Hallo!
Es gibt mal wieder Ärger mit dem KV
Ich falle unter die "alte" Regelung. Wir waren nie verheiratet und sind seit Jahren getrennt. Ich habe das alleinige Sorgerecht, alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und er: Ein Besuchsrecht.
Aufgrund seiner Unzuverlässigkeit was den Umgang mit unserem Kind angeht, kommt es immer wieder zu Differenzen. Aus einem Streit heraus hat er mich jetzt darauf hingewiesen, dass er trotz meinem alleinigen Sorgerecht ein Mitspracherecht in Sachen Schule hat und von mir über das Geschehen in der Schule unmittelbar informiert werden möchte (es geht um Rückmeldungen der Lehrerinnen was die Einhaltung von Regeln etc angeht).
Meine Frage: Hat er wirklich ein Mitspracherecht? Muss ich ihn darüber informieren? Wo kann ich sowas nachlesen? Wie ist die aktuelle Rechtslage? Bisher sind wir ohne Anwalt ausgekommen, aber ich denke den brauchen wir bald!!!!
Es eilt etwas da ich ihm schriftlichen antworten muss.
LG Sabine