ALG II, EEJ und Urlaubsanspruch

  • Ich habe mal eine Frage und hoffe, sie paßt hier hinein.


    Als ALG II - Empfänger hat man doch 21 Tage Urlaub im Jahr, Montag -Samstag. Diese kann man nehmen, wie man will, wenn keine Eingliederungsmaßnahme, Weiterbildung etc. ... ansteht.
    Man reicht ihn ein bis zwei Wochen vor Antritt ein und bekommt ihn in der Regel auch genehmigt.
    U.a. führt das dazu, ist man wg. Kind(ern) auf Ferienzeiten angewiesen, dass man nur superkurzfristige Buchungen vornehmen kann und Ziele ansteuern muß, die noch ein Bett frei haben. Nicht unbedingt die, die man sich wünscht. Oder man bekommt gar nichts mehr.
    Ansonsten kann man ja nicht von einer gebuchten Reise ohne Kosten zurücktreten ...


    Nun bekommt man angenommen ab Juni einen Ein-Euro-Job. Urlaub hat man bis dahin noch keinen verbraucht, wollte ihn aufheben für Sommer und Herbst.
    Beim EEJ darf man sich ja monatlich zwei Tage Urlaub "erarbeiten", d.h., nach drei Monaten könnte man dann endlich für eine Woche verreisen (Mo.-Sa. = 6 Tage).
    Somit Fereinreise komplett gestrichen, und eigentlich hat man dann nach 6 Monaten lediglich 12 Tage Urlaub, wenn der EEJ Ende November ausläuft.
    Dann muß man gezwungenermaßen seine restlichen Tage (die einem "normal" zustehen) im Dezember verplempern, wenn die Kinder in der Schule sind ... oder wie sieht das aus?


    Kann mir dazu jemand was sagen? Wie löst ihr die Urlaubsproblematik, wenn man doch mal paar Tage raus will?

  • Sorry, aber soviel ich weiß, hat man KEINEN Urlaubsanspruch bei ALG II. Man kann zwar mal höflich (schriftlich) anfragen, ob man verreisen darf, aber wenn der SB diesem nicht (schriftlich) zustimmt, kannst du deinen geplanten Urlaub streichen! :kopf


    Such doch mal im Inet nach "ALG II + Urlaub"!


    VG


    Schnuggel

  • Laut Ratgeber für ALG II Empfänger sind drei Wochen Abwesenheit vom Wohnort (mit Genehmigung) zwecks Urlaub, ehrenamtl. Tätigkeit u.ä. erlaubt.
    Ich habe voriges Jahr auch brav so beantragt und es wurde notiert, damit ich die Zeit nicht überschreite.


    Außerdem habe ich vor mir eine Vereinbarung liegen (hatte schon mal etwas ausgehändigt bekommen) wg. Infos zu EEJ, und da steht: ".... der Teilnehmer (der Arbeitsgelegenheit) erhält, entsprechend Bundesurlaubsgesetz, 2 Tage je voll gearbeiteten Monat Urlaubsanspruch. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht gestattet...... "


    Also ich denke, das ist schon irgendwie bundeseinheitlich geregelt. :frag

  • :wink


    Hier gibt es, so wie ich gelesen habe, doch viele ALG IIer. Hat denn keiner einen Tipp, was Urlaub / Buchung betrifft, wie ihr das macht usw., ich denke, die wenigsten bekommen 1-2 Wochen vor dem Urlaubsantritt noch `ne Unterkunft. Aber vorher buchen ist riskant (dafür erstmal billiger).
    Es geht ja nicht um eine Luxusreise, sondern paar Tage raus ...
    Ich meine natürlich allgemein, nicht nur auf EEJobber beschränkt.

  • Wieso fragst du nicht einfach mal bei der ARGE? Die können dir sicherlich am Besten weiterhelfen. :daumen


    Ich würde da einfach aus Interesse anfragen, dass ich gern mit dem Kind ein paar Tage verreisen möchte. Dort sagt man dir sicherlich, ob und nicht.


    ABER wichtig ist, danach werden sie sicher fragen, wer den Urlaub finanziert! Nämlich DU selbst, niemand anders + du fährst auch nicht zu Bekannten/Verwandten, sonst wird nämlich gleich mal der Regelsatz für die Zeit gekürzt oder sie vermuten du hast im Lotto gewonnen. :D :lgh


    VG


    Schnuggel

  • @ Lovrel


    Das könnte auffallen, wenn z.B. Montag ein Brief im Kasten ist für ein Vorstellungsgespräch oder einen Termin am Mittwoch ... :hm... Die Amtstermine sind (bei uns) immer sehr knapp.



    Der Sinn, dass man sich erst 1-2 Wochen vorher "abmelden" soll/darf/kann ist ja, falls es ein Angebot für Arbeit, Weiterbildung oder einen Ein-Euro-Job gibt. So steht es auch in der Eingliederungsvereinbarung. Und wenn man dann einen gebuchten Urlaub antreten will, kann es sein, du kriegst so etwas angeboten ... und die Regeln für die Urlaubstage dann (2 pro Monat) lassen nichts anderes zu.

    Nur muß man auch mal raus, um nicht vollkommen deprimiert zu werden ... :schiel