umgangsrecht-Vater muss nicht auf sein Hobby verzichten?

  • Hallo ,


    Ich hatte vor kurzem schon mal geschrieben,und heute war der Termin beim Jugenamt vor dem Gerichtstermin,und ich bin etwas entsetzt.
    Wir hatten langes Gespräch heute dort und da der KV über die Woche nicht kann/will hatte ich Tage am We vorgeschlagen dann kam aber von dem KV seine Anwältin haette zu ihm gesagt das er auf seine Hobbys für ein Umgangsrecht nicht verzichten muss,sondern ich mich mit zwei Kindern richten muss.Was auch von der Dame vom Jugendamt bejat wurde,weiterhin wollte ich den
    Kontakt in meiner Wohnung nicht da sagte die




    Dame vom JA das ich es zulassen müsste.Stimmt das so?
    Dann kam er noch das ich angeblich an seinem Kind laut seinem Anwalt eine Körperverletztung habe machen lassen da ich die kleine Impfen lassen habe.
    Ich dachte ich fall aus allen Socken,ich bin doch die Mutter und hab kein Mitspracherecht.Kann das alles so sein? :thanks:
    Und dann kam noch von der JA Mitarbeiterin wen die kleine krank ist muss ich Ersatztermin suchen.Wen er nicht kann waere das halt so.Bin etwas schockiert da man sich vorkomnt wie ein nix/niemand der kein Privatleben mit zwei Kindeen braucht.

  • Hallo


    Hui, das klingt ja nach einem sehr konstruktiven Gespräch. Die Dame beim JuA scheint wohl nicht so ganz zu sehen, dass ihre Aufgabe sein sollte, im Sinne des Kindes einen Konsens herbeizuführen.


    Was das Impfen betrifft, so sollte das einvernehmlich vorgenommen werden, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Aber da bereits geimpft ist, würde ich mich zurück lehnen und dem Vater mitteilen, er könne gerne klagen. Sehr vermutlich wird ein Gericht im Sinne der STIKO entscheiden und Dir in dieser Frage das Sorgerecht alleine zusprechen. :D Alternativ kann der Vater sich ja mal bemühen, Dir zu erklären, welche im Kindswohl (!) liegenden Gründe er denn hat, gegen die Impfung zu sein. Nur weil er sich mit Dir streiten will, könnte etwas schwach in der Begründung sein.


    Ansonsten fahre ich sehr gut damit, einen verbindlichen Umgangsplan festgelegt zu haben. Gib Termine zur Auswahl, daran halten sich beide. Und selbstverständlich hat der Vater nichts in Deiner Wohnung zu suchen. Auch das möge er gerne durchklagen.


    Gruß

  • http://openjur.de/u/305841.html


    Hallo Zweitmama,
    es tut mir leid, dass Du beim Jugendamt so wenig Unterstützung bekommst!


    Nein, Du musst ihn nicht in Deine Wohnung lassen
    und auch die Entscheidung über Impfungen kannst Du alleine treffen, sie gehört zur Alltagssorge, siehe oben...
    Ich hoffe Du hast eine gute Anwältin, die Dir zur Seite steht?


    Alles Gute und viel Kraft!

  • Impfen - da solltet ihr gemeinsam entscheiden, nicht einer alleine.
    Umgang muss er nicht wahrnehmen - kann er aber, wonach sich die Termin Auswahl der Wochenenden richtet ist dabei nicht wesentlich
    In deine Wohnung mußt du nicht lassen - warum soll das erforderlich sein ?
    Kranke Kinder können auch zum Vater ggfls. einen Ersatztermin vereinbaren - im Sinne der Kids, da sonst schnell 4 Wochen vergehen.

  • Hi,


    solange es sich um Impfungen handelt, die empfohlen sind, soll er einfach mal klagen. Das Gericht wird sich freuen (hat er das GSR?). Zumal manche Kitas und Schulen Kinder denen bestimtme Impfungen nicht haben nicht mehr aufnehmen.


    Die Dame vom JA irrt gewaltig. Du muss absolut nicht dulden, dass der Umgang in deiner Wohnung stattfindet. Wenn du ihn da nicht haben willst, hat er das zu akzeptieren. Das wird auch kein Richter anders sehen.


    Wenn es eh zu einem Gerichtstermin kommt, dann bestehe auf einem verständlichen und verlässlichen Umgangsplan. Z.B. jedes 2. und 4. WE im Monat oder die WE der geraden oder ungerade Wochen...


    Ja, Ausfalltermine wegen Krankheit sind üblicherweise nachzuholen. Allerdings spricht ja nichts dagegen, dass ein Kind auch krank bei Papa sein kann. Will er das Kind dann nicht nehmen ,wird auch nicht nachgeholt.


    Ihr müsst euch beide ein wenig verbiegen. Aber er wird vor Gericht sicher nicht damit durchkommen ,dass seinem Hobby alles andere unterzuordnen ist.


    Hattest du das Kind nun dabei und was sagte die MA dazu, dass es anwesend sein sollte, damit Papa seinen Umgang hat?


    Tina

  • Ja ich hatte ja im Rahmen meiner möglichkeiten Termin vorgebracht.Bsp.hatte ich über die Woche auswahlzeiten von 9-11 Uhr oder 14.00-16.00 Uhr gegeben ,dann am We an geraden Wochen Samstags nachmittags und ungeraden Wochen Sonntags vormittags .Aber über die Woche passt nicht sonntag morgen kann er nicht da der seinem Hobby nachgehen will und er laut seiner Anwältin dies nicht zurückstecken muss sondern ich mich anpassen soll .das kann doch nicht sein das nur ich mich anpassen soll.
    Dann hat er beim Gespräch behauptet ich wäre beim letzten treffen grob zu der grossen gewesen obwohl diese gar nicht dabei war.Er behauptet sachen die mich als schlechte Mutter da stehen lässr.Dieser Mann macht mich einfach nur fertig

  • Ich hatte mich letztendlich dazu.entschieden die.kleine Zuhause zu lassen .Als ich sagte das er sein Umgangsrecht zu diesem Zeitpunkt des Gespräches stattfinden sollte meinte die Dame von JA das das jetzt nicht zum Gespräch gehört.
    Hatte echt das Gefühl die Dame handelt im Sinne des Vaters und nicht des Kindes

  • Hallo


    Über die Vorwürfe höre hinweg. Je mehr Du Dich auf Diskussionen einläßt, desto mehr kocht die Stimmung hoch.


    Wenn er Sonntags nicht kann, muß er eben den Samstagstermin nehmen. Du willst mit ihm ja gar nicht über das Hobby reden, sondern über Umgangszeiten. Er kann Sonntag nicht. Warum ist egal, wenn er da Socken bügelt, ist das sein Ding. Du bietest zwei, drei Termine an. Dann lehnst Du Dich zurück und legst die Platte mit dem Sprung auf:


    "Umgang ist möglich an Tag X, Tag Y und / oder Tag Z zu den Zeiten A oder B. Kind/er sind an der Haustür abzuholen und um D zurück zur Haustür zu bringen. Selbstverständlich wird im Interesse der Kinder Körperpflege / Wechselwäsche mit gegeben, welche ebenfalls wieder an der Haustür zurück gegeben wird. Gewünschte Termine sind zwei Wochen im Voraus anzukündigen, ansonsten wird von einem Umgangsausfall ausgegangen. Im Falle von Krankheit sind die Termine am Tag Z nachzuholen. Veranstaltungen der Kinder (Geburtstag, Verein etc) nimmt der Vater wahr, wenn diese in die Umgangszeiten fallen."


    Biete im wöchentliche Termine an, dann entfällt der Nachholtermin wegen Krankheit. Fängt er an zu motzen, legst Du erneut den Plan vor. Er kann gerne beginnen, kösungsorientiert andere Vorschläge zu machen.

  • Ja, es ist doch immer wieder pures Glück, an kompetente JA-Mitarbeiter zu geraten. Dieses Glück hattest Du anscheinend nicht.


    Umgänge müssen selbstverständlich nicht in Deiner Wohnung stattfinden. Darüber entscheidest Du alleine und niemand sonst. Wie immer rate ich dringend davon ab, Umgänge bei sich zuhause stattfinden zu lassen, vor allem, wenn solch ein Konfliktpotenzial ist wie bei Euch.


    Bei Impfungen empfehle ich, gemeinsam zu entscheiden. Wobei man ehrlich sein muss, wenn eine Impfung empfohlen wird, dann gibt es keinen wirklichen Grund, diese zu verweigern. Diese empfohlenen Impfungen könntest Du sonst auch im Rahmen der Alltagssorge alleine entscheiden.


    Bezüglich des Hobbys des KV ist es nicht so, dass Ihr Euch nur nach ihm richten müsst, sondern die Umgänge (Dauer, Häufigkeit) sind zwischen Euch als Eltern abzustimmen. Da würde mich doch mal interessieren, ob der KV in der Hinsicht einen eigenen Vorschlag gemacht hat, wie diese Umgänge stattfinden können. Nur zurücklehnen und auf Deine Vorschläge warten funktioniert natürlich nicht, denn er sollte als Vater ja auch Interesse daran haben, seine Kinder regelmäßig zu sehen.


    Ansonsten musst Du lernen, auf Vorwürfe mit Ignoranz zu reagieren. Diese interessieren in der Regel auch niemanden. Also brauchen sie Dich auch nicht zu interessieren.

  • Also seine Vorschläge waren ja die Kleine von samstag 14:00-So 18:00 Uhr mitzunehmen also über nacht.Was fuer moch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in frage kommt da ich die kleine stille.Als ich dies beim Jugendamt sagte bekam ich wieder mal gesagt das ein Kind mit fünf Monaten ja schon Gläschen essen könnte bzw Milch abgepump werden könnte.Das hätte die JA mitarbeiterin auch gemacht .
    Da macht man einen Termin beim Jugendamt und es wird nicht im Sinne des Kindes gesprochen sondern um den Willen des Vaters.
    Vielleicht lasse ich das einfach alles zu nah an mich ran aber es zieht mich immer wieder aufs neue runter mit welchem lügenpotential er kommt sprich ich würde grob mit meiner grossen umgegangen zu sein oder ich begehe mit ner Impfung Körperverletztung .Mit was muss ich als nächstes rechnen

  • hallo zweitmama,


    von mir hier auch noch einmal die Botschaft: lass dich nicht verunsichern.
    Du musst den KV weder in deine Wohnung lassen (ich hatte gerade die Diskussion, JA und Umgangsbegleiter haben mir zugestimmt), impfen nach STIKO, ha, da wird sich kein Richter dagegen äussern) und ob die Dame vom JA meint, dass du ab 5 Monaten zufüttern kannst oder nicht darf ihr kleiner geheimer Wunsch bleiben.


    Im Übrigen (als Mutter von 3!!!!! Kindern) kann ich dir sagen:
    nicht alle Kinder akzeptieren die Flasche (meine haben das bis ca. 9 Monate verweigert)
    -nicht alle Mütter wollen abpumpen
    -nicht alle Mütter KÖNNEN abpumpen


    Lass dich nicht einschüchtern, wirklich nicht.


    Stille, solange du und das Stillkind es mögen, kein Richter der Welt wird da eingreifen können und wollen.
    Impfe bitte nach STIKO
    http://www.rki.de/DE/Content/K…mpfempfehlungen_node.html



    mit was du als Nächstes rechnen musst weiss ich nicht....
    aber ich schätze, je weniger du dich beeindrucken lässt von seiner heissen Luft, desto schneller wird es ihm langweilig


    wie Lucca schrieb:


    biete ihm Termine an, da kann er sich was aussuchen. Wenn er das nicht will und bockt, soll er klagen.


    Und in bezug auf das JA würde ich mit dem nächsten Vorgesetzten eine gepflegte Unterredung über die SB führen....



    Alles Liebe und viel Fell


    Mrs Mima

  • Wie soll es denn über Nacht funktionieren wenn er den Sonntag vormittag mit seinem Hobby beschäftigt ist? Schließlich war das doch der Grund warum er Sonntag nicht kann.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Hallo


    Du brauchst mehr Wissen. :D


    Offiziell wird geraten, fünf Monate voll zu stillen und dann langsam (!) mit Beikost anzufangen. Das dies nicht von jetzt auf gleich geht, sollte bekannt sein. Wie die Dame vom JuA ihre Kinder groß bekommt, sollte in Eurem Gespräch keine Rolle spielen (und das darf ihr auch ruhig mal gesteckt werden). Ebenfals empfohlen wird bestillen bis zu einem Jahr! Ergo wird das Kind mindestens ein Jahr morgens und abends bei Dir sein. Der Vater möge sich nach den Bedürfnissen des Kindes richten. Ansonsten darf er gerne - genau: klagen. :D


    Marc1978's Einwand wäre hier übrigens genial gewesen.


    Gruß

  • Ja das ist das was total wiedersprüchlich ist und es meiner Meinung hier von seiner Seite aus nur um.einen Machtkampf geht.Er gibt Zeiten vor und nachdem muss alles gerichtet werden.
    Ja das mag sein das ich fehlendes wissen darüber habe,und bin deswegen überr jede info dankbar.
    Ich hatte versucht der kleinen Beikost anzubieten jedoch lehnt sie es noch ab und ich wollte eigentlich warten bis sie dazu bereit ist es immer mal wieder versuchen.Aber möchtee aich wen sie Beikost bekommt nicht abstillen.Genieße es sie Stillen zu könneen da es bei.der grossen nicht geklappt hat.Aber dann jedesmal von seiner Seite aus die Vorwürfe bzw Anschuldigungen die im Brief seiner Anwaeltin standen das ich stillen.nur vortäuschen und dann noch das kommentar der JA Mitarbeiterin macht mich schon sauer.

  • vielleicht, weil ich einen link gepostet habe?
    Hmmmm



    also kurz,


    lass dich nicht verunsichern, der Mann hat in deiner Wohnung nix verloren, stille, solange ihr stillen wollt.
    Abpumpen funktioniert bei einem Teil der Frauen nicht, einige wollen das auch nicht und einige KInder verweigern auch die Flasche....


    also nix mit "einfach abpumpen"


    Mrs Mima

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Du solltest Dir einen Beistand suchen, der Dich bei den Gesprächen beim JA begleitet und Deine Meinung vertritt.


    Ich kenn das von mir, man ist emotional involviert und darum fällt einem die passende Antwort nicht ein. Da könnte eine Begleitung Gold wert sein.


    Allerdings achte darauf, dass der/diejenige sachlich rüberkommt und fachlich kompetent ist.