Unbezahlte Freistellung?

  • Meine Maus (6) muss im Sommer 3-6 Wochen stationär ins Kh und ich soll mit aufgenommen werden.
    Dachte, das wäre über die Kinderkranktage zu regeln, nun informierte mich meine KK, diese wären nur für die Pflege eines kranken Kindes zu Hause gedacht.
    Ich müsste unbezahlten Urlaub nehmen und bekäme den Verdienstausfall (bzw. einen Teil?) von der Krankenkasse wieder.
    In der Firma erfahre ich vor nächste Woche leider nichts, vielleicht kennst sich hier jemand aus?


    -bekomme ich nur einen Teil erstattet oder meinen normalen Lohn?
    -kann mein Arbeitgeber mir die Freistellung verweigern?

  • Ich hatte das ja letztes Jahr auch.


    Grundsätzlich benötigen Kinder ab 6 keine Betreuung im Krankenhaus durch die Eltern


    - außer der Arzt bescheinigt dieses -


    dann bekommst du eine Kostenerstattung durch die Kasse sehr ähnlich dem Krankengeld.


    Deinem AG gegenüber bist du dann freigestellt - da "kindkrank" - die Lohnkosten erstattet teilweise dir dann die Kasse. Dem AG entstehen für die Zeit keine Kosten - allerdings muss er auf deinen Arbeitseinsatz verzichten.


    Ggfls. würde ich mit dem Arzt und Kind absprechen, ob du nach einer Eingewöhnung - zumindest tagsüber/stundenweise die Klinik verlassen kannst.


    Auch solltest du die Kostenübernahme für dein Zustellbett/Verpflegung in der Klinik klären.

  • Als ich damals mit meinem Kind im KH aufgenommen wurde (also ich war Begleitung) war es so, das meine Aufnahme quasi als normaler KH Aufenthalt für mich galte und ich weder Kind Krank Tage noch unbezahlten Urlaub nehmen musste. Mein AG hat mir die Tage dann normal Lohn gezahlt da ich ja im KH war.


    Meine KK damals hatte mir das extra so gesagt, denn diese wollten mir nichts zahlen und verwiesen mich an meinen Arbeitgeber.


    Ich musste auf Arbeit dann die Bescheinigung das ich im KH war abgeben und alles war ok.

  • Ja KK übernimmt wohl die Kosten bzw. einen Teil, dass weiß ich nicht genau, wenn mein Aufenthalt als unbedingt nötig von der Klinik bescheinigt wird (und die möchten das). Also sowohl Lohnausfall als auch meine Krankenhausunterbringungskosten, die entstehen.
    Von daher wäre das finanzielle erst mal zweitrangig, habe eher Angst, dass ich nicht unbezahlt freigestellt werde, finde da laut google nichts, immer nur über diese Kinderkranktage?
    Und ist es wirklich problematisch, wenn ich länger als 4 Wochen unbezahlten Urlaub hätte, irgendwas hat der Angestellte der KK angedeutet, wusste es aber selber nicht genau?

  • Mir sagte die KK damals das man dafür keinen unbezahlten Urlaub bzw. Kind Krank Tage benötigt da man (bzw. du) ja selber im KH bist.


    Wäre eben so als hättest du eine OP oder so und lägst im KH. Da würde dein AG ja die ersten 6 Wochen auch Lohn fortzahlen. Und so war die Aussage meiner KK damals. Der AG muss dir den Lohn zahlen und darf dir keinen unbezahlten Urlaub dafür "aufhalsen". Sprich, du bist selbst krank in der Zeit!

  • Sprich, du bist selbst krank in der Zeit!


    das stimmt nicht!


    Wenn das KH bescheinigt, dass man mit aufgenommen werden soll, dann erhält man "Kinderkrank"- wird also vom AG unbezahlt freigestellt, und erhält einen gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • das stimmt nicht!


    Wenn das KH bescheinigt, dass man mit aufgenommen werden soll, dann erhält man "Kinderkrank"- wird also vom AG unbezahlt freigestellt, und erhält einen gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse-

    Nein!


    Meine Krankenkasse sagte mir das man in dieser zeit keine Kind krank Tage bekommt da man im KH ist!
    Ich habe keine Leistungen der KK erhalten sondern die normale Lohnfortzahlung da ich mit im KH war.

  • Ich habe keine Leistungen der KK erhalten sondern die normale Lohnfortzahlung da ich mit im KH war.


    war dein Kind vielleicht unter 7 - das ist ein Unterschied....


    z.B. vom Tk Leistungslotsen



    "Ist Ihr Kind schon sieben Jahre oder älter, benötigen wir noch eine ärztliche Bescheinigung. Aus ihr muss hervorgehen, dass für Ihr Kind eine Begleitperson medizinisch notwendig war. Bei Kindern unter sieben Jahren ist diese Bescheinigung nicht nötig."


    weiter




    Sie begleiten ihr Kind aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus. Ihren Verdienstausfall während dieser Zeit ersetzt Ihnen die TK. Dabei können Sie bis zu 96,25 Euro (Wert 2015) pro Tag erhalten, jedoch nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall. Schicken Sie uns dafür einfach eine formlose Bescheinigung Ihres Arbeitsgebers über Ihren Netto-Verdienstausfall

  • Er war damals 2!


    Aber meine KK meinte, wenn es notwendig ist - also es so vom KH/Arzt bescheinigt wird - dann zälht es so das man selbst als "krank" gilt und daher erhält man normal Lohn und wird auf Arbeit als "selbst krank" gewertet. Man erhält doch so einen Aufnahmeschein vom KH - und wegen diesem Schein hat meine KK nicht gezahlt.



    Bei mir war es nämlich so das mein AG mir den Ausfall damals nicht zahlte und mich an die KK verwies. Auf meiner Lohnabrechnung stand richtig drauf xxx Tage unbezahlt.
    Daraufhin wand ich mich an meine KK - da ich im Internet genau das selbe gegoogelt hatte und wollte dort den Antrag stellen wegen dem Verdienstausfall.
    Kind krank konnte laut meiner KK nicht genommen werden da ich ja mit im KH lag und es daher nicht geht. Meine KK verwies mich wieder an meinen AG und sagte mir das mein AG verpflichtet wäre mir die Tage zu zahlen da ich im KH lag.
    Daraufhin hatte ich mit meiner damaligen Teamleitung mir einige Paragraphen (zu solchen Ausfällen) über den Betriebsrat besorgt. Und dieser sagte auch das der AG das zahlen muss. Und daraufhin hat meine Teamleitung sich dann an die Lohnabrechnungsstelle gewendet.


    Und innerhalb kürzester Zeit hatte ich das Geld.

  • ch habe keine Leistungen der KK erhalten sondern die normale Lohnfortzahlung da ich mit im KH war.


    dann hast Du ausnehmendes Glück mit Deinem Arbeitgeber :daumen


    sollte ein TV gelten, wäre nett, wenn Du ihn mir nennst!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)