umgangsrecht-Vater muss nicht auf sein Hobby verzichten?

  • Du kannst einen Anwalt mitnehmen oder jede andere Person, der Du vertraust.


    Beistände bei Behörden sind keine Seltenheit und sind vom Gesetz her möglich, also kann das JA Deinen Beistand nicht einfach ablehnen (es sei denn er ist befangen, z.B. er hat was gegen den Kindsvater, weil der ihm mal das Butterbrot weggegessen hat oder so...).

  • Ahh das ist natürlich gut zu wissen.Wen ich jemand mitnehmen würde könnte er da sagen das er das nicht will ?
    Ich habe so.ein schlechtes Gefühl das Umgangsrecht bei mir auszuübeen nach seinen Sprücheen die er beim Jugendamt gebracht hat und vorallem.wen dann noch jemand bei.mir iat bekomme ich dies auch negativ angerechnet


  • Ich habe so.ein schlechtes Gefühl das Umgangsrecht bei mir auszuübeen nach seinen Sprücheen die er beim Jugendamt gebracht hat und vorallem.wen dann noch jemand bei.mir iat bekomme ich dies auch negativ angerechnet


    Hallo zweitmama2014,


    ich finde, Du solltest Dir keine Gedanken machen, was Dir eventuell negativ angerechnet werden könnte wenn das Umgangsrecht bei Dir zu Hause stattfindet.
    Ich finde, Du solltest dafür sorgen, dass Dein Hausrecht respektiert wird. Du willst den Umgang nicht bei Dir zu Hause, das müssen alle anderen Menschen um Dich herum akzeptieren.


    Deine Sachbearbeiterin beim Jugendamt macht sich ihren Job einfach. Ihre Auskünfte an Dich sind inkompetent und grenzüberschreitend.
    Sie manipuliert Dich, weil Du der augenscheinlich schwächere Part bist. Eine "Einigung" deses "Falles" ist natürlich schön schnell und der Fall vom Tisch wenn sie Dich überredet, die Wünsche des Vaters zu erfüllen.
    Der Umgang mit einem Kind orientiert sich ausschließlich am Wohl des Kindes, dies hat vor allem bei Säuglingen natürlich Einschränkungen bei den Zeiten zur Folge. Das hat der Vater zu akzeptieren! Ebenso zu akzeptieren hat die Umwelt, wenn Du das Kind stillst. Stillen ist immer zum Wohle des Kindes. Niemand kann Dich zwingen, hierauf zu verzichten oder Milch abzupumpen oder das Stillen an sich zu "beweisen" oder womöglich zu rechtfertigen.


    Erst nachrangig zu diesen Punkten werden dann Faktoren wie Dein Hausverbot für den Vater (es gibt hier keinen Diskussionsspielraum, Du musst keinen Zutritt gewähren!), Berufe der Eltern und irgendwann auch deren Hobbies wichtig.


    Um diese Gegebenheiten herum wird der Umgang organisiert.


    zweitmama2014, Du hast einen Säugling zu versorgen und bist deswegen besonders verletzlich und ängstlich.
    Bitte wende Dich dringend an eine andere Beratungseinrichtung und/oder an einen Anwalt.
    Gibt es bei Euch ein Büro des Kindeschutzbundes?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo,


    eigentlich ist es doch ganz simpel: Offenkundig seid ihr alleine nicht imstande gewesen, den Umgang zu regeln. Nun scheint ja schon ein Gericht involviert und irgendetwas wird dieses Gericht ja nun auch geregelt haben - was genau bleibt allerdings offen.


    Sicherlich muss niemand Umgang in den eigenen vier Wänden zulassen, wenn er das nicht möchte. Allerdings wird auch ein Zaunquadrat aus Totschlagargumenten "nicht in meiner Wohnung" - "ich stille, also nicht über nacht" - "wenn Vollmond ist, ist die Kleine immer so komisch" das am Ende eine nicht vorhandene Entscheidungsgewalt über den Umgang auf den betreuenden Elternteil projeziert heutzutage nicht mehr funktionieren.


    Es ist ausdrücklich nicht allein das Problem des Umgangsberechtigten, den Umgang umzusetzen. Das ist Aufgabe beider Eltern. Sich hier also auf alles, was nicht geht und man nicht möchte oder nicht kann zurück zu ziehen und zu sagen "Und jetzt sieh zu, wie du´s machst" klappt nicht.


    Nein, er muss nicht von Dritten bewerten lassen, ob seine Termine wichtig genug sind um nicht Umgang "darüber" zu legen. So wie du keine Dritten entscheiden lassen musst, wer in deine Wohnung darf und wer nicht. Selbstverständlich kann auch ein Säugling Übernachtungsumgänge wahrnehmen. Die Rücksicht der Gerichte und Ämter hat hier ganz massiv abgenommen, nachdem Lobbyvereine aktiv Müttern geraten haben, so lange wie möglich zu stillen um damit die Übernachtungsumgänge hinaus zu zögern. Man darf sich also dort bedanken.


    Aber insgesamt klingt es schlicht nicht nach einer konstruktiven Gesprächsbasis. Also solltet nicht ihr den Umgang derzeit regeln, sondern jemand mit kühlem Kopf, sei das eine Erziehungsberatung oder ein Gericht. Wobei ich, wie erwähnt, noch nicht verstanden habe, was das Gericht nun genau geregelt hat, wenn dort doch ein Termin stattgefunden hat.



    Und ja, natürlich hast du als Mutter ein "Mitspracherecht" bei Impfungen - aber eben kein Alleinentscheidungsrecht, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist. Dann hat er eben auch ein Mitspracherecht.
    Daher würde ich mich hier nun nicht zu sehr auf diese "damit kommt er vor keinem Gericht durch"-Schiene einlassen, denn darum geht es nicht.

  • Hallo Tüftels,


    ich kann hier keinerlei Tendenzen erkennen, dass die Mutter zuerst gemeine Vorgaben macht und dann sagt "jetzt sieh zu wie Du das machst". Es lohnt sich, nachzulesen: *klick* Umgang 5 Monate altes Baby


    Deinem Verständnisproblem ("Wobei ich, wie erwähnt, noch nicht verstanden habe, was das Gericht nun genau geregelt hat, wenn dort doch ein Termin stattgefunden hat.") kann ich abhelfen. Der stattgefundene Termin war derjenige, der vor der Anhörung bei Gericht in wenigen Tagen stattzufinden hatte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Selbstverständlich kann auch ein Säugling Übernachtungsumgänge wahrnehmen. Die Rücksicht der Gerichte und Ämter hat hier ganz massiv abgenommen, nachdem Lobbyvereine aktiv Müttern geraten haben, so lange wie möglich zu stillen um damit die Übernachtungsumgänge hinaus zu zögern.


    Ich denke mir jeder halbwegs normal denkende Mensch ist in der Lage zu erkennen, dass Stillen für ein 5 Monate altes Baby die besten, natürlichste und artgerechte Ernährung ist und dass Kinder in dem Alter regelmäßig (= alle 2-3 Stunden was ich mit erinnern kann) Nahrung brauchen. Egal ob Tag oder Nacht.


    Lass dich hier nicht ins Bockshorn jagen.


    Einen 2-jährigen in der Nacht zu Stillen ist zwar anscheinend gerade modern, aber ich gehe davon aus, dass Kinder in diesem Alter bereits ohne Stillen überleben können.



    p.S. Mütterlobbyist bin ich nicht, aber Kinderlobbyist und da sehe ich sehr wohl das Recht des Kindes auf gesunde und natürliche Ernährung wichtiger als alles andere.

  • Jetzt warte ich bloss noch auf den Kommentar das man ja abpumpen kann - nein kann man nicht immer, es gibt sehr viele Frauen bei denen das nicht klappt.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Es geht mit Nichten darum, wie der Umgang am Ende konkret gelöst werden kann sondern um die Grundhaltung der Eltern dazu, ihn auf die Reihe zu bekommen.


    Und offenkundig sind nicht beide Eltern aktiv darum bemüht, umfangreichen Umgang möglich zu machen, sondern man tauscht sich mit "also DAS geht ja schon mal nicht" aus.


    Nichts gegen das Stillen. Und ja - man kann abpumpen. Wenn das grundsätzlich nicht klappt, dann ist es eben so. Wenn es aber durchaus klappt, wenn das Kind mal eine Nacht zu den Großeltern soll, wenn es zum Vater soll aber spontan nicht mehr, dann ist das eben auch ein Punkt, an dem man kritisch nachhaken muss. Eine Gebärmutter ist kein Argument gegen Umgang oder Umgangsumfang. Punktum. Dass man auf diese Weise überhaupt über Umgangsmodalitäten sprechen muss ist vielen Geschlechtsgenossinnen geschuldet, die für sich die biologischen Voraussetzungen zum Instrument in einem Kleinkrieg gegen den Expartner stilisiert haben.


    Entsprechend muss und darf man durchaus nachhaken und sollte "ich stille" nicht als Totschlagargument durchwinken, auch wenn das gesellschaftlich noch immer tabuisiert ist.


    Der Umgang in diesem Fall muss offensichtlich von außen geregelt werden. Alles andere führt bestenfalls zu gutem Bauchgefühl bei unbeteiligten Gutmenschen die auch mal im Recht sein wollten. Ergo: Hilfe von außen holen. Sei das durch die Erziehungsberatung oder das Gericht und letzteres scheint ja bereits im Begriff das zu ordnen.


    Darauf darf man sich dann auch gerne verlassen. Die machen sowas öfter.

  • Hallo Tüftels,


    interessant ist Deine Diskussionskultur.
    Zuerst bemühst Du das kategorische "Punktum", dann kritisierst Du vermeintliche Totschlagargumente anderer Leute.


    Wie gut, dass deutsche Familiengerichte derartige Fragen nicht auf Deine Gebärmutter-Theorie oder die technischen Möglichkeiten (abpumpen) reduzieren. Genau darauf (!) kann man sich verlassen. Was Du als gesellschaftlich tabuisiert reduzieren möchtest, ist für mich kindeswohlorientiertes Denken. Genau das geschieht in deutschen Gerichten tatsächlich öfter.


    Rausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()






  • Weder Pumpe ich milch ab damit eine Übernachtung bei der Oma stattfinden kann noch Pumpe ich anders ab.Auch habe ich nicht vor bis zum zweiten lebensjahr zu stillen die rede ist zur Zeit von einem 5 Monate altem Baby.Soll ich das Kind dazu zwingen irgendwelche Breis zu essen nur damit der KV mal wiede3r sein Willen bekommt.Von meiner Seite aus sind schon mehr als genug Vorschläge /Gesprächsversuche unternommen worden.Alles wurde von Ihm beukotiert.
    Und meine Wohnung das sind nunmal MEINE wohnung wo ich gern selbst Entscheiden möchte wen ich rein lasse und wen nicht.Ich habe mir mit meinen 2 Kindern hier mein Reich geschaffen und ich Denke da hat jemand der mir das leben schwer macht nicht auch noch was in meiner Wohnung zu suchen.



  • Vielen Dank für die antwort,ja ich hatte ja den Termin gemacht im glauben das es hier ums Kind geht,nur hörte ich immer nur wen ich Vorschläge machte Was Spricht dagegen ,Warum nicht,warum wollenSie das nicht usw.
    Ja ich denke schon das es bei uns einen Kinderschutzbund gibt und werde glaube ich auch den Rat annehmen und dort mal ein Termin vereinbaren
    Also dieses Gespäch hat mich nochmal mehr runter gezogen man hat das Gefühl verurteilt zu werden ein Kind zu Stillen nur weil der KV behauptet das dies nur ein Vorwand wäre.

  • Hallo Zweitmama,


    schade ist es, dass die Sachberarbeiterin keine Hilfe ist, um die Probleme zu entschärfen.
    Um ihr Verhalten ein wenig einordnen zu können, und vielleicht in Zukunft ein bißchen gewappnet zu sein, finde ich die Erklärung von FrauRausteiger hilfreich:


    Deine Sachbearbeiterin beim Jugendamt macht sich ihren Job einfach. Ihre Auskünfte an Dich sind inkompetent und grenzüberschreitend.
    Sie manipuliert Dich, weil Du der augenscheinlich schwächere Part bist. Eine "Einigung" deses "Falles" ist natürlich schön schnell und der Fall vom Tisch wenn sie Dich überredet, die Wünsche des Vaters zu erfüllen.


    Halt die Ohren steif, lass dich nicht verunsichern. Du bist keine Mutter, die böswillig Umgang verhindern will:
    Du hast dem KV verschiedene Umgangs Angebote gemacht. Du handelst im Sinne des Kindes, wenn du stillst.
    Dass vom KV körperlicher Gewalt ausgegangen ist, ist ein weiterer Grund den KV nicht in die Wohnung zu lassen. Es gibt letzten Endes auch keine Sicherheit,, dass sich das nicht wiederholen könnte.
    Dass er lügt, ist auch ein Zeichen dafür, dass er nicht vertrauenswürdig ist und nicht bereit zum fairen Umgang mit dir.


    Viel Kraft und auch Glück wünsche ich dir für die Gerichtsverhandlung!

  • Huhu,


    ich hab jetzt nicht mehr alles gelesen,weil mir bei dem Still-Thema schon
    die Hutschnur hochgegangen ist!!!
    Was ist denn das für eine JA-Mitarbeiterin?


    Ob ich mein 5-monatiges Kind voll an der Brust selbst stillen möchte
    oder Flasche oder Gläschen geben möchte ist doch absolute Privasache!
    Würde mich da voll intim angegriffen fühlen.
    Und was sie getan hat münzt sie auf andere? Wirkt wenig tolerant.
    Ich glaube da hätte ich auch was gesagt - zur Not dem Vorgesetzten!
    Sowas geht meines Erachtens nach gar nicht.


    Jeder kennt doch das Wort Saugverwirrung.
    Und vor 6 Monaten geben viele gar nichts anderes als Muttermilch,
    aber was reg ich mich auf.


    Auch das mit der Wohnung! Auf mich wirkt die als ob se was gegen Mütter
    hätte und dich für bindungsintolerant hält und mit der Brechstange vorgeht!


    Ich hoffe du hast bald Ruhe :-(
    Schade, dass du so ne d......Dame erwischt hast


  • Er hat bei diesem Gespräch auf Super Papa gemacht.Und mir die ganze Schuld zukommen zu lassen.Ich glaub da hast du was falsch verstanden körperlich gewaltätig war er nie.Aber das was er treibt grenz schon an psychterror.Jedesmal höre ich neue Anschuldigung wie die eben das ich zu meiner großen grob wäre .Ich an der kleinen Körperverletzung begehe ,das ich stillen Vortäusche usw usw.Er erzählt in meiner Familie unwahrheitwn/Lügen .Er prollt er habe eine komplette Erstausstattung daheim schon eine Hebamme, einen Frauenarzt einen Kinderarzt..


    Die Sachbearbeiterin von Jugendamt hat Ihren Plan erstellt wie es abzulaufen hat und gut ist.Haette ich gewusst das es so abläuft hätte ich den Termin beim Jugenamt nie gemacht
    Sobald man ihm den Rücken zudreht

  • Was hat die Gute nun für einen Plan?


    Mir geht die gegen den Strich und ich glaube damit
    kommt diesmal sie nicht durch!
    Das Kind ist 5 Monate und wird gestillt! Basta!
    Was will sie denn? Ist doch toll für das Kind, das sollte der
    Vater auch sehen,sind doch nur noch paar Monate, sagen wir mal 1-3
    Dann kann sie echt bisi Gläsle Essen usw.


    Das tut mir leid für dich


  • Der sieht so aus jeden Samstag von 9-11 Uhr da soll er die komplette versorgung übernehmen wickeln anziehen
    füttern und sie dann um elf ins Bett zum Mittagsschlaf bringen.Ob die kleine vorher gestillt wird interessiert nicht und das ganze was sie da plant muss ja zuhause statt finden

  • Hallo,


    also ich dachte als Richtschnur bzgl des Stillens gilt 8 Monate....ich habe alle 3 bis zum 8. Monat gestillt - wobei ich bei den Zwillingen, die Milch abgepumpt hatte, weil sie die Brust nicht nahmen.....allerdings lief ich dann selber unter dem Laminat - das hat mich einfach fertig gemacht, das Abpumpen.


    Als Beistand hatte ich bei solchen Gesprächen meine Familienhilfe mit dabei. zb. Ich hatte damals ja auch so eine L.....von SB beim JA.....


    Hast du schon nen Anwalt? Denn wenn er sich von seiner Anwältin beraten läßt, dann mach du das auch...geht ja auf Beratungsschein.


    Lass dich von ihm nicht ins Bockshorn jagen. Wenn er seinem Hobby nachgehen will, dann gibt es halt nur noch die Ausweichtermine ( aber angeben, er will Umgang von sa - so nachmittag.......der will dich stressen, !!!) und wenn die nicht passen - ey, Pech gehabt.


    Und wenn ich hier etwas über "Gutmenschen" lese, dann könnt ich grad raus :kotz

  • Was mach ich eigentlich mit meinen hobbies, wenn das kind bei mir lebt?
    Rofl
    Lass dich nicht ärgern und verunsichern, FrauRausteiger hat das ganz gut eingeschätzt.
    Drück dir die Daumen. Im Vordergrund steht das Kind, keine Hobbies oder eine Einigung, um Papier für die Akten zu haben.


  • Ja eine Anwältin habe ich.Sie meinte das ich bei dem Gespräch meinen Standpunkt klar machen soll und Vertreten.Da wusste ich aber auch noch nicht das ich an so eine JA mitarbeiterin gerate.Und das der KV so dumme Sprüche bringt.Ich dachte auch immer 8 Monate wollte ich eigentlich auch,da wusste ich noch nicht das das so endet.

  • Der sieht so aus jeden Samstag von 9-11 Uhr da soll er die komplette versorgung übernehmen wickeln anziehen
    füttern und sie dann um elf ins Bett zum Mittagsschlaf bringen.Ob die kleine vorher gestillt wird interessiert nicht und das ganze was sie da plant muss ja zuhause statt finden


    Hallo zweitmama2014,


    das Jugendamt wird ja gehört bei Gericht.


    Nehmen wir einfach mal an, sie trägt diese Pläne vor Gericht vor. Du wirst dann ja gefragt werden, ob Du damit einverstanden warst/bist.
    Wenn Du dann antwortest "ich gewähre gerne Umgang, lieber wären mir sogar zwei oder drei mal die Woche. Aber ich habe bereits beim Jugendamt betont, dass meine Wohnung hierfür nicht zur Verfügung steht. Zudem wird das Kind gestillt, bevor es schläft und hierbei wünsche ich Ruhe".


    Was meinst Du, auf wen wirft das dann ein schlechtes Licht?
    Auf Dich oder auf die Beratungsqualität der Mitarbeiterin des Jugendamts?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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