Ich habe mal eine Frage und hoffe, sie paßt hier hinein.
Als ALG II - Empfänger hat man doch 21 Tage Urlaub im Jahr, Montag -Samstag. Diese kann man nehmen, wie man will, wenn keine Eingliederungsmaßnahme, Weiterbildung etc. ... ansteht.
Man reicht ihn ein bis zwei Wochen vor Antritt ein und bekommt ihn in der Regel auch genehmigt.
U.a. führt das dazu, ist man wg. Kind(ern) auf Ferienzeiten angewiesen, dass man nur superkurzfristige Buchungen vornehmen kann und Ziele ansteuern muß, die noch ein Bett frei haben. Nicht unbedingt die, die man sich wünscht. Oder man bekommt gar nichts mehr.
Ansonsten kann man ja nicht von einer gebuchten Reise ohne Kosten zurücktreten ...
Nun bekommt man angenommen ab Juni einen Ein-Euro-Job. Urlaub hat man bis dahin noch keinen verbraucht, wollte ihn aufheben für Sommer und Herbst.
Beim EEJ darf man sich ja monatlich zwei Tage Urlaub "erarbeiten", d.h., nach drei Monaten könnte man dann endlich für eine Woche verreisen (Mo.-Sa. = 6 Tage).
Somit Fereinreise komplett gestrichen, und eigentlich hat man dann nach 6 Monaten lediglich 12 Tage Urlaub, wenn der EEJ Ende November ausläuft.
Dann muß man gezwungenermaßen seine restlichen Tage (die einem "normal" zustehen) im Dezember verplempern, wenn die Kinder in der Schule sind ... oder wie sieht das aus?
Kann mir dazu jemand was sagen? Wie löst ihr die Urlaubsproblematik, wenn man doch mal paar Tage raus will?