Düsseldorfer Tabelle-Frage

  • Hallo ihr Lieben, Ich muss mal was fragen...


    Die DDT ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt...bei einem Unterhaltsberechtigten mehr ist einer Stufe nach unten zu berechnen...rutscht man automatisch mit jedem weiteren Unterhaltsberechtigten eine Stufe weiter runter oder bleibt man immer auf einer Stufe? Immer vorrausgesetzt, der Unterhaltspflichtige ist über dem Mindestsatz...

  • Man rutscht nicht automatisch mit jedem weiteren Unterhaltberechtigen eine Stufe (Zeile) niedriger in der Tabelle. Da die DDT keine Gesetzeskraft hat, gibt es da m. W. auch
    keine einheitliche Regelung. In der Praxis ist regelmässig von "bei weiteren Unterhaltsberechtigten...kann eine Herabstufung erfolgen" oder "gegebenenfalls" die Rede, nicht von "muß" oder "soll".
    Es kann also durchaus Umstände geben, bei denen von diesem Prinzip abgewichen werden darf. Aber der Algorithmus der Abstufung ist nicht so schwer zu erfassen. Jeder Berechtige, einschließlich eines neuen Ehegatten und ggf. Betreuungselterneil, "soll" laut den Richtern am OLG Düsseldorf "idealerweise" den Mindesunterhalt als kleinsten Nennwert haben.


    In den Anmerkungen zur DDT steht:


    Zitat

    Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen


    Die erste Herangehensweise wäre m. E. eine Herabstufung ohne Rangfolgenberücksichtigung (1. Rang Kind, 2. Rang BET, 3. Rang neuer Ehegatte) um jeweils eine Stufe, wenn eine dritte Person als Unterhaltsberechtigter in der Stufe hinzu tritt. Ist also eine Einkommensgruppe für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt, so erfolgt eine Abstufung für einen weiteren Unterhaltsberechtigten. Bei dieser Abstufung bleibt es, wenn es vier Unterhaltsberechtigte werden. Kommt jetzt noch ein ein weiteres Kind oder ein bedürftiger Ehegatte hinzu, wäre erneut eine Abstufung vorzunehmen. So könnte z. B. jemand, der eigentlich der Einkommensgruppe 5 zuzuordnen wäre, in der Einkommensgruppe 3 landen.


    Danach wäre dann ggf. noch eine Herabstufung nach Einkommen und Bedarfskontrollbetrag möglich.


    Wenn die Verteilung des bereinigten Einkommens des Pflichtigen also in der aktuellen Einkommensgruppe nicht reicht, um allen Kindern den dort genannten Altersstufenbetrag zu zahlen, wird eine Abstufung in die untere Einkommensgruppe vorgenommen. Reicht das Einkommen wieder nicht für die Tabellenbeträge aller unterhaltsberechtigten Kinder, erfolgt wieder eine Abstufung und so fort, in der 1. Stufe ist natürlich Schluß, danach kann nur noch eine Mangelverteilung nach Rangfolge erfolgen. Also zuerst die minderjährigen Kinder, damit geht der Betreuungselternteil und der neue Ehegatte leer aus.

  • Achso, nochwas, was mich wieder verwirrt...Ich habe im Internet Tabellen gefunden, wo z.Bsp. beim vierten Unterhaltsberechtigten im Vergleich zum dritten ein niedrigere Stufe angegeben wurde...dort war also als Beispiel:
    Als Nettoeinkommen wird Stufe 6 angenommmen. Davon werden zwei UB bedient, ein dritter UB senkt das Einkommen um eine Stufe auf die 5 und ein weiterer Berechtigter auf Stufe 4... Nach der Logik müsste dann jeder weitere UB den Satz um eine Stufe senken und da ist ja bis zur Stufe 1 noch viel Spielraum...eben weil von der "Regelfamilie" mit 2 Kindern ausgegangen wird...oder ist das falsch?

  • Frag' drei Anwälte und du hast drei Meinungen. :-D


    Dem Wortlaut nach dem, was die Richter am OLG D'Dorf ausgeknobelt haben, kann eine Herabstufung bei weiteren Unterhaltsberechtigten in Frage kommen. Das dies je einzelnem, weiteren Unterhaltsberechtigtem vorgenommen werden muß, steht da nicht. Also kann es auch durchaus sein, das eine Abstufung je weiterem Unterhaltsberechtigtem vorgenommen werden dürfte. Es ist jedenfalls nicht explizit ausgeschlossen. Auch ist die DDT für 2 Berechtigte insgesamt ausgelegt und nicht je Stufe. Insofern nehme ich den Teil meiner vorangegangen Einschätzung zurück. Eine Rechtsanwältin meiner Ex hat bei fünf Unterhaltsberechtigten übrigens gerade mal eine Stufe Rabatt geben wollen. :hm...