Weder darf der Vater des Kindes in diese Angelegenheiten hineinregieren, noch darf die Einrichtung auf das Einverständnis des Vaters zur Abholung durch von der Mutter autorisierte Personen bestehen.
Diese Punkte habe ich auch zu keiner Zeit in Frage gestellt. ( vgl. Post 15)
Ich gehe lediglich darüber hinaus davon aus, dass auch ein Umgangsberechtigter Elternteil während seiner Umgangszeit ebenso Personen einsetzen kann denen er die Abholung des Kindes gestattet.
Ich habe unserer KM da jedenfalls nie Steine in den Weg gelegt und könnte auch zunächst keinen Sinn darin erlennen.
Wie gesagt: Alltag muss ja irgendwie lebbar bleiben