KV zieht mich erneut vors Jugendamt

  • Sie meinte zu mir, sie kann erstmal keinen Termin ablehnen, will ihn aber versuchen umzustimmen, für nen Termin zu Dritt.


    Das klingt doch grundsätzlich positiv. Ich bin sowieso eher ein Anhänger systemischen Vorgehens, d. h. man betrachtet in diesem Fall das gesamte System Familie, also Kind und seine beiden Eltern. Vielleicht kann es sinnvoll sein, dass Du bzw. Ihr hier für eine gewisse Zeit ambulante Unterstützung bekommt, um zu sehen, wie es derzeit Eurem Kind geht, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Aber auch, wenn er alleine einen Termin wahrnimmt, kann sie sich ja das, was er zu sagen hat, erst einmal anhören und sich ihren Teil dabei denken. Das muss nicht heißen, dass das JA gegen Dich arbeitet. Es sollte sowieso vor allem weder für noch gegen den einen oder anderen Elternteil arbeiten, sondern hat die Aufgabe, das bzw. die Kinder zu unterstützen. Sonst würde es ja vermutlich auch Elternamt heißen.

  • Hallo Nava,
    erstmal gut, dass du dir den Beratungstermin geholt hast.


    Da zickt er mich nur, wieder vor der Kleinen, an und sagt "Das kann dir egal sein. Ich hab sowieso im JA angerufen und mir einen Termin gemacht, weil du dich an nix hälst."


    Wir waren schon mal dort bei der im JA, da wurde mir schnell klar, dass sie gegen mich ist.


    Schade, dass du dich beim JA weniger gut aufgehoben fühlst.
    Versuche die Abmachungen mit dem KV schriftlich festzuhalten. Dann hast du einen Nachweis darüber, dass du dich an die Regelungen hälst.



    Er möchte nicht die gleiche Grundschule wie ich. Da ich aber die anderen Hortzeiten mit meiner Arbeit nicht vereinbart bekomme, bleibt mir keine andere Wahl.


    Laut Jugendamt und ihm hab ich Pech gehabt. Ich solle doch weniger arbeiten......Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.


    Ich würde empfehlen: Lass dich beim RA beraten. Es ist nicht richtig, dass du dich nach der Schulwahl des KV richten musst, es sei denn, er hätte wirklich wichtige Gründe für diese Schule und wichtige Gründe, die gegen die von dir gewählten Schule sprechen. Kein Richter würde erwarten, dass du deine Arbeitszeit reduzieren musst, weil der KV grundlos die Unterschrift für die Schule verweigert.


    Nachdem der KV offesichtlich zu viel Unterstützung durch das JA erfahren hat, ist es wohl notwendig, wenn er von anderer Stelle sehr deutlich in seine Schranken verwiesen wird.

  • hi,


    ich seh das wie Romi,


    im Leben nicht musst du deine arbeitszeiten reduzieren. Bei einem JA-Mitarbeiter, der eine solche Meinung kundtut wäre ich das letzte mal gewesen.


    Geh zum RA und lass dich beraten.


    Tja mit den Fahrten, da bin ich zu gutmütig und ich möchte jetzt nicht noch unnötig in die momentan eh schon angespannte Lage Druck reinbringen. Letztendlich hab ich irgendwie Angst vorm KW und Amt. Das es halt gegen mich ausgelegt wird, dass ich zusätzlich Streit suche, wenn wir es doch die ganze Zeit anders gemacht haben und es funktioniert hat.

    und dann geht es jetzt eben nicht mehr.
    Und wenn nur einer versucht, Ruhe in eine angespannte Lage zu bringen, der andere aber jeden Millimeter ausnutzt bringt das nichts, das bringt nur ein Ungleichgewicht, was nicht gut tut.


    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()


  • Ihm geht es einmal um mir einen reinzuwürgen und ich schätze auch, damit er nix zahlen muss. Deshalb auch seine Äußerung gestern, dass es auch um finanzielle Dinge geht.


    Und dazu bin ich eben zu weich, zu "auf Frieden" aus. Da steck ich lieber zurück als irgendwie auf ihn angewiesen zu sein. Wisst ihr wie ich meine? Wenn die das vom JA unangemessen findet, dann bin ich wieder die Blöde, die den nächsten Streit sucht. Auf der anderen Seite sag ich mir, was mein Recht ist, sollte ich nutzen und er nimmt auch keinerlei Rücksicht.
    Gibt es dafür direkt ein Urteil oder wird das Fallabhängig entschieden?



    VIELEN DANK für eure Hilfe und Unterstützung.

  • Ich würde Dir zu einem klaren Schnitt raten im Verhältnis zum KV.


    1. Kommunikation von jetzt an nur noch schriftlich. Gerade wenn es sich um gemeinsame Regelungen handelt (die auf jeden Fall gut sind), dann nur schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben.


    2. Ab sofort sind Umgangsfahrten von ihm zu tragen. Sollte er das Kind einbehalten, dann hat er mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen (das ABR kann in so einem Fall auch mal ganz schnell weg sein).


    3. Warte den Termin von KV und JA ab. Gut ist, dass Du Dich bei denen gemeldet hast und die über Deine Bereitschaft zu einem gemeinsamen Termin wissen. Lass diesen gemeinsamen Termin beim JA auch weiterhin Dein Ziel sein, erst da ist eine verbindliche Regelung über Umgänge mit Dir zu machen.


    4. Stärke Dein Selbstbewusstsein. Du hast mindestens dieselben Rechte wie der Vater. Du musst nicht alles hinnehmen, bloß weil er es sagt. Bleibe Du Kooperationsbereit, aber nicht zu jedem Preis. Auch das Kind hat Rechte, die Du im Auge behalten solltest.


    5. Dann brauchst Du auch keinen Anwaltstermin mehr. ;)

  • Letztendlich hab ich irgendwie Angst vorm KW und Amt. Das es halt gegen mich ausgelegt wird, dass ich zusätzlich Streit suche, wenn wir es doch die ganze Zeit anders gemacht haben und es funktioniert hat.


    Und diese Angst nutzt er aus, um dir zu drohen. Wenn der KV zu einem Gespräch bei der Diakonie nicht kommen will, kann es dir helfen, wenn du dich allein beraten lässt.
    Nachdem, wie du es beschreibst, hat der KV garnicht den Willen zu einer gütlichen Einigung. Das, was du schreibst, hinterlässt vielmehr den Eindruck von Schikane durch den KV, bei der nur deutliche Abgrenzung hilft.

  • Bleibt nur die Frage: Was tun, falls der KV die Unterschrift für die Schulanmeldung verweigert?


    Wann ist denn das spruchreif, sprich wann steht die Anmeldung zur Schule an. Ich habe irgendetwas von einem 3-jährigen Kind gelesen???


    Aber wie immer, wenn sich die Eltern nicht einig werden können, muss ein Gericht die Entscheidung treffen. Dafür braucht es dann natürlich schon einen Anwalt. Und ich sehe die Chancen für die TS nicht schlecht, denn sie macht sich Gedanken über die zeitliche Abstimmung zwischen Arbeit und Hort. Es ist ihr wohl eher nicht zuzumuten, weniger zu arbeiten (und damit zu verdienen), bloß weil sich der KV aus Prinzip dagegen sperrt.

  • Und diese Angst nutzt er aus, um dir zu drohen. Wenn der KV zu einem Gespräch bei der Diakonie nicht kommen will, kann es dir helfen, wenn du dich allein beraten lässt.
    Nachdem, wie du es beschreibst, hat der KV garnicht den Willen zu einer gütlichen Einigung. Das, was du schreibst, hinterlässt vielmehr den Eindruck von Schikane durch den KV, bei der nur deutliche Abgrenzung hilft.


    Ob er Willen hat weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es bei ihm im Kopf nur das eine gibt. Und zwar. dass nur er Recht hat und ich die schlechte Mutter bin.

  • Wann ist denn das spruchreif, sprich wann steht die Anmeldung zur Schule an. Ich habe irgendetwas von einem 3-jährigen Kind gelesen???


    Aber wie immer, wenn sich die Eltern nicht einig werden können, muss ein Gericht die Entscheidung treffen. Dafür braucht es dann natürlich schon einen Anwalt. Und ich sehe die Chancen für die TS nicht schlecht, denn sie macht sich Gedanken über die zeitliche Abstimmung zwischen Arbeit und Hort. Es ist ihr wohl eher nicht zuzumuten, weniger zu arbeiten (und damit zu verdienen), bloß weil sich der KV aus Prinzip dagegen sperrt.


    Tja, dass ist die Frage. Die Einschulung soll 2018 sein, aber da es eine Privatschule ist, muss ich mir jetzt den Platz reservieren. Deshalb die Diskussion jetzt.
    Und ich hab Dinge gern rechtzeitig geklärt. Hab sogar die Dorfschule angerufen und mich dort genauso erkundigt. Im Vergleich der Beiden liegt mit mir im Alltag am besten vereinbarend die Privatschule.
    Es sind eben so Sprüche gefallen wie "Ich war auch auf einer normalen Schule und das reicht" oder "Du bist in manchen Dingen stur, dann tue ich das bei diesem Thema auch".
    Aber wie gesagt, beim letzten JA Termin war ich da im Unrecht. Jetzt hab ich aber klare Fakten von den Schulen. Bei der Dorfschule hätte ich früh 20 Minuten Zeit für 35 km um bei Arbeitsbeginn auf Arbeit zu sein. Soll mir einer erklären, wie dass funktionieren soll. Gerade im Winter und man möchte ja gern 5 Minuten vor Arbeitsbeginn erscheinen. Aber da wird ich nur mit Anwalt weiterkommen. Vorgeschlagen hatte er mir letztens, etwas schriftlich vom Notar aufsetzen zu lassen, dass er nie an Kosten rangezogen werden kann. Was ich davon halten soll, weiß ich nicht.

  • Weiß ich immernoch nicht, wie ich ihm das mit den Fahrten klarmachen soll. Er wird es nicht ernst nehmen und das aber im JA abringen, dass ich da jetzt Unruhe stifte.
    Ich dachte damals das die sagten, nach Absprache?

  • Hm, kann es sein, dass KV dir "übel" nimmt, dass du auf Kur warst? klingt für mich so....


    Hoffe, du konntest dich in der Kur erholen, lass dir das von ihm nicht wieder zerstören.


    Ich würde mal juristisch beraten lassen, damit bist du dann eh auf der sicheren Seite, macht dich evt. selbstbewußter und du erfährst mit was ER dann evt noch kommen kann und bei welchen Sachen er gar keine Chance hätte.


    PS. Was die Privatschule anbelangt, da kannst du das kind doch schon anmelden....ich habe "meine" zwillinge auch schon 3 Jahre vor der Einschulung an der Schule (privat) angemeldet und noch an der REgelschule....weil ich mir sehr unsicher war...
    Und ich dachte eigentlich, der der das ABR hat, kann auch sagen, in welche Schule das Kind geht.....hm,....


    Aber das wäre zb auch ein Punkt, den du mit dem RA besprechen könntest, dann wäre es dir klarer und kv kann dich nicht mehr so in Bockshorn jagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kopf-Salat ()

  • Tja, dass ist die Frage. Die Einschulung soll 2018 sein, aber da es eine Privatschule ist, muss ich mir jetzt den Platz reservieren. Deshalb die Diskussion jetzt.
    Und ich hab Dinge gern rechtzeitig geklärt. Hab sogar die Dorfschule angerufen und mich dort genauso erkundigt. Im Vergleich der Beiden liegt mit mir im Alltag am besten vereinbarend die Privatschule.
    Es sind eben so Sprüche gefallen wie "Ich war auch auf einer normalen Schule und das reicht" oder "Du bist in manchen Dingen stur, dann tue ich das bei diesem Thema auch".


    Wenn es nicht mit Kosten verbunden ist, dann würde ich einfach schon mal reservieren. Oder wäre diese Reservierung verpflichtend?


    Das von mir fett Hervorgehobene ist natürlich kein Argument und somit nicht wichtig. Grundsätzlich habt Ihr beide das Recht auf eine eigene Meinung zur Schulwahl. Wenn aber äußere Einflüsse hinzukommen, die eine Auswahl der Schule einschränken (und Arbeits-/Hortzeiten sind da durchaus ein wichtiges Argument/Einfluss), dann würde das eben für eine im Zweifel notwendige richterliche Entscheidung den Ausschlag geben.


    Ich kann allerdings seine Angst vor Kosten einer Privatschule verstehen. Es kann natürlich schlecht sein, dass Du die Schule auswählst, und er darf dann die Mehrkosten tragen. Kann das seine Befürchtung sein?


    Bezüglich der Umgangsfahrten....dass der Umgangselternteil die Fahrten trägt, das ist gängige Praxis. Darauf würde ich mich berufen. Insofern stiftest Du keine Unruhe, Du möchtest nur gängige Praxis einführen in die Umgänge, da die wechselseitigen Fahrten nicht in normaler Absprache funktionieren.


  • Wenn es nicht mit Kosten verbunden ist, dann würde ich einfach schon mal reservieren. Oder wäre diese Reservierung verpflichtend?


    Das von mir fett Hervorgehobene ist natürlich kein Argument und somit nicht wichtig. Grundsätzlich habt Ihr beide das Recht auf eine eigene Meinung zur Schulwahl. Wenn aber äußere Einflüsse hinzukommen, die eine Auswahl der Schule einschränken (und Arbeits-/Hortzeiten sind da durchaus ein wichtiges Argument/Einfluss), dann würde das eben für eine im Zweifel notwendige richterliche Entscheidung den Ausschlag geben.


    Ich kann allerdings seine Angst vor Kosten einer Privatschule verstehen. Es kann natürlich schlecht sein, dass Du die Schule auswählst, und er darf dann die Mehrkosten tragen. Kann das seine Befürchtung sein?


    Bezüglich der Umgangsfahrten....dass der Umgangselternteil die Fahrten trägt, das ist gängige Praxis. Darauf würde ich mich berufen. Insofern stiftest Du keine Unruhe, Du möchtest nur gängige Praxis einführen in die Umgänge, da die wechselseitigen Fahrten nicht in normaler Absprache funktionieren.[/quote]""


    Die Reservierung ist nicht verpflichtend.
    Ich habe extra 2 Schulen ausgewählt, eine Normale und die Private. Ihn beiden Fakten geschildert. Reiner Menschenverstand sagt, gut, es geht nur die Private, um den normalen Alltag halbwegs weiter bestreiten zu können. Das geht hier nicht um ich will die nur. Da finde ich schon, kann er einen kleinen Teil dazu beitragen. Das ist für mich aber nicht relevant und darum geht es mir nicht. Er macht es sich leicht. Er will weder irgendwas zahlen noch hat er den Alltag.
    Das kam mal als Befürchtung, hätte er von vielen gehört. Da sind wir wieder beim Thema, wie er sich beeinflussen lässt. Es geht hier um sein Kind, für die bestmögliche Bildung und für den normalen Alltag, der halt durch länger geöffneten Hort nur möglich ist. Und wenn mein Kind Interessen hat und diese während der Schulzeit gefördert bekommt finde ich das besser wie seine Variante. Er möchte, dass wenn sie Interessen hat, diese am Abend privat zu machen. Diese Logik an sich streubt sich mir schon. Deshalb sagte ich zu ihm, er braucht nix zu zahlen. Da würde ich ja nachgeben.


    Ich hab regelrecht Angst ihm das mit den Fahrten zu sagen bzw. zu schreiben. Weil er darüber lachen wird und anderes einfordern wird.

  • Hm, kann es sein, dass KV dir "übel" nimmt, dass du auf Kur warst? klingt für mich so....


    Er ist im stolz gekränkt, dass die Kleine hinterher nicht mehr zu ihm wollte, was jetzt schon wieder Geschichte ist. Ich hab mit ihm vorher gesprochen und ihn gefragt, ob es für ihn ok ist. Von daher nehme ich da keine Schuld auf mich.

  • Von was für einer Fahrstrecke ist denn hier eigentlich die Rede, und wer hat die Distanz geschaffen?


    Wenn du es ihm nicht sagen möchtest bestehe auf eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt, darin kann man sowas meines Wissens nach einfach festhalten.


    Ansonsten.. Schulanmeldung.. ist doch noch ewig hin, du hast genug andere Baustellen, notfalls klagst du es halt ein, wenns dann immer noch wichtig ist. Für die Reservierung wirste die Unterschrift schon nicht brauchen.


    Ansonsten gefällt mir besonders das es dich nichts angeht was er am Umgang doof findet und er das auch nur alleine mit dem Jugendamt besprechen will .. ich hoffe das kommt beim Jugendamt so gut an wie bei mir *s* :rolleyes3:

  • Ich habe extra 2 Schulen ausgewählt, eine Normale und die Private. Ihn beiden Fakten geschildert. Reiner Menschenverstand sagt, gut, es geht nur die Private, um den normalen Alltag halbwegs weiter bestreiten zu können. Das geht hier nicht um ich will die nur. Da finde ich schon, kann er einen kleinen Teil dazu beitragen. Das ist für mich aber nicht relevant und darum geht es mir nicht. Er macht es sich leicht. Er will weder irgendwas zahlen noch hat er den Alltag.


    Du solltest Dich besser doch einmal vom Anwalt beraten lassen...


    Wenn der KV der Privatschule nicht zustimmen will und Du deswegen Deine Arbeitszeit reduzieren musst, wird der Vater Dir
    Betreuungsunterhalt zahlen müssen!
    Vielleicht bewegt ihn dieses Argument dazu der Schule zuzustimmen?

  • Ich hab regelrecht Angst ihm das mit den Fahrten zu sagen bzw. zu schreiben. Weil er darüber lachen wird und anderes einfordern wird.


    Er kann ja gerne lachen und etwas anderes einfordern. Nur auf welcher Grundlage will er denn fordern? Ihr hattet eine Vereinbarung, die nicht der gängigen Praxis entspricht, soweit noch alles ok. Aber diese Vereinbarung wird von ihm nicht eingehalten bzw. er ändert diese nach Gutdünken ab und Du gibst immer nach. Jetzt kündigst Du also die Vereinbarung auf und forderst ihn auf, gängige Praxis umzusetzen. Sagen wirst Du ihm das nicht, denn Du willst ja ab jetzt nur noch schriftlich kommunizieren, nicht wahr? ;)
    In derselben Mitteilung weist Du ihn schon einmal vorsorglich darauf hin, dass Du eine Änderung der gängige Rechtspraxis (Umgangselternteil hat für die Fahrten des Umgangs zu sorgen) nicht hinnehmen wirst und Dich, falls nötig, auch mit rechtlichen Schritten gegen eine Verletzung dieser gängigen Rechtspraxis wehren wird.


    Irgendwie glaub ich nicht, dass seine Reaktion aus Lachen bestehen wird, sondern eher so... :angry :motz: :nawarte: ......aber lass Dich nicht bange machen, Du hast lange genug nach seiner Pfeife getanzt.

  • Also werde ich jetzt den Umgang für die nächsten 4 Wochen aufschreiben, wie abgesprochen. Mit tag unf uhrzeit und den Satz mit dem fahren. Schick ihm das per Mail und er soll es mir zum nächsten Umgang unterschrieben mitbringen.
    Umd was tue ich, wenn er wegen dem fahren nicht unterzeichnet und dies auch nicht tut?

  • Hallo Nava,


    offengestanden meine ich, das ist zu viel Änderung auf einmal.


    Es ist natürlich richtig, Du musst das Kind weder holen noch bringen.
    Aber ebenso richtig und wichtig dürfte für Dich selbst sein, einen Schritt nach dem anderen zu gehen.


    Dokumentiere also zuerst die vereinbarten Umgangszeiten und sende ihm diese zu mit der Anmerkung, dass Du dich daran halten wirst und keine weiteren Diskussionen wünschst. Übe daran einfach, wie es ist, den Rücken gerade zu machen und auch einmal einen kleine Sturm auszuhalten.


    Andere Punkte wie z.B. die Fahrerei zu thematisieren würde ich ebenso verschieben wie im vorauseilendem Gehorsam zum Jugendamt zu rennen. Da dieses sowieso bemerkenswert schlecht über die gesetzlichen Gegebenheiten informiert ist, hast Du aus einer derartigen Unterhaltung keinen Mehrwert. Außerdem muss man nicht jedes Mal selbst dort hinrennen nur weil KV droht, das nun tun zu wollen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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