KV zieht mich erneut vors Jugendamt

  • Verrenn dich jetzt nicht. Sonst hast du schnell 2 Gerichtsverfahren. Eines wegen deines Ex und eines wegen der Großeltern


    Ich kann nur aus Erfahrung sagen: man kann nie wissen, was bei einem Gerichtsverfahren für ein Ergebnis herauskommt. Und selbst dann bleibt es in Eurer Verantwortung als Eltern, dieses Ergebnis praktisch umzusetzen. Gerichtsverfahren kosten immer Zeit, Geld und viele Nerven. Es ist immer besser, wenn Ihr andere Wege findet, um (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen. Hilfreich dabei ist, keine Feindbilder zu pflegen (zu KV, Großeltern usw.), sondern sich aus der Perspektive des Kindes zu fragen, was für dieses gut und vernünftig ist. Am besten natürlich gemeinsam oder - mit professioneller Unterstützung - beispielsweise in Form einer Mediation.

  • Aber Richter hat ganz klar formuliert, dass des dem Elternteil mit Alterssorge ermöglicht werden müsse Vollzeit zu arbeiten. Ach so, und Kind wurde von der Richterin befragt.


    Schöne Theorie. Das kann ich erst einmal vergessen, in unserem Fall ist nicht absehbar, dass die KM irgendwann auch nur annähernd eine Entlastung wird sein können. Und wenn man Vollzeit arbeitet, wieviel Zeit hat man dann noch für das bzw. die Kinder? Mit einem Kind kann ich mir das noch vorstellen, Vollzeit zu arbeiten, aber auch das geht nur, wenn man ein gut funktionierendes soziales Netz hat.


  • Ich kann nur aus Erfahrung sagen: man kann nie wissen, was bei einem Gerichtsverfahren für ein Ergebnis herauskommt. Und selbst dann bleibt es in Eurer Verantwortung als Eltern, dieses Ergebnis praktisch umzusetzen. Gerichtsverfahren kosten immer Zeit, Geld und viele Nerven. Es ist immer besser, wenn Ihr andere Wege findet, um (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen. Hilfreich dabei ist, keine Feindbilder zu pflegen (zu KV, Großeltern usw.), sondern sich aus der Perspektive des Kindes zu fragen, was für dieses gut und vernünftig ist. Am besten natürlich gemeinsam oder - mit professioneller Unterstützung - beispielsweise in Form einer Mediation.


    Zum Glück liegt da alles auf meiner Seite. Ich bin gesprächsbereit und würde mich sofort mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen, ich rede weder KV noch Großeltern vor dem Kind oder generell schlecht-im Gegenteil, ich grüße die Großeltern usw......! Was meint ihr, was wir schon "durchhaben". Die Großeltern grüßen mich nicht, zum Oma/Opa Nachmittag haben sie meine Mutter ignoriert, obwohl diese ein leichtes Gespräch aufbauen wollte vor dem Kind, die Großeltern reden mich schlecht. Es gab ein Vorfall im Kiga und Absprache, dass ich im Notfall auf dem Festnetz zuhause anrufe. Das war 1x der Fall. Opa geht ran, schreit mich an und legt auf. Ich konnte lediglich meinen Namen sagen, wer dran ist. Anfangs, ja, ich hole sie seit Anfangs bei ihm ab *grummel*, kam er mir sogar an der Straße mit ihr entgegen gelaufen, dass ich ja nicht bis zu ihrem Haus fahre. Ist schon alles sehr witzig. Nur alles leider sehr schlecht beweisbar im Notfall. Ich handel im Sinne meines Kindes richtig in der Hinsicht, sie liebt alle Beteiligten und das ist mir klar und das muss so sein. Nur so sind wir wieder am Anfang. Ihr habt jetzt einen kleinen Einblick, wie auch die Großeltern sind und könnt mich viell. etwas verstehen, dass ich mehrere Leute gegen mich und jedes kleine Handeln von mir habe. Deshalb ändert der KV auch täglich seine Meinung, weil er solch negative Rückhalt gegen mich hat.
    Ich will auch das sie zu den Großeltern geht, sie mag sie, aber das gleiche würden sie nie umgedreht sagen. Wisst ihr?! :hae:

  • Um noch einmal auf den konkreten Schulwunsch der TS zurückzukommen...


    Wenn ich es richtig verstanden habe, kannst Du erstmal einen Platz an der Privatschule reservieren, ohne dass eine Verpflichtung oder Kosten entstehen, diesen Platz auch in Anspruch zu nehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann würde ich die Reservierung schon einmal vornehmen, ganz egal was in den 3 Jahren bis Schulbesuch sich auch entscheiden wird.


    Ich finde die Erfahrungen von Rosie enorm hilfreich für Dich, liebe TS. Wie ich Dich verstanden habe, würdest Du die Kosten der Privatschule selber tragen. Somit hast Du meines Erachtens ein gutes Konzept für einen Schulbesuch Eures Kindes. Für eine mögliche gerichtliche Entscheidung könntest Du tatsächlich eine Kostenrechnung für unterschiedliche Schulen durchführen. Dieser Kostenvergleich zusammen mit den einzelnen Betreuungsmöglichkeiten ist eine gute Argumentationsgrundlage für eine bestimmte Schule. Wichtig wäre aber auch aus meiner Sicht, dass das Kind zu der Schulentscheidung steht. Das heißt, in 2,5 Jahren sollte das Kind einmal die Schule kennenlernen können und wenn auch sie der Schule zustimmt, dann solltest Du Dich um die Zustimmung des Vaters bemühen bzw. wenn es dann wegen aller Argumente (Kosten, Betreuung, Koordination mit Arbeitszeiten) die eine Schule sein soll, diese dann auch gerichtlich bestätigen lassen.

  • Shielover: Ihre Meinung habe ich mir offengehalten. Denn sie kann dann halbwegs auch sagen, ob sie das Gebiet weitermachen möchte. Wenn nicht, muss ich sehen.



    KV hat mich übrigens gerade angerufen und gebeten das ich unterzeichne, dass das Kindergeld weiterhin an ihn geht und er mir überweist. Nehm ich gleich mit zum RA. Weiterhin meinte er will er nur vom JA, dass er sie 2 Nächte am Stück hat und will fragen, wie er das darf. Er hätte eine Vorstellung, will sie mir aber nicht sagen. Naja. Erst wollte er jedes WE und war mit einer Nacht quasi einverstanden. Das hin und her nervt mich so.

  • Wie Kindergeld an ihn? Eure Kleine lebt bei dir und somit steht dir das Kindergeld zu!! Lass dich da auf nichts ein. Genau, sprech dies beim RA an.


    Und wegen des Umgangs: er kann ja seinen Vorschlag beim JA anbringen. Du solltest auch einen Vorschlag anbringen, der für euch Beide angemessen und umsetzbar ist. Ich hoffe sehr, dass ihr euch zum Wohle eurer Kleinen einigen könnt.


    Und bis dahin: TIEF DURCHATMEN :troest Den ersten Schritt hast du schon getan... und bist auf dem richtigen Weg


    GLG
    Stella :strahlen

  • Also ich kenne das so, dass Kinder, die dann in die Privatschule gehen, eh die Möglichkeit gegeben wird 3-4x einen Tag zum Schnuppern zu kommen - so war es jedenfalls bei uns. Und das passiert weit bevor man sich bei der Regelschule anmelden sollte.

  • KV hat mich übrigens gerade angerufen und gebeten das ich unterzeichne, dass das Kindergeld weiterhin an ihn geht und er mir überweist. Nehm ich gleich mit zum RA. Weiterhin meinte er will er nur vom JA, dass er sie 2 Nächte am Stück hat und will fragen, wie er das darf. Er hätte eine Vorstellung, will sie mir aber nicht sagen. Naja. Erst wollte er jedes WE und war mit einer Nacht quasi einverstanden. Das hin und her nervt mich so.


    Äh, wie das Kindergeld geht an ihn???


    Wenn das Kind bei Dir lebt und bei Dir gemeldet ist, dann ist das Kindergeld an Dich auszuzahlen von der Familienkasse. Da ist nix mit an ihn auszahlen und er überweist es dann. Das Kindergeld ist von der Familienkasse an denjenigen zu zahlen, der das Kind in der Obhut hat. Und das bist Du, oder nicht? Also melde Dich bei der zuständigen Familienkasse, dass sie ab sofort das Kindergeld an Dich auszahlen sollen.


    Und er kann mit dem JA viel besprechen, das ist sein Recht. Nur irgendwann MUSS er mit seiner Vorstellung bei Dir vorstellig werden. Und dann kannst Du immer noch prüfen, ob sich seine Vorstellung mit Deiner deckt. Dann kann man ja vielleicht auch über einen gemeinsamen Termin beim JA reden, um seine Vorstellung zu diskutieren. Vorher lohnt sich Aufregung nicht, lass ihn machen.

  • Äh, wie das Kindergeld geht an ihn???


    Wenn das Kind bei Dir lebt und bei Dir gemeldet ist, dann ist das Kindergeld an Dich auszuzahlen von der Familienkasse. Da ist nix mit an ihn auszahlen und er überweist es dann. Das Kindergeld ist von der Familienkasse an denjenigen zu zahlen, der das Kind in der Obhut hat. Und das bist Du, oder nicht? Also melde Dich bei der zuständigen Familienkasse, dass sie ab sofort das Kindergeld an Dich auszahlen sollen.


    Und er kann mit dem JA viel besprechen, das ist sein Recht. Nur irgendwann MUSS er mit seiner Vorstellung bei Dir vorstellig werden. Und dann kannst Du immer noch prüfen, ob sich seine Vorstellung mit Deiner deckt. Dann kann man ja vielleicht auch über einen gemeinsamen Termin beim JA reden, um seine Vorstellung zu diskutieren. Vorher lohnt sich Aufregung nicht, lass ihn machen.


    Wurde zur Geburt so vereinbart, da er dadurch ja eine jährliche Förderung der Riester Rente hat. Wurde bisher nichts dran geändert. Im Grunde isses doch egal, oder? Deshalb lohnt sich der RA Termin noch mehr. Entweder ich unterschreibs und bekomm die halbe Förderung oder ich nehm das Kindergeld. So erstmal meine Ansicht.


    Da er ja vorhin scheißfreundlich war, wie eben tageabhängig bei ihm, dachte ich, ich frag nochmal nach. Er hätte eine Idee und möchte aber mit dem JA besprechen, wie und ob er das so dürfte. Tja, sonst hätte ich mich auch vorbereiten können, aber gut, lass ich mich bei einem evtl. Termin überraschen und haue ihm dann meine gewünschten Änderungen hin.
    Ich habe mir auch überlegt, alles für mich zu behalten bis zum Termin. Wenn ich das jetzt mit den Fahrten anbringe, hat er genügend Zeit samt seiner Familie Sachen gegen mich einzurühren, aus Rache. Daher erfährt er alles vor Ort und gut ist.
    Ich bin sehr beruhigt seit gestern und auch, dass ich den RA Termin habe. Das macht mich selbstbewusster und beruhigter.

  • KV hat mich übrigens gerade angerufen und gebeten das ich unterzeichne, dass das Kindergeld weiterhin an ihn geht und er mir überweist.


    Dann bist Du davon abhängig, dass er auch tatsächlich überweist. Was ist, wenn er das eines Tages nicht mehr tut?

    Im Grunde isses doch egal, oder?


    Nein, ist es nicht. Was hat das Kindergeld mit einem Rentenvertrag eines Elternteils zu tun? Verstehe ich gerade nicht.


  • Dann bist Du davon abhängig, dass er auch tatsächlich überweist. Was ist, wenn er das eines Tages nicht mehr tut?


    Nein, ist es nicht. Was hat das Kindergeld mit einem Rentenvertrag eines Elternteils zu tun? Verstehe ich gerade nicht.


    Das läuft als Dauerauftrag und ich bin davon immer ausgegangen, dass ich in dem Fall nachweisen kann das er es nicht mehr tut und kann dann Schritte einleiten. Mmhh.....


    Ganz einfach, er bekommt eine staatliche Förderung von 300 Euro, einfach als Zuschuss. Hab da nie groß weiter drüber nachgedacht und hab auch für das letzte Jahr keinen Cent erhalten.


    Da lohnt sich doch der RA Termin umso mehr.

  • Ganz einfach, er bekommt eine staatliche Förderung von 300 Euro


    Hm, da solltest Du dann auch die Hälfte davon bekommen, wenn er davon profitiert. Immerhin dient es sozusagen dem Kindeswohl. D. h. er sollte seinen Dauerauftrag dann entsprechend aufstocken. Aber grundsätzlich wäre ich misstrauisch, denn Daueraufträge können immer abgeändert oder gekündigt werden.

  • Wurde zur Geburt so vereinbart, da er dadurch ja eine jährliche Förderung der Riester Rente hat. Wurde bisher nichts dran geändert. Im Grunde isses doch egal, oder? Deshalb lohnt sich der RA Termin noch mehr. Entweder ich unterschreibs und bekomm die halbe Förderung oder ich nehm das Kindergeld. So erstmal meine Ansicht.


    Nein, das ist alles andere als egal. Ihr handelt damit den Bestimmungen der Kindergeldkasse zuwider. Nachzulesen im Merkblatt der Familienkasse, kannst Du in der Suchmaschine Deines Vertrauens finden. Im übrigen bitte auch mal nachlesen, was Euch droht, wenn Ihr Veränderungen der Familienkasse nicht rechtzeitig mitteilt, und zwar hier.


    Edit: Nochmal ganz deutlich, das Kindergeld ist an Dich auszuzahlen, und zwar direkt von der Familienkasse. Ob er dadurch Förderungen verliert oder nicht, ist unwichtig!

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  • Nein, das ist alles andere als egal. Ihr handelt damit den Bestimmungen der Kindergeldkasse zuwider. Nachzulesen im Merkblatt der Familienkasse, kannst Du in der Suchmaschine Deines Vertrauens finden. Im übrigen bitte auch mal nachlesen, was Euch droht, wenn Ihr Veränderungen der Familienkasse nicht rechtzeitig mitteilt, und zwar hier.


    Edit: Nochmal ganz deutlich, das Kindergeld ist an Dich auszuzahlen, und zwar direkt von der Familienkasse. Ob er dadurch Förderungen verliert oder nicht, ist unwichtig!


    Mit der Familienkasse ist das abgesprochen und er hat ja ein Schreiben von denen vorliegen. Da soll ich gegenzeichnen und damit mein weiteres ok dafür geben.
    Zeigt aber auch wieder auf, wie wenig die JÄ wissen. Das Problem kenn ich eigentlich, die SB sagte immer, dass hätte keinerlei Konsequenzen.

  • Ok, musst Du wissen. Ich zeige Dir nur auf, dass Du den Anspruch auf das volle Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse hast. Ob Du den in Anspruch nimmst, das bleibt natürlich Dir überlassen.


    Du solltest aber bedenken, dass Du ihm somit ausgeliefert bist, dass er Dir das Geld auch wirklich überweist. Das muss Dir klar sein.


    Edit: Guck Dir bitte das Schreiben der Familienkasse genau an, welches Du unterschreiben sollst. Falls es sich um eine Berechtigtenbestimmung handelt, die gilt normalerweise nur für nicht dauerhaft getrennt lebende Eltern.

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  • Der Anwalt gestern allerdings meinte, ich hätte wenig Chancen. Er kannte ja aber auch nicht den ganzen Fall. Somit begebe ich mich jetzt schon auf eine sichere Seite, gerade weil es eben eine Privatschule ist.
    Ich glaube es gibt in der Stadt noch eine normale Grundschule, die ich aber aus gewissen Gründen nicht möchte. Wenn da die Hortzeiten günstig liegen, müsste ich diese dann nehmen, auch wenn ich nicht möchte? Nur eben unter den Aspekt, die Hortzeiten gehen?


    Hallo Nava,


    das Gericht entscheidet nicht, welche Schule das Kind besuchen wird.
    Es entscheidet ausschließlich (!) welcher Elternteil diese Entscheidung alleine treffen darf wenn sich die Eltern nicht einig werden.


    - Wenn nun KV sagt "ich will nun mal nicht dieser Schule zustimmen", dann hat er schlechte Karten. Einfach verweigern ohne Alternative zu nennen, wäre dumm. Das Kind wird schulpflichtig sein.
    - Wenn KV sagt "ich will die Schule gegenüber meiner Wohnung", dann muss er nachweisen, warum die für das Kindeswohl besser wäre.
    - Sagt er "ich will keine Privatschule weil die Geld kostet" hat das Argument eine gewisse Relevanz, weil er verpflichtet werden könnte, sich an den Zahlungen zu beteiligen. Hier hast Du jedoch trotzdem die stärkeren Argumente: Dir als Alleinerziehende muss ermöglicht werden, berufstätig zu sein. Während dieser Zeit zuverlässig betreut zu werden, entspricht dem Kindeswohl. Ebenso dem Kindeswohl entspricht, wenn z.B. Freunde des Kindes ebenfalls diese Schule besuchen würden. Noch ein wichtiges Argument wäre, die Schulgebühren selbst zu zahlen.
    - Handelt es sich um eine glaubensgebundene Schule und verweigert KV deswegen seine Zustimmung, ist das ein wichtiges Argument, aber auch hier müsste er für Dich machbare (!) Alternativen vorschlagen.


    Da Du bereits geprüft hast, dass dieses von Dir gewünschte Schule die einzige ist, die mit Deinem Dasein als alleinerziehende, berufstätige Mutter kompatibel ist: Warum sollte ein Gericht entscheiden, dass bei Euch der Umgangselternteil über die Schulwahl entscheiden darf?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die meint: Versuch macht klug.
    und: Für die Reservierung des Platzes benötigst Du keine Zustimmung.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Okay, Kindergeldempfänger ist bei der Behörde bekannt, aber ist das rechtens, die Zulage bei der Riester Rente zu kassieren, wenn die Kinder gar nicht bei ihm leben...könnte mir vorstellen, dass das die Voraussetzung für die Zulage ist?!


  • Vielen Dank!!




    Clara: Meines Wissens war damals nur relevant, auf wen der Riestervertrag läuft und nur als Voraussetzung musste gegeben sein, dass auf diese Person das Kindergeld fließt. Aber bin auch neugierig und gespannt auf den RA Termin.

  • aber ist das rechtens, die Zulage bei der Riester Rente zu kassieren, wenn die Kinder gar nicht bei ihm leben...könnte mir vorstellen, dass das die Voraussetzung für die Zulage ist?!


    Der Gesetzgeber ist bei der Voraussetzung für die Riesterzulage relativ eindeutig: Die Riesterzulage steht bei unverheirateten Eltern dem Empfänger des Kindergeldes zu. Das bedeutet in der Realität auch im Umkehrschluß, dass bei unverheirateten zusammenlebenden Paaren nur der die Förderung erhalten kann, der das Kindergeld bekommt - der andere geht leer aus. Siehe auch hier:


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__85.html


    Ist nicht gerecht, ist aber leider so.