Hallo zusammen und einen schönen abend bzw Nacht.....
Habe eine Frage bezüglich des KV und sein umgangsrechts.....! Ich hoffe das mit jemand oder auch gerne mehr was dazu sagen können
Hat der leibliche Vater meiner tochter, nach 4 Jahren völliger Abwesenheit ( bis dato) bzw. gegebenenfalls auch mehr wie 4 Jahren Abwesenheit das recht auf Umgang???
Bevor ihr antworten wollt, kurze info
Die Beziehung zum Kindsvater ( anfangs gut mit der Zeit allerdings schlimm) bestand aus Schleichender und in antappen ausgeübter häuslich psychischer Gewalt, als auch ( selten aber kam vor um es so zu nennen ) häuslich körperlicher Gewalt, bedrohungen, lügen, Gespräch mit der Frauen Beratung (nur ich) , zwei Einsätze der Polizei ( wegen korperverletzung mir gegen über ) und ein Umzug in eine neue Wohnung ( KV noch dabei, Neustart)
dann kam die wende und der ausweg aus diesem teufelskreis, den ich so sicher nicht geschafft hätte und das nur aus Angst vor dem KV und den Konsequenzen die er erteilte
Die wende kam und es war mein neuer Partner, der heute immer noch an unserer Seite ist.....
Beziehung wurde zum KV beendet und das ganze nahm seinen lauf, meine Tochter und auch ich gingen nach der Trennung zum Psychologen ( meine Tochter ging allerdings drei vier Wochen früher wie ich und wechselte einmal ihren Psychologen)
bestand auf den Kontakt zur Tochter ( den ich ihm niemals verboten habe, allerdings musste er den umgangskontakt über dritte wahrnehmen, weil ich it diesem Menschen nichts mehr zu tun haben wollte/will)
KV bestand aber auf mein Beisein, beim konatakt zur Tochter bzw der Übergabe der Tochter an ihn
Aufgrund dessen schaltete KV das Jugendamt ein ( ohne Erfolg )
Ging zum Anwalt ( ohne Erfolg)
Und somit auch virs Gericht ( auch ohne Erfolg)
Kurze info damit hier nichts falsch verstanden wird, mit dem Wortlaut " ohne erfolg" meine ich, das er seinen willen was das Beisein meiner person betrifft bei der Übergabe der Tochter an ihn oder die komplette Anwesenheit meiner Person beim Kontakt zur Tochter, nicht geschafft hat durchzusetzen.
Habe dem KV damals nie verboten seine Tochter zu sehen oder auch mit zu nehmen! ( heute sieht es anders aus aber auch nur aufgrund des Berichts ihres Psychologen was der Hauptgrund ist ) aber das thema ist ein anderes
Weiter im text..... Also KV uberall kein Erfolg gehabt Gerichtsurteil wurde gefällt und eine Regelung festgelegt mit der er einverstanden war bei gericht!
Zwei Tage nach dem Gerichtstermin bekam ich post vom KV, mit allen Fotos meiner Tochter und einem Brief dabei, zugeschickt!
Er wünschte uns ein toles leben, soll auf sein baby (da war sie 2 1/2 jahre ) auf passen etc..... Er ware ja eh nur der gewalttätige Vater gewesen etc....
Info : habe nie gesagt das er ein gewalttätiger Vater wäre, wenn er es zu dem Zeit Punkt gewesen wäre, ( was sich allerdings mit der Zeit beim Psychologen andere aus stellte ) hatte ich damals nie gesagt er darf sie sehen und auch mitnehmen!!!!!
Es ging damals nur um mich , und den Kontakt über dritte mit seiner Tochter , weil er ein gewalttätiger beziehubgspartner war.....
Nun ja das Gerichtsurteil hat er bis dato nicht wahrgenommen weil er nicht wollte nach dem Gerichts Termin
Es kam nur einmal ein Brief ( 1 Jahr nach dem Gerichtsurteil und seines Rückzugs )vom Jugendamt das er er den wunsch seiner tochter ihn nicht sehen zu wollen aktzeptiert hat aber gerne jetzt kontakt haben wurde.....
Info: wat für ein Wunsch meiner Tochter?
Er hat das Gerichtsurteil nicht wahr genommwn
Er hat sich verabschiedet mit dem Brief und den Fotos die er zurück gab
Er wollte keinen Kontakt über dritte mit seiner Tochter haben
Den Wunsch meiner Tochter aketzeptier? Seine Tochter war zu dem Zeitpunkt knapp 2 1/2 Jahre und konnte noch nicht wirklich viel sprechen bzw nicht so sprechen um diesen Wunsch zu äussern!
Naja der Brief kam hält vom Jugendamt mit der Äußerung und sein Umgangs Wunsch , den ich aber verneinte per anwalt, aufgrund das meine Tochter da noch in therapeutischen Behandlung war und ihr Therapeut auch davon ab riet Kontakt zum Vater zu haben wegen traumatischen Erlebnissen in der frühen kindheit!
Kurz gesagt noch mal : hat der KV nach diesen mittlerweilen 4 Jahren völliger Abwesenheit und anscheind auch kein wirklich bestehendes Interesse am kind, immer noch das recht einfach auf zu kreuzen und Umgang zu wollen ggf. Umgangakontakt einzufordern????
Sorr das es so viel wurde
Hoffe dennoch jemand weiss was zu der Sachlage
Weil habe wirklich grosse Angst davor ihm meine Tochter auszuhändigen zu müssen oder das wir auf ihn treffen müssen
Dankeneuch schon mal im vorraus
LG