Unterhaltsschulden vom Jugendamt

  • Hallo,


    Derzeit beschäftige ich mich mit einer frage...
    Da der Kindesvater über einem Jahr kein Unterhalt bezahlt hat, möchte ich gerne vom Jugendamt wissen, wieviel Schulden sich derzeit aufgehäuft haben. Die Mitarbeiter sind aber nicht befugt (angeblich) mir diese Summe genau zu nennen, da ich meinen Anwalt damit beauftragen wollte.
    Wie komm ich an diese Information Heran? Es geht doch nicht, dass der Kindesvater mit so etwas durch kommt... Er bezahlt jetzt gerade mal 6 Monate kontinuierlich den Kindesunterhalt in Höhe von 225 €.
    Kann mir jemand einen Rat geben??


    Ich freue mich sehr über Antworten ;)


    Liebe Grüße


    Wildes_Ding22 :blume

  • Darum kümmert sich das Amt selber...
    Das muss dich also eigentlich nicht interessieren...
    Daher könnte ich nachvollziehen, wenn man dir keine Auskunft erteilt.



    Edit: Diese Aussage unter der Voraussetzung, dass du in diesem Zeitraum Unterhaltsvorschuss erhalten hast.

  • Monate, in denen nicht bezahlt wurde X Summe, die er monatlich zu leisten hat. Dafür brauchst du nur einen Taschenrechner, keinen Anwalt.


    Wesentlich wichtiger ist allerdings die Frage, ob der Vater jetzt bei seiner monatlichen Zahlung "nur" den Unterhalt zahlt oder auch noch einen Teil des Unterhaltsrückstandes. Wenn nicht. Was die Beistandschaft mit dem Vater diesbezüglich vereinbart hat ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du nur Unterhaltsvorschuss bezogen hast, und er nicht leistungsfähig war - dann hat er keine Schulden gegenüber dem Amt. War er leistungsfähig hat er nur den UVG Satz 133 x Monate gegenüber dem Amt.
    Hast du eine Beistandschaft und einen Titel - dann müßte er dir die Differenz 225 Euro -133 Euro = 92 Euro pro Monat nachzahlen - oder mehr - je nach Titel.


    Einen Anwalt braucht es da eigentlich nicht.

  • möchte ich gerne vom Jugendamt wissen, wieviel Schulden sich derzeit aufgehäuft haben. Die Mitarbeiter sind aber nicht befugt (angeblich) mir diese Summe genau zu nennen, da ich meinen Anwalt damit beauftragen wollte.


    das ist widersprüchlich...


    wenn Du keine Beistandschaft eingerichtet hast (das könnte man aus "Anwalt beauftragen") schliessen, dann sind nur Schulden in Höhe des UHV aufgelaufen...


    hast Du aber eine Beistandschaft eingerichtet, dann ist das JA auch nicht auskunftspflichtig, das Du ja diese Belange an das JA "abgegeben" hast-
    dann wäre die Frage, was bisher passiert ist (Titulierung?)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)