ALG II beantragen nach Ablauf Elterngeld (wann, was etc.)

  • Hallo zusammen,


    ich hätte so gern mal wieder einen Rat. Ich bin seit dem positiven Schwangerschaftstest damals allein und habe zwei Jahre Elternzeit. Ich hatte erst gedacht, dass ich auf ein Jahr verkürze. Dazu war ich dann aber tatsächlich nicht in der Lage, so dass es doch zwei Jahre werden. Mir wurden 14 Monate Elterngeld gewährt, das nun ausläuft. Damals sagte man mir, dass ich nach Auslaufen des Elterngeldes zum Jobcenter gehen soll. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wie schwer mir das fällt. Allerdings geht es leider nicht anders, zwischenzeitlich habe ich meinem Arbeitgeber aber auch gesagt, dass ich gern nach 21 Monaten wiederkommen möchte. Ich hoffe, das klappt!


    Die letzte Zahlung Elterngeld erhalte ich Mitte August für den Zeitraum Mitte August bis Mitte September 2015. Nun sagte man mir einerseits, ich solle jetzt im August ALG II beantragen, andererseits erst im September, da mir im August noch nichts zusteht und der gesamte Antrag dann abgelehnt werden würde. Weiß da jemand mehr? Und weiß jemand, wie hoch die Mietgrenzen sind? Hier in der Umgebung sind die Mieten recht hoch. Etwas günstiger nur, wenn man in eine Genossenschaftswohnung zieht, deren Wartelisten jedoch auf Jahre ausgebucht sind. Wenn alles gut geht, beziehe ich für ca. 9 Monate ALG II. Umziehen möchte ich sehr ungern und könnte es mir auch gar nicht leisten. Meine Familie oder Freunde können mich finanziell nicht unterstützen und der Erzeuger zahlt keinen Unterhalt und es besteht auch kein Kontakt, da er das Kind absolut nicht möchte. Ich komme von Pampers bis Spielzeug für alles komplett allein auf. Für mich sind Sozialleistungen Neuland und ehrlich gesagt habe ich da irgendwie auch eine Blockade. :-/


    Danke Euch (viel zu viel geschrieben).

    "Why see the world when you got the beach"

  • Also du solltest den ALG2-Antrag jetzt schon stellen. Auf dem antragsformular ist sogar ein Feld "Ich beantrage ALG2 ab...", also da kannst du ja 01.09.15 eintragen.


    Wo wohnst du denn, bzw. zu welcher Gemeinde gehörtst du (gerne auch per PN)? Es gibt da im Internet eine Liste, wo für die meisten Gegenden die angemessenen Unterkunftskosten stehen. Aber auch wenn eure Wohnung zu teuer ist, musst du nicht umziehen. Du wirst aufgefordert werden, deine Unterkunftskosten zu senken. aber wenn du nicht umziehst, müsstest du ab dem 7. Monat den Mehranteil selbst zahlen.


    Ansonsten kenne ich das doofe Gefühl, aber es ist wirklich keine Schande, wenn man Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss.

  • . Meine Familie oder Freunde können mich finanziell nicht unterstützen und der Erzeuger zahlt keinen Unterhalt und es besteht auch kein Kontakt, da er das Kind absolut nicht möchte. Ich komme von Pampers bis Spielzeug für alles komplett allein auf.


    Hallo summa,


    so er denn leistungsfähig ist, muss der Kindesvater für das Kind und auch für Dich Unterhalt bezahlen.
    Nur wenn er nicht leistungsfähig ist, wird das Jobcenter Leistungen der öffentlichen Hand gewähren.


    Hat er die Vaterschaft denn anerkannt?
    Dein erster Schritt sollte zur Beistandschaft des Jugendamtes sein, damit Kindesunterhalt und ggfls Vaterschaft geklärt werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • moonlight04: Ich habe Dir eine PN geschickt.


    Vielen Dank schonmal. Ich werde gleich Donnerstagmorgen zum Jobcenter gehen. Bin mal gespannt, wie fähig ich bin, den Antrag auszufüllen. ;-)

    "Why see the world when you got the beach"

  • Es läuft bereits ein Gerichtsverfahren. Wir bekommen Unterhaltsvorschuss. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und ist nach wie vor der Meinung, dass er "raus aus der Nummer" sei. Es kam heraus, dass er bereits Vater ist (und auch das Kind erhält nur Unterhaltsvorschuss, da er angeblich nicht genug verdient). Wir waren nicht lange zusammen und nur bis zum positiven Schwangerschaftstest (nein, ich war nicht einfach nur unvorsichtig). Er hat sein Kind ein paar Wochen nach der Geburt zweimal besucht. Allerdings ist mir hinterher bewußt geworden, dass er nur sicherstellen wollte, dass ich ihn nicht als Vater eintragen lasse (er war da sehr deutlich). Das wars, seitdem ist ein Jahr vergangen. Die längere Version der Geschichte sprengt hier glaube ich den Rahmen.


    Vor einem Umzug habe ich richtig Angst. Es geht doch auch nur um ein paar Monate.

    "Why see the world when you got the beach"

    Einmal editiert, zuletzt von summa ()

  • 6 Monate darf man in der Regel ind er alten Wohnung bleiben bzw. die Kosten werden voll übernommen. - Dann bleiben noch 3 Monate - und dann gilt dein unbefristeter vertrag wieder - In der Regel zwingt dich für 3 Monate keiner aus der Wohnung - ggfls. mußt du Mehrkosten aus deinem Regelsatz zahlen.

  • Es läuft bereits ein Gerichtsverfahren. Wir bekommen Unterhaltsvorschuss. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und ist nach wie vor der Meinung, dass er "raus aus der Nummer" sei. Es kam heraus, dass er bereits Vater ist (und auch das Kind erhält nur Unterhaltsvorschuss, da er angeblich nicht genug verdient). Wir waren nicht lange zusammen und nur bis zum positiven Schwangerschaftstest (nein, ich war nicht einfach nur unvorsichtig). Er hat sein Kind ein paar Wochen nach der Geburt zweimal besucht. Allerdings ist mir hinterher bewußt geworden, dass er nur sicherstellen wollte, dass ich ihn nicht als Vater eintragen lasse (er war da sehr deutlich). Das wars, seitdem ist ein Jahr vergangen. Die längere Version der Geschichte sprengt hier glaube ich den Rahmen.


    Vor einem Umzug habe ich richtig Angst. Es geht doch auch nur um ein paar Monate.


    Und das Gericht hat den KV noch nicht zum Test verdonnert? Wenn dem so kommt - und das wird vermutlich - ein gerichtlich angeordneter Test kostet einen vierstelligen Betrag. Im Regelfall: Für ihn. Wenn er tatsächlich nicht genug verdient, kann ein Antrag auf Stundung gestellt werden. Die UVG Schulden werden dann nicht höher. Das geht allerdings nur bei UVG und sollte im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungsklage auch der Unterhalt geklärt werden (bei uns war das so), dann wird nach DDT entschieden und DIESE Schulden laufen, auch rückwirkend. Das muss ihm ggf klar sein.

  • Das Gerichtsverfahren läuft etwas schleppend, aber es läuft. Was ihm wie klar ist, weiß ich nicht, da überhaupt kein Kontakt besteht. In diesem Fall kann ich nur abwarten, womit ich momentan auch ganz gut klarkomme. Da wir auch nach Feststellung nur Unterhaltsvorschuss bekommen, macht es für uns gerade keinen Unterschied.

    "Why see the world when you got the beach"