Winterstiefel


  • Bisher dachte ich, weil sie daran auch ein bisschen verdienen möchten. Lasse mich aber gerne von Leuten, die täglich damit zu tun haben, eines besseren belehren...



    Klar ist das zusätzlicher Umsatz, trotz allem wird die Lebensdauer des Obermaterials schon verlängert bzw. auch die Optik bei entsprechender Pflege.


    Ich kann es zb nicht verstehen wenn einige sich arschteure Schuhe kaufen und die sehen dann nie einen Reinigungsschaum oder ein Imprägnierspray. Gerade ein Imprägnierspray verhindert im Winter diese hässlichen Schneeränder und Wasserflecken, sind die erstmal im Schuh kriegt man die nie wieder ordentlich raus.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Auch,aber schon alleine zu lesen das Menschen wirklich noch Glauben das es Garantien gibt,zeigt wie veraltert manches wissen ist.Den es gibt keine!!Es gibt nur noch Gewährleistung und kulanz,Garantie wird nur noch für die Psyche verwendet.Es ist eine Pyschologische verkaufstatik,die der gesetztes Geber aber erlaubt!Es gibt nur noch Gewährleistung,Garantie ist was für das "besser Einkauf Gefühl"den denkt man weiter...Was ist wen es nur noch Gewährleistung statt Garantie heißt?Kunde ist unsicher springt ab vom Kauf...und das gibt viel Spielraum für den Produzenten..deswegen heißt es bei bestimmten Marken, nur auf Teil xy gibt es eine Gewährleistung aber bei teil AB nicht,wobei alle beide ein Produkt ist.
    So kann es passieren,das man sagt,die nähte gehören zur Gewährleistung aber das Obermaterial nicht....Kulanz spielt da eine sehr sehr große Rolle.

  • Boar, hatte das Thema bei meiner letzten Schulung gepaart mit Falschgeld....und zu den pflege mittel, ja manche Firmen kopeln ein Bonus dazu,aber der durchnitt meint es eigentlich nur gut..ich habe sooo viel Mist gesehen an den Füßen der Menschen und wie sie ihre Schuhe behandeln,das man schon von Trauma reden kann

  • Boar, hatte das Thema bei meiner letzten Schulung


    Hüstel, dann war die Schulung schlecht.


    Sicherlich ist es so, dass die Begrifflichkeiten gerne durcheinander geschmissen werden ;-).


    Es gibt kein Umtauschrecht oder Rücktrittsrecht, Fernabsatz mal ausgenommen im Gesetz. -> richtig
    ...es sei denn es wird vom Unternehmer explizit angeboten.


    Garantie-> ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Unternehmens, das die Ware übereignet oder eben dem Garantiegeber an sich (siehe auch § 443 BGB)


    Gewährleistung-> ich nehme mal an Du meinst Sachmängelhaftung.
    Anders als bei einem Schuldverhältnis, das sich aus einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer ergibt, kommt hier dann noch der § 474 BGB zum tragen. Der so genannte Verbrauchsgüterkauf, der eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten zugunsten des Verbrauchers und den Rückgriff auf den Hersteller zugunsten des Unternehmers (Verkäufer) mitbringt.
    Das ist also das was jetzt status quo laut BGB, ergo Gesetz ist.


    Bedeutet in diesem Fall, dass der Unternehmer(Verkäufer) dem TE (Verbraucher) beweisen muss, dass der Mangel an der Ware durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.
    Dieser muss nicht im ersten Schritt den Vertrag als solchen kippen, aber nachbessern oder ggf. den Preis mindern. Je nachdem was der Käufer denn so möchte... (siehe auch § 439 BGB)


    Kulanz spielt hier also mal so gar keine Rolle.
    Gut kann man dem Kunden so verkaufen, ist aber rechtlich Quatsch.


    lg von overtherainbow :rainbow: