Sozialgericht hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig

  • Ein Hoch auf diese oder diesen Richter



    Sozialgericht hält ALG-II-Kürzung für verfassungswidrig
    Wegen Urheberechtsverletzung/unerlaubtes Zitat Originaltext entfernt, aber zusammengefasst (Volleybap): Das Sozialgericht Gotha hält eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen für verfassungswidrig und hat einen Antrag zur Überprüfung der im SGB II festgeschriebenen Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht gefordert.


    Quelle: MDR oder Sozialticker


    lustig dazu:


    Text entfernt. Siehe oben. Volleybap
    http://www.gegen-hartz.de/nach…echen-der-ba-90016573.php



    Habe es gerade die letzten Wochen wieder erlebt...Sachbearbeiter macht auf ultra nett, hintenrum ist er völlig link und kennt die Gesetze nicht

  • Äh ja schön, das es gegen Grundgesetze verstösst.....aber mal im Ernst, Kürzungen bekommt man nur, wenn
    man seiner Pflicht nicht nachkommt.


    Wenn ich auf meiner Arbeit meiner Pflicht nicht nachkomme, verlier ich auch meinen Job über kurz oder lang. Soll
    ich danach dann auch vor Gericht gehen und klagen, das es gegen Grundgesetze verstösst?!


    Also ich finde viele H4- Empfänger ruhen sich genau auf solchen Urteilen aus. Sollen sie doch einfach ihr Zeug
    erledigen (Zeit genug sollte ja eigentlich sein), dann bekommt man auch keine Kürzung.

  • Man bekommt auch mal eben ganz schnell ne Kürzung aus Gründen, die nicht nachvollziehbar sind - kommt immer auf den Sachbearbeiter an. Ich hatte 2mal ne Kürzung bekommen, einmal weil ich nen 1Euro-Job annehmen sollte - aber keine Kinderbetreuung hatte, die damalige Sachbearbeiterin meinte dann, meine damals 10jährige Tochter solle dann mal auf die jüngeren Geschwister aufpassen ( geht gar nicht, beide jüngere Geschwister sind behindert und haben erhöhten Pflegebedarf, waren damals mal gerade 3 und 6 Jahre alt, darunter ein Autist) , als ich sagte, dass das nicht geht, bekam ich prompt die erste Kürzung. Die zweite Kürzung kam, weil ich über Nacht mit dem Kleinen ins Krankenhaus mußte und morgens um 8 einen Termin gehabt hätte bei der gleichen Sachbearbeiterin - das war aber nicht möglich, mein Sohn lag auf der Kippe auf der Intensivstation, meine andern beiden Kinder wurden vom sozialen Dienst des Krankenhauses betreut in der Zeit - die Sachbearbeiterin war der Meinung, die Kinder wären ja alle 3 gut betreut gewesen, also hätte ich vorbei kommen können - prompt gabs die zweite Kürzung. Danach hab ich die örtliche Presse und das Jugendamt eingeschaltet in der Sache, der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin entschuldigte sich und ich bin aufgrund der Pflege freigestellt seitdem ( was ich laut ihm eigentlich von Anfang an gewesen sein müßte, wenn sich die Sachbearbeiterin nicht so quer gestellt hätte) .


    Pflichten schön und gut, aber nicht auf diese Weise - und ich bin kein Einzelfall. Vor allem alleinerziehende Mütter mit behinderten Kindern haben oft zu leiden unter solcher Behördenwillkür.

  • Ich denke es ist schon so, dass es beides gibt.


    Sowohl Menschen die im Leistungsbezug stehen und sich dort auch ausruhen, als auch Mitarbeiter, denen es an Qualifikation, Rahmenbedingungen und Kompetenz fehlt.
    Und das dann noch in einem System was mehr auf try and error basiert, als eine neue Windows Version.



    lg von overtherainbow :rainbow: