Vollzeitarbeit + 2 Krippenkinder = Alternative Stundenreduzierung?

  • Also für mich ja ERSTMAL nicht sooo relevant, oder?


    Wenn du dich weiterhin an seiner Rente bedienen kannst, bzw er "freiwillig" zahlt ,"könnte" es dir egal sein. Du weisst aber, dass er tatsächlich nicht leistungsfähig ist. Vor Gericht würdest du leer ausgehen. Wenn du dich hier bewusst über Gebühr "bereicherst", verstehe ich deinen anderen Faden nicht, in dem du dir Sorgen machst, der KV könne sich das Leben nehmen. Die Steuerlast wird ihm auf die Füße fallen und du weisst, wie er hier reagieren könnte. Machst du dir nun Sorgen oder nicht? Relativiert Geld, welches dir nicht zustünde (nach deutschem Unterhaltsrecht) deine Sorgen?


    Und was wäre nach diesem einen Jahr (2016) in dem du dir dann hast mehr nehmen können, als dir zustand? Wie soll es mit dir/euch dann weitergehen?

  • Zitat

    Machst du dir nun Sorgen oder nicht? Relativiert Geld, welches dir nicht zustünde (nach deutschem Unterhaltsrecht) deine Sorgen?

    Hui, provokante Antwort...
    Mein Mann ist verschuldet. Er jahrelang zurückliegende und weiterhin existierende Schulden bei ca. 20 verschiedenen Gläubigern in insgesamt fünstelliger Höhe. Mein Mann hat viele Probleme. Seine Schulden haben ihn aber nie wirklich belastet.


    Zitat

    Wenn du dich hier bewusst über Gebühr "bereicherst"

    Aber das mache ich doch gar nicht.

  • Aber bei Unterhaltsgläubigern sinkt doch sein Selbstbehalt auf 880 EUR - bei regulären Gläubigern nicht...


    Dieser Selbstbehalt ist nur im Unterhaltsrecht zur Berechnung der Unterhaltshöhe relevant. Gepfändet würde nach ZPO 850c. NUR KU ist vorrangig vor anderen Verpflichtungen. Dein Unterhaltsanspruch nicht. Nach Zahlung von KU wäre da quasi nichts mehr mit Pfändung.

  • Zitat

    Dieser Selbstbehalt ist nur im Unterhaltsrecht zur Berechnung der Unterhaltshöhe relevant. Gepfändet würde nach ZPO 850c. NUR KU ist vorrangig vor anderen Verpflichtungen. Dein Unterhaltsanspruch nicht. Nach Zahlung von KU wäre da quasi nichts mehr mit Pfändung.

    Ok danke für die Erläuterung!
    Mein Unterhaltsanspruch ist ja eh nichts, was ich einplane...

  • Zitat
    Wenn du dich hier bewusst über Gebühr "bereicherst"
    Aber das mache ich doch gar nicht.


    Damit meine ich deinen Gedankengang, ihm weitere Summen für dich von seiner Rente einzubehalten. Er schuldet ab kommenden Jahr den Kindern zusammen €472 im Monat. Mehr nicht. Selbst die 150,-, die du derzeit zusätzlich einbehältst, sind dann obsolete. Juristisch hättest du maximal einen Titel an der Wand hängen - so meine Einschätzung.

  • Zitat

    Damit meine ich deinen Gedankengang, ihm weitere Summen für dich von seiner Rente einzubehalten. Er schuldet ab kommenden Jahr den Kindern zusammen €472 im Monat. Mehr nicht. Selbst die 150,-, die du derzeit zusätzlich einbehältst, sind dann obsolete. Juristisch hättest du maximal einen Titel an der Wand hängen - so meine Einschätzung.

    Zumindest moralisch sehe ich das anders. Er hat kurz nach der Trennung nochmal schön den Dispo meines Kontos ausgeschöpft und ich behalte bis der entstandene Schaden ausgeglichen ist einen bestimmten monatlichen Betrag ein und zahle ihm den Rest aus.

  • Geht ja auch gut, Stand heute. Moralische Aspekte sind aber nicht "einklagbbar". Dein Faden dreht sich ja um Finanzielles und der avisierten Arbeitszeitreduzierung.


    Planbar scheint mir ab 1.1.2016 lediglich der KU seitens des Vaters. Ab dem Zeitpunkt wird übrigens mehr KG vom KU abgezogen - dieses Jahr werden UETs um ihren Anteil der KG Erhöhung geprellt. Nicht planbar ist seine moralische Schuld. Rechtlich ist es dein Dispo, nicht seiner.

  • Zitat

    in bar? Ich glaube aus dieser Rolle solltest du raus, das kann für euch beide nicht gut sein.

    Ja, in bar.
    Ich kann da gerade keinen Nachteil erkennen (?)
    Es liegt ja an ihm dafür zu sorgen, dass seine Rente nicht mehr auf mein Konto gezahlt wird...

  • Ich kann da gerade keinen Nachteil erkennen (?)


    Na ja, das hat so ein bisschen was von Muddi zahlt Taschengeld aus, ich weiß nicht, ob diese Rolle für einen Abgrenzungsprozess, den du auf der anderen Seite ja für nötig hältst so förderlich ist. Gibt´s neben der Therapeutin denn schon einen Sozialarbeiter/Betreuer an den du diesen Mist abgeben könntest?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Für deine Planungen, ggf Wohngeld zu erhalten o.ä. zeigt sich der Nachteil ganz schnell. Seine Rente fliesst auf dein Konto - dein Einkommen. Barauszahlung vom Rest ohne Quittung? KU nicht als solcher identifizierbar ebenso.


    Trenne die Finanzen - ist auch mein Rat.

  • Auch was das Trennungsjahr anbelangt, würde ich mich da noch mal schlau machen. Von Bett und Tisch getrennt - "Tisch" meint hier auch finanzielle Aspekte.


    PS: Mit Scheidung kommt dann auch der Rentenausgleich. Hat er in eurer Ehezeit mehr Rentenpunkte erwirtschaftet, als du? Wenn ja, sinkt seine Rente nochmals.

  • Zitat

    Hat er in eurer Ehezeit mehr Rentenpunkte erwirtschaftet, als du? Wenn ja, sinkt seine Rente nochmals.

    Er hat nicht gearbeitet. Er ist schon seit 2008 berentet.
    Ich habe ihm jedoch 2014 dooferweise die Rentenpunkte für die Geburt unseres Sohnes überschrieben, weil wir dachten, er bekommt dann monatlich mehr Rente (nein, dem ist nicht so).

  • Zitat

    Für deine Planungen, ggf Wohngeld zu erhalten o.ä. zeigt sich der Nachteil ganz schnell. Seine Rente fliesst auf dein Konto - dein Einkommen. Barauszahlung vom Rest ohne Quittung? KU nicht als solcher identifizierbar ebenso.

    Ok. Hm.
    Seine Rente ist als seine Rente auf dem Konto bezeichnet.
    Eine Quittung kann ich künftig (und auch nachträglich) erstellen.


    Es läge ja sowieso an IHM, wenn das Geld nicht mehr auf mein Konto gehen soll, d. h. er müsste da tätig werden. Ich selber kann da ja nichts machen (?)


    Zudem, wie gesagt: derzeit ist es für mich bequem, da ich seine Schulden, die er bei mir hat, gleich mit einbehalten kann. Das wäre nicht möglich, wenn er ein eigenes Konto hätte, da dann andere Gläubiger auch ihr Recht geltend machen würden und ich da natürlich keine Chance hätte.

  • Zudem, wie gesagt: derzeit ist es für mich bequem, da ich seine Schulden, die er bei mir hat, gleich mit einbehalten kann. Das wäre nicht möglich, wenn er ein eigenes Konto hätte, da dann andere Gläubiger auch ihr Recht geltend machen würden und ich da natürlich keine Chance hätte.


    Aber auch gefährlich. Die Gläubiger könnten versuchen, dich in Drittschuldnerhaftung zu nehmen so sie den Geldfluss überblicken. Du verfügst über sein Einkommen (Rente). Dann hast du erstmal eine Pfändung auf deinem Konto, wenn es dumm läuft.

  • Vorab: Wie andere schon schrieben, ist sein Selbstbehalt Dir gegenüber höher als der gegenüber den Kindern. Er ist also nicht unterhaltsfähig Dir gegenüber.


    Da er verschuldet ist, trenne dringend die Finanzen. Wenn er finanziell derart am Limit und überschuldet ist, dann muss er auf gewisse Annehmlichkeiten wie Sky usw. halt verzichten. Für den Ex Verträge auf den eigenen Namen abzuschließen ist nie gut, es sei denn, es macht einem nichts aus, diese aus eigener Tasche zu finanzieren.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • 7 bis 17 Uhr sind 10 Stunden am Tag - für 1600 brutto ?


    Von 40 auf 35 Stunden würde dir morgens mehr Luft bis 8 Uhr verschaffen - aber da scheint es auch noch Fahrtzeiten usw zu geben - Fazit ein anderer Job muss her -
    wo 8 Stunden auch nur 8 Stunden pls 30 Min Pause sind und es mehr als 1600 gibt - ich würde mich neu bewerben - 35 Stunden für 2400 oder 2200