Angst davor das der Vater meiner Tochter sich nach 4 Jahren Abwesenheit ( bis dato), plötzlich wieder meldet!

  • Hallo zusammen und einen schönen abend bzw Nacht..... ;)


    Habe eine Frage bezüglich des KV und sein umgangsrechts.....! Ich hoffe das mit jemand oder auch gerne mehr was dazu sagen können


    Hat der leibliche Vater meiner tochter, nach 4 Jahren völliger Abwesenheit ( bis dato) bzw. gegebenenfalls auch mehr wie 4 Jahren Abwesenheit das recht auf Umgang???


    Bevor ihr antworten wollt, kurze info
    Die Beziehung zum Kindsvater ( anfangs gut mit der Zeit allerdings schlimm) bestand aus Schleichender und in antappen ausgeübter häuslich psychischer Gewalt, als auch ( selten aber kam vor um es so zu nennen ) häuslich körperlicher Gewalt, bedrohungen, lügen, Gespräch mit der Frauen Beratung (nur ich) , zwei Einsätze der Polizei ( wegen korperverletzung mir gegen über ) und ein Umzug in eine neue Wohnung ( KV noch dabei, Neustart)


    dann kam die wende und der ausweg aus diesem teufelskreis, den ich so sicher nicht geschafft hätte und das nur aus Angst vor dem KV und den Konsequenzen die er erteilte
    Die wende kam und es war mein neuer Partner, der heute immer noch an unserer Seite ist.....


    Beziehung wurde zum KV beendet und das ganze nahm seinen lauf, meine Tochter und auch ich gingen nach der Trennung zum Psychologen ( meine Tochter ging allerdings drei vier Wochen früher wie ich und wechselte einmal ihren Psychologen)
    bestand auf den Kontakt zur Tochter ( den ich ihm niemals verboten habe, allerdings musste er den umgangskontakt über dritte wahrnehmen, weil ich it diesem Menschen nichts mehr zu tun haben wollte/will)
    KV bestand aber auf mein Beisein, beim konatakt zur Tochter bzw der Übergabe der Tochter an ihn
    Aufgrund dessen schaltete KV das Jugendamt ein ( ohne Erfolg )
    Ging zum Anwalt ( ohne Erfolg)
    Und somit auch virs Gericht ( auch ohne Erfolg)


    Kurze info damit hier nichts falsch verstanden wird, mit dem Wortlaut " ohne erfolg" meine ich, das er seinen willen was das Beisein meiner person betrifft bei der Übergabe der Tochter an ihn oder die komplette Anwesenheit meiner Person beim Kontakt zur Tochter, nicht geschafft hat durchzusetzen.
    Habe dem KV damals nie verboten seine Tochter zu sehen oder auch mit zu nehmen! ( heute sieht es anders aus aber auch nur aufgrund des Berichts ihres Psychologen was der Hauptgrund ist ) aber das thema ist ein anderes


    Weiter im text..... Also KV uberall kein Erfolg gehabt Gerichtsurteil wurde gefällt und eine Regelung festgelegt mit der er einverstanden war bei gericht!
    Zwei Tage nach dem Gerichtstermin bekam ich post vom KV, mit allen Fotos meiner Tochter und einem Brief dabei, zugeschickt!
    Er wünschte uns ein toles leben, soll auf sein baby (da war sie 2 1/2 jahre ) auf passen etc..... Er ware ja eh nur der gewalttätige Vater gewesen etc....


    Info : habe nie gesagt das er ein gewalttätiger Vater wäre, wenn er es zu dem Zeit Punkt gewesen wäre, ( was sich allerdings mit der Zeit beim Psychologen andere aus stellte ) hatte ich damals nie gesagt er darf sie sehen und auch mitnehmen!!!!!
    Es ging damals nur um mich , und den Kontakt über dritte mit seiner Tochter , weil er ein gewalttätiger beziehubgspartner war.....


    Nun ja das Gerichtsurteil hat er bis dato nicht wahrgenommen weil er nicht wollte nach dem Gerichts Termin
    Es kam nur einmal ein Brief ( 1 Jahr nach dem Gerichtsurteil und seines Rückzugs )vom Jugendamt das er er den wunsch seiner tochter ihn nicht sehen zu wollen aktzeptiert hat aber gerne jetzt kontakt haben wurde.....


    Info: wat für ein Wunsch meiner Tochter?
    Er hat das Gerichtsurteil nicht wahr genommwn
    Er hat sich verabschiedet mit dem Brief und den Fotos die er zurück gab
    Er wollte keinen Kontakt über dritte mit seiner Tochter haben


    Den Wunsch meiner Tochter aketzeptier? Seine Tochter war zu dem Zeitpunkt knapp 2 1/2 Jahre und konnte noch nicht wirklich viel sprechen bzw nicht so sprechen um diesen Wunsch zu äussern!


    Naja der Brief kam hält vom Jugendamt mit der Äußerung und sein Umgangs Wunsch , den ich aber verneinte per anwalt, aufgrund das meine Tochter da noch in therapeutischen Behandlung war und ihr Therapeut auch davon ab riet Kontakt zum Vater zu haben wegen traumatischen Erlebnissen in der frühen kindheit!


    Kurz gesagt noch mal : hat der KV nach diesen mittlerweilen 4 Jahren völliger Abwesenheit und anscheind auch kein wirklich bestehendes Interesse am kind, immer noch das recht einfach auf zu kreuzen und Umgang zu wollen ggf. Umgangakontakt einzufordern????


    Sorr das es so viel wurde
    Hoffe dennoch jemand weiss was zu der Sachlage
    Weil habe wirklich grosse Angst davor ihm meine Tochter auszuhändigen zu müssen oder das wir auf ihn treffen müssen


    Dankeneuch schon mal im vorraus
    LG

  • Kurzum: Ja
    Niemand wird dich zwingen, euer Kind ohne Einschränkungen zwecks Umgang an den KV "auszuhändigen", aber mit gewissen Auflagen (Begleiteter Umgang; Mediation) hat er nach wie vor ein Umgangsrecht.
    Beraten kann dich im Falle des Falles das Jugendamt.


    Der Ein oder Andere würde eventuell raten den Weg über das Gericht zu gehen. Also Umgang zu verweigern, den KV klagen lassen und dann mit Unterstützung eines Anwalts und ggfs. eurer Therapeuten darzulegen, warum Umgang nicht dem Wohle des Kindes dient.


    Mir stellt sich die Frage warum du dir so viele Gedanken um ungelegte Eier machst!?

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Der Ein oder Andere würde eventuell raten den Weg über das Gericht zu gehen. Also Umgang zu verweigern, den KV klagen lassen und dann mit Unterstützung eines Anwalts und ggfs. eurer Therapeuten darzulegen, warum Umgang nicht dem Wohle des Kindes dient.


    Zunächst einmal, und das finde ich wichtig, ist es Recht des Kindes, Umgang mit beiden Eltern zu haben (und nicht das Recht des Vaters bzw. der Mutter, den Umgang einseitig regeln zu wollen).


    Was sicher sinnvoll ist nach so langer Zeit, ist eine Kontaktanbahnung. Diese könnte als betreuter Umgang durchgeführt werden, das muss aber bei Gericht beantragt werden (durch das Jugendamt). Ziel sollte ein regelmäßiger, unbegleiteter Umgang sein.


    Die Begleitung des Umgangs ist keine Schikane, sondern eine Maßnahme, um das Kind zu schützen, insbesondere dass es nicht überfordert wird. Mit dem Jugendamt könntest Du Dich dann auch beraten, wie Du Deine Tochter geeignet darauf vorbereiten könntest.


    Ich glaube nicht, dass eine Umgangsverweigerung Aussicht auf Erfolg hätte. Warum sich dann nicht das Geld sparen? Ich glaube nicht, dass ein Gerichtsverfahren dazu beitragen würde, dass Ihr als Eltern Euch besser verstehen würdet (um gemeinsam Eure Elternrolle wahrzunehmen).

  • Mir stellt sich die Frage warum du dir so viele Gedanken um ungelegte Eier machst!?


    Kann ich sehr gut verstehen,das sich Gedanken darum macht,das der Ex vor der Türe stehet,es heisst ja nicht umsonst"Unverhofft kommt oft!"Und mit der Vorgeschichte würde ich mir noch mehr Gedanken darum machen! So etwas kommt einfach von alleine!


    Was ich jetzt Glaube ich nicht ganz Verstanden habe,warum musste den deine Tochter zum Psyscholgen?

  • Was ich jetzt Glaube ich nicht ganz Verstanden habe,warum musste den deine Tochter zum Psyscholgen?


    Mehrere Polizeieinsätze wegen körperlicher Gewalt wird das Kind wahrscheinlich mitbekommen haben. Aus eigener Erfahrung: Es ist ein besch... Gefühl wenn der Vater die Mutter prügelt und du stehst als Kind daneben oder wirst aus dem Zimmer geschickt und hörst die Schreie durch die Tür. Gewalt muss nicht direkt gegen das Kind gerichtet sein, um das Kind zu verletzten, auch wenn das viele leider anders sehen.

  • Ich glaube nicht, dass eine Umgangsverweigerung Aussicht auf Erfolg hätte. Warum sich dann nicht das Geld sparen? Ich glaube nicht, dass ein Gerichtsverfahren dazu beitragen würde, dass Ihr als Eltern Euch besser verstehen würdet (um gemeinsam Eure Elternrolle wahrzunehmen).


    Ich glaube, es gibt einfach manchmal Situationen, in denen kann man keine gemeinsame Elternebene finden. Häusliche Gewalt gehört für mich dazu, irgendwo bleibe ich ja auch noch Mensch und nicht NUR Mutter.

  • Kann ich sehr gut verstehen,das sich Gedanken darum macht,das der Ex vor der Türe stehet,es heisst ja nicht umsonst"Unverhofft kommt oft!"Und mit der Vorgeschichte würde ich mir noch mehr Gedanken darum machen! So etwas kommt einfach von alleine!


    Ich habe nur den Eindruck, das diese Angst sehr viel Raum im Leben der TS einnimmt (kein Wunder bei körperlicher/ psychischer Gewalt) und das erscheint mir für den Seelenfrieden mehr als suboptimal. Ich hoffe dass ihr mit der Therapie einiges aufarbeiten konntet und dass die TS hier mal Info´s sammelt, dann aber auch abschalten kann und den Alltag mit Kind und Partner leben kann, ohne immer diese Bedrohung im Hinterkopf zu haben. Klar kann ich verstehen, das man das "Was wäre wenn" durchspielt und sich informiert, aber konkret handeln könnte man eh erst, wenn es soweit wäre.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


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  • Was wäre wenn... kann Sicherheit geben.
    Das Gefühl der Angst und Bedrohung geht nicht von heute auf morgen...ich kenne nur Fälle, in denen es sich "auslebt".
    Es hilft sich bewusst zu machen, dass er fordern kann, was er möchte...Erstmal steht das Amt dazwischen, wenn man es da stehen lässt, und da mahlen die Mühlen schon mal langsamer. Das ist alles Zeit, die ins Land geht und auch die Ernsthaftigkeit des Anliegens vom KV auf natürliche Weise "prüft". So, und was dann entschieden wird, steht nochmal auf einen ganz anderen Blatt.
    An der Stelle der TS würde ich mich hüten "privaten" Zugeständnisse zu machen. Der öffentliche Weg ist schon beschritten worden, Urteile sind gefällt, viel Zeit verstrichen...das alles steht für sich und das sehen zumindest meist auch die Ämter.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Hallo JennyAchEgal,


    Grundsätzlich hat das Kind Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
    Dies darf nicht von einem betreuenden Elternteil willkürlich vereitelt werden.


    Leider ist die Rechtsprechung derzeit so, dass häusliche Gewalt keineswegs zum Aussetzen des Umganges führt.


    Deine Tohter und du, ihr habt mehrfach großes Glück gehabt.
    Dadurch, dass der Täterkontakt von seiner Seite aus abbrach wurde offenbar, dass deine Tochter in der Umgangszeit gleichfalls Gewalt durch den eigenen Vater ausgeliefert war.
    Darf ich fragen, wie sicher dieser Befund ist, da das Kind noch sehr klein ist? Ich frage weder aus Zweifel noch Sensationsgier, es wird sehr wichtig werden, dies nachweisen zu können.


    Bei einem Vater, der sich so darstellt, erscheint es mir dringend geboten, dass du das Interesse deines Kindes wahrnimmst und dieses schützt.
    Per Anwalt und Widerstand.


    Es wird ihm niemals gelingen, einen Richterspruch zu erlangen, der Umgang mit dir zur Folge hätte. Das einzige Grundrecht, das beschnitten werden kann, weil du Mutter bist, wäre die freie Wohnortwahl- unter bestimmten Voraussetzungen, die bei dir weder vorliegen, noch nach aller Voraussicht je eintreten werden.
    Niemals mußt du mit diesem Mann und eurem Kind gemeinsam "heile Welt" spielen.
    Angesichts der Gewalt, die du erlitten hast durch ihn ist es auch möglich zu versuchen, gegen gemeinsame Mediationstermine vor Gericht zu argumentieren. Und ganz ehrlich: solltest du diese, wenn richterlich angeordnet jeweils wegen ärztlich attestierter Panikattacken verpassen...dann wäre das so.
    Diesen Bonus, dass er dich wieder zu fassen kriegt, den würde ich ihm nicht verschaffen. Vielleicht ist das sein einziges Interesse, dann würde der Kontakt wieder einschlafen.
    Diesen Versuch solltest du, liebe JennyAchEgal, nach meiner Erfahrung unbedingt wahrnehmen.


    Bei mir war es mit der Motivation des Vaters so und das war der Weg.


    Diejenigen Schreibenden, die meinen, man solle GewalttäterInnen unterstützen vom begleiteten Umgang zum ---->irgendwann unbegleiteten Umgang zu finden (dies ist Zielsetzung des begleiteten Umganges), die lass einfach weiter in Lala-Land leben.
    Die schauen jeden Tag von ihrer erhabenen gemeinsamen Elternebene in die Zeitungen und wundern sich über die vielen Gewaltverbrechen an Kindern und fragen sich, wo das wohl geschieht und wer sowas wohl macht.



    Liebe Grüße


    Andante

  • Tausendmal DANKE für diesen einen Satz....


    Da gibt es noch Tausend mal schlimmere. Mein Richter, mein JA, mein Gutachter, etc... waren alle samt der Meinung, dass die Gewalttäterin nicht nur Umgang haben dürfe, sondern, dass sie auch noch als BET taugt. Wer einmal Gewalt ausübt, sollte Lebenslang von allen abgeschottet werden. :kopf

  • Hallo JennyAchEgal,


    Summerjam


    Ja, das ist ein riesiges Problem, bisweilen wird derjenige Elternteil, der Gewalt miterlebt hat weder angehört noch unterstützt.
    Ich kenne diese Geschichten sowohl von Frauen als auch von Männern.


    Bei Frauen ist der Klassiker, dass diese gleich nah der Beziehung, so sehr wie sie noch in der Opferrolle gefangen sind, vom Ex und Jugendamtsmediationsgesprächen über den Tisch gezogen werden. Und dann schlimmstenfalls mit einem Wechselmodell dastehen. Was für die Kinder angesichts der Umstände gleichfalls eine Katastrophe ist. Glücklicher gemachter Vater zahlt KU, das spart dem JA (der Kommune) Geld, so die Kalkulation, die ich dahinter vermute.
    Interessanterweise ist hier von Mutter=weiterhin BET keine Rede.


    Bei Männern ist der Klassiker, da steht irgendwo die Diagnose "Borderline" im Raum und nun wird die Frau vom JA nach Kräften unterstützt ihre Erziehungsfähigkeit zu verbessern. Gerne als BET, mit Erwerbsfähigkeit ist manchmal ohnehin nicht weit her. Die eingeleiteten Hilfen helfen natürlich wirklich, so die Logik der Bewilligungsverfahren im JA intern. Entsprechend die Gutachten. Das läuft wie auf Schienen, ich glaube die Helfer haben da alle dieselbe Fortbildung besucht.
    Interessanterweise ist hier von Väterrechte= Wechselmodell anstreben keine Rede.


    Wenn es dann zum Gerichtsverfahren kommt und Verfahrenspfleger und Richter auch noch so gepolt sind, dann wird die Gewalt an die Kinder weiter gereicht.


    Das ist dann Kindeswohl.


    Ohne engagierten Anwalt Familienrecht biste von vornherein aufgeschmissen.


    Liebe Grüße


    Andante

  • Wer einmal Gewalt ausübt, sollte Lebenslang von allen abgeschottet werden. :kopf


    Super Idee, warum nicht einfach eine Pauschalverurteilung? Und dann am Besten gleich Inobhutnahme von allen Kindern, die sich von ihren Eltern mal einen Klapps auf den Hintern abgeholt haben. Wo es zwei oder mehr Klappse gab, ja wohl erst recht. Was ist denn mit Schuld und Sühne, was ist mit innerlicher Läuterung und Reue, was wird aus dem Konzept gesellschaftlicher Vergebung? Man muß sich mal vor Augen halten, das man auch mal eines Tages am Pranger stehen kann und dann ist man vielleicht ganz froh, wenn man nicht zeitlebens ein Stigma aufgestempelt bekommt. Einmal ein Dieb, immer ein Dieb. Einmal ein Schläger, immer ein Schläger. Ich habe selber genug grenzüberschreitendes im Umgang von Erwachsenen mit Kindern (oder umgekehrt) erlebt, noch schlimmeres gesehen, aber ich bin kein Freund davon, Menschen Reue und Läuterung zu verweigern. Das wünscht man sich für eigene Verfehlungen doch auch und wie schnell ist man in einer Lage, darauf so sehr angewiesen zu sein (z. B. bei Mißbrauch mit dem Mißbrauch).

  • Super Idee, warum nicht einfach eine Pauschalverurteilung? Und dann am Besten gleich Inobhutnahme von allen Kindern, die sich von ihren Eltern mal einen Klapps auf den Hintern abgeholt haben.


    Wo fängt Gewalt an, wo hört sie auf? Ist derjenige bereits gewalttätig, der seinem Kind gegenüber die Stimme erhebt, vulgo es anschreit?


    Dann sollte man auch mal von den Erziehungsberechtigten sprechen, welche ihren Erziehungsauftrag nicht oder nur unzureichend ausüben.

  • Super Idee, warum nicht einfach eine Pauschalverurteilung? "..."


    Und ich dachte, mein Kommentar stinkt vor Ironie bis zum Himmel. Nun, ich lerne dazu.
    Aus meinen anderen Kommentaren und Meinungen sollte jedoch erkennbar sein, wie ich wirklich denke. Hoffe ich :)

  • Hallo JennyAchEgal,


    Oh...ich freue mich hier über Kommentare von Menschen, die aus eigener Erfahrung und Reflexion darüber erzählen können.
    Und beherzige gerne das großräumige Umschiffen von Nebelkerzen-Kommunikation.


    Den Satz möchte ich dann doch würdigen:


    Und dann am Besten gleich Inobhutnahme von allen Kindern, die sich von ihren Eltern mal einen Klapps auf den Hintern abgeholt haben. Wo es zwei oder mehr Klappse gab, ja wohl erst recht.


    In welchem -in meinen Augen- Phantasieland du dich dort insgesamt bewegst, och joa.


    Kinder holen sich also Klapps ab. Oder zwei.


    Oh, Victim-Blaming minderjähriger Schutzbefohlener.
    Wow Bagatellisierung von Gewalt gegen Kinder.


    Respekt. Wer trägt die Verantwortung für Kinder, die geschlagen werden: Der/die Erwachsene, der/
    die diese grausame Straftat begeht.


    grenzüberschreitendes im Umgang von Erwachsenen mit Kindern (oder umgekehrt)


    Bei dir: oder umgekehrt.


    Was ist denn mit Schuld und Sühne, was ist mit innerlicher Läuterung und Reue, was wird aus dem Konzept gesellschaftlicher Vergebung?


    Was ist mit Hare-Krishna, Friede-Freude- und Backe-Backe-Eierkuchen?


    Ich bevorzuge realistische mehrjährige Täterprogramme nach amerikanischem Vorbild.


    Mein_Jahr_2015
    Ich habe gelesen, was du hast erleben müssen, mit der Mutter deiner Tochter, den Ämtern und Gerichten, da wüßte ich keine Lösung, wie dem beizukommen ist, wenn soviel Gewalt von einer Mutter ausgeht.
    Ich weiß nicht, ob du dir im Klaren darüber bist, wie wenige Väter das geschafft haben, was du geschafft hast für dich und deine kleine Tochter.
    Hut ab und Toitoitoi für euren weiteren Lebensweg.
    Du hast die Weitergabe an die nächste Generation stoppen können und damit ein ganz großes Licht in die Welt gebracht.


    Unbeirrbare Grüße ;-)


    Andante

  • Wow Bagatellisierung von Gewalt gegen Kinder.


    Das musste ja jetzt so kommen. Und ich sage trotzdem: hier wird nichts bagatellisiert. Aber es wird den Kindern eine Chance gegeben, den Kontakt zu beiden Eltern zu behalten. Nicht jeder begleitete Umgang wird immer in unbegleiteten Umgang überführt, sondern nur dann, wenn es dem Kind zuzumuten ist.

  • Zitat von F4tH3R F16URE

    Was ist denn mit Schuld und Sühne, was ist mit innerlicher Läuterung und Reue, was wird aus dem Konzept gesellschaftlicher Vergebung?


    Nicht jeder begleitete Umgang wird immer in unbegleiteten Umgang überführt, sondern nur dann, wenn es dem Kind zuzumuten ist.


    Woran genau macht man das denn fest? Das ist eine ganz ernst gemeinte Frage, keine rhetorische oder so.


    Ich stecke selber in einem ganz ähnlichen Konflikt, mein Ex war Gott sei Dank nie körperlich gewalttätig uns gegenüber, aber als unsere Sorgen immer größer wurden hat er angefangen zu trinken und immer aggressiver dabei zu werden. Hat gedroht, beleidigt, Gewalt angedeutet, psychisch erpresst und erniedrigt und ist 2 mal so ausgerastet, dass ich die Polizei gerufen habe, aus Angst um die Kinder. Nach der Trennung wurde es noch schlimmer, er hat gedroht sich selber umzubringen, mir etwas anzutun oder meine Mutter zu "entsorgen". Hat zu dem Alkohol auch noch mit Drogen angefangen. War vollkommen unberechenbar, eine oder sogar manchmal mehrere Wochen hat er sich zusammengerissen und ist dann aus dem Nichts heraus wieder ausgerastet, hat mit den schlimmsten Dingen gedroht, wenn ich nach Hause kam, hatte ich manchmal 20+ beleidigende Nachrichten auf dem AB oder er stand plötzlich vor der Tür.


    In den ruhigen Phasen hat er die Kinder gesehen, dann hat er aber z.B. an einem Tag, als der Große nicht mit wollte, gedroht, wenn ich nicht zusammen mit dem Kleinen nachkomme und wir alle bei ihm schlafen, bringt er den Kleinen nicht wieder zurück. Ich musste ihn mit Androhung der Polizei wieder abholen. Und er ist so ausgerastet und auf mich losgegangen, dass die Kinder geheult haben vor Angst. Demnächst fangen wir nun auch mit begleitetem Umgang an, bis jetzt sieht es nicht mal mehr so aus, als würde er überhaupt erscheinen. Vergeben kann ich sicher vieles und die Kinder haben ihn trotz allem lieb, aber wie erkennt man nun anhand von 6 begleiteten Umgängen, ob er sich nun geändert haben soll? Kinder verzeihen ihren Eltern so vieles, das weiß ich aus eigener Erfahrung und Menschen können sich zusammenreißen, wenn sie beaufsichtigt werden und das von ihnen erwartet wird. Sicher wünsche ich mir für die Kinder einen tollen Umgang mit dem Vater, aber wer sagt einem, dass 6 beaufsichtigte Umgänge, die augenscheinlich super liefen nun bedeuten, dass das danach ähnlich laufen soll? Und was tue ich meinen Kindern an, wenn es nicht so ist?


    Er hat mehrfach geschrieben, dass er nicht kommen wird, weil ich ihn ja eh nicht mehr will und nicht will, dass er die Kinder sieht, er würde mir nun den Gefallen tun. Ich habe 3 Gefühle dabei: Wut (weil es ihm anscheinend nie um die Kinder sondern nur um mich ging), Trauer (für die Kinder) und Erleichterung (weil er nicht mehr die Gelegenheit bekommt, ihnen etwas anzutun). Wenn er es sich anders überlegt oder in ein paar Jahren meint, sich geändert zu haben, ganz ehrlich, ich bin vollkommen ratlos, was dann das beste für die Kinder sein soll.

  • Jenny, du hast bezüglich des Umgangs ja ein Gerichtsurteil. Das ist weiterhin gültig.


    Der Vater wollte den Umgang wahrnehmen, du hast ihn mit anwaltlicher Unterstützung verweigert. Er hat dann anscheinend aufgesteckt. - Aber er kann sich jederzeit auf das Urteil berufen und darauf bestehen, dass es angewendet wird . Dann gibt es sicherlich eine größere juristische Auseinandersetzung. In der wird er erklären müssen, warum er nicht das Urteil erfüllt hat. In der wirst du erklären müssen, weshalb du dich nicht an das Urteil gehalten hast.



    Am Ende wird das Gericht Euch einen Vorschlag machen, wie es in Zukunft denn besser gehen könnte und versuchen, dass ihr beide diesen Kompromiss akzeptiert.



    Gibt es denn überhaupt einen Anlass, aufgrund dessen du vermutest, er taucht jetzt wieder aus der Versenkung auf?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.