Videoaufnahmen vor Gericht

  • Bei uns steht die 4. Gerichtsverhandlung an :ohnmacht:


    Nachdem begleiteter Umgang stattfand, den KV anfangs gut, dann spärlich wahrgenommen hat.... klagt er jetzt auf Wochenendumgang.
    Er hat Sohnemann seit Dezember 2x gesehen ( !!! ), im Mai gab es ein Gespräch beim Kinderschutzbund.
    Dieses Gespräch hat KV wohl als Video aufgezeichnet da er sich von der Sachbearbeiterin nicht ernstgenommen fühlt.


    Jetzt steht im Gerichtsschreiben das dieses Gespräch beim Termin vorgespielt werden kann.


    Ist das denn überhaupt rechtens?
    Weder die 2 Damen vom Kinderschutzbund noch ich wussten von der Aufzeichnung.

  • Deine Frage hat der zuständige Richter ja anscheinend schon entschieden und so beantwortet:


    Jetzt steht im Gerichtsschreiben das dieses Gespräch beim Termin vorgespielt werden kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Deine Frage hat der zuständige Richter ja anscheinend schon entschieden und so beantwortet:


    Das Schreiben wurde vom Anwalt des KVs verfasst :D
    Also das Schreiben was ans Gericht ging.... vom Gericht bekam ich lediglich ein Standardschreiben mit dem Termin.

  • Das hätte er (RA der Gegenseite) wohl gern, aber eher schneidet er sich damit ins eigene Fleisch. Zwar kann ein Gericht Videoaufnahmen unter bestimmten Umständen als Beweis anerkennen, und das geschieht auch teilweise, ist aber höchst umstritten, weil es ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der heimlich gefilmten Personen ist. Gerade im Kindschaftsrecht geht es ja nicht darum, den anderen zu überführen, sondern darum, zwischen den Eltern eine möglichst tragfähige Ebene für das Kind herzustellen. Eine solche Aufnahme untergräbt das Vertrauen vollkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht die Schleusen zu einer solchen Schlammschlacht öffnen wird, nicht, wenn es das Kindeswohl im Blick hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Mir fällt dazu § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, ein. Er hätte euer Einverständnis zur Aufnahme benötigt, die benötigt ja auch die Sachbearbeiterin, wenn sie sich zu den Gesprächsinhalten äußern will.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern