Erneutes Umgangsverfahren

  • Ich frage mich ernsthaft, was im Kopf der KM "abgeht". Man kann doch nicht alles mit der Erkrankung erklären, sie muss doch auch "helle, reale" Zeiten haben. Und was für ein Anwalt ist das, der so etwas unterstützt? Ist es nicht auch Aufgabe eines Anwaltes dem Mandanten zu sagen "das wird so, wie sie es sich wünschen, nicht gehen"? (Vielleicht bin ich naiv, aber so denke ich mir die Aufgabe eines Anwalts).


    Sie unternimmt einfach alles, um maximal viel Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können. Sie ist der Meinung, ein Kind (der Sohn) braucht einfach (hauptsächlich) seine Mutter und sieht eben nicht, dass ihr Denken, Fühlen und Handeln massiv von ihrer Erkrankung geprägt ist. Da sie ja "ausgeheilt" ist (das bedeutet vermutlich: nicht weiter therapierbar) ist alles, was sie tut, in ihren Augen gesunde Normalität und gut für das Kind / die Kinder. Und leider nimmt sie da gar keine Hilfe an, nicht mal von ihrer besten (einzigen) Freundin.


    Vielleicht ist es ja auch gut, dass dieser Antrag jetzt so jenseits von jeder kindeswohlbezogenen Realität ist, dass die zuständige Richterin merkt, dass man auch keine Einigung zwischen den Eltern erreichen kann und die vormals dokumentierte Einigung eben nur auf dem Papier steht.


    Und nein, ich glaube nicht, dass das Verhalten der gegnerischen Anwältin irgendetwas mit Berufsethik zu tun hat. Aber das kann ich nicht ändern.


    Der Tanz um die "goldene Mutter" muss jetzt endlich mal ein Ende haben.

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  • Der Umgang ist aber jetzt bis nächste Woche ausgesetzt? Spätestens damit müsste sie doch merken, das da was nicht so rund läuft.


    Na, die Erklärung dafür hat sie beim Gespräch mit dem Jugendamt gleich mitgeliefert: es sind ja alle von vorneherein auf der Seite des KV und gegen sie, und wenn der Umgang ausgesetzt wird, dann geht es dem Sohn bzw. den Kindern dadurch schlecht und sie ist sowieso die einzige, welche das Kindeswohl garantieren kann ... alle anderen sind Feinde und nur darauf aus, ihr bzw. den Kindern Schaden zuzufügen. Dagegen kommt dann auch keine noch so ausgeklügelte nüchterne Argumentation an ...


    Ich habe der Empfehlung des JA zugestimmt und gleichzeitig gesagt, dass ich etwas ambivalent bin, weil es mir einerseits schon wichtig ist, dass die Kinder regelmäßigen Umgang mit ihrer Mutter haben, andererseits der Umgang, wie er verläuft, nicht gut für die Kinder ist.


    Wenn etwas nicht rund läuft, sind bei der KM generell immer die anderen die Schuldigen. Ich frage mich sowieso, warum das Familiengericht diesen Antrag zugelassen hat, bei dem ich mir nun wirklich nicht vorstellen kann, dass er irgendeine Aussicht auf Erfolg hat. Ich hoffe nur, dass nicht wieder irgendwelche faulen Kompromisse vorgeschlagen werden, um die Kindesmutter ruhig zu stellen ... jedenfalls habe ich sowohl meine Anwältin als auch die Verfahrensbeiständin mit allen Unterlagen versorgt, die ich so zur Verfügung hatte, incl. einer eigenen Stellungnahme zum Antrag in Kurz- und Langform ...

  • Gibt es eigentlich juristisch die Möglichkeit, diese verzweifelten "Spielchen" ein für alle Mal zu beenden? Die hört ja sonst nie auf...


    Grundsätzlich ja, und zwar wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat. Dann wird auch keinen Verfahrenskostenvorschuss gewährt - allerdings steht ja immer noch die Mutter der Kindesmutter parat, die vermutlich keine Kosten und Mühen scheuen würde, jedes noch so abstruse Verfahren ihrer Tochter zu finanzieren. In der Not hält man zusammen, auch wenn man sonst ein ziemlich schwieriges Verhältnis zueinander hat - und insbesondere, wenn man den gemeinsamen Feind (mich, den KV) bekriegen kann. Das Wohl der Kinder spielt dabei schon lange keine Rolle mehr - denn alles, was dazu dient, die Kinder wieder der Mutter zuzuführen, muss genutzt werden ... und nein, ich bin wahrlich nicht paranoid.

  • Nach dem Bericht der Verfahrensbeiständin zu urteilen, hat die KM jetzt einen Antrag auf Sorgerecht gestellt. Ein solches Verfahren incl. Gutachten zur Erziehungsfähigkeit schlägt die VBin auch vor. Die KM ist gar der Meinung, auch ein Übergang der Tochter in ihren Haushalt sei kein Problem. Wie realitätsfern kann man eigentlich noch sein?

  • Erheiternd.


    Wobei mich sowas ja immer verunsichert, weil ich mich frage, ob ich irgendwas völlig falsch einschätze, oder der andere jenseits jeder Realität ist. Zumindest wäre dann ja mal auch das Sorgerecht geklärt und theoretisch wärst Du dann enorm entlastet. Unter Umständen wird sie dann so bockig, dass sie die Kinder gar nicht mehr sehen will. Nur wird ja so ein Gutachten leider länger dauern und kostet die Kinder und Dich Kraft.


    Wie kommt die Mutter bloß auf sowas? Und wie kann ein Anwalt sie bei sowas unterstützen? Das ist doch anwaltlich schlechte Arbeit. Oder ist das Ziel doch ein anderes? Warum ist der Sohn eigentlich nicht zu den mütterlichen Großeltern sondern in eine Pflegefamilie, wenn die Familie doch zusammen hält?


    Gruß

  • Bliebe denn der Gerichtsstand der selbe? Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter nur begrenzt Anträge zulässt. Das er es aber nun mal gemacht hat, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Es soll mittelfristig Ruhe reingebracht werden oder auf einen "faulen Kompromiss" hingearbeitet werden.

  • Da stelle ich mich auf einen langen Weg ein. Gutachten können angefochten werden, der Gang zur nächsthöheren Instanz ist immer möglich. Gut, dass die Verfahrensbeiständin sich schon einmal für den Verbleib des Sohnes im väterlichen Haushalt ausgesprochen hat und ein Sorgerechtsverfahren nach 1166 BGB empfiehlt, und zwar der Klarheit halber für beide Kinder. Mit WohlwollenWohlwollen meinerseits zu Lasten der Kinder kann man nun nicht mehr rechnen.


  • Da möchte doch die KM tatsächlich zwei Nachmittage je vier Stunden sowie an einem Tag am Wochenende ganztags unbetreut ihre Tochter sehen sowie an drei Tagen der Woche für vier Stunden sowie an einem Tag am wochenende ganztags (auch unbetreut?) Umgang mit ihrem Sohn haben. Da die Umgänge der Kinder getrennt voneinander sind, hätte sie dann keinen Tag mehr ohne Kinder und damit eben jene vermutete Leere gefüllt. Zeit genug, um die Kinder in Kürze ganz auf ihre Seite zu ziehen und dann im nächsten Schritt alleiniges Sorgerecht für beide Kinder zu beantragen.


    Man muss aber gestehen: die Anwältin macht einen guten Job, um ihre Mandantin bei Laune zu halten, indem sie deren Anliegen passgenau vertritt. Sie ist ja nun nicht verpflichtet, sich um das Wohl der Kinder Gedanken zu machen. Das tun zum Glück andere.



    Kein Richter der Welt würde so einem "Umgangssystem" auch nur annähernd stattgeben. Viel Glück Euch!

  • Ich hoffe das der Richter so langsam "die Schnauze voll hat" und ein Gutachten mit anschließendem Urteil veranlasst.


    Dann frage ich mich allerdings, warum sie - die Richterin - immer wieder Anträge der Kindesmutter mit abstrusen Begründungen zulässt. Ist das Argument, dass die Mutter die Hauptbezugsperson bisher war, hinreichend, um dies für alle Ewigkeit und entgegen aller sonstigen Empfehlungen, hinreichend, um der Kindesmutter ihr "verlorenes" Kind wieder zurückzugeben?


    Nach der heutigen Anhörung bin ich einigermaßen schockiert. Die Richterin beraumt einen Anhörungstermin an, ist aber in keinster Weise vorbereitet (kaum einen Schriftsatz gelesen) und wirft uns Eltern vor, beide daran mitzuarbeiten, die Kinder in Stücke zu reißen. Sicher, ich bin (gegen meinen Willen) daran beteiligt, aber besonders schlimm finde ich, dass die KM offenbar ihre Wirklichkeit so zurechtbasteln darf, wie es ihr gerade passt und die Dinge, welche gegen sie sprechen, einfach ausblendet.


    Ich fühle mich gerade eher auf einem Jahrmarkt, wo es darum geht, munter weiter faule Kompromisse zu schließen zu Lasten der Kinder. Konkret: alle zwei Tage Umgang mit den Kindern, teils unbegleitet, so als wären die Kinder ein Experimentierfeld. Und während meines Urlaubs muss ich alle zwei Tage bei der KM anrufen und sie mit den Kindern telefonieren lassen. So können die Kinder erst recht keine Ruhe finden.


    Ich musste mir von der Richterin vorwerfen lassen, dass meine Bindungstoleranz sehr eingeschränkt sei. Ich finde das schon ein starkes Stück, wenn sie sich noch nicht mal die Mühe gemacht hat, näher hinzuschauen - und obwohl sie sich von der vorher zuständigen Richterin einen ersten Eindruck unserer familiären Situation hat schildern lassen.


    Das schlimmste fand ich noch, als in der Anhörung von Befindlichkeiten der Kindesmutter die Rede war. Seit wann spielen diese in juristischen Verfahren überhaupt eine Rolle?


    Das einzig positive: der Urlaub kann, wenn auch nur eingeschränkt, stattfinden. Ansonsten habe ich den Eindruck, dauernd Zugeständnisse machen zu müssen, welche den Kindern nicht guttun.


    Nächste Anhörung ist nach dem Urlaub am 9. September. Da soll es sowohl um eine Umgangsregelung als auch um den Sorgerechtsantrag der KM gehen.

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  • Und was sagt dein Anwalt dazu, oder der jugendamtsmitarbeiter, den Umgang oder den Prozess begleitet?


    Gerade mit der Jugendamtsmitarbeiterin telefoniert - diese hatte sogar überlegt, Befangenheitsbeschwerde gegen die Richterin einzulegen. Ist aber vermutlich nicht der richtige Weg, denn diese ist auch Leiterin der Anwaltskammer, und es würde den gesamten Prozess nur noch mehr verlängern. Gut war, dass erst einmal der Antrag, zwei Wochen Urlaub bei der Großmutter mütterlicherseits mit den Kindern machen zu dürfen, nicht diskutiert wurde, sondern die Zeit genutzt wird, dass die Kinder Zeit mit ihrer Mutter verbringen können. Und es betrifft "nur" die Umgänge vor, zwischen und nach dem Urlaub, danach wird entschieden, wie der reguläre Umgang aussehen soll. Die JA-Mitarbeiterin hat mir auf den Weg gegeben, darauf zu achten, wie es den Kindern mit dieser Ferienregelung gehen wird.

  • Die Richterin beraumt einen Anhörungstermin an, ist aber in keinster Weise vorbereitet (kaum einen Schriftsatz gelesen) und wirft uns Eltern vor, beide daran mitzuarbeiten, die Kinder in Stücke zu reißen.


    alle zwei Tage Umgang mit den Kindern, teils unbegleitet,


    Und während meines Urlaubs muss ich alle zwei Tage bei der KM anrufen und sie mit den Kindern telefonieren lassen.


    Ich musste mir von der Richterin vorwerfen lassen, dass meine Bindungstoleranz sehr eingeschränkt sei. Ich finde das schon ein starkes Stück, wenn sie sich noch nicht mal die Mühe gemacht hat, näher hinzuschauen -



    Mal nebenbei....das klingt alles, wie bei mir damals vor knapp 10 Jahren. Gleiche Stadt übrigens ;-)

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt die jetzige Regelung nur für den Urlaub, danach gibt es noch mal einen Termin. Dagegen jetzt Berufung einzulegen ist m. E. rausgeworfenes Geld - die Verhandlung findet vermutlich erst nach dem Urlaub statt und was bringt es dann noch, wenn dann festgestellt wird, dass die Regelung nicht okay war?


    Da ist es sinnvoller, beim nächsten Termin auf Anhörung der Umgangspflegerin und des Jugendamtes zu bestehen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern