider nicht... :frag


    aber vielleicht ja jemand anderes... ?(

  • das sorgerecht selber beantragt man doch beim jugendamt, kann denn nicht dort auch das aufenthaltsbestimmungsrecht vermerkt werden. schade, wollte morgen zu JA gehen nun ist ja meine maus krank... werde mich aber nächste woche gleich erkundigen! Denn das aufenthalsbestimmungsrecht ist mir sehr wichtig. Vielleicht weigere ich mich ja genau deswegen, weil ich ihn halt nicht traue oder vertraue. Ih weiß das er nur das beste für unsere maus will und ihr nie was böses tun würde, aber er ist ein egoist und ich weiß das er sie gerne immer bei sich haben würde und ich glaube nicht das er da rücksicht auf die maus nehmen würde, weil er von sich viel zu überzeugt ist

  • Das ABR hast du als allein Sorgeberechtigte sowieso.


    Lass dich lieber wegen einer gescheiten Umgangsregelung beraten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hi kaj,


    das bringt ja nichts weil er sich quer stellt. er will das gsr vorher ist nicht mit ihm zu regeln.
    Aber ich denke es läuft für ihn doch so gut. er hat sie jedes 2 we. kann in der woche jeden tag zu ihr fahren.... macht es aber sehr sehr selten, auch nicht wenn es "dran" ist sie von der kita zu holen weil ich spätschicht habe...

  • Und wenn er das GSR hat und du das ABR, steht er genauso da wie jetzt.
    Das Sorgerecht bringt ihm nicht viel mehr als er schon hat.
    Und wenn du nicht zustimmst, kriegt er es eh nicht.


    Was gibt es denn so wichtiges, dem er unbedingt zustimmen will und muss?
    Wenn ihr jetzt schon nicht miteinander reden könnt, wollt ihr dann wegen jeder Entscheidung (Schule, Religion, OP etc. pp.) vor Gericht rennen?


    Ich regel mit dem Vater meines Großen auch alles gemeinsam und habe das alleinige Sorgerecht. Er muss lediglich nicht immerzu seine Unterschrift leisten - und die wird hier verlangt. Alternativ natürlich die Bescheinigung vom JA über das ASR.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • @ kaj


    das ist doch genau das was ich die ganze zeit sage.


    Es würde sich doch nichts ändern, warum "erpresst" er mich dann mit dem Sorgerecht? Vorallem dann wenn ich in einer notsituation bin weil die kleine krank ist.

  • Zitat

    Original von Susi77
    @ kaj


    das ist doch genau das was ich die ganze zeit sage.


    Es würde sich doch nichts ändern, warum "erpresst" er mich dann mit dem Sorgerecht? Vorallem dann wenn ich in einer notsituation bin weil die kleine krank ist.


    Wann hat er Dich das erstemal nach dem GSR gefragt und was hast Du geantwortet?

  • Hi,


    @all ich höre hier immer das ASR bringt nix etc. Gut ist meistens auch so.
    ABER was ist, wenn die KM stirbt. Dann geht das nicht automatisch auf den KV über....z.B.
    Es gibt da schon gewisse Unterschiede.


    ...und ich verstehe sowieso nicht, daß´man/frau nicht das GSR automatisch hat....Das ist auch ein Aspekt der Emanzipation....naja....


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das war kurz vor dem ende unserer beziehung, ich hatte da etwas gereizt drauf reagiert, weil es eine angespannte situation war und ich glaube das ging auch von seiner ma aus. kann das aber leider nicht so genaus sagen. es war dann lange kein thema mehr und nun auf einmal wieder

  • Susi77,


    vergiß die Frage da oben einfach!


    Das Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht zu haben, bedeutet nicht nur Rechte, sondern vorallem Pflichten.


    Wenn ich Deinen Ex kennen würde, hätte ich ihm folgendes geraten:


    Bitte sie um das GSR inkl. gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht! Läßt sie sich nicht drauf ein, halte Dich an den üblichen Umgang und zahl Kindesunterhalt! Dann soll sie sehen, wie sie damit klar kommt.


    Du kannst nämlich nicht verlangen, das er Dich unterstützt, damit Du arbeiten kannst und sonstwo entlastet, aber andersrum um jeden Preis am langen Hebel sitzen bleiben wollen. Das funktioniert nicht. Wenn er doch alles für sein Kind tun würde, wo ist das Problem? Richtig, es gibt keins! Kümmert er sich nicht vernünftig oder hält er seine Absprachen nicht ein oder schießt quer bei Entscheidungen, kannst du immer noch vor Gericht ziehen und es Dir zurückholen.

  • das wäre das einzige aggument mich für das gemeinsame zu entscheiden, aber ich denke so schnell kommt in deutschland kein kind ins heim, da wird schon geschaut wo es am besten aufgehoben ist. das was mich beschäftigt ist, was ist wenn wir einen unfall haben, beide schwer verletzt und ich nicht entscheidne kann was mit meinem kind passiert. aber die fragen habe ich mir für das jugendamt aufgehoben, ich bin mir sicher das man da eine einverständniserklärung abgeben kann



  • richtig, wenn es ihm nur um das kind geht, warum stellt er sich quer. Ich verstehe nicht einmal warum man darüber streiten muss. warum kann man nicht geben und nehmen... zum wohle des kindes...
    bloss er versteht das einfach nicht... oder mich nicht... oder will mich nicht verstehen

  • FirstLadyMarl
    ...das sehe ich genauso!


    susi und Dein Ex


    Im Gesetzbuch könntet Ihr nachlesen wie so Eure Rechte sind... das würde schon ein paar Probleme bei Euch lösen ;) !


    Ich habe mir das schon angewöhnt Im BGB oder GGB zu blättern und das hilft mir oft weiter, wenn mir sonst keiner weiter helfen kann.
    (vielleicht auch für andere hier ein nützlicher Tip!? :pfeif
    Ihr beide findet aber auch bei Google unter "Aufenthaltbest.-recht (oder) Sorgerecht (oder) Umgangsrecht bei Trennung nicht verheirateter Paaren" bestimmt etwas Nützliches.


    Und unterschätzt mal Eure Tochter nicht :nanana , sie hat schon mehr von Eurem Gezeter mitbekommen, als Euch lieb ist!


    Übrigens: Das Sorgerecht kann man im Falle eines Todes, so traurig es auch ist, dem anderen Elternteil auch testamentarisch "vererben". Ist aber nur rechtsgültig mit Beglaubigung eines Notars.
    Ich muß leider auch bald diesen Weg gehen :flenn, aber das bin ich meinen Kindern schuldig!!


    LG,

    Netti


    "And I am falling into a world I can't describe.
    And I am calling cause I'd like to say goodbye!"
    (Bruce Guthro)

    Einmal editiert, zuletzt von federchen ()

  • Zitat

    Original von Susi77



    richtig, wenn es ihm nur um das kind geht, warum stellt er sich quer. Ich verstehe nicht einmal warum man darüber streiten muss. warum kann man nicht geben und nehmen... zum wohle des kindes...
    bloss er versteht das einfach nicht... oder mich nicht... oder will mich nicht verstehen


    Na siehste, bist doch auf einem guten Weg:


    DU GIBST SORGERECHT, er gibt Betreuungsunterstützung :tanz!
    DU NIMMST BETREUUNGSUNTERSTÜTZUNG, er nimmt Sorgerecht :tanz


    Problem weg :party

    Einmal editiert, zuletzt von meziel ()

  • Da frage ich mich: warum kann er sein Kind nicht auch einfach betreuen, ohne das Sorgerecht? Es wäre zum Wohle des Kindes, wenn es sich darauf verlassen könnte, bei Papa sein zu dürfen, wenn Mama arbeitet.
    Wenn das Kind bei ihm ist, entscheidet er sowieso, da hat Mama eh nicht reinzureden.


    Wie alt ist das Kind nochmal?
    Sollte es unter 3 sein, müsste der Mann Jubelsprünge machen, weil Mama arbeitet, braucht er doch dann keinen BU zu zahlen.
    Und dann sollte er sie bei der Betreuung entsprechend unterstützen.
    Aber auch wenn das Kind über 3 ist, sollte er sich glücklich schätzen, so viel Zeit mit seinem Kind verbringen zu dürfen. Andere Väter träumen davon. Die kriegen das Umgangsrecht nicht durchgesetzt, gemeinsame Sorge ist für die ein Fremdwort.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Tja,


    ich denke es gibt noch einen wichtigen Punkt das gemeinsame Sorgerecht zu haben...


    Der/Die Alleinerziehende kann nicht plötzlich weit wegziehen, das kannst Du jetzt ohne Probleme. Niemand weiss wie Du bist und wie Du vielleicht in ein paar Jahren bist oder Dich veränderst ?


    Damit meine ich nicht das es bei Dir so sein würde Susi, aber wer weiss schon was sein kann ?


    Du hast mit dem alleinigen Sorgerecht immer den Hebel vieles zu tun ohne das er da was machen kann. Diese Macht, darf nicht einer einzelnen Person überlassen werden ausser es liegen massive Gründe für das alleinige Sorgerecht vor.


    Im übrigen kann man auch festlegen das wichtige Unterschriften wie bei der Kontoeröffnung, Schule, ect. mit einer Universalvollmacht dafür erledigt sind. Somit brauchst Du ihm nicht nachzulaufen.


    Es ist leider so dass unser Gesetzgeber diskrimminierend in dieser Hinsicht das Sorgerecht geregelt hat. Es wird Zeit das es ein Gesetz gibt, das a. automatisch das gemeinsame Sorgerecht an beide Elternteile vergibt mit gleichzeitigem Aufenthaltsbestimmungrecht für die eine Person bei dem das Kind lebt und Universalvollmacht für bestimmte Dinge wie Schule/Konto ect. und b. auch nachträglich automatisch gemeinsames Sorgerecht an alle Elternteile vergibt die es nicht haben und wo es keine massiven Gründe gibt die dagegen sprechen oder dies schon gerichtlich geändert/festgelegt wurde.



    Zitat

    Original von Kaj
    Was gibt es denn so wichtiges, dem er unbedingt zustimmen will und muss?
    Wenn ihr jetzt schon nicht miteinander reden könnt, wollt ihr dann wegen jeder Entscheidung (Schule, Religion, OP etc. pp.) vor Gericht rennen?


    Bei einer OP sehe ich es anderes. Je nach OP kann es nicht sein das nur einem Elternteil diese Macht überlassen wird. Also ich rede da nicht von Blinddarm und Notfällen, sondern bei Sachen wie Beinverlängerung bei Kleinwüchsigen, Protesen die das ganze Leben beeinflussen.
    Ich kenne eine Familie wo das kleinwüchsige Kind die Beine verlängert bekommen hat gegen den Willen des sorgerechtslosen Vaters und das Kind hat nur Probleme. Bei sowas sollte man nicht alleine entscheiden insofern es den anderen Elternteil gibt.


    Viele Grüsse


    Czeltik

  • Zitat

    Original von Kaj
    Da frage ich mich: warum kann er sein Kind nicht auch einfach betreuen, ohne das Sorgerecht? Es wäre zum Wohle des Kindes, wenn es sich darauf verlassen könnte, bei Papa sein zu dürfen, wenn Mama arbeitet.
    Wenn das Kind bei ihm ist, entscheidet er sowieso, da hat Mama eh nicht reinzureden.


    Weil die KM jederzeit und ohne großes Tamtam einen Riegel vorschieben könnte. Das heißt nicht, das sie es tut, aber alleine die Tatsache, das sie es könnte, macht die Sache schon schwierig.

  • Und wieviele Männer mit gemeinsamen Sorgerecht sehen ihre Kinder gar nicht mehr, haben auch einen Riegel ohne großes Tamtam vorgeschoben bekommen?


    Wenn ein ET das ABR hat, kann er auch einfach mal eben wegziehen.
    Außerdem reicht für sowas schon ein neuer Job oder die Aussicht darauf oder ein anderer "triftiger" Grund.


    Sorgerecht hin oder her - ohne vernünftige Kommunikation zwischen den Elternteilen geht gar nix!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)