Nachehelicher Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    bald steht die Scheidung an, nachehelicher Unterhalt wird hoffentlich aussergerichtlich geklärt werden können. da hab ich mal Frage zu eurer Erfahrung bzgl. der Höhe von nachehelichem Unterhalt.


    Ich weiss, dass man keinen rechtlichen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt hat, sobald das Kind 3 Jahre alt ist. Unser Sohn ist 6 Jahre kommt jetzt in die Schule, ich gehe 31 Stunden arbeiten, mehr geht nicht wirklich, Großeltern zur Betreuung waren nie vorhanden. mein zukünftiger Ex Mann lebt in seinem Haus, vollkommen abbezahlt, also kein Kredit. Ich hingegen muss Miete zahlen. Er verdient weitaus mehr (ca.70% mehr als ich). Gibt es da Erfahrungswerte, wieviel % man ca. gemessen am Trennungsunterhalt bekommen würde? Ich habe keine Ahnung, mein Anwalt hat da ne Berechnung aufgestellt, die besagt, dass ich nachehelich mehr bekommen würde, als es im Trennungsunterhalt war. Das will ich aber gar nicht, und er würde das auch nicht zahlen. jetzt bin ich auf der Suche nach Richtwertden, aber da finde ich im Netz nicht wirklich was, weil es ja kein "Recht" mehr gibt.


    Ich weiss, etwas wirr geschrieben, hoffe aber dass mich jemand versteht :anbet


    Liebe Grüße
    Andrea

  • Es richtet sich nach der Ehedauer, ob du einen ehebedingten Nachteil ggf hast...


    Ihm wird ein Wohnwert für das Eigenheim obendrauf gerechnet - nach Mietspiegel, ortsübliche Miete


    Dir wird ggf. ein fiktives Einkommen angerechnet


    Nachehelicher Unterhalt ist immer schwierig einzuschätzen....


    Die Anwälte "klappern" eh im Vorwege

  • Wenn Du wegen des Kindes noch nicht Vollzeit arbeiten kannst, steht Dir noch Unterhalt zu.


    Die Berechnung würde ich dem Anwalt überlassen und das wird er dann auch zahlen müssen!

  • Wenn die sehr engen Bedingungen des nachehelichen Unterhalts erfüllt sind, wird er üblicherweise wie der Trennungsunterhalt berechnet (also nach dem 3/7-Prinzip).
    Insofern ist es erstaunlich, dass dein Anwalt für den nachehelichen Unterhalt eine höhere Summe ausrechnet als für den Trennungsunterhalt. Hat er dir die Gründe erklärt?


    Schauen solltest du auch, wie denn der nacheheliche Unterhalt vom Anwalt begründet wird. Greifen könnte anhand deiner Darstellung entweder die nötige Betreuung oder aber die Erhaltung des Lebensstandards. Bei einem Schulkind (bis die Sache vor den Kadi kommt, ist wohl schon das Schulkind real) wird zu erklären sein, weshalb hier eine überobligatorische Betreuung vonnöten ist. Dazu müsstest du Argumente sammeln. (Alternativ wäre der Versuch, Betreuungskosten wie den Hort etc. gleich ausurteilen zu lassen statt nachehelichen Unterhalt).
    Beim Lebensstandard müssten natürlich auch deutlich Roß und Reiter genannt werden. Hier ist die Alternative der etwaige Vermögensausgleich, der ins Spiel gebracht werden könnte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn die sehr engen Bedingungen des nachehelichen Unterhalts erfüllt sind, wird er üblicherweise wie der Trennungsunterhalt berechnet (also nach dem 3/7-Prinzip).
    Insofern ist es erstaunlich, dass dein Anwalt für den nachehelichen Unterhalt eine höhere Summe ausrechnet als für den Trennungsunterhalt. Hat er dir die Gründe erklärt?


    Schauen solltest du auch, wie denn der nacheheliche Unterhalt vom Anwalt begründet wird. Greifen könnte anhand deiner Darstellung entweder die nötige Betreuung oder aber die Erhaltung des Lebensstandards. Bei einem Schulkind (bis die Sache vor den Kadi kommt, ist wohl schon das Schulkind real) wird zu erklären sein, weshalb hier eine überobligatorische Betreuung vonnöten ist. Dazu müsstest du Argumente sammeln. (Alternativ wäre der Versuch, Betreuungskosten wie den Hort etc. gleich ausurteilen zu lassen statt nachehelichen Unterhalt).
    Beim Lebensstandard müssten natürlich auch deutlich Roß und Reiter genannt werden. Hier ist die Alternative der etwaige Vermögensausgleich, der ins Spiel gebracht werden könnte.



    Die höhere Summe ergibt sich daraus, dass mein Ex zwischenzeitlich einen sehr hohen Bonus bekommen hat und sein Haus nun mit dem vollen Wohnwert berechnet wird.


    Also auf Erhaltung des Lebensstandard möchte ich gar nicht aus, ich hab mich mittlerweile an viel weniger gewöhnt ;-) Aber es geht um die Betreuung meines Sohnes, er ist bis 16 Uhr in der Schule (gleiche Zeit wie im Moment noch Kita), ich werde pro Woche auf maximal 2 Stunden mehr Arbeit kommen können, davon kann ich mir nicht viel kaufen. Mein Arbeitgeber lehnt Wochenendarbeit ab, hatte ich bereits angefragt. Also muss ich meinen Sohn nach der Schule betreuen. Und das will ich auch. Ich hab kein Wunschkind bekommen um es dann nur noch fremd betreuen lassen zu müssen.


    Also ist grundsätzlich eine 3/7 Berechnung ok, so hat es mein Anwalt gemacht. Also würde ich meinem Ex ja noch gut entgegen kommen, wenn mir die Hälfte reichen würde, ich tue mich eh schon schwer von ihm Geld nehmen zu müssen, aber ganz ohne wird es nicht gehen. Ich möchte einfach gut vorbereitet sein, damit wir das möglichst friedlich OHNE Gericht klären können.


    Vielen Dank für die Tipps!!!


    Liebe Grüße

  • Ein Kind nicht fremd betreuen lassen zu wollen, ist leider kein unbedingt zwingender Grund für nachehelichen Unterhalt. (Ich musste schon Anfang des Jahrtausends mit damals drei, teilweise jüngeren Kindern Vollzeit arbeiten.) Da braucht es häufig ein Mehr wie eine Erkrankung u.ä. beim Kind.


    Einen Wohnvorteil? beim nachehelichen Unterhalt durchsetzen zu wollen, wird sicherlich auch schwierig. Wenn das Haus im Eigentum ist, der Vermögensausgleich erfolgt ist, dann wird üblicherweise einzig das Einkommen als Grundlage zur Berechnung genommen, nicht das Vermögen. Also auch dieser Punkt braucht eine deutliche Unterfütterung, um durchzukommen. Eine einmalige Bonuszahlung als Grundlage für zukünftige Unterhaltsberechnungen zu legen, ist auch problematisch. Da wird dann - wenn überhaupt - ein Schnitt aus den letzten Jahren angelegt.
    Nachehelicher Unterhalt ist von OLG-Bereich zu OLG-Bereich schon deutlich unterschiedlich. Hier zB würde da bei der genannten Situation und einer (jetzt von mir vermuteten Ehezeit) von knapp zehn Jahren (viel mehr wäre gut ...) wohl kaum nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt werden. Darum mein Hinweis von eben schon, dass man an der Schraube Betreuungskosten und Vermögensausgleich vielleicht drehen kann. Es sei denn, wie gesagt, es kann mit dem Erhalt des Lebensstandards gepunktet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich war 25 Jahre verheiratet und ich bekomm nachehelichen unterhalt für 5 Jahre, hätte doppelt soviel bekommen hab mich aber auf die Hälfte geeinigt.
    Mein ex hatte mir gedroht mit Arbeitslosigkeit usw. Dachte immer man könnte mal freundschaftlich miteinander umgehen, klappt aber leider nicht.

  • mehr geht nicht wirklich


    hier könnte man ansetzen....


    Ich würde die Differz Deines EK zwischen VZ und 31,0 Stunden ausrechnen, und dies ansetzen-
    ztl. Befristung, bis Kind 12 ist...


    Alternativ ggf. die kompletten Kosten der Hortbetreung

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wichtig wäre ja wie lange ward ihr verheiratet und welche Nachteile sind Dir entstanden. Wenn Du in Deinem Job die Karriereleiter nicht hochklettern konntest aufgrund der Ehe. Warst Du schon während der Ehe berufstätig, so ändert sich ja nichts gravierendes fürs Kind und Du hattest dann auch nicht gravierende Nachteile. Ward Ihr länger als 10 Jahre verheiratet kann man sich auf den guten Lebensstandard berufen, sonst eher nicht. Gibt es bei Euch eine Hortbetreuung, so muss man diese auch nutzen, da hilft es alles nicht, dass man das Kind nicht fremdbetreuen lassen möchte.
    Trifft eine lange Ehedauer nicht zu und ist das Kind nicht krank und gibt es eine Hortbetreuung für das Kind, dann sehe ich nicht wirklich einen Ansatz für nachehelichen Unterhalt. Das einzige was Du dann einfordern könntest, wäre eine anteilige Zuzahlung an den Betreuungskosten für das Kind. Bei Kindergartenkosten gibt es die, bei Hortkosten bin ich mir unsicher.
    Anwälte wollen das es zu Gerichtsprozessen kommt, damit verdienen die ihr Geld und daher setzen sie oft Zahlungen an, die so aber nicht durchgehen. Den Anwalt bekommt so sein Geld.

  • Also verheiratet nur knapp 7 Jahre. Unser Sohn ist dann ja schon bis 16 Uhr in der Schule betreut. Es geht mir darum, dass ich nicht dann auch noch Fremdbetreuung bis abends haben möchte. Gearbeitet hab ich während der Ehe schon, aber weit weniger als jetzt. Mein Sohn hat da schon einen Nachteil, weil wir viel weniger Zeit zusammen haben. Ich gehe sehr gerne arbeiten (meistens zumindest :pfeif ) aber es klappt zeitlich einfach nicht viel mehr als jetzt. @ Luchsie: das mit der Differenz zum VZ Gehalt hatte ich mir auch schon überlegt. Wäre ein guter Ansatz. Haus während der Ehezeit gebaut ist Eigentum meines Ex... Der Wohnwert soll laut Anwalt berücksichtigt werden, weil ich auf Vermögensausgleich (Zugewinn) aus Gründen verzichtet habe. @ Volleybap dass eine Bonuszahlung nicht berücksichtigt werden wird sehe ich genauso. Ich denke schon, dass mein Anwalt einen potentiellen Streitwert schön hoch ansetzen will ;-) Und wie ich das hier alles so lese, hab ich das Gefühl, dass ich aus der ganzen Sache als Nullnummer rausgehen werde :-(


    Liebe Grüße

  • Ich kann Dich schon verstehen, mit der Betreuung, aber wenn die Möglichkeit besteht, bleibt Dir da nichts anderes übrig. Andere Elternpaare (nicht getrennt) arbeiten auch Vollzeit, damit die Kohle reicht. Kann der Vater das Kind nicht auch ab und an unter der Woche nach 16 Uhr betreuen? Oder gibt es Oma und Opa in der Nähe? Die Ehezeit ist in der Tat zu wenig, um sich auf den Lebensstandard berufen zu können. Wie sieht es denn mit Deiner Ausbildung aus, hattest Du berufliche Nachteile durch die Ehe? Und wie läuft das mit den Anwaltskosten, wenn das nicht so läuft, bekommst Du Prozesskostenhilfe oder musst Du diese Kosten dann selber tragen?

  • Unser Sohn ist schon 1 Tag in der Woche bei Papa, da arbeite ich bereits voll. Oma Opa definitiv nicht zur Betreuung möglich, befreundete Familien arbeiten ebenfalls und können ihn nicht nachmittags nehmen. Da müsste schon ne Tagesmutter oder so her, das ist für mich ein absolutes no go. Ich finde unter solchen Vorraussetzungen sollte kein Kind groß werden, wenn es sich vermeiden lässt sollte man das tun. Das wäre ein hin und her Schieben von a nach b zu c... wenn es absolut nicht anders geht werde ich mich wohl ergeben müssen. Es geht mir nicht darum mehr zu arbeiten! Ich hatte meinen AG gefragt, ob ich jedes zweite WE voll arbeiten kann (dann ist Sohn bei Papa). Das wurde aber aus arbeitsschutz und rechtlichen Gründen abgelehnt.


    Meine Ausbildung hatte ich schon lange vor der Geburt durch, ich habe also ausser Ausfall von 3 Jahren im Beruf keine Nachteile. Prozes will ich auf jeden Fall vermeiden, hab insgesamt wegen der Trennung dann schon 3 inkl. Scheidung, da muss nicht noch was oben drauf kommen. Aus dem Grund hab ich auf Zugewinn verzichtet. PKH würde ich denke ich nicht mehr bekommen, beim ersten Prozess gab es noch welche, beim zweiten schon nicht mehr.

  • Das persönliche Weltbild kann nur durchgesetzt werden, wenn man es finanzieren kann. Es ist Gesellschaftsnorm, berufstätig zu sein und Kinder in die Betreuung zu geben. Mit der persönlichen Lebensvorstellung ist schlecht zu argumentieren beim nachehelichen Unterhalt. Und da die Ehe mutmaßlich nach der neuen Gesetzgebung in 2008 geschlossen wurde, kann man sich auch nicht auf den besonderen Schutz der Altehe berufen. Bei Eheschließung wusstest du schon, setzt der Gesetzgeber voraus, dass die nacheheliche Versorgung nicht mehr existent ist.


    Dort, wo wohl juristisch einfacher finanzieller Zugriff möglich gewesen wäre - beim Zugewinn - hast du freiwillig zurück gezogen. Hier jetzt kannst du verhandeln. Wenn Ex zustimmt, prima. Stimmt er aber nicht zu, sehen in meinen Augen die Chancen vor dem Kadi nicht so rosig aus, wie es dein Anwalt darstellt (der allerdings mehr in den Fakten drin ist ...). Was du an Fakten darstellst, lässt die Erfolgschancen klein aussehen.


    Kosten für die Betreuung, die könntest du durchsetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei Eheschließung wusstest du schon, setzt der Gesetzgeber voraus, dass die nacheheliche Versorgung nicht mehr existent ist.


    ?-( da hatte ich noch nicht mal ansatzweise über Trennung und alleinerziehend nachgedacht...


    Ich sehe, dass sich meine Einstellung zur Kinderbetreuung nicht wirklich mit dem Gesetz vereinbaren lässt. Es lebe die Fremderziehung :-( da hat man eh schon viel zu wenig Zeit für sein Kind. Ich warte nun ab was passiert. Wenn Plan B nicht funktioniert... das Alphabet hat noch 24 andere Buchstaben...


    Vielen Dank für Eure Unterstützung!