• Hallöchen


    Wie ist das eigentlich mit der Steuerklasse als Alleinerziehende ?
    Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich derzeit die 4.
    Ich bin noch nicht geschieden und auch die Trennungsvereinbarung ist noch nicht unterzeichnet.
    Ändert die Klasse automatisch oder muss man das beantragen?
    Und welche nimmt man dann?


    Ich habe von sowas leider überhaupt keinen Schimmer :(


    Wäre also lieb wenn jemand weiterhelfen kann.



    Ach und wo wir gerade dabei sind. Wie funktioniert das, wenn man Kinder in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt.
    Ich habe gerade mal versucht, das zu googeln aber nun bin ich verwirrt.
    Gibt es entweder einen Kindeefreibetrag oder Kindergeld?

  • Die Steuerklassen muss man mWn. zum Januar des auf die Trennung folgenden Jahres ändern lassen- unabhängig davon, wann die Scheidung ist....
    Wenn Du das dieses Jahr verpasst hast, dann kannst Du das auch noch über die Steuererklärung Anfang nächsten Jahres "nachholen", bzw. glattziehen-


    Der Steuerfreibetrag greift erst dann, wenn er höher ist, als das Kindergeld... das Finanzamt prüft automatisch, welcher Betrag für Dich der Günstigere ist-


    hier sind einige Beispielrechnungen... als AE greift der Freibetrag ab ca. 48000 brutto/Jahr-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • In Steuerklasse 2 kann man ab den Monat ändern lassen, ab dem die Voraussätzungen dafür vorliegen. Dafür muss man nicht geschieden sein. Allerdings gilt auch da, dass man sich das Geld auch über die Steuererklärung wiederholen kann.


    Wo wir gerade beim Thema Steuerklasse sind. Kann man 2 haben, wenn man mit einer anderen AE in einer WG wohnt?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Der Kinderfreibetrag wird bei der Steuererklärung gegen das Kindergeld "gerechnet" = Günstigerprüfung.
    Du bekommst das Kindergeld ja eh - dein Ex (wenn er 75 % vom Mindestunterhalt zahlt) auch das 0,5 Kind.
    Das 0,5 Kind rechnet sich aber erst so ab 40.000 Euro plus.

  • Die Steuerklasse 2 kann man, wie schon gesagt, ab Januar des Folgejahres der Trennung beantragen.
    Von alleine geht garnichts.... Im Zweifelsfall beim zuständigen Finanzamt nachfragen.


    Und für diese Steuerklasse darf keine weitere volljährige Person im Haushalt wohnen. Es gibt da extra einen entsprechenden Fragebogen dazu, den man ausfüllen muss.

  • Es ist kein günstiges Ziel, sich die Steuerklasse ändern zu lassen. Wenn man bisher als Familie besteuert wurde - also 3; 3/5; 4/4 - ist das gesamte Familieneinkommen auf jeden Fall höher als bei einer Steuerklasse 1/2 oder 2/2. Selbst wenn mein Nettoeinkommen durch die Veränderung von 5 auf 2 steigen sollte, senkt sich das Einkommen des Ex durch die Veränderung in Steuerklasse 1 deutlich. Das hat in den meisten Fällen Auswirkungen auf den (möglichen) Unterhalt.
    Irgendwann muss man seine Steuerklasse ändern. Vorrang haben und erste Aufgabe sollte das nicht sein. Und frühzeitiges Beantragen kostet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beim Finanzamt das Datum der Trennung anzeigen! Sollte die aktuelle Steuerklasse geändert werden ist dies auf Antrag möglich. Der Antrag muss von beiden unterschrieben sein. Im Jahr der Trennung ist jedoch nur 4/4, 3/5, 5/3 möglich. Gleichzeitig erklärt man vor Ort, dass man die Voraussetzung der Stkl. 2 erfüllt. Damit erhält man dann im Jahr nach der Trennung die Klasse 2!