Meine große Tochter besucht derzeit die 10 Klasse einer IGS, und macht den Realschulabschluss. Danach möchte sie das ABI machen und müsste die Schule wechseln.
Jetzt möchte sie gerne das ABI auf eine Privatschule machen, wo mir natürlich Kosten entstehen würden.
Bleibe ich alleine auf den Kosten sitzen, oder muss EX sich dran beteiligen? Freiwillig würde er das nicht machen.
Zählt das zum Mehrbedarf?
Privatschule Mehrbedarf?
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es würde nur dann zum Mehrbedarf zählen, wenn er
entweder damit einverstanden wäre-
oder (sehr gut) begründet werden kann, warum eine staatliche Schule nicht möglich ist (Behinderung, Insellage, Lernschwäche)- immer eine Einzelfallentscheidung...
Wenn sie bis jetzt auch auf einer kostenpflichtigen Privatschule war, ist die Chance natürlich grösser-
Die Begründung zu finden, warum bis jetzt staatlich gut war, und ab jetzt nicht mehr, ist mit Sicherheit tricky-dies wird in eurem Fall besonders schwierig, da Kind ja einen Schulabschluss hat, und es "nur" um einen höherwertigeren geht- wird sicher rechtlich schwierig
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nein, es sei denn der Vater ist einverstanden. Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht sucht Ihr eh gemeinsam eine passende Schule für euer Kind
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Gibt es eine zwingende Notwendigkeit das Abi an einer privaten Schule zu machen? Wenn nein, kann ich da keinen Mehrbedarf erkennen.
Wird der vater vorher gefragt und in die Entscheidung mit eingebunden? Wenn nein, warum soll er dann für eure Entscheidung für eine Privatschule zahlen?
Wennn deine Tochter unbedingt eine Privatschule möchte, dann kann sie z.b. einen Teil der Kosten doch über einen Nebenjob oder Ferienarbeit finanzieren. Alt genug ist sie ja. So kann sie auch gleich lernen, dass man sich bestimmte Wünsche leisten konnen muss oder eben arbeiten, damit man sie sich leisten kann.
Tina
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Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Er hat kein Interesse an der goßen Tochter. Kann er verbieten das sie das ABI noch macht?
Wir haben leider nicht das beste Verhältnis zueinander.
Ich könnte mir vorstellen das er möchte das sie eine Ausbildung macht, damit er vielleicht weniger oder garkeinen Unterhalt mehr zahlen brauch für sie.
Ich weiß nicht wie das ist, wenn sie in der Ausbildung wäre mit dem Unterhalt. -
solange sie zur Schule geht, ändert sich am KU nichts-
(und da ist egal, ob Privatschule, oder nicht....)
Wenn Sie eine Ausbildung macht, dann wird neu gerechnet-
nicht vergessen darfst Du aber, dass auch Du ab 18 unterhaltspflichtig wirst, und so ggf. neu gerechnet werden muss -
Nein, er kann ihr nicht verbieten das Abi zu machen.
Das kann sie ja auch an einer ganz normalen staatlichen Schule.