Umgangsregelung

  • Hallo liebe Mitforisten,
    ich hätte gern eine Einschätzung von Euch zur Situation einer Freundin von mir. (Ich versuche mich kurz zu fassen)


    Zum Vater:
    Schizophren, Drogenproblem, als Kind Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen. Hat die Mutter (sie hat entsprechende Briefe gefunden) vergewaltigt, als sie wegen eines Zuckerschocks bewusstlos war. Die Mutter hat ihn angezeigt, das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Auch nachdem sie die Briefe fand, hatte der Vater allein Umgang und war regelmäßiger Übernachtungsgast.


    Vor 2 Jahren haben sie sich entgültig getrennt. Es fand unregelmäßiger Umgang statt. Er stürzte psychisch komplett ab, war in der Geschlossenen. Seit einem Jahr wohnt er in einer Einrichtung, kosumiert nicht mehr, macht eine Ausbildung und hat eine neue Freundin. Weil er sich stabilisiert hat, hat er auf Wunsch der Mutter das JA angeschrieben und um einen Termin zur Klärung des Umgangs gebeten.


    Die Mutter will den Umgang verhindern. Sie hält ihr für Pädophil, traut ihm nicht, dass er nicht mehr auf Droge ist und misstraut ihm, dass es zu regelmäßigem Umgang kommen wird.


    Wie schätzt ihr die Situation ein?
    Wird er beim JA eine Chance bekommen?
    Kann sie auf begleiteten Umgang bestehen? Lässt es sich komplett verhindern bei all den Tatsachen?


    Danke Euch
    LG

  • das hängt wohl voranigig von der Einschätzung der Einrichtung/der betreffenden Ärzte ab...
    begleiteten Umgang wird sie wohl nicht verhindern können, wenn seine Ärzte seine "Eignung" bescheinigen-


    Was möchte sie denn gegen begleiteten Umgang vorbringen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der Umgang war nach der Trennung sehr unregelmäßig. Das führte natürlich dazu, dass ihr Tochter oft weinte, wenn er absagte. Momentan fragt sie wohl nicht mehr nach ihm und erkennt ihn auch nicht auf Bildern, sodass die KM es dabei belassen will.
    Welche Möglichkeiten hat das JA eigentlich, um eine Einigung zu erzielen? Es sind doch nur Gerichte, die verbindliche Vereinbarungen treffen, oder?

  • naja-
    das Jugendamt kann nur Empfehlungen aussprechen-
    eine komplette Umgangsverweigerung wird dann (vermutl.- wie gesagt, ob er clean ist, wird in der Einrichtung überprüft- die "Vergewaltigung" der Mutter ist nicht nachgewiesen, die Vermutung er sei Pädophil klingt im ersten Moment auf Grund der Vielzahl der Probleme als "herbeigeredet", eine Schizophrenie kann derzeit unter Kontrolle sein.... ausserdem geht es ja um "begleiteten" Umgang) vermutlich zu einem "Verlieren" vor Gericht führen-
    Die Frage ist, ob das der geschickteste Weg für das Kind ist- oder, ob die Mutter nicht erst mal ihre Bedenken beim JA zeigt, und sich entsprechend "kompromissbereit" gibt, statt total zu verweigern-
    so eine Totalverweigerung (also auch den begleiteten Umgang) ist schon sehr schwer durchzusetzen... die Frage ist, ob das dem Kind nicht mehr "schadet", und den Vater zu einem "konsequenteren" Dagegengehen auffordert....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Sowas habe ich schon befürchtet.


    Ich kriege meine Freundin aber nicht dazu zu kooperieren. Habe ein Treffen mit dem KV vorgeschlagen und mich als Begleitperson angeboten. Daraufhin warf sie mir vor, ich würde ihr Kind an einen Pädophilen ausliefern. Sie spricht nicht mehr mit mir. Ich befürchte, dass sie damit niemandem einen Gefallen tut.


    Kennt jemand ähnliche Situationen und wie ist es ausgegangen?

  • Zum einen ist er selbst Opfer gewesen. Und so weit ich weiß, sagte er ihr mal, dass er Drogen (Speed, Koks und Co.) konsumiert, um sich nicht an der Tochter zu vergehen. Wie ernst man das nehmen kann, kann ich nicht einschätzen. Es liegt aber sonst nichts derartiges vor, was es belegt.

  • für begleiteten Umgang braucht es eine Kostenübernahme/Anweisung - sie wird über das Jugendamt gehen müssen - die werden sich ein Bild von der Sachlage machen und entsprechend handeln bzw. sich eine Anordnung vom Familiengericht besorgen

  • so eine Totalverweigerung (also auch den begleiteten Umgang) ist schon sehr schwer durchzusetzen... die Frage ist, ob das dem Kind nicht mehr "schadet", und den Vater zu einem "konsequenteren" Dagegengehen auffordert....


    Umgangsausschluss wird ein Richter wohl nur dann beschließen, wenn das Kind erwiesenermaßen durch das Verhalten des betreffenden Elternteils Schaden erlitten hat - und das wird wohl eher schwer nachzuweisen sein.


    Für über ein halbes Jahr hatte ich selbst nur begleiteten Umgang mit meinen Kindern wegen einer Anschuldigung der Kindesmutter. Das kann auch eine Chance sein, es hängt immer davon ab, wie man selbst als betroffener Elternteil die Umgangszeiten nutzt.


    Ich würde der Mutter ebenfalls raten, ihre Bedenken beim Jugendamt zu äußern, vielleicht ja sogar in einem gemeinsamen Gespräch. Dass sie den Kindesvater dermaßen vehement ablehnt, ist aber kein gutes Zeichen. Sie sollte eher lösungsorientiert vorgehen, also sich fragen, wie und unter welchen Bedingungen das gemeinsame Kind regelmäßigen Kontakt mit dem Vater haben kann. Ein begleiteter Umgang würde zumindest regelmäßige Termine vorgeben, damit sich das Kind an seinen Vater gewöhnen kann. Das ist jedoch immer nur eine zeitlich beschränkte Maßnahme mit dem Ziel, unbegleiteten Umgang zu erreichen.

  • Begleiteten Umgang wird er vermutlich bekommen. Sperrt sie sich gegen den Umgang, kann es ihr passieren, dass ein Richter einen Umgangspfleger bestellt und dieser in der Umgangszeit das Sorgerecht hat. Es hat schon Gerichtsurteile gegeben, da wurde das Sorgerecht wegen Bindungsintoleranz dem anderen ET zugesprochen. Daher sollte sie dem begleiteten Umgang positiv gegenüberstehen. Ist der KV in dieser Zeit unzuverlässig oder verhält sich unangemessen, gibt es dafür unvoreingenommene Zeugen.


    Kannst Du die KM nicht dazu bewegen, sich auf den begleiteten Umgang einzulassen würde ich dieses Thema aus der Freundschaft raushalten, wenn Du Wert auf diese legst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich würde sie eigentlich gern vor all dem bewahren, komme aber nicht an sie ran.


    Viele von uns waren doch in einer ähnlichen Situation und haben uns überwunden. Was hat euch geholfen?


    Ich dachte immer, dass es besser ist selbst zu agieren, als sich von JA und Gerichten nötigen zu lassen. Bei ihr trifft das auf taube Ohren... was hat euch "überzeugt"?

  • Bezüglich der Umgangsprobleme bin ich da leider der falsche Ansprechpartner - ich war immer für Umgang. Eine Glucke, die auf den Kindern hockt, war ich nie. Das erste Mal hab ich mein älteres Kind allein zu meinen Eltern gegeben, da war es ein paar Tage alt.


    Nach der Trennung brauchte ich nur mein trauriges jüngeres Kind sehen, das den Papa übel vermisst hat, etliche Telefonate hab ich geführt und ihn gebeten, das Kind zumindest ein paar Minuten lang zu treffen.
    Teilweise hab ich sogar deren Freizeitaktivitäten finanziert, die ich mangels körperlicher Eignung nicht mit dem Kind unternehmen konnte, aber gut fürs Kind fand. Mein älteres Kind hatte eine ganze Zeit nach der Trennung keinen Umgang mit dem KV, da es einige Vorfälle (auch mit Next) gab, die es erst einmal verdauen musste (harmlos ausgedrückt).


    Wenn ich in anderen Punkten auf Abwegen war, hat mir dieses Forum geholfen.


    So schwer es auch ist, wenn es Menschen betrifft, die wir mögen - manche Erfahrungen muss man selbst machen, wenn man nicht auf Ratschläge hören will.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern