Testament bei alleinigem Sorgerecht - wer hat Erfahrungen?

  • Hallo,
    leider weiß ich nicht ob diese Rubrik die richtige ist - falls nicht, bitte verschieben.


    Ich habe 2 Kinder, von 2 Vätern, die a) nie Umgang hatten b) keinen Wert darauf legen c) keinen Unterhalt zahlen d) ich das alleinige Sorgerecht habe.


    Bis dato habe ich mich um ein Testament immer gedrückt, aber meine beste Freundin setzt mir jetzt zu, das mal in den Angriff zu nehmen.


    Meine Kinder haben zu ihren Pateneltern ein sehr gutes Verhältnis; es ist auch abgesprochen, dass die Kinder im Falle eines Falles zusammen bleiben und zu den Pateneltern kommen. Keins der Kinder soll zum jeweiligen Vater.


    Wie und wo setzt man das am besten auf? Ich hatte beim Familiengericht telefonisch nachgefragt ob man das dort irgendwie schriftlich fixieren kann und hinterlegen, die Dame sagte zu mir, da es mein letzter Wille ist, es keinen Kontakt zu den Vätern gibt, wird nach diesem (meinem) letzten Willen entschieden. Bzgl. dort aufsetzen/hinterlegen sagte sie, dass dies nicht machbar sei.


    Kann mir jemand helfen wie ich das in trockene (und sichere) Tücher bekomme?


    Vielen Dank!

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Ich habe es seinerzeit beim Notar anfertigen lassen. Eine Abschrift bekam ich, eine andere wurde an einer zentralen Stelle für Testamente hinterlegt (gibt es wohl Bundesweit, weiss allerdings nicht mehr, wo die ist und wie das heisst). Der Notar kann Dir hierzu Auskunft geben.


    Gleiche Konstellation wie bei uns. Es wurde testamentarisch festgelegt, dass Kind (er) bevorzugt zu den befreundeten Elternpaaren gehen sollen. Allerdings wurde mir vom Notar diesbezüglich nciht viel Hoffnung gemacht, da angeblich die Gerichte sagen, lieber ein schlechter Vater wie gar kein Vater.


    Die Kosten halten sich für den Notar in Grenzen, da keine Reichtümer vererbt werden. Liegt irgendwo zw. 100-150€

  • Rilana: Vielen Dank!


    Bei uns sind es ja 2 Väter, die Kinder würden auseinander gerissen werden, dass ist ja meine Angst, die konnte mir die Dame vom Familiengericht aber gut nehmen, sie sagte, dass mein letzter Wille zählt und nicht Väter, die die Kinder überhaupt gar nicht kennen.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • hi,


    ich habe schon vor einigen jahren ein testament verfasst, eben auch um zu regeln, wo die kinder hinkommen sollen.


    ein notar ist hierfür nicht notwendig (lt aussage jugendamt und familiengericht). ich habe zeugen unterschreiben lassen, die bestätigen, daß ich es handschriftlich und selbst verfasst habe. eine kopie haben die zeugen, eine die im ernstfall betreuenden personen, eine kopie liegt bei mir zu hause und das original hat das jugendamt in unserer akte.


    im ernstfall wird sicher das testament hervorgeholt, es gibt jedoch keine 100%ige garantie, daß man sich daran hält. es wird natürlich in erster linie in der "biologischen familie" gesucht, wo man die kinder unterbringen kann.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • casha, auch dir Danke!


    Wie kommt es, das es so widersprüchliche Aussagen gibt bzgl. wo die Kinder hinkommen?


    Kann mir schwer vorstellen das Kinder, wenn sie die Mutter verlieren, auseinander gerissen werden sollen, zu Männern kommen sollen, die sie überhaupt nicht kennen, 100-te KM von ihrem jetzigen Zuhause weg wohnen und es Pateneltern gibt, die die Kinder von Beginn an eng begleiten und die Kinder zu sich nehmen....


    Da kann man ja Angst kriegen und hoffen, dass einem nie was passiert, bevor die Kinder nicht volljährig sind.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • casha, auch dir Danke!


    Wie kommt es, das es so widersprüchliche Aussagen gibt bzgl. wo die Kinder hinkommen?


    Kann mir schwer vorstellen das Kinder, wenn sie die Mutter verlieren, auseinander gerissen werden sollen, zu Männern kommen sollen, die sie überhaupt nicht kennen, 100-te KM von ihrem jetzigen Zuhause weg wohnen und es Pateneltern gibt, die die Kinder von Beginn an eng begleiten und die Kinder zu sich nehmen....


    Da kann man ja Angst kriegen und hoffen, dass einem nie was passiert, bevor die Kinder nicht volljährig sind.


    Das war (ist) auch meine Befürchtung. Also Mors zusammenkneifen und durchhalten :D
    Ich habe mich damals bewusst für das Testament beim Notar entschieden, einfach in der Hoffnung, das dies mehr Gewicht hat.
    Aktuell will ich z.B. mein Testament umschreiben (Großkind ganz, ganz groß :D ). Hierfür sichere ich mich z.B. über die Schulleitung ab. Diese kennt die Exfrau von meinem Ex und sagt bloss nicht das Kind dahin geben. Ich bin Zeuge im Testament. Das gleiche mache ich gerade mit anderen Personen, die Exi aus der Vergangenheit kennen und dringend davon abraten die Lütte dahin zugeben.
    Was anderes um sich bzw. Püppi abzusichern fällt mir auch nicht ein. Ich hoffe einfach, dass sogenannte Respektpersonen wie Schulleitung, Dorfscherif etc. ein gewisses Gewicht haben :frag

  • Rilana, ich denke, ich werde mich auch an einen Notar wenden - hab da auch ein besseres Bauchgefühl.


    Danke für Deine Offenheit bzgl. deiner Situation! :knuddel

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • :D Bitte , gern geschehen!


    Ist alles nicht ganz so einfach, auch wenn der Alltag gewuppt wird. Gehört für mich teilweise auch in die Kategorie "Dinge die der Mensch nicht braucht". Viel Glück Dir!

  • Ha, fällt mir gleich noch ein:


    Im gleichen Atemzug hatte ich damals Bankverfügung, Vollmacht, Vorsorgevollmacht gemacht. Einfach deshalb, damit die Personen, zu denen Kind kommt, auch einen Überblick über die Finanzen (Bank) haben. Geht ganz schnell und schmerzlos bei der Hausbank! :nixwieweg

  • Ich hab die Vermögensvorsorge abgekoppelt - da das Kind dann Erbe ist und auch wenn es woanders untergebracht ist (in deinem Fall) könnte es sein das die leiblichen Väter bis zur Volljährigkeit die Finanzfürsorge für die Kids bekommen.
    Wichtig ist auch - das ganze nicht nur für den Fall des Ablebens zu formulieren - sondern auch für andere Notsituationen in denen du nicht handeln kannst.

  • Ich hab die Vermögensvorsorge abgekoppelt - da das Kind dann Erbe ist und auch wenn es woanders untergebracht ist (in deinem Fall) könnte es sein das die leiblichen Väter bis zur Volljährigkeit die Finanzfürsorge für die Kids bekommen.
    Wichtig ist auch - das ganze nicht nur für den Fall des Ablebens zu formulieren - sondern auch für andere Notsituationen in denen du nicht handeln kannst.


    Sorry, steh da grad auf dem Schlauch, kannst du mir genauer erklären was du damit meinst?

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Die Frage ist doch wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt - die Paten, die Pflegefamilie, der leibliche Vater -ä nicht zwingend müssen Wohnsitz der Kinder und Sorgerecht gleich sein - sprich es kommen verschiedene Personen in Frage die das Vermögen der Kinder verwalten und ggfls. für eigene Interessen verwenden.
    Deshalb kann man die Vermögensvorsorge eine andere Person benennen.

  • Ich habe es notariell hinterlegt, die Kosten waren damals nicht so hoch.



    Das mit Vermögensvorsorge wollte ich noch machen - hat denn der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht Zugriff auf das Erbe?


    LG Jona

  • Ich klinke mich da mal ein in das Thema mit einer eigenen Frage:


    Wie ists denn wenn Kindervon verschiedenen Vätern auch sehr guten Kontakt zu den Vötern haben. Ich würde die Mädels wohlwollend auch bei den Vätern belassen wenn mir etwas passiert. Was mir Sorge macht ist, dass sie dann getrennt werden und zumindest der eine KV nicht dazu vereit wäre Kontakt zum anderen KV zu halten. Ebenso ist meine Mutter eine der wichtigsten Bezugspersonen. Könnte man irgendwo festlegen, dass die Kinder in regelmäßigen Abstäbden Kontakt zueinander haben, beispielsweise bei meiner Mutter so dass die Väter sich nicht miteinander abgeben müssen?


    PS: an die Fragestellerin: mein Bruder und seine Frau haben ebenfalls notariell festgelegt, dass ihre Kinder im Falle eines Falles zu meiner Mutter kommen aber das dind ja auch andere Voraussetzungen da verheiratet.