Es eilt: Alleiniges Sorgerecht- hat der KV ein Mitspracherecht was die Schule anbelangt?

  • Hallo!


    Es gibt mal wieder Ärger mit dem KV :-(


    Ich falle unter die "alte" Regelung. Wir waren nie verheiratet und sind seit Jahren getrennt. Ich habe das alleinige Sorgerecht, alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und er: Ein Besuchsrecht.


    Aufgrund seiner Unzuverlässigkeit was den Umgang mit unserem Kind angeht, kommt es immer wieder zu Differenzen. Aus einem Streit heraus hat er mich jetzt darauf hingewiesen, dass er trotz meinem alleinigen Sorgerecht ein Mitspracherecht in Sachen Schule hat und von mir über das Geschehen in der Schule unmittelbar informiert werden möchte (es geht um Rückmeldungen der Lehrerinnen was die Einhaltung von Regeln etc angeht).




    Meine Frage: Hat er wirklich ein Mitspracherecht? Muss ich ihn darüber informieren? Wo kann ich sowas nachlesen? Wie ist die aktuelle Rechtslage? Bisher sind wir ohne Anwalt ausgekommen, aber ich denke den brauchen wir bald!!!!



    Es eilt etwas da ich ihm schriftlichen antworten muss.




    LG Sabine

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

    2 Mal editiert, zuletzt von bienehh ()

  • Gerade wenn du das ASR behalten möchtest, solltest du ihn auf dem laufenden halten.
    Er kann morgen einen Antrag auf das GSR stellen, damit kommt er durch und dann ist es nicht mehr eine Frage des "wollens".
    Was spricht dagegen ihn zu informieren ?


    Wir haben auch "die alte Regelung" - aber treten immer gemeinsam als Eltern auf und stimmen uns auch regelmäßig und zur Not kurzfristig ab - Vater sein, ist keine Frage einer Urkunde.

  • Er hat weder ein Mitspracherecht noch besteht eine Informationspflicht, ihn über etwaige pädagogische Ansagen der Lehrerin zu informieren.


    Sein Ansinnen sieht ja - wenn ich es recht verstehen - so aus, als wolle er "erzieherisch" in den Alltag des Kindes eingreifen. Und genau das wird im Falle eines Falles dazu führen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nur schwerlich erteilt würde. Eine elterliche Zusammenarbeit und das "Erarbeiten" des gemeinsamen Sorgerechts sieht schon ein bisschen anders aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    § 1686
    Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes


    Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.


    Dazu gehören u.a. auch die schulische Entwicklung, Gesundheitszustand u.s.w.

  • Der Vater kann ganz leicht das gemeinsame Sorgerecht beantragen mit dem Verbleib von Teilbereichen bei der Mutter, wie etwa das ABR. Mit dieser deeskalierenden Form des GSR-Antrags zeigt er sich durchaus "erarbeitungswillig" und gleichzeitig bereit, seine Elternverantwortung zu übernehmen.


    Dann heißt es ganz klar: Ja, er hat ein Informationsrecht und kann dies auch direkt bei der Schule und ohne TS als Filter in Anspruch nehmen. Sehe ich in diesem Fall als die einfachste Lösung des Problems an.


    Gruß

  • Hat er wirklich ein Mitspracherecht? Muss ich ihn darüber informieren?


    Er hat ohne GSR weder Mitspracherecht noch Informationsrecht.



    Es eilt etwas da ich ihm schriftlichen antworten muss.


    Im Zweifel würde ich ihm schriftlich!! besser nichts mitteilen, sondern mündlich.
    Da könnte er dir dann auch erstmal mitteilen, welche Informationen ihm denn überhaupt wichtig sind.

  • Lest doch mal den entsprechenden §.


    Der im übringens vor allem bei NSR Vätern zum tragen kommt. Denn die dürfen sich weder bei Schulen, noch bei Ärzten o.a. über ihre Kinder informieren.


    Der vater hat ein Informationsrecht, dass er übrigens zur Not auch gerichtlich durchseten kann. Dieses Recht ist völlig unabhängig vom SR.


    Und dem Kidneswohl steht es nicht entgegen, wenn er über Impfungen, gesundheitliche Entwicklung, schulische Fortschritte informiert wird. Er darf sogar Zeugnisse verlangen. Der TO jetzt zu suggerieren, sie müsse dem Vater gar nichts sagen wird ihr spätestens dann auf die Füße fallen wenn der Vater diese Infos einklagt. Und dann hat sie im schlimmsten Fall ein Urteil anden Backen, das ihr schriftliche Bericht im monatlichen bis halbjährlichen Abstand auferlegt, sowie die Übersendung von Zeugniskopien. Dann lieber jetzt freiwillig die gewünschten Infos geben.


    Daraus ergibt sich ja noch lange kein Mitspracherecht. Allerdings würde sich das schnell ändern, wenn der Vater das GSR einklagt ;-)

  • Sein Ansinnen sieht ja - wenn ich es recht verstehen - so aus, als wolle er "erzieherisch" in den Alltag des Kindes eingreifen. Und genau das wird im Falle eines Falles dazu führen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nur schwerlich erteilt würde. Eine elterliche Zusammenarbeit und das "Erarbeiten" des gemeinsamen Sorgerechts sieht schon ein bisschen anders aus.


    Das erstaunt mich jetzt, denn ich habe schon so oft hier gelesen, dass der einzige echte Grund zur Verweigerung des GSR eine dadurch drohende Kindeswohlgefährdung ist. Und dass elterliche Differenzen keineswegs das GSR ausschließen.
    :hae:



    Ob nun Informationspflicht besteht oder nicht - ich denke, der gesunde Menschenverstand gebietet es uns Eltern, dem anderen Elternteil Infos zukommen zu lassen über schulische Entwicklung, Gesundheit, sonstige wichtige Ereignisse. Allerdings in einem "vernünftigen" Ausmaß, also nicht unbedingt täglich oder als wöchentlicher Bericht, aber doch mindestens auf Nachfrage.
    Ich weiß, dass das mitunter schwierig sein kann, aber ich finde es trotzdem wichtig, den anderen ET nicht völlig außen vor zu lassen, wenn er denn Infos möchte.
    Wenn das Verhältnis schwierig ist, dann ist ein alleiniges Sorgerecht samt freiwilliger Info womöglich stressfreier, als ein erzwungenes GSR, weil man keine Infos rausrückt...

  • Der vater hat ein Informationsrecht


    Ehrlich?


    Ein Recht würde bedeuten, dass der Vater sich selbst Informationen beschaffen kann. Ohne SR wohl nicht drin. Ich denke, vielmehr hat die TS eine Informationspflicht. Standardmäßig ist mW halbjährig Info zu erteilen, wie bereits weiter oben geschrieben steht. Also Entwicklungsstand, später in der Schule Zeugnisse, immer mal wieder ein aktuelles Foto, etc...


    Diese Informationen sind von BET proaktiv zu übermitteln, denn käme es zu einem gerichtlichen Verfahren, würde TS diese Bringschuld auferlegt bekommen (mit wenigen Ausnahmen).

  • Also hieße das, dass die vom Vater gewünschten Informationen nicht zwangsläufig gegeben werden müssen?

    Aus einem Streit heraus hat er mich jetzt darauf hingewiesen, dass er trotz meinem alleinigen Sorgerecht ein Mitspracherecht in Sachen Schule hat und von mir über das Geschehen in der Schule unmittelbar informiert werden möchte (es geht um Rückmeldungen der Lehrerinnen was die Einhaltung von Regeln etc angeht).

    Und dass das Informieren auch nicht unmittelbar zu geschehen hat?

  • Nein. Der Vater hat kein Recht darauf, informiert zu werden.


    Wenn er nicht sorgeberechtigt ist, sowieso nicht: http://www.focus.de/familie/er…ungsrecht_id_2293413.html
    (so handhaben wir das auch an der Schule, Elternteile mit alleinigem Sorgerecht haben einen "Vermerk" in der Akte und werde auch nur alleine informiert)


    Und - was mich wundert, aber es ist ein offizieller Link - auch nicht unbedingt bei gemeinsamen Sorgerecht http://www.buergerbeauftragter…Datensatz=49&SpecialTop=8
    (bei größeren Sachen wie Ordnungsstrafe werden allerdings zumindest bei uns beide informiert, wenn das zuviel wird, kommt auf das Schreiben noch ein Hinweis drauf mit "Herrn XX zur Kenntnisnahme" oder so ähnlich.

  • Hallo und danke für die super schnellen Antworten! Er möchte von mir unmittelbar und ausnahmslos jedes mal informiert werden, wenn eine Notiz im Hausaufgabenheft steht. Ich habe in bisher immer in alles miteinbezogen. Das Problem besteht für mich darin, dass es zZ sehr angespannt ist zwischen durch, er sich mit mir nie abspricht, Besuchstermine platzen lässt und und und. Ich sehe es nicht ein, ihm in dieser Situation hinterher zu telefonieren. Er kann das GSR gerne einklagen, freiwillig teile ich es nicht. Ich werde von ihm entweder ignoriert oder beleidigt (das war nicht immer so). Unter diesen aktuellen Umständen möchte ich es nicht. Wenn sein Ton sich mir gegenüber wieder bessert, dann ruf ich auch gerne öfter wieder an. Ich habe ihm nun eine Mail geschrieben mit der Info das ich das nicht muss, aber gerne freiwillig mache (naje gerne trifft meine Stimmung nicht ganz ;-) )




    LG Sabine

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Recht hin, Recht her - was wäre denn so schlimm an dieser Info ?


    Wenn er wirklich über jeden "Pups" sofort und unmittelbar informiert werden will, würde ich persönlich das ein wenig anstrengend finden ...


    Ich würde es auch als selbstverständlich empfinden, mal zwischendrin dies und das zu erzählen (hat ja auch was mit Umgang zu tun, wenn Kind wegen Konzentrationsproblemen nicht mehr soviel Fernsehen soll o.ä.), aber halt nicht zwangsweise ständig, unmittelbar und sofort.

  • über das Geschehen in der Schule unmittelbar informiert werden möchte (es geht um Rückmeldungen der Lehrerinnen was die Einhaltung von Regeln etc angeht).


    naja, es geht ja nicht um jeden PUPS - sondern hier scheint es einen Anlass zu geben - das Einhalten von Regel - da scheint es Redebedarf zu geben - warum sollte man diese Informationen/Einschätzungen - zumindest auf Anfrage nicht mit dem anderen Elternteil (egal ob mit oder ohne SR) nicht teilen wollen :frag


    Ich schicke meinem anderen ET-Part auch zum Wochenende immer den Beurteilungssatz des Klassenlehrers - ein click - foto - senden und gut is.....

  • Kleine Bitte am Rande: Nordlicht, könntest du die Editierfunktion nutzen statt die Themen mit Doppelpostings zu überschwemmen? Du hast für deinen letzten Beitrag immer 30 Minuten Zeit dafür. Das wäre toll, Danke!

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    ...schreibt jemand, der eine persönliche Bitte in einen Thread postet statt in einer PN? Finde den Fehler! Nö, ich poste so, wie es für mich gerade am praktischten ist. Und wenn das vom Tablet/Handy aus ist, dann ist die Editierfunktion einfach nur nervig.