Weiterführende Schule - Zweitwohnsitz beim Vater

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich hatte ja vor einiger Zeit hier schon geschrieben über die Situation der weiterführenden Schulen hier in Frankfurt/Main.


    Nunmehr frage ich Euch, ob jemand weiss, dass es möglich ist, über den Zweitwohnsitz beim Vater das Kind in einer Nachbargemeinde anzumelden.


    Besonders spreche ich hier Leser aus Hessen an.


    Ganz ummelden (Erstwohnsitz beim Vater) möchte und kann ich aus verschiedenen Gründen nicht, soviel Vertrauen habe ich in meinen Exmann nicht.... :huh:

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • In Bayern nutzt der Zeritwohnsitz nichts, aber einige machen einen Gastschulantrag, den braucht man hier, wenn die Schule im anderen Regierungsbezirk liegt, ist nicht unüblich eigentlich,


    LG Jona

  • Ja, das geht. Aber es muss ein guter Grund genannt werden. Der ist eigentlich vom Wohnsitz unabhängig.


    Bei Volleybapkid waren/sind Schüler in der Klasse, die fast 70 Kilometer entfernt wohnen und hier am Ort beschult werden, weil die Eltern hier arbeiten und sie morgens und abends jeweils mitnehmen und nach der Schule anscheinend am Arbeitsplatz (oder Hort?)betreuen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist ja freie Schulwahl - man kann also als Frankfurter Kind einen Platz im Taunus bekommen.
    Aber natürlich bekommen erst die Kinder mit Wohnsitz im Taunus auch einen Platz im Taunus und dann externe Schüler.
    Im Schulantrag muss aber der Erstwohnsitz genannt werden - so ist das bei unserer IGS - die nehmen auch Schüler mit externen Wohnsitz - aber
    bevorzugen erstmal die Kids aus dem eigenen Einzugsgebiet - wenn du diesen Fakt nutzen möchtest - dann brauchst du einen Erstwohnsitz beim Vater und
    es würde alles über seine Adresse laufen.


    In Frankfurt ist das eh besonders

  • :-(

    Es ist ja freie Schulwahl - man kann also als Frankfurter Kind einen Platz im Taunus bekommen.
    Aber natürlich bekommen erst die Kinder mit Wohnsitz im Taunus auch einen Platz im Taunus und dann externe Schüler.
    Im Schulantrag muss aber der Erstwohnsitz genannt werden - so ist das bei unserer IGS - die nehmen auch Schüler mit externen Wohnsitz - aber
    bevorzugen erstmal die Kids aus dem eigenen Einzugsgebiet - wenn du diesen Fakt nutzen möchtest - dann brauchst du einen Erstwohnsitz beim Vater und
    es würde alles über seine Adresse laufen.


    In Frankfurt ist das eh besonders


    Ach Lena, es ist ja alles noch viel schlimmer... :-( Aus einer Insider-Info weiss ich, dass die Gymnasien oft Schüler aus weit entfernten Bereichen nehmen, da sie dann bei Abgang von Schüler in die Realschulen (was mit bis zu 20 % nach einem Jahr passiert) dann freie Kapazitäten für Kinder aus Frankfurt haben.


    Es ist keinerlei Transparenz in die "Vergabemodalitäten" der Gymnasien zu bekommen, die halten sich sehr bedeckt.


    Es ist schlimm, wenn Leistungen nicht mehr zählen, sondern der Elternwille und leider "prügeln" zuv iele Eltern ihre Kinder aufs Gymnasium und spätestens nach 2 Jahren landen dann etliche Kids doch auf der Realschule. Da bedauere ich mal, nicht in Bayern zu wohnen... :D

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  • Ja, das geht. Aber es muss ein guter Grund genannt werden. Der ist eigentlich vom Wohnsitz unabhängig.


    Bei Volleybapkid waren/sind Schüler in der Klasse, die fast 70 Kilometer entfernt wohnen und hier am Ort beschult werden, weil die Eltern hier arbeiten und sie morgens und abends jeweils mitnehmen und nach der Schule anscheinend am Arbeitsplatz (oder Hort?)betreuen können.


    Danke für den Tip, es geht ja auch die Betreuung meiner Tochter, die dann zum Vater fahren könnte - nachmittags. Ich probiere es auf jeden Fall.


    Danke

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